Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Tochter wird 18 - Ideensammlung
#51
So, heute habe ich dann ein Schreiben der Beistandschaft erhalten, das mein Kind ja im Oktober Volljährig wird. Daher hätte mein Kind dort vorgesprochen, um ihren künftigen unterhalt berechnen zu lassen. Ich solle mein derzeitiges Einkommen bitte bis Anfang September im Erklärungsbogen nachweisen. Meine Ex-Frau hätte ihre Unterlagen dort schon vorgelegt.

Ist das richtig, gut oder schlecht das das Jugendamt/Beistandschaft diese Berechnung vornimmt?
Zitieren
#52
Auch eine Beistandschaft des Jugendamts ist nicht mehr möglich.
Das OLG Celle hat dazu in einem Beschluss vom 14.03.2013, 10 WF 76/13, u. a. ausgeführt:
"Die Beistandschaft des Jugendamtes endet gemäß § 1715 Abs. 2 BGB, sobald der Antragsteller der Beistandschaft die Voraussetzungen gemäß § 1713 BGB nicht mehr erfüllt. Nach § 1713 BGB kann die Beistandschaft abgesehen von einem - im Streitfall nicht vorhandenen - Vormund nur von einem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden. Mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes entfällt jedoch zugleich auch die Ausübung der Sorge durch die Eltern, so dass mit Eintritt der Volljährigkeit eine Antragsmöglichkeit der Eltern auf eine Beistandschaft wegfällt und zugleich auch eine etwa bestehende Beistandschaft endet (vgl. i. E. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.00 - 2 WF 99/00 - JAmt 2001, 320 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.06.06 - 10 WF 107/06 - FamRZ 2006, 1782 f. = JAmt 2006, 519 f. = NJW-RR 2007, 75 f.)

https://www.michaelbertling.de/familienr...kind19.htm

Sehr geehrtes Jugendamt,

leider sind Sie für den vorgenannten Sachverhalt nicht mehr zuständig. Sie mögen meiner Tochter Nachricht geben, eventuelle Ansprüche selbst unter Vorlage der Auskunft mütterlicherseits gelten zu machen.

mit angemessenen Grüßen
Zitieren
#53
Naja, das Kind ist ja derzeit noch KEINE 18, also nicht Volljährig. So das die Beistandschaft aktuell ja wohl noch Zuständig wäre. Die wollen ja den zukünftigen Anspruch JETZT berechnen, während noch vorhandener Zuständigkeit?

Ich will ja den bestehenden Titel ab Volljährigkeit abändern lassen. Bin mir aber nicht sicher ob ein neuer geänderter Titel des JA/Beistandschaft nicht für mich zukünftig nachteilig wäre? Ganz davon ab, das das JA sich über meine Einkommensauskunft sicher freut und da dann noch möglicherweise freudigerweise feststellt, das ich ja nun noch "Luft nach oben" habe und die Zahlungen auf meine Unterhaltsvorschuss-Rückstände entsprechend erhöhen könnte.............................  Huh
Zitieren
#54
Rauszögern.
Zum Schein um Fristverlängerung bitten. Wir reden von 5 Wochen. Zocken. Auf keinen Fall freiwillig einen Titel unterschreiben. Da würden die sich aber freuen. Die Unterhaltsabänderungsklage ab 18 ist obligatorisch. Die solltest Du schon mal vorbereiten.
Ohne Auskunft und Zahlen der Mutter, kannst Du die Berechnung nicht nachvollziehen. Fordere an. Dann müssen die antworten. Wieder Zeit gewonnen.

Du wirst es doch sicherlich schaffen, diese 5 Wochen über die Runden zu retten ;-) Wenn Du erst mal nicht antwortest, erinnern die. Dann antwortest Du. Aber - oh sorry - das Wichtigste vergessen. Ach ja! Ich muss doch nachvollziehen können. Wo sind denn die Zahlen der Mutter? Ach ja! Was macht denn Töchterlein mit 18 so? Erzählen Sie doch mal!

