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Ein Abschiedsgruss vom Jugendamt, wie der Gestank nach Pech und Schwefel wenn der Chef gegangen ist. Bei solchen schwebenden Schwertern sollte man etwas Bargeld zurücklegen. Die Verfügungssperre ist kurzfristig nicht zu ändern.
Deinen Anwalt hast du sicher schon informiert. Offenbar sagt der dasselbe was auch schon im Forum gesagt wurde. Dann kann er ja sofort vor Gericht gegen die Pfändung vorgehen.
So oder so: Stell dir ein gutes Getränk kühl, wenn die Tochter volljährig wird. Der Tag löst zwar keine Probleme, aber er ist ein weiterer merklicher Schritt aus dem Sumpf.
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Nachdem ich jetzt mit meiner Anwältin telefoniert habe, weiss ich nun immerhin, wieso die Lohnpfändung wieder aufgelebt ist. Meine Ex hat nämlich einfach mal behauptet, ich hätte diesen Monat weder laufenden Unterhalt noch vereinbarte Rückstandsrate gezahlt (Was ich dank Kontoauszug aber widerlegen kann), woraufhin das JA (welches die Zahlungen ja eigentlich erhalten haben sollte) einfach mal meine Lohnpfändung wieder haben Aufleben lassen.
Woher meine Anwältin das weiss? Das war das einzige mich am heutigen Tage Erheiternde und Aufmunternde. Die Kurzfassung (wer die lange lesen möchte, bitte direkt im Anschluss):
meine Ex war vorgestern im Büro meines Anwaltes aufgekreuzt (dies ist eine größere Kanzlei mit 10-12 Anwälten), ziemlich krawallig drauf und zwar so sehr, das sie dort Hausverbot erhalten hat *loooooooool* *rofl*
Lange Fassung:
Ex kreuzt bei meinem Anwalt auf mit o.g. Vorwurf. Ausserdem hätte ich immer noch nicht meine Einkünfte ggü. dem Jugendamt (wie von diesem angefordert, und weswegen ich ja einen Anwalt eingeschaltet habe) dargelegt und eingereicht.
Darauf wurde meine Ex vom Anwalt gefragt, wo denn ihre Einkommensauskünfte wären. Nein Nein, sie wolle niemandem ihre Einkünfte offen legen, das ginge niemand was an. Ich aber hätte meine Einkünfte darzulegen usw. Alles wohl ziemlich aggressiv rübergebracht.
Mein Anwalt wies darauf hin, das eine Beistandschaft für das Kind bestünde. Entweder würde meine Ex diese beendigen, dann könne sie die Interessen des Kindes noch bis zu dessen Volljährigkeit vertreten. Oder sie belasse es bei der Beistandschaft, dann aber müsse eben diese -und nicht meine Ex- die Interessen des Kindes vertreten.
Meine Ex muss dann so Krawall und Randale gemacht haben, das es auf normalem Wege nicht möglich war, sie aus der Kanzlei zu bekommen. Sie wurde dann wohl gewaltsam entfernt und erhielt ein Hausverbot *lol*. Ich stell mir das gerade bildlich vor und lach mich schlapp........................
Naja, jedenfalls wird jetzt versucht die Lohnpfändung zumindest wieder ruhend stellen zu lassen.
Bzgl. +++++++++++Die Fälle BVerfG 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 und 1 BvR 774/10+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ kannte mein Anwalt diese Beschlüsse gar nicht. Er wird sich damit beschäftigen und die Anwendbarkeit auf meinen Fall prüfen. Von einem anderen Anwalt über eine Anwaltshotline hatte ich mir aber schon eine "2.te" Meinung eingeholt. Dieser schrieb u.a. ".....................Eine erneute Überprüfung durch ein Gericht des Titels kann also nicht stattfinden. Man hätte Abänderungsklage erheben und dort auf die Rechtsprechung verweisen müssen. Es ist aber jetzt eine Abänderungsklage möglich. Ihre Tochter wird volljährig. Mit dem 18. Geburtstag wird die Mutter gleichfalls barunterhaltspflichtig, was Ihre Unterhaltslast senken könnte. Im Rahmen der Abänderungsklage kann auch die Einstellung der Vollstreckung beantragt werden."
Bin mal gespannt, wie es dsbzgl. noch weiter geht.
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Surreal und filmreif... aber immerhin ist jetzt klar, dass die Pfändung auf falscher Grundlage passierte und damit die Chancen ganz gut stehen, dass du sie in nicht allzulanger Zeit loswirst.
