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Streit um den Krankenversicherungsbeitrag
#1
Hi,

die Ex hat jetzt nach der Scheidung realisiert, dass sie selbst Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss und tobt wie wild.
Es wurde bereits über die Anwaltsschiene ein monatlicher Betreuungsunterhalt vereinbart (der ja auch Krankenversicherungskosten abdecken sollte).
Doch der reicht ihr jetzt nicht aus. Sie will mehr.
Unsere liebe Rechtssprechung wird vermutlich wieder die Meinung vertreten: "Die ehelichen Verhältnisse müssen auch nach der Ehe weitergeführt werden."
Nur wie, denn die gesetzliche Familienversicherung endet mit der Scheidung!

Hab' ich irgendeine Chance nicht zusätzlich auch nur für den Krankenversicherungsbeitrag bluten zu müssen?

Was ist am Ende günstiger, 1) einfach zahlen und denken LMAA, 2) über Anwälte außergerichtlich nachverhandeln oder 3) Familiengericht der Frage überlassen?
Tippe auf 1) Tongue  Wie seht ihr die Rechtslage? Oder nicht mehr forderbar, da bereits zustimmt zum Unterhaltsbetrag?

Was mich wiederum zur Frage führt, wie oft und in welchen Zeitabständen kann denn die Ex Nachbesserungsbedarf über Unterhaltshöhe verlangen?
Kann sie jeden Monat neu antanzen und sagen, jetzt will ich aber mehr und es reicht nicht?! Angry

Grüße
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#2
Was günstiger ist, muss dir jemand raten der alle, wirklich alle Zahlen kennt. Ohne Zahlengrundlage keine rationale Entscheidung. Also zum Beispiel dein Anwalt.

Wem der Unterhalt nicht passt, kann jederzeit was Andere verlangen. Klagen kann er aber nur, wenn er das entsprechend begründet. Die Begründung muss etwas Neues beinhalten, bereits verhandelte Situationen werden nicht noch einmal verhandelt.
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#3
Es handelt sich übrigens laut diesem Rechner um einen Beitrag von lausigen 150-160€ mtl., da sie nicht erwerbstätig ist.

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche...gsrechner/

@p__: Danke für die rasche Antwort. Das Gericht weiß ja nichts von außergerichtlich verhandeltem, also wird es jeden Antrag vermutlich annehmen, auch solche mit zu hohem Streitwert (Anwaltsgeschäftsmodell) und depperter Begründung. Kann man, wenn man verklagt wird, gegen die Begründung vorgehen und so ein Verfahren abschmettern?

Mir fehlen die Böcke ständig meinen Anwalt reich zu machen, kassiert für ein paar Schriftwechsel, kurze Frage-Antwort-Spiele und Lesen von ein paar Mails jedesmal gleich 1200€.

Was die Zahlen angeht, wir haben nicht gerechnet. Es wurde so ausgehandelt. Aber nur soviel: Ich bin dabei ganz gut weggekommen, liege als Gutverdiener weit unter den 1000€ Betreuungsunterhalt mtl. "für die Mutti".
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#4
Dann ist auch der Streitwert gering, unter 2000 EUR. Ganz, ganz, ganz grob geschätzt würden die Gesamtkosten incl. Anwaltskosten bei einem Gerichtsgang bei unter 1000 EUR liegen.

Jetzt kannst du selber schätzen: Entweder pro Jahr 1850 EUR (12 x 155) freiwillig zusätzlich zahlen oder 700-1000 für ein Lotterielos bezahlen, das dir mit Wahrscheinlichkeit X diese Kosten ganz oder teilweise erspart. Zur näheren Bestimmung des Werts X fragen sie ihren Richter oder Rechtspfleger.
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#5
@p__: Wie immer wunderschön und treffend sarkastisch formuliert, super danke. Big Grin

Nunja, ich denke der Streitwert würde von der RAttin höher angesetzt werden, sie wird versuchen das Thema zusammenzuwerfen mit "Nachehelichem Unterhalt" um selbst mehr Reibach zu machen. Ich kenne diese Gestalten mittlerweile, mit allen Tricks gewappnet und allen Wassern gewaschen, diese "Sauigel" wie der Bayer sagt.