Ab Oktober können die nicht mehr klagen. Das muss dann die Tochter. Kannste ihr ja aufs Geburtstagskärtchen schreiben.
Zitieren
#55
(15-08-2019, 20:38)Nappo schrieb: Rauszögern.
Zum Schein um Fristverlängerung bitten. Wir reden von 5 Wochen. Zocken. Auf keinen Fall freiwillig einen Titel unterschreiben. Da würden die sich aber freuen. Die Unterhaltsabänderungsklage ab 18 ist obligatorisch. Die solltest Du schon mal vorbereiten.
Ohne Auskunft und Zahlen der Mutter, kannst Du die Berechnung nicht nachvollziehen. Fordere an. Dann müssen die antworten. Wieder Zeit gewonnen.

Du wirst es doch sicherlich schaffen, diese 5 Wochen über die Runden zu retten ;-)  Wenn Du erst mal nicht antwortest, erinnern die. Dann antwortest Du. Aber - oh sorry - das Wichtigste vergessen. Ach ja! Ich muss doch nachvollziehen können. Wo sind denn die Zahlen der Mutter? Ach ja! Was macht denn Töchterlein mit 18 so? Erzählen Sie doch mal!

Ab Oktober können die nicht mehr klagen. Das muss dann die Tochter. Kannste ihr ja aufs Geburtstagskärtchen schreiben.

Die Zahlen der Mutter liegen lt. Schreiben dem JA vor. Brauchen halt noch meine, um neu berechnen zu können.

Ich favorisiere allerdings auch das rauszögern. Weil ich nach all den Erfahrungen mit JA nicht glaube, das da irgendwas gutes bei rauskommt, wenn die das machen  Confused

Mir ist gerade noch was eingefallen: meine Tochter zieht wohl ab nächsten Monat (noch nicht Volljährig) in eine eigene Wohnung am Studienort. Diese ist auf den Namen der Mutter angemietet worden. Kann es möglich sein, das dann gar nicht angegeben wird, das Töchterchen ne eigene Wohnung hat (da ja offiziell von der Mutter)  sondern weiter Zuhause gemeldet bleibt und man so evtl. versucht eine Priveiegierung aufrecht zu erhalten?
Zitieren
#56
Egal wo sie wohnt, als Studentin ist sie nicht privilegiert.
Zitieren
#57
Ja, @p__ , Du hast Recht. Ich hab mir die Voraussetzungen nochmal durchgelesen.

Hab mir in dem Rahmen auch gerade nochmal das Gerichtsurteil, welches den Unterhalt festgelegt hat, noch einmal angesehen. Kann es sein, das die so erwirkte Titulierung (Urteil) doch begrenzt ist? Ich war bisher immer davon ausgegangen, diese wäre unbegrenzt, da nirgendwo ein "Auslaufen" ausdrücklich erwähnt ist. ABER: die Aufzählung meiner dort festgelegten Unterhaltspflichten endet mit Nennung der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung ab 2013 i.H. der 3. Alterstufe. Mit Volljährigkeit wäre mein Kind ja in der 4. Alterstufe, diese ist jedoch im Urteil nicht mehr explizit aufgeführt? Oder würde die 3. Altersstufe unbegrenzt durchlaufen, da kein "Enddatum" angegeben ist?
Zitieren
#58
@p__ : wie siehst Du das mit begrenzt/unbegrenzt in meinem Fall?
Zitieren
#59
In welchem Beitrag stand denn der genaue Wortlaut des Urteils?
Zitieren
#60
2 Beiträge über Dir. :-P

Ich hab halt nach nochmaligem durchlesen und evtl. durch meinen neuen Job bedingt mit anderem Verständnis (?) festgestellt, das zwar kein explizites Ende der Unterhaltspflicht angegeben ist, der Richter aber jeweils die Alterstufen (1, 2, 3) aufgezählt hat, in denen ich jeweils ab dem Jahr xxxx zu dem entsprechenden Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle verpflichtet sei. Diese Aufzählung endet aber mit "ab 2013 entsprechend 100% der 3. Alterstufe". Mein Kind kommt aber ja jetzt mit der Volljährigkeit in die 4. Alterstufe. Diese ist aber im Urteil nicht mehr aufgeführt.

