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Tochter wird 18 - Ideensammlung
#76
(27-07-2019, 12:52)Alles-durch schrieb: ........Ich würde versuchen herauszufinden welches ihre Interessen sind und welches die Interessen der Mutter..........Die beiden werden sicherlich einen Deal ausgehandelt haben..........

(27-07-2019, 13:29)Alles-durch schrieb: Eine interessante Frage die sich für mich auch stellt ist:

Wie sieht die Unterhaltsverteilung bspw. aus, wenn Deine Tochter wie angekündigt eine Studentenbude bezieht, diese aber nur als Nebenwohnsitz anmeldet und den Hauptwohnsitz bei der Mutter beläßt?

Mit Semesterferien und Wochenendheimfahrten läßt sich der Nebenwohnsitz meiner Meinung nach begründen. Ggf. ist dann sogar Mehrbedarf fällig? Ich habe ja schon so einiges erlebt, bei den abgedrehten Familiengericht. Oftmals wurde es mit dreister Rhetorik genau ins Gegenteil gedreht, von dem was ich erwartet habe.

Die Aufforderung Bafög zu beantragen ist sicherlich eine gute Idee. Aber schriftlich mit dem Hinweis, dass ihr finanzielle Engpässe, wie Du sie erlebt hast, gerne ersparen würdest.

Immer nett bleiben! Die soll Dir ja in 5 Monaten einen Verzicht unterzeichnen.

Alles was Du bezahlst, braucht Deine Ex nicht bezahlen. Wenn Du die Rückstände bezahlst, dann kann sich Deine Ex daraus bedienen oder darauf verweisen.....

Wenn Deine Ex aber schon zahlen muss, dann will die sicherlich auch klargestellt haben, dass Du das Ar....och bist, dass nicht bezahlt und sie deshalb gezwungen wird einzuspringen....

Umgekehrt will das Mädel Party, Klamotten und im Handy rumdatteln. Nicht übertrieben - aber das Studentenleben ist halt sau teuer geworden in den letzten 20 Jahren (Miete, Internet, Handy, Studiegebühren, ausgehen). Das Mädel hat auch keinen bock zu diskutieren. Worüber auch? Ihr seit die Eltern und müßt zahlen -- fertig.

Deine Ex macht also das Mädel scharf und das Mädel braucht Kohle. Spannende Gemengelage würde ich sagen.

Sind aber alles nur Vermutungen. Ggf. liege ich komplett daneben, was mich wundern würde. Aber Du hast ja die Möglichkeit es rauszufinden.
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#77
+++++++++++++Alles was Du bezahlst, braucht Deine Ex nicht bezahlen. Wenn Du die Rückstände bezahlst, dann kann sich Deine Ex daraus bedienen oder darauf verweisen..... ++++

Ja, genau DAS will ich ja vermeiden. Ich kann mir gut vorstellen, wie meine Ex jetzt schon dem Kind erklärt, das der Papa so oder so alles bezahlt. "Ach, Du bekommst BAFÖG? Ok, dann hat Dein Papa ja jetzt Summe X über die er nicht an Unterhalt zahlen muss, das hat er ja jetzt frei, um das auf die Rückstände zu zahlen......" usw. usw. :-(

+++++++++Spannende Gemengelage würde ich sagen. ++++++++++++++++

Ja, auf jeden Fall. Leider..............
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#78
Für mich wäre klar was zu tuen ist.

Ich würde das Mädel erstmal ausziehen lassen. Dann wäre ich einfach mal da, um ihr zu helfen. Die soll spüren auf welchen Elternteil verlass ist. Also - anfüttern - vertrauen aufbauen.

Die alte Leiha "Unterhaltsschulden" kann die vermutlich sowieso nicht mehr von der Mutter hören. Genauso wenig, wie die Nummer "die Helferindustrie hat mich gezockt". Interessiert die alles nicht. Die hat eigene Themen.

Wenn die 18 wird, würde ich mir die Verzichtserklärung von der holen. In dem Alter denkt die nicht weiter als bis nächstes Jahr. Die überschätzt die eigenen Möglichkeiten und unterschätzt die Kosten.

Biete ihr für die Verzichtserklärung etwas an, womit sie super zufrieden ist. 12 Monate Unterhalt, finanzierung Auslandssemester, IPad....... Hast ja noch ein paar Monate Zeit um rauszufinden, was zieht und was rechtlich erlaubt ist. Laß das vom Anwalt checken.

Danach würde ich das Fallbeil ziehen. Ich kenne keinen Vater der loyale Brut verhungern läßt. Aber das ist ihre Entscheidung zu welchem Elternteil sie sich orientiert. Sie ist eine erwachsene Frau - mach Dir das klar. Die Jugendamtnummer müßte mir das Früchtchen daher sehr genau erklären, wenn die Pflicht rum ist.

Es geht nicht darum die Tochter zu zocken. Es geht um Loyalität.

Diese feministische sche..ße "Ich will einen Ernährer aber nicht Loyal sein" gibt es erst seit ein paar Jahrzehnten. Geldempfänger haben sich zu unterwerfen. Ansonsten wird einem die Arbeit gekündigt und selbst Hatz IV gestrichen. Auf die Opfermasche (Tränen) habe ich schon immer äußerst allergisch reagiert.
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#79
++++++++++Biete ihr für die Verzichtserklärung etwas an, womit sie super zufrieden ist. 12 Monate Unterhalt, finanzierung Auslandssemester, IPad++++++++++++++

Hmm, da gibts ja auch noch ein Jugendamt das die "kleine" bis 21 Jahre beraten kann und, so wie ich den Rat meiner Ex an meine Tochter einschätze, sicher auch tun wird. Kann mir nicht vorstellen, das die die derart beraten, das die auf alles verzichtet?
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#80
Tja - damit hast Du alles gesagt. Von wegen die will mein Geld nicht, geht arbeiten und will mit der ganzen Väterzocke nichts zu tun haben. Offensichtlich eine erwachsene Femanze. Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich.

Deine Tochter !!!kann!!! sich von der Helferindustrie beraten lassen, !!!muss!!! sie aber nicht. Die !!!kann!!! auch zum Anwalt gehen, muss sie aber auch nicht.

Die könnte auch zu ihrem Wort stehen, dass die kein Geld von Dir haben will und sich selbst ernährt, wie es mit 18 fast überall auf der Welt üblich ist -- außer in Femanzendeutschland. Die weiß ganz genau, dass Du gezockt wurdest. Wie können sich ansonsten solche Schulden auftürmen, wenn einer Pleite ist. Deine Tochter macht da geradewegs mit.

Ich habe Dir geschrieben wie ich vorgehen würde. Kannst Du auch alles im FAQ nachlesen. Musst halt nur "Ex" gegen "Tochter" austauschen. Da stehen auch die Schauspielaktionen drin (Tränen usw.); sich dann aber gnadenlos jeden Cent holen; Gesetz / Moral gerade mal egal.

Wie teuer es für Dich wird, kann ich Dir nicht sagen. Ob Deine Tochter bereis eine ausgelernte Femanze ist, wirst Du herausfinden und hoffentlich hier berichten. Es ist einen Versuch wert zu versuchen einen Deal auszuhandeln.

Dass die von Deiner Ex und der Helferindustrie verdorben wurde / wird, scheint klar zu sein. Die Beratung bei diesen Arschlö..... ist nämlich für Deine Tochter mit erreichen des 18. Lebensjahres freiwillig. Bereits mit 15 konnte mich keiner mehr zu irgend etwas zwingen. Falls ich falsch liege, dann kannst Du mich gerne berichtigen.

Ich konnte damals auch zwischen falsch und Richtig unterscheiden. Deiner Tochter traust Du aber zu sich für Kohle flach zu legen. Zumindest scheint die Bereitschaft da zu sein. Bei Dir mit Tränen / Gezehter und dem späteren Freund / Mann / Sugardady wird die halt zusätzlich einen bla...., wenn es erforderlich ist.

Ich würde von meiner Tochter erwarten, dass die sich hinstellt und denen sagt: "Ihr habt meinen Vater lange genug gezockt und mich dafür benutzt, verpiss... Euch." Dann würde ich meinem Kind sogar freiwillig viel mehr geben, als ihm zusteht. Im Minimum würde ich erwarten, dass mein Fleisch und Blut mir nicht die Behörden auf den Hals schickt oder mich irgendwo anscheiß...t.

....Du hast aber eine Tochter und keinen Sohn.
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#81
Wenn eines meiner 3 Kinder mich versuchen würde abzuzocken, wäre die Bezeichnung beendet und sie wären ab dem Moment mein Feind.....
Alles-durch hat es sehr treffend beschrieben!
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#82
Ist doch klar, dass die Kinder leider oft in der Pressform der Ex ihren Stil bekommen haben, dort sind sie gewesen, dort haben sie gelernt, uns Väter hat man weggedrängt. Sie sind leider so, wie sie geprägt wurden. Daran sind sie nicht schuld, aber die Auswirkungen dieser Prägung sollten wir nicht in unser Leben lassen und die Forderungen neutralisieren. Ich habe nichts gegen fordernde Kinder (jeder darfs mal probieren :-), aber gegen das Unterhaltsrecht.

Die Verzichtserklärung ist nur eine Stufe auf einem vermutlich längeren Weg. Sie geht ohne Anwalt, Notar nur geringe Kosten und hält nur fest, was das Vater auch über Gericht erzwingen könnte. Unvernünftige, nicht denkfähige Menschen verweigern sie, werden dann zu Recht in der nächsten Stufe verklagt und bekommen einen Beschluss nebst fetter Kostenrechnung für den eigenen Anwalt (Anwaltspflicht!, meistens: Kosten werden gegeneinander aufgehoben, jeder zahlt seins) und hat hoffentlich was dazugelernt.
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#83
So, jetzt wirds wohl ernst................

Ich hatte mein Töchterchen nochmal daran erinnert BAFÖG zu beantragen und wenn sie dann keinen Anspruch hätte, wüssten wir das wenigstens offiziell. Ich wäre mir aber sicher, das sie einen Anspruch hat (da ich im zugrundeliegenden maßgeblichen Einkommensjahr 2017 keinerlei Einkommen hatte).

Heute kam dann die Antwort: mein Kind schickte mir per Whatsapp eine BAFÖG-Musterberechnung (wie man sie im Internet findet) mit den Einkommenswerten der Mutter (jetzt weiß ich endlich mal, das sie einiges mehr verdient wie ich - bereinigtes Nettoeinkommen ca. 2.700 EUR vs. 2.200 EUR) und meinen alten Werten, die sie vermutlich vom JA hat als damals die Lohnpfändung veranlasst wurde. Danach hätte sie ja keinen BAFÖG-Anspruch, was dann so richtig ist. Aber es geht ja ums VORletzte Jahr, und danach hätte sie einen!

Durch diese Berechnung weiss ich allerdings dann jetzt auch mal, das gegenüber jetzt meine monatliche Zahlungsverpflichtung eine ganze Ecke niedriger als jetzt wäre - das ist ja schonmal positiv.

Was mich allerdings so richtig sauer gemacht hat (und ich jetzt wohl doch einen Anwalt einschalten sollte?) ist folgendes:

wie weiter oben erwähnt will das Jugendamt von mir eine Einkommensauskunft bis 04.09.2019 um die Ansprüche des Kindes ab Volljährigkeit (08.10.2019) zu klären. Daraufhin hat man mir hier ja mehrfach geraten -und dies entspricht auch meiner eigenen Meinung- dieses Auskunftsbegehren auszusitzen. Nun meinte meine Tochter, das ich die Auskunft geben soll bis zur Fristsetzung, ansonsten -und jetzt wirds interessant- würde man halt einfach wieder meine Lohnpfändung aufleben lassen! Zur Erinnerung: meine Lohnpfändung ist derzeit "nur" ruhend und nicht etwa zurückgenommen, alle vereinbarten Zahlungsmodalitäten halte ich ein.

Das kann ich doch wohl nur als komplette (Be)Drohung und Erpressung auffassen?

Und ist es einfach so "Fingerschnipp" möglich die Lohnpfändung wieder aufleben zu lassen?

Danke im Voraus für Eure vielfältigen Meinungen!
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#84
Muss das Kind nicht erstmal volljährig werden? Schreib doch zurück, mit Eintritt der Volljährigkeit wirst du auf gesonderte Anforderung nach BGB § 1605 des Kindes gerne Auskunft erteilen. Ab Volljährigkeit ist das JA nicht mehr zuständig, zudem rrden die von ungelegten Eiern, wer sagt denn, dass das Kind die Volljährigkeit überhaupt erreicht? Könnte ja morgen tödlich verunglücken.

Wenn du eh zahlst, die aber mit Vollstreckung drohen, so halte ich das für eine leere Drohung. Eine Beistandschaft des JA erlischt mit Eintritt der Volljährigkeit, ab dann vertritt das JA die finanziellen Interessen des Kindes nicht mehr. Es kann lediglich vollstreckt werden, sollten Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse bezüglich verauslagter Unterhaltsvorschüsse bestehen. Darüber hinausgehende Schulden (Differenz zum ggf. höher titulierten Anspruch) muss das Kind mit Volljährigkeit selbst vollstrecken.
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#85
Eine ruhende Pfändung ist für den Schuldner sehr nachteilig. Der Gläubiger kann sie in der Tat jederzeit wieder aktivieren, weil es sie gar nicht gibt, sie ist gesetzlich überhaupt nicht geregelt. Meistens akzeptiert das die Bank eine Ruhendstellung auch nicht, seit Einführung des p-Kontos. Der Aufwand für diesen Schrott ist zu gross.

Wenn eine Vereinbarung mit dem Gläubiger existiert, ist der gezwungen, die Pfändung aufzuheben. Seit dem Urteil des BGH vom 02.12.15 Az. VII ZB 42/14 kann ein Gläubiger die Ruhendstellung nicht erzwingen. Der sagte: "Ein einstweiliger Verzicht auf die Wirkungen des Pfandrechts ohne Aufhebung der mit der Pfändung bewirkten Verstrickung ist wegen des Zusammenhangs von Beschlagnahme und Pfandrecht ausgeschlossen" Mit anderen Worten, der Gläubiger kann nicht eine neue Zahlungsweise akzeptieren und sich trotzdem gleichzeitig jederzeit selbst die Vollstreckung genehmigen, solange der Schulder sich an die Vereinbarung hält.

In deiner Situation musst du dir überlegen, was der grössere Nachteil der Erpressung wäre.
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#86
Hallo p__,

wenn ich Dich richtig verstehe, müsste der/die Gläubiger (in diesem Falle noch das JA/Beistandschaft selbst u. im Auftrag des Vertreters meines Kindes -die Mutter-) die Pfändung zurücknehmen, da ich mich an die Zahlungsvereinbarungen halte? Aber wie ist das ab Volljährigkeit meines Kindes? Da wird doch "neu gewürfelt" und es kann dann wieder von mir verlangt werden was man will, oder nicht? Und natürlich wieder neu Pfänden, da ab dann ja die alten Vereinbarungen nicht mehr gelten?
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#87
Im Moment ist das Kind minderjährig, wenn die wieder zu pfänden anfangen ist es immer noch minderjährig. Der Gegner ist die Beistandschaft.

Zitat:Aber wie ist das ab Volljährigkeit meines Kindes?

Das eintreiben von Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse verbleibt bei der Unterhaltsvorschusskasse, eintreiben der übrigen Unterhaltsschulden ist Sache der Gläubigerin, mit der Volljährigkeit das Kind.

Im Moment ist die Pfändung ja ruhend, das heisst wenn nicht gepfändet wird geht das nach Lust und Laune des Gläubiger. Die werden sich natüprlich weigern, die Pfändung tatsächlich einzustellen. Es wäre deine Sache, dies mit den üblichen Methoden zu erreichen. Wenn das auf den Gerichtsweg geht, wird es aber lange dauern, bis dann ist das Kind eh volljährig und du musst von Neuem beim neuen Adressaten beginnen.
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#88
(28-08-2019, 17:32)Gast1969 schrieb: Hallo p__,

wenn ich Dich richtig verstehe, müsste der/die Gläubiger (in diesem Falle noch das JA/Beistandschaft selbst u. im Auftrag des Vertreters meines Kindes -die Mutter-) die Pfändung zurücknehmen, da ich mich an die Zahlungsvereinbarungen halte? 

Nein, so ist es nicht. Das Urteil besagt nur, dass die Bank als Drittschuldnerin dem Ruhenlassen der Zwangsvollstreckung nicht zustimmen m u s s. In Deinem Fall hat sie es aber offensichtlich getan. 

Dies bedeutet, dass das Jugendamt die Vollstreckung jederzeit wieder aufleben lassen kann, auch wenn Du zahlst. Die Vereinbarung diesbezüglich mit Dir kann sie jederzeit aufkündigen.

Du bist damit in einer unschönen Situation. Durch den vollstreckbaren Titel bist Du einfach vom Wohlwollen des Amtes abhängig.
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#89
Der Beschluss ist auch sehr gut für eine eigene Forderung (bzw. Klage wenn die Forderung nicht erfüllt wird) brauchbar, denn er stellt auf sehr allgemeine Weise fest, dass das Schuldener nach einer beidseitig gebilligten Vereinbarung über Zahlungsmodalitäten eine blosse Ruhestellung der Pfändung nicht hinnehmen muss.
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#90
Jaja, ich weiss, ich steh gerne auf dem Schlauch................................

Da meine Frist zur Abgabe meiner Einkommensverhältnisse ggü. dem JA/Beistandschaft an 04.09. abläuft, meine Tochter aber am 08.10. Volljährig wird, könnte meine derzeit ruhende Lohnpfändung bei Aktivierung ja frühestens meine Gehaltszahlung Ende September betreffen. Dann aber sind es nur noch 7 Tage, bevor am 8. Tag meine Tochter Volljährig wird. D.h. die gerade erst aktivierte Lohnpfändung nach JETZIGEM Stand verliert doch quasi sofort wieder ihre Wirkung, da sich innerhalb 1 Woche die Parameter ändern? Würde das JA das trotzdem noch veranlassen? Fällt sowas dann nicht unter Schikane (bzw. Erpressung)?

Und wenn mein Kind Volljährig ist und sowohl JA als auch Kind sich erneut auf Zahlungsvereinbarungen einlassen, dann kann ich die Rücknahme der Pfändung verlangen?

Ich gehe, davon aus, das ich diese Woche noch einen Anwaltstermin haben werde. Würde diesen dann gerne diese Sachen regeln lassen?

(ach einfach nur "confused" im Moment............ Huh Confused Sad )
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#91
Da sind Verfahrensfragen dabei, die du dem Anwalt überlassen solltest. Aktivlegitimiert ist das Jugendamt jedenfalls nach dem Geburtstag zu nichts mehr.
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#92
Was mich noch "umtreibt", weil ich da irgendwo drüber gestolpert bin:

wie verhält es sich eigentlich mit meinen Unterhaltsrückständen nach Volljährigkeit meiner Tochter? Bleiben die dann -da UNTERHALTsrückstände- weiterhin "verschärft" pfändbar oder fallen die dann unter die "normalen" Pfändungssätze?
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#93
§ 850d ZPO kennt keine Unterscheidung nach Alter.
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#94
Läuft doch super!

Ich würde meiner Tochter schreiben, dass ich es gut finde, dass die sich persönlich kümmert und sie einladen vorbei zu kommen, dass man das gemeinsam bespricht und durchrechnet.

Entweder ist Deine Tochter eine Gute und Du bekommst einen fairen Deal -- oder (was ich eher vermute) Du wirst herausfinden, dass sie eine abgw...xte Femanze ist und wirst Dich von der emotional trennen.

Hervorragende Ausgangslage, um mit dem ganzen Mist aufzuräumen, würde ich sagen!

Ich würde schleunigst dem Jugendamt die WhatsApp weiterleiten und sagen, dass Deine Tochter das persönlich mit Dir klären will, was Du gut findest. Schließlich wird die im Oktober sowieso 18. Man bräuchte die Hilfe vom Jugendamt nicht mehr, da das Vater-Kind-Verhältnis intakt sei.

Falls das Jugendamt aber dennoch die Unterlagen haben wolle, dann solle man Dir das untr Fristsetzung Schreiben und Du wirst die dann selbstverständlich liefern.

Die nächste Frist dürfte bereits im Oktober liegen. Dann noch ne Fristverlängerung und das Thema ist durch.

Ich würde meine Tochter dazu zwingen die Maske runter zu lassen und die solange schwindelig spielen, bis die die Krallen ausfährt oder einen fairen Deal anbietet. Und dann wäre das Vater-Tochter-Verhältnis für mich endgültig geklärt! Entweder zum positiven oder zum negativen.
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#95
@p__: also kann ich aufgrund der (erheblichen) Rückstände bis zum St.-Nimmerleinstag auf 1.080 EUR + weniger gepfändet werden? Beruhigend............. +++++++Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat.+++++++++++++ Diesen Gesetzesteil hat man bei mir übrigens ausgehebelt, indem man im Pfändungsbeschluß einfach den Passus "absichtlich entzogen" angekreuzt hat - mir gegenüber natürlich damit begründet, das ich nicht sofort ab Arbeitsaufnahme die Unterhaltszahlungen aufgenommen hätte :-(

@Alles-durch: meine Tochter hat mir eben geschrieben, das BAFÖG zu kompliziert zu beantragen sei, sie könne das ja auch nicht, da noch nicht Volljährig etc., wenn solle ich das für sie beantragen. Ausserdem wäre ja egal was rauskäme und was sonst (Unterhaltsmäßig) geändert würde. Ich würde ja eh aufgrund der Rückstände niemals weniger als jetzt bezahlen müssen.................................. Jaja, sie würde ja nur widergeben, was man ihr erzählen würde, sie selbst hätte ja keine Ahnung von diesen Dingen..................... :-(

Also sieht für mich aktuell so aus, als würde meine Situation ab Volljährigkeit meiner Tochter nicht mal endlich besser als aktuell, sondern noch schlechter. Läuft!
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#96
schleunigst das Schreiben an das Jugendamt raus und zwei Tage zurück datieren. Nicht bei der Post aufgeben! Briefmarke drauf und in einen Kasten werfen, dass es heute noch raus geht.

Dann hat die Post halt etwas länger gedauert und Du hast es erst spät in den Postkasten geworfen und du wußtest zu diesem Zeitpunkt noch nichts von dem Sinneswandel der Tochter.
So habe ich es mit dem JA in ähnlichen Situationen gemacht.... und ist immer gut gelaufen. 2 Jahre hat die Offenlage bei mir gedauert und Gerichtsverfahren gab es keines. :-)

Der Tochter würde ich gar nichts mehr schreiben. Die würde ich zappeln lassen. Die Maske läßt die ja gerade Fallen, was zwar finanziell nicht lustig ist; Dir aber Seelenfrieden beschert.

ACHTUNG: einen Tag zurück datieren. Das Rückdatieren muss mit dem WhatsApp-Datum passen, dass Du an das JA schickst.

Kann ja keiner erwarten, dass Du bis Mitternacht auf bleibst. Hast das halt gesehen, das Schreiben an das JA direkt fertig gemacht und direkt eingeworfen. Was Dich sowieso keiner fragen wird und keinen Interessiert. Am JA wollen die ihre Ruhe haben.

Außerdem sollst Du Dich ja fürs Töchterchen um die Finanzen kümmern - also !nicht! das JA.

Ich würde jetzt absichtlich alles falsch verstehen und auf Zeit spielen. Wenn dann alles klar ist, dann würde ich Töchterchen sagen, dass die genau so eine falsche Schlange, wie ihre Mutter ist, ich ettäuscht bin und solche Menschen nicht in meinem Leben haben möchte.

Ansonsten kannst Du Dich wohl damit abfinden, dass sich Deine Tochter jeden Cent holen wird und hinter der Mutter oder Behörden versteckt. In Wahrheit geht es dem Mädel aber !nur! um (Deine) Kohle. Die will halt das Gesicht wahren ..... Opfermasche, Heulnummer, dumm /naiv stellen, ........ Am Ende verdient die aber mehr als Du, wie Du bei Deiner Ex siehst.
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#97
(29-08-2019, 23:57)Gast1969 schrieb: Diesen Gesetzesteil hat man bei mir übrigens ausgehebelt, indem man im Pfändungsbeschluß einfach den Passus "absichtlich entzogen" angekreuzt hat - mir gegenüber natürlich damit begründet, das ich nicht sofort ab Arbeitsaufnahme die Unterhaltszahlungen aufgenommen hätte :-(

Ja, das ist ein Problem. Früher war das "absichtlich" nicht automatisch anzunehmen. Das Gesockse vom BGH hat diesen Passus aber einfach de facto und schlagartig ohne schlüssige Begründung für ungültig erklärt. Ein schönes und trauriges Beispiel, für den Betrugscharakter der Richter. Das war in Az. IXa ZB 273/03. Seither gilt eine radikale Beweislastumkehr. Der BGH hat jede Annahme abgeschafft und allein dem Schuldner den Nachteil auferlegt. Der Schulder muss beweisen, dass er sich nicht absichtlich entzogen hat. Das BGH-Gesockse machte diesen Beweis gleichzeitig mit einem Doppelschlag für unmöglich, indem er das "absichtlich" zur "inneren Tatsache" erklärt. Das hinge von den "Umständen des Einzelfalls" ab. Seit dem Urteil haben alle Ratgeber für Gläubiger flugs den Tip ausgegeben, bei der Pfändung im Formular dort kein Kreuz zu machen d.h. KEINE Beschränkung auf ein Jahr. Alle Ratten stürzten sich sofort auf das vom BGH servierte faulende Fleisch.

Ich würde bei so etwas trotzdem jedesmal Erinnerung gegen den PfüB einlegen. Begründungen, die man dort vortragen sollte, solltest du so formulierungen, dass du der Auffassung gewesen bist, aus Rechtsgründen nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet zu sein. Das lässt sich ein Stück weit konstruieren. Frag jetzt bitte nicht, wie genau, dazu muss man deinen gesamten Fall in allen Details vor sich haben. Eine frühere Pfändung mit Grenze oder Interpretation von Ergebnissen frühererer Unterhaltsverfahren können das leisten.

Die Aussagen deiner Tochter sind natürlich Quatsch. Natürlich beantragst du kein Bafög für sie. Das ist ihr Job ab Volljährigkeit und so langsam wirds Zeit, dass sie solche Dinge selber lernt. Natürlich es für dich ein Riesenunterschied, ob du ohne neue Unterhaltspflichten alte Schulden tilgst oder ob du weiterhin laufende Pflichten hast. In deiner speziellen Lebenssituation muss es oberstes Ziel sein, den Haufen schnell kleiner zu bekommen. Insolvenz und Ausstieg sind ja nicht mehr drin bei dir.
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#98
So, jetzt hat sich auch noch meine Ex-Frau bei meiner Mutter (also der Oma des Kindes) gemeldet. Hab meine Mutter gefragt, warum man nicht direkt mit mir spricht? "Na, dann müsste ich sofort ausrasten" so die Antwort meiner Ex.

Jedenfalls sei das arme Kind komplett fertig und nur noch am heulen usw. BAFÖG-Antrag würde jedenfalls definitiv keiner gestellt, da ja schon alleine das Gehalt meiner Ex so hoch sei, das das Kind keinen Anspruch mehr hätte. Auch hätte das Jugendamt ihnen erklärt, das in unserem Fall daher eh kein BAFÖG-Antrag möglich wäre. Dies würde in unserer Konstellation nicht gehen, dies sei nur ganz bestimmten Fällen vorbehalten zu denen wir nicht gehören würden....................

Ausserdem hätte ich ja nur soviel Rückstandschulden, weil ich mich nie gemeldet hätte und den Unterhaltstitel abgeändert hätte. Klar, ich hab ja auch nur die Mandats-Ablehnung von 3 Anwälten gehabt, da "absolut keine Aussicht auf Erfolg (in der Praxis)". Den jetzt aufgelaufenen Rückstand hätte man aber natürlich trotzdem gerne voll bezahlt (da ja nie abgeändert) ***grrrrrrrrr* Weil ich mich ja nie melden würde, hätte ich halt auch eine Lohnpfändung, sonst würde ich ja nie reagieren (ich hab ja auch kein Telefon etc........ man kann mich ja nicht mal anrufen, wenn man irgendwas erfahren hat und oder geklärt haben will - nein, da muss immer mit dem Dampfhammer drauf, weil sonst reagiert der ja nicht). Ich hätte ja auch meine Arbeitsaufnahme nicht gemeldet, ich hätte jetzt meine zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen auch nicht gemeldet und nächstes Jahr hätte ich ja die nächste, die ich dann melden müsste (Öffentlicher Dienst halt) usw. -man korrigiere mich: unter 10% Änderung muss ich gar nichts mitteilen oder? Dafür gibts ja die regelmäßigen Auskunftsersuchen des JA.

Und woher ich jetzt plötzlich das Geld hätte einen Anwalt einzuschalten würd sie ja auch gerne mal wissen. Und woher ich das Geld hatte, letztes Jahr umzuziehen usw. Da fragt sie sich schon woher ich die Kohle hatte -hat der etwa was nicht angegeben?-. "Nein, Ihr habt mich so arm gemacht, das ich nen Beratungshilfeschein bekommen habe, den bekommt man nur, wenn man auf Hartz IV-Niveau runter ist." hätte ich am liebsten geantwortet, aber meine Mutter hat das natürlich nicht so gesagt.

Jedenfalls wolle man einfach nur, das ich ab Volljährigkeit so wie bisher weiterzahle -nach Abänderung des Unterhaltstitels- und die Differenz von dann neuem Unterhaltszahlung zu aktuellem Unterhalt (+ Rückstandzahlung) als Zahlung auf den Rückstand betrachtet würde.

Mein Kind wolle keine Gerichtsverfahren und auch keine Pfändungen veranlassen etc. sondern einfach nur "in Ruhe Studieren".

P.S.: zumindest meine verbleibenden Rückstände bei der Unterhaltsvorschusskasse will dankenswerterweise meine Mutter übernehmen, damit ich wenigstens davon schon mal frei wäre.
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#99
Ja ja -- typisch

Erst wird der Vater gnadenlos verprellt, entrechtet und abgezogen. Wenn der dann die Schnau..ze voll hat, wird versucht den wieder einzufangen. Hat mir ein sehr guter Psychologe bereits vor 4 Jahren gesagt.

Die Waffe ist das "arme" Kind, mit der emotional Druck gemacht wird. Mann müsse sich ja mal wieder vertragen und die Vergangenheit ruhen lassen, hieß es bei mir.

Meine Antwort: "Dann gebt mir meine Rechte und mein Geld zurück."

Aber soweit läßt es Frau dann nicht kommen..... :-)

"Zahlen, helfen und Klappe halten"

@Gast1969 - Nenn mir mal eine einzige Sache, die ich Dir nicht angekündigt habe. Umgekehrt hättest Du mir wahrscheinlich auch jeden einzelnen Schritt vorher gesagt. Leider ist man von dem Gezeter der Exen/Tochter emotional betroffen und hat Scheuklappen auf, wenn man überrollt wird
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Die Legengendbildung der Gegenseite über die Vorgänge dient der Selbststabilisierung. Ohne diese Legenden müssten sie ja ungeschminkt in den Spiegel sehen und würde bösartige, hinterfotzige, geldgierige Zicken sehen müssen.

Diese Legenden entstehen fast immer und sie ersetzen die Realität komplett, sie werden zur Realität. Widerstehe dem typischen Trennungsvaterzwang, irgend etwas richtigstellen zu wollen. Es juckt in den Fingern, ich weiss. Vertrete aber nur deine eigene Sache und kümmere dich nicht um die Hirngespinste in den Köpfen von Dritten, die dich abzocken. Auch nicht über einen Vierten, also deiner Mutter. Sag ihr, dass du Lügengeschichten nicht kommentierst, dich gar nicht erst darauf einlässt. Du kämpfst mit Unterhaltsschulden, das nimmt bereits deine gesamte Energie in Anspruch.

Zitat:Jedenfalls wolle man einfach nur, das ich ab Volljährigkeit so wie bisher weiterzahle -nach Abänderung des Unterhaltstitels- und die Differenz von dann neuem Unterhaltszahlung zu aktuellem Unterhalt (+ Rückstandzahlung) als Zahlung auf den Rückstand betrachtet würde.

Wollen darf jeder. Du machst erstmal eine Neuberechnung. Dein Einkommen, Einkommen der Mutter, Vermögen bzw. sonstige Einnahmen des Kindes nebst Nachweisen. Was da rauskommt, bezahlst du. Die Rückstände ignorierst du erst einmal. Die sind sekundär, der laufende Unterhalt primär. Wenn sie kein Bafög bekommt (was sie nachweisen muss), weil die Mutti so viel Geld hat, auch recht, dann wird die Mutter auch einen fetteren Anteil am Unterhalt zahlen müssen.

Zitat:Mein Kind wolle keine Gerichtsverfahren und auch keine Pfändungen veranlassen etc. sondern einfach nur "in Ruhe Studieren".

Passt doch prima. Und du willst in Ruhe arbeiten und hast keine Lust auf Pfändungen. Gönnt euch die gegenseitige Ruhe, das Kind braucht dafür nichts zu tun.

Zitat:P.S.: zumindest meine verbleibenden Rückstände bei der Unterhaltsvorschusskasse will dankenswerterweise meine Mutter übernehmen, damit ich wenigstens davon schon mal frei wäre.

Wenn sie das tun will, dann bald. Aber nur über dich. Sofern gerade keine Kontenpfändung ist, also das Geld an dich überweisen und du überweist es sofort an die Unterhaltsvorschusskasse. Die Situatuion wird vielleicht noch unangenehmer und strittiger und deine Mutter hat dann keine Lust mehr auf so einen Zuschuss, deshalb so früh wie möglich.
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