Die Ex dreht offenbar durch, weil ihre Macht nach knapp 18 Jahren nur noch Tage dauert. Auf gleicher Stufe mit dir zu stehen statt weit darüber ist für sie ganz undenkbar.
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Kann man die Exe fuer die Luegen ev. belangen?
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ja, reserviere einen Ticket in die Hölle für sie Reservierung ist in jeder Kirche möglich.
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Eine Sache zeigt Dir das hoffentlich.
Den Druck, den die Ex auf Deine Tochter ausübt düfte enorm sein. Die Dame scheint ordentlich auf Krawall gebürstet zu sein. Die will auf Teufel komm raus nicht zahlen.
Gib Deiner Tochter eine Chance sich von der Mutter räumlich zu distanzieren. Der Zugriff der Ex ist dann auch weg und es ist ggf. eine Vernunftslösung mit der Tochter möglich. Versau es Dir bis dahin nicht mit Deiner Tochter.
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Ich hab gestern noch meiner Tochter Fotos der Unterhalts-/Rückstandszahlungen für diesen Monat geschickt, mit dem Hinweis "nur falls die Mutter erzählt haben sollte, ich hätte nix bezahlt". Bekomm ich doch tatsächlich heute die Antwort zurück "nein nein, alles in Ordnung. Ich bekomme mein Geld noch. Eine neue Mitarbeiterin des JA hätte sich vertan, die die das sonst bearbeite sei nicht dagewesen"...................................... Kann man eigentlich beim JA jemand zur Rechenschaft ziehen??? :-(
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Sich vertan, mal eben gepfändet...halte ich für eine Schutzbehauptung.
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Ganz ehrlich...ich würde an deiner Stelle mal ganz schnell den vollstreckbaren Titel der Gegenseite überprüfen lassen und alle Zwangsvollstreckungsmassnahmen...
Bei dir bekommt man das Gefühl das da einiges Schiefgelaufen ist.
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(27-09-2019, 18:20)Gast1969 schrieb: Eine neue Mitarbeiterin des JA hätte sich vertan
@Gast1969
Mich würde mal Deine eigene Meinung dazu interessieren. Mir fallen 3 Varianten ein:
Deine Ex hat das Deiner Tochter erzählt und Deine Tochter glaubt es, weil
A) die tatsächlich doo...f ist
B) die durch den Elternstreit zur Opportunistin geworden ist - Die Gefühle zu den Eltern erkaltet sind, weil die viel zu lange vom Elternstreit betroffen war und jetzt einfach nur noch ihren Vorteil sucht.
C) mit Deiner Ex gemeinsame Sache macht
Ich Frage Dich deshalb, weil ich ein Stück weit das Gefühl habe, dass dieser ganze Schei..., den hier alle erzählen aus den Kindern als Erziehungsergebnis schlichtweg Opportunisten macht. Also familiäre Loyalität von Scheidungskindern schlichtweg keine zu erwarten ist.
Wenn Du die Antwort kennst, dann wirst Du abschätzen können, wie es weiter geht......und ich für mich auch.
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(28-09-2019, 20:36)Alles-durch schrieb: (27-09-2019, 18:20)Gast1969 schrieb: Eine neue Mitarbeiterin des JA hätte sich vertan
@Gast1969
A) die tatsächlich doo...f ist
Ich Frage Dich deshalb, weil ich ein Stück weit das Gefühl habe, dass dieser ganze Schei..., den hier alle erzählen aus den Kindern als Erziehungsergebnis schlichtweg Opportunisten macht. Also familiäre Loyalität von Scheidungskindern schlichtweg keine zu erwarten ist.
Wenn Du die Antwort kennst, dann wirst Du abschätzen können, wie es weiter geht......und ich für mich auch.
Ersetz mal bei A) das "doof" durch "völlig unbedarft". Ich glaub das trifft es am ehesten. Natürlich wird man der erzählt haben, das alles so schön weiter läuft wie bisher und der "doofe" Papa schon wie bisher bezahlen wird. Schließlich sei das ja alles "Behördlich abgesegnet" oder so ähnlich. Wenn Du Kind wärest, was würdest Du denn Glauben?
+++++++++ [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Ganz ehrlich...ich würde an deiner Stelle mal ganz schnell den vollstreckbaren Titel der Gegenseite überprüfen lassen und alle Zwangsvollstreckungsmassnahmen...[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Bei dir bekommt man das Gefühl das da einiges Schiefgelaufen ist.++++++++++++++[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]@Arminius: genau das versuch ich ja, gerade klären zu lassen. Bin mal gespannt![/font]
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(28-09-2019, 21:13)Gast1969 schrieb: Wenn Du Kind wärest, was würdest Du denn Glauben?