Ich würde das jetzt so verstehen, das der Titel doch auf das Erreichen der Volljährigkeit begrenzt ist??
Zitieren
#61
Stell mal ein was da GENAU steht. Es kommt auf die Formulierung an.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#62
Aus Beitrag #57 ist nichts zu schliessen. Versuche, den Wortlaut abzuschreiben.
Zitieren
#63
Leicht verkürzt (denke alles wesentliche ist drin):

"Der Beklagte wird unter Abänderung der Urkunde des JA v. ................. an die Klägerin (gesetzl. Vertreter) monatl. Unterhalt wie folgt zu leisten:
ab dem xxxx i.H.v. xxx EUR
ab dem xxxx i.H.v. mtl. 100% der 2. Altersstufe
ab dem 01.10.2013 i.H.v. mtl. 100% der 3. Altersstufe"

Das wars. Danach nur noch Kostenentscheidung etc.

Die 4. Altersstufe, in die meine Tochter ab Vollhährigkeit (Oktober 2019) ja rutscht, ist hier nicht mehr erwähnt.
Zitieren
#64
Die ist nie erwähnt, weil ja nie klar ist wie es weitergeht. Und solange nichts neues vereinbart ist und das Alte keine Begrenzung hat, gilt das Alte. Ich würde nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form einen Verzicht verlangen.
Zitieren
#65
Da ist keine Begrenzung drinne...Als Bsp.ab dem I . Dezember 20 16 bis zum 22. Dezember 2022...usw.

Lg
A.
Zitieren
#66
Wie die anderen schon geschrieben haben, da ist KEINE Begrenzung. Da gibt es leider auch keinerlei Spielraum fuer Auslegungen, ist eindeutig.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#67
Noch ein Bsp:

Ich verpnichte mich, unter Abänderung des vorstehenden Titels für den Zeitraum ab 0 I . 0I .2010 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres am 22.12.2022 den, nachstehenden Unterhalt zu zahlen, monatlich im Voraus bis zum 01. eines Monats....

u.s.w...u.s.w überall muss eine Begrenzung rein Datum,Volljährigkeit e.c.t.....
Zitieren
#68
Verzicht von wem? Kind oder Mutter? Mit Verzicht würden ja auch meine Rückstände wegfallen? Kann mir nicht vorstellen, das da jemand verzichten will.

Ich sehe schon, ich glaube ich brauch doch einen Rechtsanwalt, das ganze ist zu komplex anscheinend.
Zitieren
#69
Ist es nicht. Du hast einen Titel der keine Begrenzung hat. Vor Vollendung des 18. LJ will man Dir einen neuen unterjubeln, um Dich für die Folgezeit am Bännel zu halten.
Wie gesagt: Zum Zeit schinden brauchst Du keinen Anwalt. Schaltest Du ihn ein, wird es teuer und er wird aktiv. In welche Richtung auch immer. Das kostet Geld. Dürfte sich kaum rechnen.

Der Zeitpunkt, wo Du einen Anwalt brauchst, kann noch kommen. Warte ihn doch ab. Jetzt schreibst Du dem Jugendamt beispielsweise nett zurück, dass ein Titel schon besteht. Wenn es dem Jugendamt nicht passt, kann es klagen. Bis die Klage zur Verhandlung kommt, ist Deine Tochter 18. Und dann stellt sich die Frage, ob die Klage dann noch angenommen wird. Das JA ist ja dann raus.

Ich verstehe das Vorgehen des JA auch nicht ganz. Also gehe mal davon aus, dass da irgendeine Dunsel sitzt, die für Mama mal was versucht. Lass sie sich doch abstrampeln und behandle sie wie eine Dunsel. Gib ihr keine Tips. Keine Vorlagen. Stell Dich doch im ersten Schreiben blöd. "Warum wollen Sie einen neuen Titel? Ich habe doch einen?"

