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Wie minimalen Kindesunterhalt gestalten wenn Wohneigentum+ geplante Selbständigkeit
#1
Hallo liebe Community,

ich bin neu hier und habe mich zwar etwas eingelesen, blicke noch nicht ganz durch, ich hoffe dass es noch nicht zu Spät ist für
"meinen Fall" und ich ein paar Tipps und Handlungsempfehlungen für meine verzwickte Lage bekommen kann.

Mich hat es nun auch getroffen, ich bin 26, abgeschlossene Berufsausbildung, 10 Jahre und bis vor kurzem als Angestellter vollzeit tätig (gelernter Kaufmann) und im Moment arbeitslos, meine freundin ist 25 arbeitslos, sie hat nie gearbeitet, wenn dann nur maximal 3 Monate mal...

Sie ist faul, unberechenbar und wird höchstwahrscheinlich nie richtig arbeiten gehen wollen. Wir sind nicht verheiratet haben nie offiziell zusammen in einer Wohnung gelebt, die Miete für die Wohnung der Ex-Freundin zahlt das Jobcenter.

Wir haben ein gemeinsames Kind, 7 Monate, zur Geburt habe ich zwecks Geburtsurkunde die Vaterschaft anerkannt und meinen Familienname zur Verfügung gestellt, ansonsten keine Bekenntnisse zu dem Kind! Auch nicht beim JA.

Das jobcenter hat mich bereits angeschrieben und zwingt mich zur Offenlegung meiner Einkommensverhältnisse.
Den Weg zum Anwalt und Amt wird sie diese Tage gehen laut eigener Aussage. UHV erhält sie bereits seit einigen Monaten.

Ich habe von meinen Eltern geerbtes Wohneigentum in dem ich lebe und als WG untervermiete.

Ich möchte mich gerne an der Finanzierung und Unterhaltung meines Sohnes beteiligen, allerdings nicht die Mutter damit bereichern.

Welche Fehler habe ich bereits begangen und könnt ihr mir Tipps zur Fehlervermeidung für die nächsten anfänglichen Schritte geben?

Ich beabsichtige mich selbstständig zu machen und ein Unternehmen in der Gastronomie zu übernehmen. (Jahresumsatz vor STeuern ca. 350.000,00 EUR). Macht dies noch Sinn angesichts der geschilderten SItuation?

Was erwartet mich seitens der Ämter, wie viel können Sie mir finanziell ca. abverlangen?

Vielen Dank schon vorab, traurig dass man als Vater nur der Zahlmeister ist , keinerlei konkrete Infos über seine Rechte und Pflichten, ich bin
froh dass ich dieses Forum entdeckt habe!
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#2
Zum jetzigen Zeitpunkt ist kaum mehr etwas zu verbessern. Du hattest dich schon mit der Minderleisterin eingelassen, du hast bereits ein Kind gezeugt, du hast bereits die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben (und offenbar nicht das gemeinsame Sorgerecht), du hast bereits eine Immobilie am Bein, das Jugendamt steigt dir bereits nach. Jetzt ist nicht mehr Spiel, nur noch Nachspiel.

Dank der Immobilie ist klar: Du wirst mindestens zu Mindestunterhalt verknackt und zwar mindestens für die nächsten beiden Jahrzehnte. Kannst du nicht zahlen, wird von dir die Verwertung deines Vermögens (=Immobilie) verlangt. Ob du dich selbstständig machst oder nicht, wird nur die Wirkung haben, dass du noch mehr Kindesunterhalt zahlst, wenn deine Gastronomie besser läuft. Die nächsten Jahre wird man dich ausserdem um Betreuungsunterhalt angehen, um das abzuschätzen fehlen aber zu viele Informationen. Der Betrag liegt bei Nichterwerbstätigkeit der Mutter vor Geburt bei 880 EUR pro Monat und diese Unterhaltsart ist nachrangig gegenüber dem Kindesunterhalt.
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#3
Du solltest dir einen richtig guten Steuerberater suchen. Selbst ein Unternehmen in der Größenordnung zu übernehmen halte ich für eine schlechte Idee, solang du meinst, aus den Erträgen keinen Unterhalt berappen zu können (oder zu wollen).

