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Das war kein Beschluss, sondern ein Vergleich, soweit ich das verstanden habe. Der braucht keine Begründung. Seine Regelungsreichweite beschränkt sich auf den Eintritt des Kindes in das Grundschulalter. Die Zeit danach regelt er nicht.
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(04-07-2019, 16:00)p__ schrieb: Das war kein Beschluss, sondern ein Vergleich, soweit ich das verstanden habe.
Auch ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist ein Beschluss.
Zitat: Der braucht keine Begründung
Hat er aber offensichtlich. Würde ja von Corleone zitiert.
Auch ein gerichtlich gebilligter Vergleich stellt einen Titel dar, mithin muss auch sein Tenor eindeutig sein.
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@Theo - im Kindschaftsrecht geht es weder um Tatsachen noch um Recht, sondern nur um Meinungen. Corleone bleibt überhaupt nichts anderes übrig, als jetzt auf Konfrontation zu gehen, sonst hängt der auf Jahre in der Regelung fest.
Jetzt hat er die Gelegenheit, weil der Beschluss oder Vergleich mit dem Eintritt des Grundschulalters eine Zäsur liefert den TU abzuschießen. Wenn er weiter zahlt, dann gilt dies als Übung. Die Ex wird als nächstes den Gewöhnungstatbestand oder verminderte Jobchancen anführen. Er hat das Risiko dann erst recht nicht mehr aus der Nummer raus zu kommen.
@Corleone nutze die Gelegenheit den Vergleich oder Beschluss los zu werden. Zur Not warst Du halt offiziell zu blöd das zu verstehen, wenn es so eindeutig ist, wie Theo sagt. D.h. es war sozusagen unverschuldet.
Ich bin da aber mit p__ anderer Meinung als Theo, weil der Regelungstatbestand und die Begründung eine Einheit bilden. Fällt die Begründung weg, dann hat auch die Regelung keine Berechtigung mehr. Das kann Dir aber egal sein, weil...
Was wäre Deine nächste Gelegenheit? Eintritt des Kindes ins Universitätsalter oder der Mutter ins Rentenalter?
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(04-07-2019, 16:30)Theo schrieb: Auch ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist ein Beschluss.
Nein, er ist ein Prozessvertrag. Voraussetzung ist korrekte Protokollierung. Eine Begründung ist weder in diesem Vertrag noch in anderen Verträgen Voraussetzung. Vielleicht verwechselst du Protokoll und Begründung.
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@Alles-durch, mit der Befristung liegst du leider falsch. Ich bin anwaltlich beraten, und mein Anwalt sagt auch, ich müsste nach Schuljahresbeginn im September Änderungsklage erheben, um den Vergleich aus der Welt zu bekommen.
Vorher versuche ich nun eine außergerichtliche Einigung, also die Ex zum Verzicht zu bewegen. Sie sagt ja, sie will keinen Streit und keinen Prozess.
@Alles-durch, du bist mir da etwas zu überschwänglich...
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Habe ich Dir ja gesagt, dass Dir das am Ende nur ein Anwalt beantworten kann und wenn die alle einer Meinung wären, bräuchte man keine Richter.
Ich kann weiterhin nur staunen, wie heftig es ist.
Bei mir wurde es komplett in die andere Richtung überdehnt - also Überfixierung, weil ich gegen den Ganztagskindergarten und den Hort für unter Dreijährige war. Bei Dir verlangen die offensichtlich, dass Du Deine Ex bis zum Samtnimmerleinstag alimentierst.
Pur Willkür -- so wie es Madam gern hätte. Bei so wenig Rechtstaatlichkeit werden normalerweise Gerichte und Parlamente gestürmt. Aber der Trick sich als Opfer zu präsentieren, zieht offensichtlich.
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Ach ja. Eine Ganztagsbetreuung bedeutet in einer Trennungssituation grundsätzlich eine Entlastung für ein Kind, falls Du Argumente brauchst, dass Deine Ex vollzeit arbeiten gehen kann. O-Ton der Sachverständigen, die angeblich zu den Top-Leuten in der Branche zählt.
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(04-07-2019, 19:59)Alles-durch schrieb: Pur Willkür -- so wie es Madam gern hätte. Bei so wenig Rechtstaatlichkeit werden normalerweise Gerichte und Parlamente gestürmt. Aber der Trick sich als Opfer zu präsentieren, zieht offensichtlich.
"Trick" ist eine gefährlche Untertreibung; das sind die post-industriellen Folgen des ungezügelten Gynozentrismus in der Spezies Mensch.
Wahre Macht ist unsichtbar. Und diese Macht tarnt sich hinter Mythen wie dem Patriarchat, der jahrtausendealten Unterdrückung der Frau, männlicher Gewalttätigkeit, "Rape-Culture", Gender-Pay-Gap, etc. Das ist die Matrix: ein feministisch generiertes Gedankenkonstrukt in dem wir leben und durch das wir kontrolliert werden. Cui Bono?
VM
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Hier die neuesten Entwicklungen: - Leider ist es nicht zu einer Einigung gekommen, die Ex bleibt stur
- Ich habe ab dem Monat Juli 2019, da mein Kind 6 Jahre alt wurde, keinen nachehelichen Unterhalt mehr an die Ex gezahlt (nur noch Kindesunterhalt).
- Mein Kind ist seit August in der Grundschule (mit Ganztagsbetreuung). Läuft gut.
- Auf die Zahlungseinstellung hat die Gegenseite Ende August 2019 mit der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung im September 2019 reagiert. Habe mich davon nicht beeindrucken lassen. Bislang (Oktober 2019) ist immer noch keine Zwangsvollstreckung erfolgt.
- Ich lebe seit 01.09.2019 von Arbeitslosengeld I und führe einen Kündigungsschutzprozess.
- Mit meinem eigenen Anwalt gab es Differenzen wegen der Vergütung, deswegen ist da jetzt das Tischtuch zerschnitten und ich bin aktuell nicht mehr anwaltlich vertreten. Das ist mir alles viel zu teuer mit raffgierigen Anwälten und Gerichten.
Hier noch mal zur Erinnerung, was im Titel (Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt) steht:
Tenor: " Der Antragsteller zahlt an die Antragsgegnerin (...) einen nachehelichen Unterhalt iHv 810€ monatlich im Voraus."
Und in der Begründung:
" Das Gericht ist der Auffassung, dass jedenfalls bis zum Eintritt [des Kindes] in das Grundschulalter eine höhergradige Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Aufnahme einer Beschäftigung als 50% einer vollschichtigen Beschäftigung nicht besteht."
Damit dürfte klar sein, dass mit Eintritt des Grundschulters nicht etwa der Titel hinfällig wird, weil er befristet wäre. Vielmehr hat das Gericht nur geschrieben, dass sich möglicherweise ab dem Grundschulalter etwas ändert. Der Titel ist aber weiterhin in der Welt, also muss ich die Änderung bewirken.
Die Frage ist nun, wie ich angesichts der Situation (siehe oben) am besten vorgehe.
Die Option, gar nichts zu tun und abzuwarten, hätte den Vorteil, dass vorerst keine Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Sie hat auch den Vorteil, dass die Ex erst mal faktisch akzeptiert, dass kein Geld mehr fließt, wenn sie ihren Drohungen mit Zwangsvollstreckung nicht Taten folgen lässt. Dies macht es für die Ex in Zukunft argumentativ schwerer, Unterhalt für die Vergangenheit nachzufordern, und weiteren künftigen Unterhalt zu fordern, obwohl sie ja bereits eine Weile lang auch ohne den Unterhalt über die Runden gekommen ist. Nachteil ist aber, dass eine hohe Nachzahlung droht, weil der Titel nicht aus der Welt ist, und ich keine Rechtssicherheit habe, sondern jederzeit mit weiteren Forderungen (und Vollstreckung) sowie Kosten rechnen muss. Das ist also recht unsicher und waghalsig. Zu bedenken ist auch, dass die Ex einfach nur deshalb von einer Vollstreckung abgesehen haben könnte, weil ich arbeitslos bin. Wenn ich den Kündigungsschutzprozess gewinne, wird mir mein Gehalt nachgezahlt; im Falle eines Jobwechsels bekäme ich zudem eine (hohe) Abfindung. Sobald das Geld da ist und die Ex davon erfährt, könnte sie wieder Geld fordern. Die familienrechtliche Rechtsunsicherheit wirkt sich auch auf meine Jobsituation aus, denn ich habe keine Lust, einen stressigen, anstrengenden neuen Job mit neuer Probezeit anzufangen, wenn ich gleichzeitig noch Unterhaltsärger am Hals habe und meine Ex mir womöglich Anteil an Gehaltssprung und Abfindung klaut. Ich würde einen Jobwechsel gern erst dann machen, wenn die Unterhaltssache geklärt ist. Aber wenn ich abwarte und gar nichts tue, wird sie nicht geklärt.
Die Option, Änderungsklage nach § 323 ZPO zu erheben, hätte den Vorteil, dass ich damit eine Klärung und Rechtssicherheit herbeiführe. Nachteil wären die Kosten. Ich gebe außerdem die Chance auf, die Ex durch eine faktisch längere Zeit laufende Zahlungseinstellung vor vollendete Tatsachen zu stellen, und argumentieren zu könnnen, die Ex sei schon X Monate lang auch ohne Unterhalt ausgekommen, offenbar benötige sie diesen ja nicht, sondern könne auch so gut leben.
Meine Hoffnung war eigentlich, dass die Ex rücksichtlos trotz Arbeitslosigkeit eine Zwangsvollstreckung bei mir versucht. Dann hätte sie wohl eingesehen, dass bei mir nichts zu holen ist, und vielleicht aufgegeben (evt. hätte sie einer Einigung zugestimmt). Außerdem hätte das Gericht dann gesehen, wie rücksichtslos-egoistisch die Ex vorgeht.
Wozu ratet ihr? Was tun, und wenn ja, wann (wie lange damit warten)? Ursprünglich dachte ich, dass eine Änderungsklage ab September notwendig ist. Mittlerweile ist schon Oktober. Wie wird es vor Gericht aussehen, wenn ich erst nach ca. 6 Monaten laufender Nichtzahlung klage? Eher zu meinen Gunsten? Was aber ist, wenn die Ex nach 6 Monaten die gesamten Rückstände aus dem Titel vollstreckt - eine erhebliche Summe - und ich erst danach und nur für die Zukunft Besserung erreichen kann? Ist es nicht besser für mich, wenn der Titel so bald wie möglich angegriffen wird? Alles hängt auch zusammen mit meinen Erfolgsaussichten, mich einer drohenden Zwangsvollstreckung zu erwehren. Diese kann ich schwer einschätzen. Ich bin bereit, einiges zu tun, um mein Vermögen vor Zugriff zu sichern.
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Die Kosten werden jedenfalls nicht sinken, wenn du wartest. Fordere jetzt erst mal unter Fristsetzung einen Verzicht auf Ehegattenunterhalt seit Schulbeginn. Reagiert sie nicht oder lehnt sie ab, dann vor Gericht.
Im Moment laufen halt Schulden auf. Vielleicht vollstreckt sie ja nicht, aber du lässt hier eine geladene Pistole vor ihr liegen und schiebst mit jedem Monat noch eine Patrone rüber. Kann schon sein, dass sie ihre Macht nicht nutzt. Sich auf eine Frau und darauf zu verlassen ist trotzdem fahrlässig.
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Wie sind den die Realitäten aktuell?
Wovon lebt die Ex?
Ich meine:
A) Solange die einen Unterhaltsanspruch hat, kann die nichts bzw. entsprechend weniger vom Amt beziehen.
B) Wenn die Einkünfte hat, dann ist die nicht mehr vom Unterhalt abhängig
Ich meine könnte es sein, dass die Ex genötigt ist zu agieren, weil das Geld fehlt? Ich welche Richtung wird die sich dann bewegen? Wenn die einen Job aufnimmt, dann stellt die unter Beweis, dass es doch geht.
Wenn die Geld von Dritten zieht, dann werden die Druck machen, dass von Dir zurück zu holen.
Wenn die von Ersparnissen lebt, dann kommt die irgendwann zu A) oder B)
Hat die ggf. bereits einen Job und verrät es nur nicht, um Dich mit der Ungewissheit zu quälen?
Ein beliebtes Spielchen, bei den Damen. Einfach mal den Ex dumm als Deppen stehen lassen.
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@p__: Vielen Dank. Ja, ich denke, das werde ich tun.
@Alles-durch: Momentan lebt die Ex von ihrem Halbtagsjob, außerdem bekommt sie ja Kindesunterhalt für zwei Kinder (mein Kind und das Kind von einem anderen Mann). Ihre Eltern haben auch Geld und unterstützen sie. Was sie sonst für Geldflüsse (außer Kindergeld) erhält, weiß ich nicht genau. Der Halbtagsjob wirft nicht viel Gehalt ab, aber das liegt an ihrer Ausbildungs- und Berufswahl. Sie arbeitet von ca. 9-14 Uhr. Wenn sie auf Vollzeit ausdehnen würde, würde sie entsprechend mehr eigenes Geld verdienen. Ihr Job gefällt ihr nach eigener Aussage gut - diese Aussage habe ich in Textform als Beweismittel.
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Zitat:diese Aussage habe ich in Textform als Beweismittel.
Der Satz beweist so viel, wie wenn ich sage das Wetter gefällt mir heute. Es beweist halt nicht, dass ich bald Meteorologe werde.
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(11-10-2019, 11:22)Corleone schrieb: Der Halbtagsjob wirft nicht viel Gehalt ab, aber das liegt an ihrer Ausbildungs- und Berufswahl. Sie arbeitet von ca. 9-14 Uhr. Wenn sie auf Vollzeit ausdehnen würde, würde sie entsprechend mehr eigenes Geld verdienen.
Rein Gefühlt:
Wenn Du nichts machst, wird die Dir erzählen: "Woher sollte ich wissen, dass ich Vollzeit arbeiten gehen musste. Ich hatte doch den Vergleich und der ist nicht befristet."
Je länger Du wartest, desto höher könnte dann die Rechnung werden. Ggf. ist das sogar Kalkül. Die finanziert das einfach über die Eltern zwischen und jeder Monat wo nichts passiert, freut die sich, weil die mit der "Sich-Naiv-Stellen-Masche" absahnt.
Die Naiv-Stellen-Masche habe ich sehr oft erlebt. Angefangen von der Ex, über die Helferindustrie bis hin zum Gericht. Jedes mal haben ist die Ex damit durchgerutscht. Bei mir war das natürlich alles immer anders.
Mit der Ganztagsbetreuung kann die von einen auf den nächsten Moment arbeiten gehen, wenn es zur Abänderung kommt. Die hat also keine Wartezeit für einen Betreuungsplatz. Die scheint also mit dem Ausgang zu rechnen. Warum ansonsten Ganztagsbetreuung? Kostet ja auch Geld
Die könnte also aktuell auf der faulen Haut liegen und auf die Abänderung warten, oder schwarz arbeiten oder längst auf Vollzeit ausgedehnt haben.
Irgendeinen Grund wird die Ganztagsbetreuung aber haben. Den würde ich versuchen rauszufinden. Das hilft Dir mehr als ihr Spaß oder Nichtspaß am Job.
Aber wie immer, alles nur Vermutungen ohne Gewähr. Ich habe ja bei der Befristung anscheinend daneben gelegen. Ich gebe Dir lediglich Anregungen.
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@HeinrichH: Ja, ist mir schon klar, dass das kein tolles "Beweismittel" ist. Ist bloß ein Argument, dass sie einfach mehr arbeiten und vom eigenen Geld leben sollte.
@Alles-durch: Auch dir vielen Dank.
(11-10-2019, 13:20)Alles-durch schrieb: Irgendeinen Grund wird die Ganztagsbetreuung aber haben. Den würde ich versuchen rauszufinden. Der Grund für die Ganztagsbetreuung bis 16:30 Uhr ist, dass wir beide das so wollten. Ich selbst, um den Unterhalt loszuwerden, weil die Ex dann während der Ganztagsbetreuung bis nachmittags arbeiten gehen kann. Und die Ex, weil sie sich dann mehr auf die faule Haut legen kann, anstatt sich schon mittags um das Kind kümmern zu müssen. Außerdem labert sie von ihrem anderen, älteren Kind, das aber nicht meines ist, und das alt genug ist, nach der Schule auch mal alleine zu sein (oder halt beim Vater), während die Mutter arbeitet.
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12-10-2019, 06:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2019, 07:05 von Alles-durch.)
Wahnsinn! Die lassen Dich zahlen, weil sich die Ex angeblich ums Kind kümmern muss. Statt sich zu kümmern schiebt die das Kind aber in die Ganztagsbetreuung.
Als nächstes wird die Ex erzählen, dass die ihre Arbeitszeit nicht ausweiten kann, weil die ja Fahrzeiten hat und dann noch auf dem Heimweg immer was fürs Kind zu erledigen hat und sich auch um den andern kümmern muss. Ob das Deiner ist, spielt dann keine Rolle. Die hat halt einfach keine Zeit zum arbeiten. Die Geschichte überprüft dann keiner, sondern wird ihr einfach geglaubt.
Es geht nämlich nicht um Objektivität sondern um die "subjektiven Bandbreite" der Helferindustrie.
So ist meine Erfahrung!
Letztens meinte der Berater beim Jugendamt zu mir:
"Das ist Deine subjektive Meinung"
Ich: "Dann schauen Sie doch in die Akte da steht es schwarz auf weiß"
Berater: "Brauche ich nicht, weil auch das Dein subjektives Verständnis darstellt"
Ich: "Haben Sie es denn mal gelesen, sie beschäftigen sich ja zum ersten Mal mit dem Fall"
Berater: "Brauche ich nicht, der eine sagt so und der andere so. Und da gibt es eine riesen subjektive Bandbreite das zu verstehen. Es bringt uns daher nicht weiter, wenn ich es lese"
Das war mal gnadenlos ehrlich und kam sogar von einem Mann!!!
Die wollen sich nicht an Tatsachen oder Objektivität orientieren, sondern fühlen sich in der subjektiven Bandbreite pudelwohl. Die subjektive Bandbreite gibt denen nämlich die Möglichkeit das Kind zur Mutter zu schieben, Dich zahlen zu lassen und jede Schei...ß-Aktion der Mutter unter den Teppich zu kehren. Ist dann halt Deine subjektive Meinung, dass die mehr Zeit hat oder Spaß am Job.......und an Tatsachen / Objektivität / Beweisen orientieren sich die durchgeknallten Mami-Helfer leider nicht. Die sind der Überzeugung eine gute Tat zu vollbringen, wenn die der sich angeblich für das Kind aufopfernden Mami helfen.
Um den Unterhalt los zu werden hast Du also objektiv alles richtig gemacht. Wenn Du tatsächlich keine Befristung hast, dann musst Du vor Gericht. Dort erwartet Dich dann die subjektive Bandbreite, mit der hier alle verar....cht werden. Eine andere Chance es los zu werden hast Du aber anscheinend (ohne Befristung) nicht, sodass Dir nichts anderes übrig bleibt.
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18-12-2019, 00:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2019, 01:01 von Corleone.)
Moin, kurz vor Weihnachten soll jetzt endlich die Abänderungsklage eingereicht werden. Ich fasse mal zusammen, was im Entwurf der Klage bislang so drin steht (falls ihr mir noch kurzfristig mit Ergänzungsvorschlägen helfen wollt und könnt):
- Ich bin seit 01.09.2019 arbeitslos und werde dies auch vorerst bleiben (arbeitsrechtliche Situation mit zwei Kündigungen wird konkret dargelegt). Meine Einkünfte haben sich daher wesentlich geändert.
- Die Ex ist nicht mehr bedürftig, da sie eine Obliegenheit trifft, Vollzeit zu arbeiten, und sie damit selbst ihren Lebensunterhalt decken kann (Verdienstmöglichkeit wird konkret dargelegt).
- Die Ex ist nicht mehr arbeitslos, sondern seit Jahren halbtags beschäftigt. Auch dies hat sich geändert.
- Das Kind ist nicht mehr 3 Jahre, sondern 6 Jahre alt.
- Mein letztes Einkommen vor der aktuellen Arbeitslosigkeit ist nicht eheprägend, da ich
a) nach der Trennung und nach der Scheidung jeweils einen Karrieresprung gemacht habe; und b) während der Ehe (bis zur Trennung) überwiegend von Arbeitslosengeld lebte
- Die Ehe (bis zur Trennung) war sehr kurz. Das eheliche Zusammenleben war sogar noch kürzer, da ich nach der Eheschließung erst mit der Ex zusammengezogen bin. Ich leiste schon länger Unterhalt, als die absolute Ehedauer bis zur Rechtskraft der Scheidung dauerte. Damit ist die nacheheliche Solidarität mehr als erfüllt.
- Das Kind ist in der Grundschule (Ganztagsschule) betreut.
- Das Kind wird regelmäßig auch von mir betreut. Ich kann meine Arbeitszeiten (40-Stunden-Woche bei Rückkehr in den Job) auch weiterhin so legen, dass eine Betreuung durch mich möglich ist.
- Die Ex kann ihre Berufstätigkeitszeiten bestens mit den Zeiten der Ganztagsschule vereinbaren. Auch die Distanzen sind kurz. Alternativ gäbe es Arbeitgeber, die noch näher an der Schule sind.
- Nach eigener Aussage ist die Ex mit ihrer Arbeit sehr zufrieden und kann ihre Arbeitszeit aufstocken.
- Außergerichtlich hat die Ex bislang jede Einigung verweigert und verlangt weiter Unterhalt.
Ist das so gut, oder fällt euch noch was dazu ein?
(22-06-2019, 08:38)Theo schrieb: das valide Argument ist das mit der offenen Schulbetreuung. Die deckt vieles ab.
In Bezug auf die Betreuungsmöglichkeit durch Dich wegen potentieller Arbeitslosigkeit gilt das, was p geschrieben hat, analog: Du kannst erst damit argumentieren, wenn Du tatsächlich arbeitslos bist. Außerdem ist das ein vorübergehender Zustand. Also eher nicht geeignet, um ein lückenloses Betreuungskonzept darzustellen.
Deine Chancen stehen umso besser, je detaillierter Du nachweisen kannst, dass für eine durchgehende Betreuung gesorgt ist. Also: Wie weit wohnt die KM von der Schule entfernt? Kann sie tatsächlich von 8 bis 16.00 arbeiten, wenn die Schule um 8.00 beginnt? Gibt es Arbeitgeber, die Vollzeitarbeitsplätze in ihrem Beruf in der Umgebung anbieten?
Die Schulbetreuung wird dargelegt, der Betreuungsvertrag ist als Beweismittel dabei. Einer vorzeitigen Abholung meines Kindes habe ich widersprochen.
Da ich mich gegen die Arbeitslosigkeit mittels Kündigungschutzklage wehre, der Arbeitgeber aber einfach erneut gekündigt hat, ist die Arbeitslosigkeit ein ungewisser Schwebezustand, geprägt von teuren Rechtsstreitigkeiten.
Zur Distanz habe ich etwas geschrieben. Die Möglichkeit der Arbeitszeit von 8:00 bis 16:00 Uhr kann ich nicht konkret nachweisen, sie erscheint aber realistisch. Ich muss dies wohl unterstellen.
Die eigene Kindesbetreuung könnte ich ggf. noch konkreter nachweisen. Vorerst steht da nur "regelmäßig".
(04-07-2019, 08:54)p__ schrieb: Solltest du arbeitslos werden, kannst du mehr Betreuungsanteile übernehmen. Die Mutter muss sich zwar nicht auf eine Betreuung des Vaters verweisen lassen, aber es kommt trotzdem schlecht vor Gericht, Geld von einem arbeitslosen, betreuungsbereiten Vater herausklagen zu wollen
Ich habe meine eigene Kindesbetreuung betont, s.o.
Danke für euren bisherigen Input.
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"Nach eigener Aussage ist die Ex mit ihrer Arbeit sehr zufrieden und kann ihre Arbeitszeit aufstocken."
Hast Du dafuer Beweise? Falls nicht, vergiss es, glaubt Dir eh keiner.
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@ Corleone
Was ist mit dem anderen Kind?
Ist zwar nicht von Dir, aber ist bei ihren Lebensumständen zu berücksichtigen oder?
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(18-12-2019, 01:05)kay schrieb: "Nach eigener Aussage ist die Ex mit ihrer Arbeit sehr zufrieden und kann ihre Arbeitszeit aufstocken."
Hast Du dafuer Beweise? Falls nicht, vergiss es, glaubt Dir eh keiner. Ja, steht weiter oben, ich habe diese Aussage in Textform als Beweismittel.
Sogar die Anwältin der Ex hatte ca. einen Monat zuvor schriftsätzlich die Aussage produziert: " Soweit es unserer Mandantin zeitlich möglich ist, wird sie ihre Arbeitstätigkeit in dem ihr möglichen Umfang aufstocken. Derzeit wird jedoch davon ausgegangen, dass dies (...) nicht möglich sein wird."
Danach kam dann von der Ex die Aussage per E-Mail: " Ich kann etwas aufstocken." Aufgrund der zeitlichen Abfolge könnte man argumentieren, dass sie damit eine neue Erkenntnis vorbringt oder zumindest ihrer eigenen Anwältin bewusst widerspricht. Dies sollte ich wohl noch einbauen.
(18-12-2019, 01:23)Alles-durch schrieb: @ Corleone
Was ist mit dem anderen Kind?
Ist zwar nicht von Dir, aber ist bei ihren Lebensumständen zu berücksichtigen oder? Das andere Kind wird erwähnt, und es wird im Kontext meiner Betreuung meines eigenen Kindes, die trotz Erwerbstätigkeit beider Elternteile möglich wäre (dank 40-Stunden-Woche und Ganztagsschule), folgendes geschrieben: " Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch die Betreuung von [anderes Kind] mit einer Vollzeitstelle zu vereinbaren ist."
Den Satz sehe ich allerdings kritisch. Das andere Kind ist nicht in einer Ganztagsschule, und dient der Ex als Argument, wieso sie nicht arbeiten kann. Ich würde mich daher am liebsten gar nicht auf Diskussionen einlassen, was mit dem anderen Kind sei.
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Jetzt gerade, wo die Abänderungsklage eingereicht ist, kommt die Ex mit Zwangsvollstreckung aus dem Titel, will also Vermögensauskunft nach § 802c ZPO über einen Gerichtsvollzieher, um vollstrecken zu können. Haftbefehl nach § 802g ZPO ist direkt mit beantragt.
Mein Anwalt hat glücklicherweise auch die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO beantragt. Ich hoffe, dass Gericht gibt diesem Antrag sehr kurzfristig statt.
Ich will keine Vermögensauskunft abgeben, das wird also ein Wettlauf gegen die Zeit: Gerichtsvollzieher hinhalten, gleichzeitig bei Gericht auf die Eilbedürftigkeit wegen der laufenden Zwangsvollstreckung hinweisen. Hat jemand sonst noch Tipps oder Erfahrungswerte?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-01-2020, 15:35 von Arminius.)
Ja...Forderungsaufstellung überprüfen GENAU !...Sollte ein Fehler drinnen sein sofort Erinnerung/Zwangsvollstreckungsabwehrklage einreichen...Bringt Zeit !
Hast Du ein Einkommen und eine vernünftige Wohnung ?
Es gibt drastischere Lösungen...dafür müsste man aber wissen wie es um dich bestellt ist.
P.S. FROHES NEUES JAHR....
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(01-01-2020, 15:34)Arminius schrieb: Ja...Forderungsaufstellung überprüfen GENAU !...Sollte ein Fehler drinnen sein sofort Erinnerung/Zwangsvollstreckungsabwehrklage einreichen...Bringt Zeit !
Danke dir für den Hinweis mit der Forderungsaufstellung. Ich hielt das für einen guten Tipp, da mir auch schon aufgefallen war, dass die Forderungsaufstellung in der Zahlungsaufforderung des Gerichtsvollziehers nicht stimmig ist. Also habe ich mich - zusätzlich zu der Abänderungsklage gegen den Titel - an das Vollstreckungsgericht gewandt. Ich habe sowohl formale Fehler gerügt (Erinnerung, § 766 ZPO) als auch auf die laufende Abänderungsklage hingewiesen und mit Blick auf diese eine einstweilige Einstellung (§ 769 Abs. 2 ZPO) beantragt.
Leider sieht das Vollstreckungsgericht nun weder eine nicht nachvollziehbare Forderungsaufstellung als Fehler an, noch sieht es sonstige formale Fehler. Ich habe ausgerechnet, dass Zinsen, Anwaltskosten usw. nicht stimmig sind, und das Gericht hält mir entgegen, dass die Unstimmigkeit zu meinen Gunsten gehe, denn die Beträge müssten (nach meiner Berechnung) eigentlich noch höher sein. Daher könne ich mich über die Unstimmigkeit nicht beschweren und müsse nun (zusätzlich zur Hauptforderung Unterhalt) einen Betrag zahlen, von dem ich gar nicht weiß, woraus er sich ergibt.
Insgesamt eine mir sehr übel wollende, gegen mich gerichtete Entscheidung. Besonders ärgert mich, dass die Abänderungsklage ja bereits anhängig gemacht wurde, und das Familiengericht nur noch nicht über eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 242 FamFG, 769 ZPO) entschieden hat. Hier kann (in dringenden Fällen) auch das Vollstreckungsgericht nach § 769 Abs. 2 ZPO entscheiden. Dieses verweist jedoch im Wesentlichen einfach darauf, dass diese Entscheidung Sache des Familiengerichts sei.
Mir droht also weiterhin der Termin zur Vermögensauskunft, nebst Haftbefehl, wenn ich da nicht hingehe.
(01-01-2020, 15:34)Arminius schrieb: Hast Du ein Einkommen und eine vernünftige Wohnung ?
Es gibt drastischere Lösungen...dafür müsste man aber wissen wie es um dich bestellt ist.
Nein, Einkommen nicht, ich lebe von Arbeitslosengeld (siehe oben). Ja, eine vernünftige Wohnung habe ich. In dieser könnte der Gerichtsvollzieher demnächst nach Wertsachen schnüffeln kommen und Computer, Smartphones etc. wegnehmen, oder mein Auto - der Horror für mich.
Was schlagt ihr für ein Vorgehen vor bei einer solchen Vermögensauskunft? Bin für kurzfristige Hinweise sehr dankbar!!
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10-11-2020, 18:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-11-2020, 18:10 von Corleone.)
Hallo zusammen. Bei mir gibt es gute Neuigkeiten, über die ich nur informieren möchte. Meine Abänderungsklage war erfolgreich. Das von Dezember 2019 bis Oktober 2020 geführte Verfahren endete mit einem Vergleich: - Einigung, dass kein nachehelicher Unterhalt mehr geschuldet ist und auch keine Rückstände bestehen
- Einigung auf eine letzte Zahlung (als Abfindung)
- Basis des Vergleichs ist die gegenwärtige Betreuungssituation des gemeinsamen Kindes
Mein Anwalt sagte, einen absoluten Verzicht auf den Betreuungsunterhalt gibt es nicht, daher kann man keine absolute Sicherheit haben, dass nichts mehr kommt.
Die Zwangsvollstreckung der angeblichen Rückstände wurde während des Verfahrens eingestellt, aber erst nach einigem schriftsätzlichen Argumentationsaufwand bei Gericht. Während dieser Zeit musste ich den Gerichtsvollzieher hinhalten und Zeit schinden. Das war die einzige Möglichkeit, weil es bei Gericht länger dauerte. Ich kann nur jedem empfehlen, wenn der Gerichtsvollzieher droht, ein ärztliches Attest vorzulegen. Für die Einstellung musste ich, als sie dann endlich kam, auch eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Insgesamt habe ich damit jetzt seit August 2019, also seit über einem Jahr und seit der Einschulung meines Kindes, erfolgreich keinen Unterhalt mehr an die Ex bezahlt.
Nachtrag: Der Vollstreckungstitel ist aus der Welt geschafft, er liegt mir in entwerteter Form vor.
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Langer Weg mit vielen Fiesheiten (z.B. der übliche Raubversuch über Zwangsvollstreckung, sture Ex), aber nun hast du fast alle Ziele erreicht. Und dein neuer Anwalt hat normal gearbeitet statt nur zu pennen, wie das leider zu oft der Fall ist. Also dann: Gratuliere.
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