Dann kommt eine Antwort. Da steht irgendwas drin. Wir können ja noch nicht wissen, was. Erst dann gibst Du im zweiten Schreiben brav Auskunft. Jetzt ist ja schon September.

Dann kommt eine Berechnung. Nun bestreitest Du im dritten Schreiben die Berechnung und bittest um Offenlegung der Zahlen der Mutter. Du kannst ja nicht wissen - schreibst Du dann - ob das Zahlenwerk des JA stimmt. Schließlich hast Du keine Belege und die stehen Dir zu. Nun ist schon Oktober...

Ist doch ganz einfach. Väter müssen das Zocken lernen. Musste ich auch. Dann ging es plötzlich. Das Leben da draußen ist ein Pokertisch. Nix anderes. Und dann wirst Du Dir sowieso einen Anwalt nehmen müssen. Denn ab dem 18. Lj Deiner Tochter bedarf es einer Unterhaltsabänderungsklage wegen Volljährigkeit.
Zitieren
#70
Danke, Nappo. Es ging mir bei der Einschaltung des Rechtsanwaltes eigentlich mehr darum, irgendwelche Titel, Teiltitel, Pfändungsbeschluß, Finanzamt Aufrechnungsersuchen des JA etc. zu klären und ggf. zurückgefordert. Denn was p__ und ff. mir oben dazu schrieben, scheint mir ein wenig kompliziert da alleine durchzusteigen und ggf. durchzusetzen.

(17-08-2019, 12:37)p__ schrieb: Die ist nie erwähnt, weil ja nie klar ist wie es weitergeht. Und solange nichts neues vereinbart ist und das Alte keine Begrenzung hat, gilt das Alte. Ich würde nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form einen Verzicht verlangen.

Was Du, Nappo, mir oben schreibst.................. das krieg ich tatsächlich noch gut alleine hin (im Zeitschinden war ich immer ganz gut :-) ).
Zitieren
#71
Der Verzicht kann auch nur der Verzicht für die Zukunft sein (Titel ist ungültig) unter Feststellung der weiter offenen aufgelaufenen Schulden. Sowas fragt man das minderjährige Kind natürlich nicht, sondern erst ab Eintritt der Volljährigkeit.
Zitieren
#72
(17-08-2019, 12:37)p__ schrieb: Die ist nie erwähnt, weil ja nie klar ist wie es weitergeht. Und solange nichts neues vereinbart ist und das Alte keine Begrenzung hat, gilt das Alte. Ich würde nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form einen Verzicht verlangen.

Also kann ich das erst NACH eintreten der Volljährigkeit veranlassen? Ich kann nicht vorher schon tätig werden mit der Aufforderung mir "ab erreichen der Volljährigkeit (Datum xxxx) Titel etc. herauszugeben"?
Zitieren
#73
Der Adressat für ALLES ist bis Volljährigkeit der sorgeberechtigte Elternteil, hier die Mutter.
Zitieren
#74
Warum baust Du soviel Druck auf? Du hast Deine Sicht der Dinge erklärt. Du Jugendamt würde ich getrost ignorieren und hinhalten.

Laß das Mädel erstmal 18 werden und ausziehen, dann ändert sich die Perspektiven und die Zugriffsmöglichkeit der Mutter. Ggf. hat Deine Tochter bereits einen Studi-Job oder will einen machen. Das muss dann auch angerechnet werden.

Dass Du mal schauen solltest, ob die mit Wohnung und Meldeadresse tricksen können, hatte ich Dir bereits geschrieben.

Die ist 18 und noch naiv. Die Mutter ist ausgebuffter. Solange Mami alles mitbekommt, wird das Kind gegen Dich scharf gemacht. Die wird angelernt. Laß die mal ins freie Wasser schwimmen.

Ich würde das Früchtchen höchstens mal zur Rede stellen, warum die zum Jugendamt gerannt ist nach dem gemeinsamen Gespräch. Aber ohne Streit zu provozieren.