Habe es selbst erlebt im Gerichtsverfahren um Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt. KU war immer vollständig bezahlt, also gar kein Gegenstand der Verhandlung, er wurde aber dennoch als solcher angenommen. Die Ex hatte ein erhebliches Mitverschulden an der verspäteten Zahlung des TU, dennoch hat die Richterin mir 87% der gesamten Kosten aufgehalst.
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#6
Hier gehts um so was. Ergebnis nicht überraschend. Man sollte einfach mal überlegen, sich in Zeiten den Gender morgens vor den Spiegel zu stellen und zu sagen: Nun fühle ich mich als Frau!
Man macht dann keinen schlechten Schnitt.

https://www.scheidung-online.de/unterhal...unterhalt/
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#7
Bei dem ganzen Schwachsinn fühle ich mich langsam aber sicher divers. Big Grin
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#8
Wie lang warst du verheiratet?
Spielt Betreuungsunterhalt mit rein?
Was arbeitet/verdient Ex?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#9
@CheGue:
7,5 Jahre
Ja, Betreuungsunterhalt wg. pflegebed. beh. Kind.
Ex pflegt "nur" das Kind, arbeitet nix. Naja, wie man es sieht, Pflege ist auch Arbeit, zappelnden 25kg Brocken umherhieven, zu Rehas begleiten etc..
Kind hat sie von Spätnachmittag ca. 17 Uhr bis morgens ca. 7.30 Uhr, an 2 Nachmittagen pro Woche ab 13.30 Uhr plus 1 Tag pro Wochenende zu "bespaßen" und umsorgen.
Um fair zu bleiben, sollte man die Pflege zumindest als so eine Art Teilzeitjob oder 60-70%-Stelle sehen.
Ergibt auch wenig Sinn für sie noch erwerbstätig zu sein. Für die Pflege bekommt sie schon jährlich 1,5 Rentenpunkte in der GRV und sie hat zusammen mit dem Kind rund 1900€ Netto mtl.
Höchstens ein 450€ Job o.ä. könnte sie noch draufpacken.
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#10
Über ihren "Bedarf" gab es doch schon einen Beschluss und du zahlst Unterhalt. Der Bedarf ist der Lebensbedarf, zu dem auch notwendige Versicherungen gehören. Von da her sehe ich keine rechte Begründung, wieder was zusätzlich einzuklagen. Der Grund, dass das Geld nicht langt, dass plötzliche Ausgaben dazukommen ist für den Ehegattenuntehalt ohne Belang, der begründet sich durch die Vergangenheit, der Ehe.

Auch ein 450 EUR Job sind Einnahmen durch Erwerbstätigkeit, für die sie neben der Pflege noch Luft hat. Von dir verlangt man ja auch eine Vollzeittätigkeit.
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#11
Danke fürs Feedback.

In meinem Fall wurde nicht das Standardrechenprozedere (mit Einkommensauskunft, Ausgabenachweisen etc.) vollzogen, sondern es lief übers "Bauchgefühl".
Den nachehelichen Unterhalt haben wir außergerichtlich über die Anwälte ausgekaspert, der ist nicht tituliert. Nur der KU ist tituliert.
Drücke monatlich an die Mutti rund 500€ und ans Kind knapp 400€ ab.

Wenn es übers Gericht gelaufen wäre, wäre TU/BU sicher höher.
Pflegegeld zählt nicht als Einkommen für Unterhaltsberechnung.
Das bereinigte Netto wäre wohl in etwa so ausgefallen: 1200€ Mutti / 2500€ Ich
Da hätte ich wohl mind. 6-700€ mtl. als TU/BU abdrücken dürfen.