Ich habe mit 18 gedacht, dass meine Eltern mir mein Studium bezahlen müssen und es nicht mein Problem ist, dass die sich wie die Kesselflicker streiten oder wer von beiden finanziell die Ar...schbacken zusammenkneifen muss. Selbst schuld, wenn die es finanziell zu nichts gebracht haben. Die hätten sich halt mehr anstrengen müssen.
Das war aber Opportunismus. Sehe ich heute nicht mehr so extrem. Ist aber auch nicht ganz weg.
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So, hab gottseidank heute nochmal das volle Gehalt erhalten, anscheinend war der Rechnungslauf schon durch.
Da aber ja die Lohnpfändung wieder aufgelebt ist, sehe ich das doch richtig, das ich im Oktober weder laufenden Unterhalt noch Rückstände zahle, oder? Das ist ja mitgepfändet?
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Was schon für Oktober gepfändet wurde, zahlst du natürlich nicht nochmal für Oktober.
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So, seit Dienstag ist meine Tochter nun endlich Volljährig!
Hab ihr was nettes -so ne kleine Lebensgeschichte- geschrieben. Alles was zurückkam war ein knappes Danke. Mehr nicht. Eingeladen zur Feier war ich natürlich nicht (meine Mutter mit Partner -also die Oma und der "Opa"- jedoch schon). Laut deren Aussage waren meine Tochter und ihre Mutter gut drauf und hatten gute Laune. Kann man ja auch sein, wenn man den "Alten" mal so richtig gepfändet hat und man es sich auf dessen Kosten gut gehen lässt..................
Hab seitdem nix mehr von meiner Tochter gehört.
Von meinem Anwalt hab ich leider auch noch nichts gehört. Hab heute mal ne Sachstands-Anfrage losgeschickt. Mal abwarten.
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Sei doch froh. Ich würde niemals zu irgendeiner Veranstaltung gehen, bei der ich auch die Ex sehen müsste. Ich habe es schliesslich geschafft, ihren Müll aus meinem Kopf loszuwerden, wieso sollte ich das wieder reinlassen? Eine Einladung der Tochter wäre doppelt schlimm, die müsste ich ja absagen. Aber ehrlich, ich habe keine Lust auf Krempel aus der Exenrichtung.
Der 18. Geburtstag ist normalerweise eine Fete mit Freunden. Die Eltern sind da schon lange nicht mehr gefragt. Man lässt sich am Tag des Geburtstages natürlich ein Stück Kuchen servieren, öffnet den Umschlag mit dem Geldschein von Oma und feiert am nächsten Wochenende die Nächte durch.
Ein gutes Geschenk ist ein Fotobuch mit Bildern der letzten 18 Jahre und Bildern von Vorfahren aus der väterlichen Linie. Das wird sie irgendwo hinten ins Regal werfen, aber wenn sie mit Ende 20 abgeritten ist und die Tür für einen Versorger-Beta öffnet, wird sie froh sein sowas zu haben. Lebensgeschichten mit 18 will keine Frau hören.
Jetzt ist jedenfalls einiges einfacher, der kostenlose Anwalt für die Gegenseite (Beistandschaft) ist hiermit Geschichte und das Mütterlein darf jetzt auf der Unterhaltspflichtigenseite begrüsst werden. Du zahlst noch Rückstände an die Unterhaltsvorschusskasse? Wie lange noch?
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@Gast1969
Ich kann Dich gut verstehen.
Ist echt bitter, dass Du Dich Jahrelang abgerackert hast und weiter abrackern musst, um Deine Tochter zu finanzieren, Dir Sorgen etc. gemacht hast, einen harten Kampf für sie durchstehen musstest und am Ende bekommst Du noch nicht einmal den minimalen Respekt einer Einladung.
Das sollte Dich anspornen es im Leben noch zu etwas zu bringen, um dem Töchterchen dann den Mittelfinger zu zeigen, wenn die was haben will. Ansonsten gönn Dir mal den Spaß ne 18 oder 19jährige flach zu legen, wenn Du wieder etwas Asche hast. Das ist alles eine Soße. Hier ebenso wie im ärmeren Ausland.
Ich wünsch Dir, dass Deine Tochter irgendwann einen schwachen Moment hat, um mit Dir einen Deal zu machen, damit Du schnellstens abschliessen kannst.
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Ich sehe das wie P...meine Töchter Wissen bereits das ich zu KEINER Veranstaltung gehe wo die Mutter anwesend ist, egal ob Geburtstag. Komfirmation oder Hochzeit.