Wirft das Unternehmen jedoch ausreichend Geld für Unterhalt ab, halte nicht an der Kohle fest. Sei glücklich, dass du zahlen kannst. Dann wird dir auch niemand großen Stress machen. Ein Kind sollte locker zu bezahlen sein, ggf. anfänglicher Betreuungsunterhalt womöglich auch zu stemmen sein. Ich selbst war elf Jahre in der glücklichen Lage mit meiner Firma einen gewissen Grundfrieden sicherstellen zu können. Für drei Kinder nebst neuer Frau. Das Geld floss aus vollen Rohren, alle waren zufrieden. Die wirklichen Probleme beginnen erst, sobald die Firma ins finanzielle Schlittern gerät. Das was dann folgt ist deutlich unangenehmer als deine derzeit bestehenden Sorgen, dein Portemonnaie könne nicht ausreichend gefüllt sein. Scheiss auf die Kohle, genieße es mit dieser deine eigene Lebensqualität zu erhalten. Das geht auch ohne großen Reichtum.

Aus deinen Schilderungen entnehme ich zwischen den Zeilen, dass ihr euch in der Vergangenheit die offiziell nicht gemeinsame Wohnung vom JC habt bezahlen lassen. Dies wäre - wenn ich das richtig aufgefasst habe - womöglich als Sozialbetrug zu werten. Meine persönliche Meinung hierzu verkneife ich mir hier mal. Nur eines: Hier lesen nicht nur betroffene Väter mit!
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#4
(01-10-2019, 15:03)IPAD3000 schrieb: womöglich als Sozialbetrug zu werten. Meine persönliche Meinung hierzu verkneife ich mir hier mal.
Moralkeulenschwingerei ist ja auch Weiberkram. Dodgy  Und bei Trennungsvätern hat Staatstreue ohnehin den Beigeschmack des Stockholm-Sydroms... Sleepy 

VM Cool
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#5
(01-10-2019, 15:03)IPAD3000 schrieb: Du solltest dir einen richtig guten Steuerberater suchen. Selbst ein Unternehmen in der Größenordnung zu übernehmen halte ich für eine schlechte Idee, solang du meinst, aus den Erträgen keinen Unterhalt berappen zu können (oder zu wollen).

Das Geld floss aus vollen Rohren, alle waren zufrieden. Die wirklichen Probleme beginnen erst, sobald die Firma ins finanzielle Schlittern gerät. Das was dann folgt ist deutlich unangenehmer als deine derzeit bestehenden Sorgen, dein Portemonnaie könne nicht ausreichend gefüllt sein. Scheiss auf die Kohle, genieße es mit dieser deine eigene Lebensqualität zu erhalten. Das geht auch ohne großen Reichtum.

Genau so ist es. Solange Du mit Deiner Selbständigkeit genügend Kohle verdienst, freut sich jeder. Gerate einmal in Schieflage...................... und Du weißt nicht mehr, wo Dir der Kopf steht. Du wirst feststellen, dass das niemanden interessiert. Weiter zahlen wie bisher ist die Devise. Ach ja, und natürlich warst Du dann plötzlich schon verpflichtet, VOR Ergreifung Deiner Selbständigkeit eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu Suchen und Anzutreten, da ja absehbar ist, das eine Selbständigkeit (und dann auch noch Gastronomie) nach "allgemeiner Lebenerfahrung" NIEMALS dazu ausreichen wird, dauerhaft den Unterhalt des Kindes sicher zu stellen.

So war es bei mir   Angry
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#6
zahlen - helfen - klappe halten

Deine Ex hat wegen der Unterhaltsansprüche das Recht den Steuerprüfer zu spielen und in Deine Bücher rein zu schauen. Wenn Du da keine Lust drauf hast, dann solltest Du nicht Gesellschafter werden. Angestellter GF ist kein Problem.

Wie ich das so kenne, mag man in der Gastronomie keine Steuerprüfer.
Hast Du die Mieteinnahmen aus WG angegeben? So kleinlich kann das werden!

Aber wie IPAD schon sagte, solange Du reichlich zahlst, hast Du Ruhe. Ansonsten schaut Dir das JA in die Bücher und Deine Ex kann Akteneinsicht nehmen.
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#7
Ich musste meine Bilanzen auch einmal vorlegen. Dann kam es zur Verhandlung:

Entweder sie zahlen mehr für ihre Kinder, oder ich werde einen Sachverständigen bestellen. Dessen Kosten hätte ich im Voraus einzuzahlen, fünfstellig! Dann noch die Bemerkung: Eine Steuerprüfung des FA wäre deutlich oberflächlicher, als ein solches. Ich ging den erzwungenen Deal ein, war 2014. Pro Kind 30 Euro mehr.

2012 Schieflage der Firma, ich wollte eine Unterhaltspause erreichen, bis zur Erholung der Situation: „Dann pfänden wir die Gesellschaftsanteile ...“
Nix Pause, lediglich 30 Euro weniger pro Kind

2013 Insolvenz, wie 2012 vorhergesagt. Schließlich musste ich auch nich den letzten Mitarbeiter kündigen (ursprünglich mal vier), war nun GF, Techniker, Poststelle, Putzkraft, Haustechniker, Buchhaltungssachbearbeiter wie auch telefonischer Kundenbetreuer in einem.

Seitdem schauen alle in die Röhre.
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#8
Also mit der Selbständigkeit ist es nicht immer so einfach wie man meint, hat aber viele Vorteile.
Immobilie als Hauptsitz, dort Büro und evtl. Lager einrichten, so schützt man sich vor Pfändung.
Alles absetzten, Handy, Auto usw. alles über die Firma kaufen, verringert Verdienst.
Da stört es auch nicht wenn mal jemand anders auf deine Rechnung tankt und du kassierst, Betrüger muss man betrügen.
Wenn dann noch was übrig bleibt, investieren, Oldtimer als Wertanlage und Werbung. Kann keiner was wollen.
Möglichst viel aus der Firma holen und so wenig wie möglich Privat raus holen, das ist der Trick.
Falls es mit der Selbständigkeit nicht klappt, weiter machen und woanders als Selbständiger arbeiten.
Mache das auch so, Leite 2 Firmen und mein Vater ist Teilhaber, Momentan zahle ich nichts.
Schaffe genügend auf Seite, damit mein Sohn später was hat um etwas aufzubauen.
Wenn Richter und Staat nicht handeln, so muss ich es regeln, dass Betrüger nichts kriegen ,
Wenn mein Sohn alt genug ist, kriegt er schon von mir was er braucht.
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#9
Naja, so einfach ist das wohl nicht immer. Ich kann mich seeehhhhrr sehr gut daran erinnern, wie oft ich dem JA haarklein bis ins allerletzte Detail erklären musste, wieso und weshalb ich diese oder jene Ausgabe getätigt habe und ob es da nicht auch günstigere Alternativen gab etc., immer mit dem Ziel, diese im Gegensatz zum FA nicht anerkennen zu müssen und so meinen Verdienst zu erhöhen.
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#10
Ich würde so etwas entkoppeln und nicht als greifbarer Selbständiger machen, sondern z.B. als verdeckter Treugeber einer irischen Limited. Mit anderen Worten, man ist bei sich selbst angestellt.

Selbständiger ist schon aus psychologischen Gründen Mist. Für die Richter, die monatlich immer denselben fetten Betrag aus Steuergeldern aufs Konto gespült bekommen egal wie wenig sie arbeiten, sind alle Selbständigen windige Betrüger, die das nur tun um sich selbst arm zu rechnen und in Wirklichkeit stinkreich sind. Unternehmertum ohne Couch und Netze ist für Richter in ihrem Staatsexamenmief unter Talaren überhaupt nicht vorstellbar.
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#11
(01-10-2019, 21:20)p__ schrieb: Ich würde so etwas entkoppeln und nicht als greifbarer Selbständiger machen, sondern z.B. als verdeckter Treugeber einer irischen Limited. Mit anderen Worten, man ist bei sich selbst angestellt.

Selbständiger ist schon aus psychologischen Gründen Mist. Für die Richter, die monatlich immer denselben fetten Betrag aus Steuergeldern aufs Konto gespült bekommen egal wie wenig sie arbeiten, sind alle Selbständigen windige Betrüger, die das nur tun um sich selbst arm zu rechnen und in Wirklichkeit stinkreich sind. Unternehmertum ohne Couch und Netze ist für Richter in ihrem Staatsexamenmief unter Talaren überhaupt nicht vorstellbar.

Korrekt, das ist aus meiner Sicht der richtige Weg.
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#12
Da schliesse ich mich auch an. Mit einer klassischen Selbstständigkeit als Personengesellschaft und Eigentümer hänkt das Damoklesschwert der Begutachtung durch einen Prüfer über Dir. Gastronomie ganz heikel, weil da jeder Richter mindestens 100% Schwarzgeld und verdeckte Privatentnahmen wittert.
Du hast ja noch nichts dazu geschrieben, wie sich das Verhältnis zum Kind entwickeln soll, aber ich gehe stark davon aus dass Deine Ex als Minderleisterin auf Krawall gebürstet ist, weil Sie sich das völlig risikolos auch erlauben kann.

Grundsätzlich sind solche Gründungen ziemlich heikel, wenn man sich gerade in einer gerade entwickelbaren Konfllikt-Trennung befindet und man deswegen auch emotional stark belastet wird. Unter solchen Umständen ein Unternehmen zu gründen, würde ich persönlich nur dann machen, wenn Dein Konzept wirklich besonders ausgereift ist und auch unter den o.e. sehr widrigen Verhältnissenauch langfristig funktionieren kann.

In meinem Fall kam eine mehr oder wenig klassische Strohmann GmbH zum Zug, die idealerweise auch noch im Ausland gegründet wurde.
Das Ganze geht natürlich nur, wenn Du ein richtig gutes Konzept, genug Kapital und vertrauensvolle Eigentümer Deiner Firma findest von denen Du nicht verarscht wirst und die auch dicht halten wenn es hart auf hart kommt.

Ansonsten stehen Dir als offenbar nicht ganz unerfahrener Gastronom auch noch diverse Möglichkeiten im Ausland offen, z.b. mal ne schöne Saison in den Wintersportgebieten abreissen und dort ordentlich Trinkgelder abholen.
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#13
So eine Holdingstruktur hat zudem den Vorteil, dass Du Gelder aus der operativen GmbH steuerarm in die Mutter übertragen kannst.
Wir reden mal eben von ca. 23,5% weniger Ageltungssteuer.
Auch kannst Du die Firma nach 7 Jahren steuerfrei verkaufen.
Unabhängig von irgendwelchen Unterhaltssachen lohnt sich das in der Regel immer.

Gut wäre es, wenn die Firmenmutter nicht Dir gehört.
Dann hast Du im Endeffekt gewonnen.
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#14
(01-10-2019, 21:20)p__ schrieb: Ich würde so etwas entkoppeln und nicht als greifbarer Selbständiger machen, sondern z.B. als verdeckter Treugeber einer irischen Limited. 

Ich kann mich daran erinnern, dass um 2006 die Call-Centern aus der Schweiz bei Geschäftsführern angerufen haben und gefragt haben, ob man nicht Geld dorthin verschieben wolle. Dann kamen die Steuer CDs und das Finanzamt hat mindestens 10 Jahre zurück geschaut. 

Ich bleibe dabei. Man sollte besser nicht Gesellschafter sein. Wenn Du sowieso den Lohn abgeben  musst, dann kannst Du auch für wenig Geld als angestellter GF für jemanden arbeiten gehen, den Du sehr magst. Am besten für jemand, der die Gesellschaftsgewinne jedes mal schnell ausschüttet, damit sich da nicht so viel ansammelt.

Viel Geld - viel Streit.
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#15
"Danke vielmals für die bisherigen Beiträge, Hinweise und Anregungen, das Bild wird jetzt langsam klarer.

weitere Fragen:
Kann mir jemand sagen was für weitere Pflichten und vor allem Rechte mit der Vaterschaftsanerkennung verbunden sind, und ebenso bezüglich des genannten "Sorgerechts" ?
Was habe ich selbst für Rechte bei gemeinsamen Sorgerecht, und was für Pflichten ergeben sich gleichzeitig daraus ?

Welche "Optimierungsmöglichkeiten" habe ich um meine Immobilie möglichst beiseite zu lassen, macht es Sinn wenn diese "verkauft" wird oder sonstwie an jemand anderen übertragen wird ?

Wowon hängt der erwähnte Betreuungsunterhalt an die Mutter des Kindes ab, was für Informationen werden noch benötigt, damit ich die Höhe des BU schonmal vorab einschätzen kann ?

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich zuerst aus dem mir verfügbaren Einkommen erstmal den Kindesunterhalt leisten, wenn dann noch vom restlichen Einkommen etwas übrigbleibt, dann davon den Betreuungsunterhalt für die Kindsbesitzerin leisten, richtig ? Wenn ich zumindest keinen Betreuungsunterhalt leiste, dann geht der Staat dann wohl an die Immobilie ran, auch richtig ?


Wenn ich die Beiträge zu meiner geplanten Selbständigkeit in der Gastronomie lese, dann glaube ich dass wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Stelle antreten würde, eher nicht so streng im focus der Behörden wie Jugendamt/Arbeitsamt bin.
Oder wie seht ihr das ?

Eine Strohmann GmbH/verdeckter Treugeber/irische Limited/sonstige Strukturen etc. kommt für mich aus verschiedenen Gründen nicht in Frage; zumal ich mit der geplanten Selbständigkeit ortsgebunden bin.

Danke schonmal vorab für weitere für mich sehr wertvolle Ideen und Einschätzungen, es werden sicher noch weitere Fragen kommen.

DANKE"
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#16
Die Vaterschaftsanerkennung begründet die Verwandtschaft in gerader Linie und damit die üblichen Konseqenzen fürs Unterhalts- und Erbrecht: http://m.lkee.de/media/custom/2112_452_1.PDF?1336655319

Das gemeinsame Sorgerecht hat in der Praxis für dich als Vater mit Kind bei der Mutter wenig Auswirkungen. Grundsätzlich werden mit Vaterschaft und Sorgerecht Rechte und Pflichten begründet. Für dich die Pflichten, für die heilige Mutter die Rechte.

Optimierungsmöglichkeiten bezüglich Unterhalt steht bereits in der faq, auch das Thema Betreuungsunterhalt.
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#17
Lass ne gmbh von einem nahen Verwandten oder Freund als einziger Gesellschafter anmelden und dich für 1000,- brutto als gf anstellen.
Der Gesellschafter zahlt sich monatlich den Überschuss aus und versteuert es regulär.

Was der dann mir dem Geld macht ist eine andere Geschichte.

Das steht bei mir nächstes Jahr an. Ich kann den min. Unterhalt und nichtmal den uhv Bettag bekomme ich hin wegen dem laufenden Kredit . anders geht es nicht. Das ist das Minimum. Limited holding etc ist lvl2 und funktioniert selten.
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#18
(25-10-2019, 23:14)MasterOfDesaster schrieb: Limited holding etc ist lvl2 und funktioniert selten.
Was bedeutet lvl2 ?
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#19
Lvl 2 heißt nur, dass es „schwerer“ ist. Es kommt für noch weniger Leute im frage, man muss sich mehr damit beschäftigen.

GmbH oder ug ist schnell angemeldet. Mutter Vater Geschwister bester Freund sollte vorhanden sein. Das ist die einzige Hürde.
Kein Schwert, ich kenne einen, der hat noch nie uh gezahlt und ein Staatsanwalt hat ne Firma für ihn gegründet. Er verdient +- 750,- netto seit 10 Jahren und hat Kohle wie Heu. Als Handwerker hat Mans am leichtesten.
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#20
(29-10-2019, 00:50)MasterOfDesaster schrieb: GmbH oder ug ist schnell angemeldet. Mutter Vater Geschwister bester Freund sollte vorhanden sein. Das ist die einzige Hürde.
Siehst du eine Alternative zu "Mutter Vater Geschwister bester Freund sollte vorhanden sein."?

Also das man nur Angestellter ist ohne Eigentümer zu sein, aber trotzdem alles in der Hand hat. Bei einer Limited fürchte ich, das einen da unbekannte Sachen überraschen, die man dann aus Unkenntnis nicht beachtet. Also irgend welche Pflichtmeldungen, Pflichtvversicherungen oder was auch immer aus Unwissenheit ignoriert.

Dank bestimmter Umstände muss ich mir da auch etwas einfallen lassen, wenn ich weiter nicht verhungern will ohne anderen nicht auf der Tasche zu liegen.

Mal sehen ob ich irgend wo ein How To für eine Limited finde.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#21
Irgendwer, der nicht du bist muss Rechnungen schreiben und sich das Geld auszahlen. Das ist die Grundvoraussetzung.

Wenn du als Angestellter für 1000,- Euro arbeiten willst, dann wird’s wegen Mindestlohn schwierig.

Ob Limited oder ug ist eigentlich egal. Eine uh in d ist halt einfacher. Deshalb schrieb ich ja Limited ist lvl2 da muss man sich schon mit beschäftigen.
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#22
(29-10-2019, 03:21)Alfred37 schrieb: Dank bestimmter Umstände muss ich mir da auch etwas einfallen lassen, wenn ich weiter nicht verhungern will ohne anderen nicht auf der Tasche zu liegen.

Lasst mal die Kirche im Dorf.

Ein 25-Jähriger mit kaufmännischem Berufsabschluss muss in Deutschland sicher nicht verhungern.

Vielleicht hilft es ja, mal überschlägig zu rechnen, was auf den Unterhaltspflichtigen zukommt, worst case zugrunde gelegt:

3 Jahre Betreuungsunterhalt bei 880.- € Zahlbetrag monatlich = 31.680.- €
20 Jahre Kindesunterhalt bei 100% DDT durchschn. 420.- €    = 100.800.- €

Das ist der Gegenwert für zwei Mittelklasse-Autos. In zwanzig Jahren.

Lohnt es sich dafür, halbkriminelle Konstrukte zu suchen und sich auf Jahrzehnte hinaus angreifbar zu machen?

Beim Kindesunterhalt handelt es sich ja um Ansprüche des Kindes gegen den Vater. Diesen Anspruch zu verkürzen oder gar nicht zu bedienen kommt einem Eigentumsdelikt gleich - wie Diebstahl, Untreue oder Unterschlagung.

Entweder richtig alles an die Wand fahren und niemandem nichts zahlen (wäre mir mit 25 Jahren zu früh. Als ich das gemacht habe, war ich 57), oder zahlen und unter Lehrgeld verbuchen. Und bei nächster Gelegenheit vasektomieren lassen, wg. Wiederholungsgefahr. Und das dann immer schön für sich behalten, niemandem (und schon gar keiner Frau) davon erzählen.

Just my 5 Cents.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
Da gibt es nichts hinzuzufügen. Ich hab bis jetzt für 1 Kind immer gezahlt und habe die selbe Ausbildung. Seit 10 Jahren zahle ich.
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#24
(29-10-2019, 09:34)Austriake schrieb:
(29-10-2019, 03:21)Alfred37 schrieb: Dank bestimmter Umstände muss ich mir da auch etwas einfallen lassen, wenn ich weiter nicht verhungern will ohne anderen nicht auf der Tasche zu liegen.
Lasst mal die Kirche im Dorf.
...
Ein 25-Jähriger mit kaufmännischem Berufsabschluss muss in Deutschland sicher nicht verhungern.
...
Vielleicht hilft es ja, mal überschlägig zu rechnen, was auf den Unterhaltspflichtigen zukommt, worst case zugrunde gelegt:
...
ICH kenne meine Einnahmen und meine zukünftigen Ausgaben.
Auch werde ich Mindestunterhalt leisten müssen und leisten.

Ich möchte nicht öffentlich diskutieren, warum meine Einnahmen so niedrig sind wie sie sind.

Auch kann und will ich nicht erläutern warum ich gerade per Selbständigkeit etwas dazu verdienen muß und nicht als Arbeitnehmer in einer bestehenden klassischen Firma.

Was ich jedoch benötige, ist eine weitere Alternative zu folgendem ist:
* Angestellter in einer einem Freund, Familie oder ähnlichen gehörenden Mini Firma.

Wie kann man den nicht bestehenden oder eben für dieses Detailthema ungeeignete Freund, Familie oder ähnlichen Eigentümer durch etwas ersetzen, was für mich bisher nicht offensichtlich ist.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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