Bei Pflege eines Pfelgebedürftigen in Pflegestufe 5 bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt eine Erwerbstätigkeit verlangt werden kann.
Wer sich z.B. bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend meldet, während er einen Angehörigen in Pflegestufe 5 pflegt, gilt als nicht arbeitsfähig und wird an Sozialamt verwiesen. Die Arbeitsagentur prüft aber nicht, ob die als arbeitssuchend gemeldete Person einer Pflegetätigkeit nachgeht, das ist eine andere Story.
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#12
Du meinst den Pflegegrad? Pflegestufen gibts nicht mehr und die gingen auch nur bis 3. Ihr Pflegegeld würde demnach 901 EUR betragen.
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#13
Ja, genau so ist es, Pflegegrad und 901€, beides korrekt.
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#14
Da kann die faule Mutter ja froh sein, ein behindertes Kind betreuen zu "müssen".

Deine BU Zahlungen werden sie vermutlich auch nicht von ihrer Faulheit kurieren, sondern diese noch begünstigen.
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#15
So verrückt es klingt, ja. Ein Leben außerhalb der stressigen Arbeitswelt bei gleichem Einkommen hat was für sich.
Nur das Zuhause-Wohnen bei Mama als erwachsene Frau dürfte längerfristig weniger günstig für die psychische Entwicklung sein.
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#16
Frau muss halt abwägen, ob sie während der Zeit, wo sie die Kinder beschlagnahmt hat, 

genügend Unterhalt veruntreuen (auf die Seite legen) kann, um danach nicht in die Altersarmut zu rutschen.


Ich sehe es bei meiner ersten Ex wie sparsam, um nicht zu sagen geizig, diese ist und dies nicht nur im Hinblick

auf Ausgaben meine Tochter betreffend. Sie scheint schon zu ahnen was ihr blüht.

Das böse Erwachen folgt meist am Ende…kein Mitleid von mir.

Bloß hinterher war der Mann natürlich Schuld daran, dass sie nicht arbeiten gehen konnte
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#17
Männer sind seit Urzeiten zuständig für Sicherheit, Versorgung, Problemlösung der Sippe. Das erwarten die Frauen einfach und es steckt archetypisch tief in ihnen drinnen. Es gibt zu wenig Amazonen-MannWElBeR, die selbst klar kommen, für die große Mehrheit der Unselbstständigen hat der Herrgott ihnen körperliche Attribute geschenkt, die sich als Lock-, Bindungs- und Bestechungsmittel einsetzen lassen sowie das Talent zu Lügen, zu Heucheln ,zu Jammern und zu Schauspielern. Big Grin

Die Abzocke meiner Ex hält sich (bislang *toitoitoi*) -Gott sei Dank- in Grenzen, ich rechne noch mit 3-5 Jahren Betreuungsunterhalt und 11 Jahren KU, dann ist erst mal Sense. Also BU mit rund 27 000€ (12 x 450€ nach Steuer x 5) fast ein Schnäppchen.

Meine Scheidung wird mich insgesamt am Ende voraussichtlich zwischen 65 000 und 80 000€ gekostet haben.
Davon bislang 12 000€ Anwalts- und Gerichtskosten.

Klar, wer soviel abdrückt und so in die Mangel genommen wird, ist danach gefühlskalt wie ein Eisklotz und gleichgültig. Die Ex kann einen danach kreuzweise.
Aber auch mit dem Staat ist man auf Lebenszeit fertig. Das Vertrauen in Rechtstaatlichkeit und Politik ist dann restlos verwirkt.
Über alle Symptome des Politversagens wie z.B. PEGIDA, Gelbwesten etc. amüsiert man sich dann köstlich, wird zum Protestwähler und Sarkasten usw.
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#18
Die Gesamtsumme ist noch verhältnismässig niedrig. Wahrscheinlich hast du aber den Versorgungsausgleich nicht eingepreist. Sollte sie die Krankenversicherungskosten herausklagen können, ändert das wahrscheinlich trotzdem nur einen einstelligen Prozentsatz der Gesamtrechnung.
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#19
Stimmt Versorgungsausgleich waren so 7000€ Betriebsrente und nochmal 2,5 gesetzliche Rentenpunkte (also je nach Lebenserwartung etwa 15000€).
Hatte ich ausgeblendet, da ich von Einheitsrente nach Modell Suppenküche für alle ausgehe.

Ich foppe meine Ex ab und an, in dem ich sie höflich "meine Teuerste" nenne. Big Grin
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