Ich mache meinen Töchtern aber auch keinen Vorwurf, wenn sie sich für die Mutter entscheiden, weil diese hat ja kein Problem damit wenn ich auch anwesend bin.
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12-10-2019, 09:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2019, 09:55 von Gast1969.)
(11-10-2019, 14:48)p__ schrieb: Du zahlst noch Rückstände an die Unterhaltsvorschusskasse? Wie lange noch?
Die kriegen -angeblich- noch über 7000 EUR von mir.
Und Töchterchen noch rund 27000 EUR................... :-(
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12-10-2019, 11:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2019, 11:58 von Gast1969.)
Gerade aus der Post geholt:
Ein Schreiben der Unterhaltsvorschusskasse, das die Beistandschaft für meine Tochter aufgrund Volljährigkeit beendet wurde und die UHVK nun selber die bei der UHVK existierenden Unterhaltsrückstände verfolgt. Aktueller Rückstand "nur noch" 6.300 EUR. Beiliegend eine Einkommens- und Vermögensauskunft und eine Verdienstanfrage (offenbar für meinen Arbeitgeber).
Sowie weiter ein Stundungsantrag. inkl. der Möglichkeit dort einen Ratenvorschlag anzugeben. Und der inkludierte Hammer: wenn ich das Unterschreibe erkenne ich die Unterhalts(rückstands)forderung i.H.v. xxxx EUR an! Den Teufel werd ich tun, wo ich genau das doch gerade in Prüfung (im Rahmen des Abänderungsverfahrens - hab ich mich ja weiter oben schon ausgiebig drüber ausgelassen). Ausserdem würde ich damit um einen Stundungsbescheid bitten, aber ab sofort die Raten zahlen (= Anerkennung der Rückstände (hahahaha....)). Ne, ist klar.............. Weiterhin würde ich damit erklären, das ich auf die Einrede der Verjährung verzichte.
Geht es irgendwie noch Linker :-( ??
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Versuch Dich doch mit den zu vergleichen, Du zahlst Betrag X und dann ist alles bei denen vom Tisch. Da wollten Dir doch Deine Eltern ev. bei helfen....
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Schwierig, jetzt rollt ja der Rubel, es ist Einkommen da. Die sehen das grosse Geld, 100% Erfüllungsquote.
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Die Frage lautet doch eher, wie sich Gast1969 optimieren kann.
Also wie muss der Vergleich mit !allen! Beteiligten aussehen, um:
- Tilgung unstreitiger Forderungen
- Nichttilgung streitiger Forderungen
- Unterhalt
- Eigenbedarf
unter einen Hut zu bringen. Alle stürzen sich auf ihn, aber keinen interessieren die anderen Forderungen. Echt ne Schweinerei. Da werden dem 3-4 verschiedene Töpfe auf gemacht, die sich alle um Unterhalt für die Tochter drehen.
Keine Ahnung, ob wenn er bspw. die Tilgung an das Jugendamt hoch fährt damit seinen Unterhalt drücken kann. Oder ob er gezwungen ist dem Jugendamt zu sagen, dass er denen nichts geben kann, weil er Unterhalt zahlen muss.
Das entscheidende ist meiner Meinung nach, dass Gast 1969 erst einmal einen Druchblick über die Wechselwirkung der Töpfe bekommt. Wie sollte er vorher mit den Asgeiern verhandeln - die werden es wahrscheinlich alle selbst nicht wissen. Jeder von denen schaut, wie er den besten Schnitt macht.
Wenn überhaupt, dann kann wahrscheinlich nur p_ diese Wechselwirkung erklären. Sofern ich überhaupt das Problem richtig erkannt habe. Da musst Du mal die nächsten Fragen stellen, die Dich beschäftigen, Gast1969. Dann kann Dir ggf. jemand helfen.
Steck aber nicht den Kopf in den Sand. Dort wo Türen zufallen, gehen irgendwann neue Türen auf. Du brauchst jetzt eine Struktur und dann wird alles wieder gut in den nächsten paar Monaten. Ich bin mir sicher, dass Dich Deine Tochter nicht jagen wird mit den offenen Forderungen. Laß die erstmal Ausziehen und sich von der Mutter lösen, dann kommt irgendwann die Gelegenheit für einen Deal.
Halte aber das Angebot Deiner Mutter dafür warm. Ich bin mir sicher, dass Deine Tochter irgendwann für irgend einen Schei..ß Geld benötigt und dann für eine Einmalzahlung auf alles verzichten wird. Ob es das Sabatical, das Auslandssemester, die Einrichtung für die Studibude, das Iphone, PC oder die Einbauküche mit dem ersten Freund ist, wirst Du sehen.