Ebenso würde ich die nach der Adresse der Studiwohnung fragen. Immer nett bleiben und Informationen sammeln....es riecht danach als würdest Du die noch brauchen.

Das ist nämlich kein Mädchen! - das ist eine Frau der Generation Z! - Handy-Junky mit Selfie-Manie. Manche legen sich flach, andere nehmen die Eltern aus und die wenigsten schaffen es ohne Beschaffungskriminalität.

Ich würde die wie einen Junky behandeln. Wenn die erstmal alleine wohnt, dann warte auf eine Gelegenheit, schlepp die zum Notar für eine Verzichtserklärung und biete ihr das neuste I-Phone oder I-Pad-Pro an.

Alles nett verpacken und natürlich nur als Unterstützung für das Studium. Die soll ja nicht das Gefühl haben, dass Du die kaufen würdest. Deshalb gibt es das Geschenk auch erst nach der Unterschrift. Das wird dann bei Amazon bestellt und hat 14 Tage Lieferzeit, damit die ihre Erklärung nicht wieder zurück zieht. Zwischen durch kannst Du der schon mal ein Case oder ne Schützhülle geben, um der die Wurst vor die Nase zu halten.

Wenn ich daneben liegen sollte und Deine Tochter zu den wenigen Guten gehört, dann kannst Du ja freiwillig immer noch mehr zahlen. Aber Du hast es dann wenigstens unter Kontrolle.

Ich finde es ganz schön heftig, dass Du eine einvernehmliche Lösung und Gespräche anbietest, während Deine Tochter direkt die Helferindustrie scharf macht, die Dich gegängelt haben. Die hat das alles mitbekommen und hat sich gerade mit Deinen Feinden verbündet. Die weiß auch ganz genau, dass die Nummer dreckig war, die mit Dir gespielt wurde.

Nicht umsonst hat die Dir beim Treffen gesagt, dass die damit nichts zu tun hat und davon nichts wissen will.....Aber marschiert genau da hin, um ihre Ansprüche zu klären.

Bevor die 18 wird, sollen die das nochmal schnell für die nächsten Jahre klar ziehen. Auf diese Weise kann sich Töchterchen weiterhin dahinter verstecken und ihr Gesicht wahren. Was für eine abgew... Nummer.

Ich wäre an Deiner Stelle stink sauer auf mein Töchterchen.
Zitieren
#75
+++++++++++Dass Du mal schauen solltest, ob die mit Wohnung und Meldeadresse tricksen können, hatte ich Dir bereits geschrieben.+++++++++++++++

Wo? Das ist mir wohl leider durchgegangen. Aber p__ hatte ja schon erläutert, das sie Wohnortsunabhängig so oder so nicht mehr "privilegiert" ist?

++++++++++++++Ich wäre an Deiner Stelle stink sauer auf mein Töchterchen.++++++++++++++++++++++++++++++++

Möchte ich gar nicht sein. Bin ich aber :-(


An dieser Stelle auch mal einen Dank an Euch alle die ihr mir mit zahlreichen Beiträgen und Antworten viel "Denkfutter" gegeben habt! Einen Teil davon versteh ich zwar immer noch nicht, einen Teil muss ich für mich noch Sortieren.

Ich denke, das ich meine Tochter jetzt zuallererst per Mail nochmal daran erinnern werde, BAFÖG zu beantragen (denn in dem zugrundeliegenden Jahr - also bei BAFÖG-Beantragung vor 2 Jahren- hatte ich ziemlich genau 0 Einkommen lt. Einkommensteuerbescheid (Hartz IV und krank), so das sie wohl von meiner Seite vollen BAFÖG-Anspruch hätte). Ausnehmen lassen wie eine Weihnachtsgans will ich mich nun auch nicht.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Tochter wird 18 - Wechselmodell läuft aus Pistachio 00 9 2.210 09-10-2023, 23:10
Letzter Beitrag: Nintendo
  Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen? Zahlvater:-) 41 41.188 03-05-2016, 21:55
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste