Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Tochter wird 18 - Ideensammlung
Wenn man mal drüber nachdenkt, dann ist die Sache recht einfach und habe ich von Anfang an vermutet.

Mutter und Tochter haben einen Deal. Ich hatte Dir gesagt, dass Du rausfinden solltest wie der lautet. Jetzt liegt der Deal auf dem Tisch.

Der Vater zahlt wie bisher für das Kind und die Mutter zahlt gar nichts (bzw. wenig). Der Minderbetrag der Dir an laufenden Unterhaltszahlung zustehen würde, wird sozusagen durch einen Abstotterbetrag an Unterhaltsschulden aufgefüllt.

Du sollst weiterhin den selben Betrag zahlen, damit Mami ihre Kohle für Kosmetik und Klamotten verprassen kann.

Die beiden Damen orientieren sich also an Deiner Leistungsfähigkeit. Diese Leistungsfähigkeit ist exakt das, was Du bisher bezahlt hast.

Hartz 4 oder Armutsgrenze .... vergiß das. Schließlich kannst Du Dir einen Umzug etc. leisten. Deine Armut ist also für die Damen vorgegaukelt.

Dass die Mutter die fette Kohle hat und selbst nichts ans Töchterchen abgeben will, davon redet niemand. Schließlich bist Du als Mann der Versorger. Daran hat sich seit der Steinzeit nichts geändert. Ganz im Gegenteil die Femanzen bestehen da erst recht drauf, selbst wenn die mehr verdienen, wie man/n sieht.

Deine Tochter macht genau bei dieser Nummer mit und findet das ganz selbstverständlich. Als nächstes werden die Damen Dir Uneinsichtigkeit und Egoismus unterstellen. Die werden Dir empfehlen, dass Du Dich mal selbst reflektieren solltest und endlich Verantwortung in Deinem Leben übernimmst.....

Das Du Pleite bist und Deine Ex nicht, ist Deine eigene Schuld. Du hättest halt von Anfang an mehr Verantwortung übernehmen sollen, dann wäre das alles nicht passiert. Jetzt mußt Du es halt ausbaden -- also zahlen.
:-) :-) :-)

Genau diese Rhetorik ist typisch und findet auf allen Ebenen statt. Schauen wir mal, ob ich weiterhin Recht behalte.
Zitieren
Was die Empfehlung von p_ betrifft direkt alles an das Jugendamt zu bezahlen, würde ich nochmal nachdenken.

Wie gesagt, was Du an Leistungsfähigkeit offen hast, werden die Damen sicherlich auf andere Posten verteilen wollen. Wenn das JA erstmal raus ist, dann geht das spiel Deiner Ex sicherlich auf.

Versuch doch mit dem JA einen Deal zu machen. Ggf. kannst Du folgende Rangigkeit mit dem JA regeln:

1. Rang - (reduzierter) laufender Unterhalt
2. Rang - Jugendamt
3. Rang - Unterhaltsschulden gegen das Kind

Den 3. Rang bedienst Du einfach nicht (Leistungsfähigkeit erschöpft) und den 2. Rang bedienst Du über die Hilfe Deiner Mutter. Dann kannst Du wenigstens auf die nächsten Jahre erstmal vernünftig leben, wenn das auf geht.

Ggf. kannst Du dem JA sogar alles auf einmal bezahlen, indem Du einen Darlehensvertrag mit Deiner Mutter machst. Die monatlichen Zahlungen an Deine Mutter sind dann fiktiv - die Familienrechtsmafia hat Dir da ja erklärt. Deine Mutter muss dann aber in den 2. Rang rutschen, sonst geht das spiel nicht auf. Ggf. geht das über einen Dreiecksvertrag mit dem Jugendamt.

Ich kann Dir aber nicht sagen, ob das rechtlich wasserdicht ist mit der Rangigkeit. Ggf. kennt sich p_ da aus.

Das musst Du aber mit dem Jugendamt regeln!
Hast also nicht mehr viel Zeit.

Deiner Ex und Deinem Töchterchen sind Deine Schulden beim Jugendamt sche..ss egal. Das hast Du hoffentlich verstanden
Zitieren
So, war heute beim Anwalt. Mit gemischtem Ergebnis für mich. Versuch das hier mal Stichwortartig widerzugeben (vergess bestimmt die Hälfte, hab auch nicht alles verstanden):

- positiv wohl das das von mir befürchtete Aufleben der (ruhenden) Lohnpfändung -da ja über meine Tochter angeblich vom Jugendamt angedroht, wenn ich nicht bis xxxx reagiere- ist wohl nicht möglich, da ich die vereinbarten laufenden Ratenverpflichtungen einhalte und es dann missbräuchlich und erpresserisch wäre, eine Lohnpfändung deshalb wieder aufleben zu lassen um eine Reaktion zu erzwingen oder auch höhere Leistungen zu verlangen etc.

- ein Schreiben geht an Jugendamt, Ex und Tochter raus mit Aufforderung Offenlegung der Einkommensverhältnisse zwecks Neuberechnung der Unterhaltsansprüche ab Volljährigkeit. Ebenfalls wird meine Tochter darin nochmals aufgefordert, BAFÖG zu beantragen (da auch der Anwalt meint, das sie, aufgrund des zugrundeliegenden Einkommensjahres der Eltern bei BAFÖG-Beantragung -2017- und ich da kein Einkommen hatte, auf jeden Fall einen BAFÖG Anspruch hätte und ich möglicherweise daher gar keinen Unterhalt mehr zahlen müsste).

- Herausgabe bzw. Abänderung des bestehenden Titels wurde verlangt. Sollte dies nicht freiwillig passieren und es müsste geklagt werden etc., dann könnte mich das nochmal ne Stange Geld kosten............

- weiter oben hat -ich glaube- p__ ein Gerichtsurteil verlinkt, wonach eine ruhende Lohnpfändung bei der sich auf Zahlungen geeinigt wurde und diese Eingehalten werden, die Pfändung zurückgenommen werden müsste. Dies ist so wohl leider lt. meinem Anwalt so pauschal nicht richtig. Sondern dies wäre jeweils eine Einzelfallentscheidung, bei der unter anderem das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit und etliche andere Parameter eine Rolle spielen würden. In der Praxis würde die Lohnpfändung wohl i.d.R. bestehen bleiben.

- im Übrigen existiert nur 1 Titel auf dem die Pfändung beruht -nämlich im Namen meiner Tochter- und somit würde mit Erreichen der Volljährigkeit die Forderungen aus dem Pfändungsbeschluß NAHTLOS auf meine Tochter übergehen und damit nahtlos fortbestehen. Der wird nicht erst zurückgenommen, dann auf JA und Kind aufgeteilt und evtl. wieder neu veranlasst. Meine Tochter braucht über eine Pfändung daher gar nicht entscheiden, das läuft einfach weiter. Eine Rücknahme der Pfändung wird meiner Tochter wohl ebenfalls nicht möglich sein, da das JA bzw. Unterhaltsvorschusskasse ja auch noch Geld bekommt und meine Tochter wohl auffordern wird die Pfändung aufrecht zu erhalten, damit das JA seine Forderungen erhält :-(

- dies wiederum verhindert wohl auch das finanzielle Eingreifen meiner Mutter, die ja (s.o) meine Rückstände beim JA übernehmen wollte, damit ich von dort keine Pfändung mehr zu erwarten habe und das Thema erledigt wäre. Das Problem ist ja jetzt, das sie natürlich die Forderungen des JA bedienen könnte, dann aber die Pfändung trotzdem nicht erledigt ist, da diese ja dann nach wie vor über meine Tochter immer noch automatisch weiter besteht.

Bin mal gespannt, wie das alles weitergehen wird..................

(wie gesagt: hab jetzt bestimmt die Hälfte vergessen und auch mindestens die Hälfte nicht verstanden)
Zitieren
Zitat:im Übrigen existiert nur 1 Titel auf dem die Pfändung beruht

Das ändert aber nur die Reihenfolge, dann zuerst Herausgabe oder Abänderung Titel. Ich frage mich auch, ob das nicht ab Volljährigkeit sowieso aufgeschnürt und separat laufen muss. Die Unterhaltsvorschusskasse hat kein Recht, die Unterhaltsberechtigte als Vollstrecker einzusetzen. Wenn sie Rückstände wollen, müssen sie sich direkt an dich wenden, die Volljährige ist nicht mehr in der Gleichung.
Zitieren
Stell Dir die Konstellation vor, wenn Deine Tochter das Geld an das JA weiterreichen müsste!

"Papi, ich würde Dich ja gern vom Hacken lassen, aber das JA kontrolliert, ob Du denn auch jeden Monat das Geld vollständig schickst. Schließlich bekommt das JA ebenfalls seinen Anteil an der Beute. "

Das Mädel wäre dermaßen verführt den Vater abzukassieren, dass es eine sehr starke Vater-Kind-Bindung braucht, um dem zu widerstehen. Umgekehrt wirst Du aus finanzieller Not gezwungen Dein eigenes Kind anzugreifen, was es nur noch weiter in die Arme der Mutter treibt.

Vergessen wir auch nicht, dass Du einen guten Job hast und jeden Tag arbeiten gehst, während andere ein gutes Leben haben. Wo soll das alles hinführen?
Zitieren
So ist es wie mein Anwalt mir erzählte. Ich nehm an, das der doch Ahnung hat, weil's ne größere Kanzlei mit mehreren spezialisierten Familienrechtsanwälten ist.

++++++++++Ich frage mich auch, ob das nicht ab Volljährigkeit sowieso aufgeschnürt und separat laufen muss. Die Unterhaltsvorschusskasse hat kein Recht, die Unterhaltsberechtigte als Vollstrecker einzusetzen. Wenn sie Rückstände wollen, müssen sie sich direkt an dich wenden, die Volljährige ist nicht mehr in der Gleichung.+++++++++++++++++++++++++++++++

Genau das habe ich mich bzw. den Anwalt auch gefragt. Dieser ist der Meinung, das die Unterhaltsvorschusskasse sich über die Unterhaltsberechtigte ihre Forderungen sichern lassen kann. Möglicherweise ist das auch mal wieder so ne Grauzone -wo das Unterhaltsrecht voll von zu sein scheint- und es geht nur darum, das das JA meine Tochter "dezent" dahingehend Beraten wird bloß nicht die Pfändung zurückzunehmen da man ja selber auch noch Ansprüche hat, die man sonst nicht mehr durchsetzen kann?

Aufgeschnürt werden und separat laufen muss da wohl gar nichts. Der Titel bezieht sich nur auf den Unterhalt und nicht auf Unterhaltsvorschuss. Daher ist dieser nicht tituliert. Gleichwohl existieren natürlich trotzdem Rückstände.

Aber wie gesagt: mindestens die Hälfte hab ich eh nicht verstanden - und ich hab ne gewisse juristische Vorbildung und Verzweifel trotzdem am Unterhaltsrecht. Mag mir gar nicht ausmalen, wie es Leuten geht, die in dieser Hinsicht absolut Null Ahnung haben - nach Anwaltsaussage stecken diese Leute eigentlich nur noch den Kopf in den Sand (was ja auch nicht richtig sein kann, das man keinen Weg sieht -auch aufgrund Anwaltszwang und Kosten- sein Recht ggf. durchzusetzen. Da läuft doch in der deutschen Unterhaltsgesetzgebung/Rechtsprechung einiges falsch?).

Daher wie oben gesagt: ich bin mal gespannt, wie das noch weitergeht..................................
Zitieren
(07-09-2019, 00:30)Gast1969 schrieb: Aufgeschnürt werden und separat laufen muss da wohl gar nichts. Der Titel bezieht sich nur auf den Unterhalt und nicht auf Unterhaltsvorschuss. Daher ist dieser nicht tituliert. Gleichwohl existieren natürlich trotzdem Rückstände.

Das funktioniert nicht. Die Unterhaltsvorschusskasse muss den Titel umschreiben lassen bzw. einen eigenen Titel zur geltungmachen haben.
Da läuft nichts über die Kinder...

Hast Du dir den Titel der Gegenseite in vollstreckbarer Ausfertigung beim GV/Vollstreckungsgericht mal angeschaut ? Du hast das Recht dazu !

Es kann als Bsp. sein das das Kind den vollen Betrag pfändet und gleichzeitig Unterhaltsvorschuss kassiert/e obwohl ein Forderungsübergang stattgefunden hat. Dann schuldest DU der Unterhalstvorschusskasse gar nichts...Sie hatte ja keinen vollstreckbaren Titel.

Wann wurde der Titel/Beschluss geschaffen...wurde in dem Zeitraum Unterhaltsvorschuss gezahlt...welche Beträge macht die Gegenseite getend u.s.w...u.s.w   Gab es einen Forderungsübergang...Welche Beträge werden gepfändet.

Unterhaltsvorschusskasse und Kind sind zwei verschiedene Gläubiger...

Ich hoffe Du hast Dir wirklich mal den Titel genau angeschaut auch im Hinblick auf Zinsen (Tituliert?). Den PfüB auf Rechtsanwaltsgebühren, Anwaltskosten gem. Gegenstandswert, Zinsen überprüft und nicht nur gutgläubig wie die meisten Lämmer alles abgenickt...die Pfändungen und ähnliches werden schon richtig sein.

Das Vollstreckungsgericht überprüft so gut wie gar nichts.
Zitieren
Wird sich im Verlauf der Aktionen herausstellen, am üblichen Standardvorgehen ändert sich nichts. Fragen nach Einkommenshöhen, Bafögantrag fordern, Titel verlangen oder Abänderung. Adressat Jugendamt, ab Volljährigkeit Kind.
Zitieren
@Arminius Das ist genau das, was mir auch im Kopf rumging. Dein Beitrag scheint mir sehr substanziiert, werd das wohl nochmal so meinem Anwalt mitteilen. Genau das ist nämlich einer der Punkte, die ich überhaupt nicht verstanden hatte und nachvollziehen konnte, weil ich da eher Deine Argumente ebenfalls im Kopf hatte. Aber laut Anwalt soll das eben wohl genau so nicht sein?
Zitieren
Schreib ihm eine Email, lass es Dir schriftlich erlaeutern.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
So, jetzt hab ich die Zusammenfassung vom Anwalt für mich bekommen:

- Jugendamt wurde angeschrieben u. aufgefordert, für meine Tochter Auskunft zu erteilen, damit ermittelt werden kann, ob ab Volljährigkeit noch ein Unterhaltsanspruch besteht.
- sollte Auskunft nicht pünktlich erteilt werden oder festgestellt werden, das ein Unterhaltsanspruch nicht mehr gegeben ist, müsste seitens meiner Tochter erklärt werden, das keine Rechte mehr aus dem Titel hinsichtlich des laufenden Unterhalts geltend gemacht werden und auch keine Vollstreckung mehr erfolgt
- sollte diese Erklärung nicht erfolgen, müssten wir einen Abänderungsantrag und einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen
- bzgl. der titulierten Rückstände wird es bei der Pfändung bleiben, da diese Rückstände nicht mit Eintritt der Volljährigkeit meiner Tochter entfallen
- es würde aber die Möglichkeit bestehen, eine Einigung bzgl. der Rückstände zu treffen, im Rahmen derer die Gegenseite dann auf eine Pfändung insgesamt verzichten könnte
- würde z.B. der Rückstand bei der Unterhaltsvorschusskasse ausgeglichen würde das JA erklären, das in dieser Höhe keine Rechte mehr aus dem Titel geltend gemacht würden
- meine Tochter könnte aber weiter bzgl. des auf sie entfallenden Rückstandes vollstrecken - sofern mit ihr keine Einigung getroffen wird

- nach Kenntnis des Anwaltes gibt es nur 1 Titel aus dem vollstreckt wird. Grundsätzlich könne meine Tochter die Vollstreckung insgesamt einstellen, sie müsse aber dann damit rechnen, dass das JA ihr gegenüber Ansprüche (sofern nicht getilgt) macht, weil sie die Möglichkeit der Pfändung nicht in Anspruch nimmt.
Zitieren
(16-07-2019, 01:13)Gast1969 schrieb: ...[...]...hohe Unterhaltsrückstände bei Unterhaltsvorschusskasse (ca. 7.000 EUR) und Kind (ca. 28.000 EUR)...Leider besteht ein gerichtlich erwirktes Urteil/Titel. Die Rückstände sind seitens des Jugendamtes mittels Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt als auch per PfüB -Lohnpfändung (derzeit ruhend)- tituliert. Ich zahle derzeit den laufenden Unterhalt nach D'dorfer Tabelle sowie eine Summe X mtl. Rückstand an mein Kind und Summe X Rückstand an die Unterhaltsvorschusskasse (daher die ruhende Lohnpfändung).

Alles soweit Nachvollziehbar aber womit pfändet die Unterhaltsvorschusskasse ? Ist die Unterhaltsvorschusskasse im Titel oder Beschluss aufgeführt ?....Wurde der Titel umgeschrieben und Dir das mitgeteilt! Hattest Du eine Rechtswahrungsanzeige?

Du hast geschrieben das beide Pfänden UHVK UND das Kind.


Wurden im Urteil/Beschluss beide aufgeführt ?

Denk daran die Unterhaltsvorschusskasse bekommt alles auf zuruf ...ALLES. Existiert ein Titel kann das aber folgen haben. Nur beim PfüB brauchst Du einen Titel f. das Vollstreckungsgericht. Da geht aber nicht auf zuruf !

Nach deinem Schreiben existieren zwei Titel...

Manche Müter "vergessen" einfach mal anzugeben das ein Titel existiert oder das Sie im Unterhaltsvorschuss sind. Damit wärst Du aber nicht mehr der Schuldner der Unterhlatsvorschusskasse. Der ansprechpartner wäre die Kindesmutter/Tochter und die Zwangsvollstreckung hinfällig.

Natürlich keine Garantie !
Zitieren
Alles könnte so einfach sein.

Deine Mutter bezahlt das Jugendamt und mit Deiner Tochter machst Du einen Deal.

Das Kind will aber durchziehen und sich die gesamten 28.000 holen.

Laß die erst einmal ausziehen. Sobald das neue Leben Deiner Tochter in geregelten Bahnen läuft und der Zugriff der Ex schwindet, wird irgendwann der richtige Moment kommen, um das Thema tot zu machen.

Derzeit kann das Mädel überhaupt nicht abschätzen was das rausfallen aus dem Nest für die bedeutet.

Ich glaube das größte Problem ist, dass die Mutter der Meinung ist, dass die Forderung in Höhe von 28.000 ihr gehören würde. Nach dem Moto: "Ich habe das Geld für Deinen Vater vorgestreckt und jetzt soll der es mir abstottern, indem er  mich während der Studienzeit von Unterhaltsleistungen frei stellt."

Ich denke, Du musst Deiner Tochter erklären, dass Deine Ex mit den 28.000 nichts zu schaffen hat und sich da rauszuhalten hat. Das ist sozusagen on Top zum Unterhalt und ein Thema zwischen Vater und Tochter.

......aber um das Diskutieren zu können, muss Deine Tochter erstmal aus dem Zugriffsbereich Deiner Ex raus und Deine Ex muss regelmäßige Unterhaltszahlungen leisten. Erst dann wird den beiden Damen klar, dass die 28.000
1. nichts mit dem zukünftigen Unterhalt zu tuen haben
2. die Mutter nichts mit diesem Geld zu schaffen hat

Deine Ex versucht es aber nicht soweit kommen zu lassen. Die will es einfach vermischen und wenn Deine Tochter von Anfang an aus Deinem Geldbeutel lebt, funktioniert das auch - sozusagen Gewohnheit.
Zitieren
@Alles-durch, mir ist leider durchaus klar wie meine Ex sich das vorstellt: genau wie Du schreibst: selbst wenn der "Alte" keinen Unterhalt mehr zahlen muss, dann -mein Kind- holen wir uns eben die mtl. Differenz über die Rückstandzahlungen, das Geld dafür hat er ja dann über. Und ich arme Mutter muss dann keinen Unterhalt an Dich zahlen, der Papa löhnt ja. Achja, ich bin ja die liebe Mutter, daher bekommst Du von mir noch Betrag xxx mtl. freiwillig obendrauf, damit du anständig leben kannst, Dein Vater würde ja nie auf die Idee kommen.................

++++++++++++++Ich glaube das größte Problem ist, dass die Mutter der Meinung ist, dass die Forderung in Höhe von 28.000 ihr gehören würde. Nach dem Moto: "Ich habe das Geld für Deinen Vater vorgestreckt und jetzt soll der es mir abstottern, indem er mich während der Studienzeit von Unterhaltsleistungen frei stellt."
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Genauso ist es leider :-(
Zitieren
(15-09-2019, 09:30)Arminius schrieb:
(16-07-2019, 01:13)Gast1969 schrieb: ...[...]...hohe Unterhaltsrückstände bei Unterhaltsvorschusskasse (ca. 7.000 EUR) und Kind (ca. 28.000 EUR)...Leider besteht ein gerichtlich erwirktes Urteil/Titel. Die Rückstände sind seitens des Jugendamtes mittels Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt als auch per PfüB -Lohnpfändung (derzeit ruhend)- tituliert. Ich zahle derzeit den laufenden Unterhalt nach D'dorfer Tabelle sowie eine Summe X mtl. Rückstand an mein Kind und Summe X Rückstand an die Unterhaltsvorschusskasse (daher die ruhende Lohnpfändung).

Alles soweit Nachvollziehbar aber womit pfändet die Unterhaltsvorschusskasse ? Ist die Unterhaltsvorschusskasse im Titel oder Beschluss aufgeführt ?....Wurde der Titel umgeschrieben und Dir das mitgeteilt! Hattest Du eine Rechtswahrungsanzeige?

Du hast geschrieben das beide Pfänden UHVK UND das Kind.


Wurden im Urteil/Beschluss beide aufgeführt ?

Denk daran die Unterhaltsvorschusskasse bekommt alles auf zuruf ...ALLES. Existiert ein Titel kann das aber folgen haben. Nur beim PfüB brauchst Du einen Titel f. das Vollstreckungsgericht. Da geht aber nicht auf zuruf !

Nach deinem Schreiben existieren zwei Titel...

Manche Müter "vergessen" einfach mal anzugeben das ein Titel existiert oder das Sie im Unterhaltsvorschuss sind. Damit wärst Du aber nicht mehr der Schuldner der Unterhlatsvorschusskasse. Der ansprechpartner wäre die Kindesmutter/Tochter und die Zwangsvollstreckung hinfällig.

Natürlich keine Garantie !


Ich hab mir das jetzt -hoffentlich- alles nochmal angeschaut. Ganz schön kompliziert der Schxxx.

Der PfÜB läuft auf den Namen meiner Tochter, gesetzl. vertreten durch die Mutter, vertreten durch JA als Beistand. Gepfändet wird nach den Vollstreckungstiteln Urteil Amtsgericht aus 2010 und Jugendamtsurkunde der Stadt xxxx aus 2004 (warum erschließt sich mir nicht, diese müsste ja durch das Gerichtsurteil ersetzt sein und es ist eine ganz normale Unterhaltsurkunde - ebenso bin ich Ende 2006 in Insolvenz gegangen und alle Rückstände bis dahin sind in meiner Restschuldbefreiung aufgegangen, daher dürften diese Zeiten ja keine Rolle mehr spielen?). Die im PfÜB angegebene Forderung beläuft sich auf 35.000 EUR Unterhaltsrückstand aus der Zeit 01.04.2004 bis 31.03.2018 (man beachte nochmals meine Insolvenz ab Ende 2006 - angeblich wären in der Forderung aber schon alle Rückstände bis Insolvenzeröffnung rausgerechnet).

In diesen 35.000 EUR Unterhaltsrückstand sind lt einer gesonderten Rückstandsberechnung, die ich nach dem PfÜB mal angefordert hatte beim JA, Forderungen i.H.v. ca. 7.500 EUR enthalten, so das auf mein Kind der Rest von ca. 27.000 EUR entfallen.

Eine gesonderte Titulierung der JA-Ansprüche besteht meines Wissens nicht.
Zitieren
Ich glaube das ist garnicht so kompliziert. "Zahlen und Klappe halten" lautet der Beschluss. Wie und über wen ist egal. Hauptsache Du zahlst. 

Dir fehlt aber die weibliche Logik, um das zu verstehen.

Am FamG tummelt sich einfach ein durchgeknallter Hühnerhaufen rum, der es nicht auf die Reihe bekommt einen strukturierten und logischen Beschluss zu formulieren. Die können nur Zickenalarm, Opfermasche, Intrigen, Prosa und dumm daher schwetzen.
Zitieren
(15-09-2019, 22:02)Alles-durch schrieb: Am FamG tummelt sich einfach ein durchgeknallter Hühnerhaufen rum, der es nicht auf die Reihe bekommt einen strukturierten und logischen Beschluss zu formulieren. Die können nur Zickenalarm, Opfermasche, Intrigen, Prosa und dumm daher schwetzen.
Auf den Punkt gebracht. Und die gucken einen dabei so an, als erwarteten sie ernsthaft, dass man ihr Gedöns schluckt. Dabei beruht der ganze Sch*** nur noch auf dem Gewaltmonopol des Staates...

VM Cool
Zitieren
+++++++++++Die Fälle BVerfG 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 und 1 BvR 774/10+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Hab jetzt gerade erst nach jahrelanger (!) Recherche auf einer anderen Seite etwas zu diesen Urteilen (in Bezug auf fiktives Einkommen) gefunden -hatte wohl endlich mal die richtigen Suchbegriffe Rolleyes -.

Das ist doch GENAU das, was ich jahrelang bzgl. meiner Situation und dem "wie" meiner per Gerichtsurteil (aus 2010) titulierten Unterhaltsrückstände gesucht habe! Als ich 2010,2011 und wohl noch Beginn 2012 versucht habe, meinen Titel bzw. das Urteil abändern zu lassen, hat mich ja noch jeder damals aufgesuchte Anwalt abgewiesen. Nach diesen Urteilen gehe ich eindeutig davon aus, das ich heutzutage gar keine Rückstände haben dürfte.

Bedenklich finde ich nur, das auch mein jetziger Anwalt mich nicht mal auf diese Urteile hingewiesen hat. Sind die in der Praxis mal wieder völlig belanglos?

Ansonsten gehe ich doch davon aus, das mein demnächst volljähriges Töchterchen gerne eine Pfändung der Rückstände versuchen kann, diese aber nicht durchführen kann rechtlich betrachtet? Würd mich ja freuen.

Aber wahrscheinlich gibts wieder irgendeinen Grund, wieso ausgrechnet bei mir o.g. Urteile keine Rolle spielen
Zitieren
(23-09-2019, 12:12)Gast1969 schrieb: Ansonsten gehe ich doch davon aus, das mein demnächst volljähriges Töchterchen gerne eine Pfändung der Rückstände versuchen kann, diese aber nicht durchführen kann rechtlich betrachtet? Würd mich ja freuen.

Mir ist nicht klar, wie du aus den BVerfG-Beschlüssen herleitest, dass deine volljährige Tochter nichts pfänden kann. Die Beschlüsse drehen sich um die Zurechnung fiktiven Einkommens, Unterhaltsbegehrender verlangt Unterhalt von Unterhaltspflichtigem. Bei dir sind Rückstände aber doch längst entstanden, tituliert und ausgeurteilt. Du kannst Unterhalt nicht rückwirkend los werden.

Was die Pfändung anbelangt, die Beschlüsse der BVerfG sagen dazu nichts aus.
Zitieren
Ich zitiere mal aus dem Beschluss:

"Zum einen muss feststehen, dass subjektiv Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners fehlen. Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt."

Wenn ich Dir die Qualifikation als VW-Vorstand unterstelle, dann kannst Du objektv den Höchsatz zahlen. Dein Versäumnis eine Bewerbung zu schreiben, geht zu Deinen lasten -- so verstehe ich das.

Als unkaputtbare, qualifizierte, deutschsprachige Arbeitsmaschine also wenig Chancen. 

Mir hat die Helferbranche mal gesagt als Ausrede zählt nur Tod oder Intensivstation. Da ging es aber um Umgang.
Zitieren
(23-09-2019, 13:39)Alles-durch schrieb: Mir hat die Helferbranche mal gesagt als Ausrede zählt nur Tod oder Intensivstation.
A. Die Würde des Menschen ist unantastbar. 
B. Männer sind keine Menschen.
    QED

VM Cool
Zitieren
(23-09-2019, 13:19)p__ schrieb:
(23-09-2019, 12:12)Gast1969 schrieb: Ansonsten gehe ich doch davon aus, das mein demnächst volljähriges Töchterchen gerne eine Pfändung der Rückstände versuchen kann, diese aber nicht durchführen kann rechtlich betrachtet? Würd mich ja freuen.