Also Kopf hoch halten, das ist jetzt das große Aufbäumen weil Mami + Helferindustrie den Zugriff verlieren. Laß Dich nur nicht von Deiner Tochter belatschern und auch nicht das Tischtuch zerschneiden.
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15-10-2019, 00:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-10-2019, 00:35 von Gast1969.)
Habe heute mit meinem Anwalt gesprochen. Werd mal versuchen, das hier Zusammenzufassen -wie immer werd ich sicher ein paar Sachen vergessen, durcheinanderschmeissen und unverständlich Schreiben........:
- bzgl. meiner wieder aufgelebten Lohnpfändung wird mein Anwalt jetzt dagegen vor Gericht vorgehen. Das Jugendamt war vom Anwalt mit Fristsetzung angeschrieben worden, die Pfändung wieder ruhend zu stellen, die Arxxxlöxxxx gaben sich gar nicht erst gemeldet. Begründung vor Gericht: Mutwilligkeit und Missbrauch der Lohnpfändung (da ich nachweislich immer allen meinen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachgekommen bin). Meine Ex ist nach meiner weiter oben geposteten Story über das Ausrasten ggü meinem Anwalt mit folgendem Hausverbot in der Kanzlei direkt zum JA gerannt und hat die Lohnpfändung beantragt wieder aufleben zu lassen, war wohl also kein "Versehen, wegen neuer Mitarbeiterin" wie mein Kind mir ja mitgeteilt hatte. Und das Schxxx JA hat dies wohl ungeprüft einfach mal gemacht :-)
- weder meine Tochter noch meine Ex haben bis dato auch nur irgendeine Auskunft über ihr Einkommen/Vermögen gegeben, und natürlich hat Töchterchen auch kein BAFÖG beantragt. Lt. Anwalt hat mein Kind daher aktuell keinen Unterhaltsanspruch und die Chancen stehen gut, das dies auch so bleibt. Abänderungsklage wird eingereicht. Sollten die dann im Verfahren doch noch ihre Unterlagen einreichen, so wäre bei mir auf jeden Fall mindestens eine deutliche Unterhaltssenkung drin. Und je nachdem wie der Richter das Gesamtverhalten werten würde auch gar kein Unterhalt mehr (?).
- +++++++++Bzgl. +++++++++++Die Fälle BVerfG 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 und 1 BvR 774/10+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ kannte mein Anwalt diese Beschlüsse gar nicht. Er wird sich damit beschäftigen und die Anwendbarkeit auf meinen Fall prüfen++++++++++++++++++++++++++++++
Diesbezüglich sieht mein Anwalt leider keine großen Erfolgschancen und rät mir von einem entsprechenden Gerichtsverfahren aufgrund der hohen Kosten im Falle des Verlierens ab ( >7.000 EUR). Bei mir läge der Fall anders. Ich hätte nicht keine Ausbildung, sondern sogar 2 gute Ausbildungen, dazu Englisch und IT-Kenntnisse. Alle dies hätte der Richter seinerzeit im Urteil gewürdigt und wäre folgerichtig zu dem Schluss gekommen, das ich aufgrund dessen durchaus einen Stundenlohn verdienen könne, der mir die Unterhaltszahlungen erlaube.
- Derzeit zahl ich auf meinen Unterhaltsrückstand ja gem. Vereinbarung mit dem JA und meiner Ex (im Namen des Kindes seinerzeit) "nur" 150 EUR Rückstands-Rate (bei rund 33.000+ offenen Forderungen) die 50/50 zwischen UHVK und Kind aufgeteilt werden. Mein Anwalt meinte, da darüber eine Vereinbarung (schriftlich) existiert, könne die Gegenseite diese Rate nicht einfach erhöhen.
Ende der Woche will der Anwalt alle Unterlagen bei Gericht einreichen. Ich bin mal gespannt. Dann könnte ich zumindest einen "Teilsieg" erringen. Abwarten.
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Bei dermassen unfairem Verhalten und Rumluegerei, wuerde ich da jetzt auch alle Geschuetze auffahren. Ich druecke Dir die Daumen dass der Anwalt 1. gut ist und 2. das ganze vom Gericht nicht verschleppt wird. Wenn Du die "Damen" noch irgendwie aergern kannst, tue es. Irgendwann reicht es auch. Nach wie vor wuerde ich versuchen zumindest bei Staat sprich JA die Schulden so schnell wie moeglich los zu werden damit zumindest an der Front Ruhe ist.
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