Mir ist nicht klar, wie du aus den BVerfG-Beschlüssen herleitest, dass deine volljährige Tochter nichts pfänden kann. Die Beschlüsse drehen sich um die Zurechnung fiktiven Einkommens, Unterhaltsbegehrender verlangt Unterhalt von Unterhaltspflichtigem. Bei dir sind Rückstände aber doch längst entstanden, tituliert und ausgeurteilt. Du kannst Unterhalt nicht rückwirkend los werden.

Was die Pfändung anbelangt, die Beschlüsse der BVerfG sagen dazu nichts aus.

Genau DAS ist ja die Frage. 

Ich zitiere mal aus der Quelle, über die ich auf diese Urteile gestoßen bin: "[font=Arial, Helvetica, sans-serif]Sofern der Kindesunterhalt ursprünglich aufgrund fiktiver Unterhaltszahlen festgesetzt worden war, könnte weiterhin inzwischen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer Vollstreckung entgegenstehen. Vergleiche dazu die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 2012 Geschäftszeichen 1 BvR 774/10; 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 *3). Die deutschen Gerichte hatten es bei den damals üblichen Schnellentscheidungen im Kindesunterhalt sich die Aufgabe zu leicht gemacht und versäumt, hinreichende und zwingend notwendige Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu treffen."   https://www.deutsche-anwaltshotline.de/r...einfordern[/font]

Dazu das Bundesverfassungsgericht: "[font=open_sansweb, Helvetica, Helvetica, Arial, sans-serif]Nicht mehr anfechtbare Entscheidungen bleiben wirksam, können aber nicht mehr vollstreckt werden."  https://www.bundesverfassungsgericht.de/..._node.html   [/font]

[font=open_sansweb, Helvetica, Helvetica, Arial, sans-serif]Ansonsten fühl ich mich ja jetzt erst recht ausgeräubert und abgezockt  Sad [/font]
Zitieren
Erledigt ich bin! Total!!

Nachdem ich ja weiter oben schon schrieb, das ich mittlerweile einen Anwalt beauftragt habe zwecks Unterhaltsabänderung/Neuberechnung etc. ab Volljährigkeit meiner Tochter und dieser das Jugendamt angeschrieben hat mit Bitte der Einkommensnachweise etc. von Ex-Frau und Kind und alles weitere was damit zusammenhängt, bekam ich heute die Antwort des Jugendamtes................ in Form eines Schreibens meines Arbeitgebers:

Das Jugendamt habe meine ruhende Lohnpfändung wieder Aufleben lassen!!!

Ich bin im Moment sowas von erledigt.............. :-(
Zitieren
Wieso erledigt? Wirft dich dein Arbeitgeber jetzt raus?
Zitieren
Woher soll ich das wissen? Aber Fakt ist ja mal, das ich erstmal die nächsten Wochen wieder mal keine Kohle haben werde. War beim letzten Mal letztes Jahr auch so. Zahlungslauf aufgrund Lohnpfändung gestoppt. Neue Anweisung des pfandfreien Betrages (bei mir übrigens 1.004 EUR) dauerte einige Wochen.

Davon ab, das ich das Aufleben lassen der Pfändung gar nicht verstehe. Ich schalte einen Anwalt ein, der mir versichert, das genau das nicht statthaft sei und eine missbräuchliche Nutzung der Pfändung (um höhere oder andere Interessen durchzudrücken) solange ich meinen Vereinbarungen nachkomme (was ich getan habe). Ausserdem hat der Anwalt nunmal beim Jugendamt seine Mandantschaft erklärt und vertritt mich in allen bzgl. zukünftigem Unterhalt zu erledigenden Angelegenheiten. Und dann drückt mir das JA das Aufleben der ruhenden Lohnpfändung rein? Ich bin heute wo ich den Brief geöffnet habe bald vom Stuhl gefallen - aber nicht vor Lachen........... :-(

In 2 Wochen (!) wird meine Tochter Volljährig. Das ist doch reine Schickane, was das JA da -vermutl. im Auftrag meiner Ex (?)- da veranstaltet??
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Tochter wird 18 - Wechselmodell läuft aus Pistachio 00 9 2.218 09-10-2023, 23:10
Letzter Beitrag: Nintendo
  Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen? Zahlvater:-) 41 41.209 03-05-2016, 21:55
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste