Beiträge: 495
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2017
25-10-2019, 20:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-10-2019, 20:28 von Gast1969.)
So, heute habe ich den Entwurf des Abänderungsantrages meiner RA erhalten. Montag geht dieser zu Gericht. Bin mal gespannt, wie der Richter entscheiden wird! Hab mal den Antragstext (nachdem ich den schon verkürzt fast fertig hier drin hatte und dann den Reiter im Browser geschlossen habe ) hier eingestellt, und den Text meiner Eidesstattlichen Versicherung:
Die Antragsgegnerin ist am 08.10.2019 volljährig geworden. Der Unterhaltsanspruch ist ab diesem Zeitpunkt neu zu berechnen,da auch die Mutter der Antragsgegnerin seit diesem Zeitpunkt barunterhaltspflichtig ist. Bis zur Volljährigkeit der Antragsgegnerin bestand eine Beistandschaft bei dem Jugendamt xxxxx. Um den ab Volljährigkeit fälligen Unterhalt zu berechnen zu können wurde das Jugendamt xxxx an-geschrieben und aufgefordert Auskunft zum Einkommen der Kindesmutter zu erteilen. Ferner wurde um Mitteilung gebeten,ob die Antragsgegnerin BAföG-Leistungen beantragt hat und gegebenenfalls erhält.
Beweis: Schreiben vom 10.09.2019 in Kopie.
Auf dieses Schreiben hat das Jugendamt nicht reagiert.Am 23.09.2019 erschien die Mutter der Antragsgegnerin in den hiesigen Kanzleiräumen und verlangte die Herausgabe von Unterlagen betreffend das Einkommen des Antragstellers. Sie teilte mit, dass Sie die geforderte Auskunft über Ihr Einkommen nicht erteilen werde, wenn ihr die Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Kindesmutter wurde gebeten, ihr Begehren zu verschriftlichen und die Kanzlei zu ver-lassen. Nachdem ein Hausverbot erteilt und angekündigt wurde, die Polizei zu kontaktieren, verließ die Kindesmutter die Kanzlei und kündigte dabei an, dass sie die Zwangsvollstreckung aus dem Titel einleiten werde. Dies hat ist sodann zwei Tage später veranlasst. Die geforderten Einkommensnachweise wurden bislang weder von der Antragsgegnerin noch dem Jugendamt eingereicht. Eine Berechnung des Unterhaltsanspruchs des der Antragsgegnerin ist daher nicht möglich. Auch erfolgte keine Äußerung bezüglich des Antrags auf BAföG. Ob sich die Antragsgegnerin in Ausbildung o. ä. befindet und eigenes Einkommen hat ,ist ebenfalls nicht bekannt. Die Antragsgegnerin ist insoweit mitteilungspflichtig. Da entsprechende Auskünfte nicht erteilt wurden, darf der Antragsteller davon ausgehen, dass die Antragsgegnerin nicht mehr bedürftig ist und ein Unterhaltsanspruch nicht mehr besteht. Auf das Einkommen des Antragstellers kommt es daher nicht an.
II. Hinsichtlich des Antrags auf einstweilige Einstellungder Zwangsvollstreckung, über den wir bitten, umgehend zu entscheiden, weil die Antragsgegnerin das Gehalt des Antragstellers gepfändet hat, wird auf § 242 FamFG verwiesen, wonach § 769 ZPO entsprechende Anwendung findet. Die Einleitung der Zwangsvollstreckung ist hinsichtlich des laufenden Unterhaltes nicht angezeigt, da ein entsprechender Anspruch, wie oben dargestellt,nicht mehr besteht. Die Zwangsvollstreckung bezüglich der titulierten Rückstände ist mutwillig, da bezüglich dieser eine Ratenzahlungsvereinbarung besteht.
Glaubhaftmachung: 1. Auszug E-Mail 12.11.2018 in Kopie2. Überweisungsbelegefür September in Kopie
Die Raten werden vom Antragsgegner pünktlich gezahlt, weshalb keine Veranlassung bestand die Vollstreckung einzuleiten.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers.Der Antrag hat, wie dessen Begründung zeigt, hinreichend Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 769 Abs. 1 S. 2 ZPO, sodass eine Sicherheitsleistung für die beantragte Einstellung der Vollstreckung nicht festzusetzen ist.
Eidesstattliche Versicherung:
Die Angaben in der Antragsschrift sind zutreffend. Ich gehe davon aus, dass ich für meine Tochter keinen Unterhalt mehr schulde, da sie mir keine Auskunft über ihr Einkommenund das Einkommen ihrer Mutter erteilt hat. Sie hat ab Volljährigkeit auch keinen Unterhalt geltend gemacht. Es besteht jedoch der streitgegenständliche Titel aus dem die Kindesmutter die Zwangsvollstreckung betreibt. Ich bin mit der Kindesmutter sehr zerstritten. Sie vollstreckt gegen mich um mir zu schaden. Dies, obwohl ich die vereinbarte Ratenzahlung auf den Rückstand pünktlich zahle. Auch den Unterhalt für September habe ich überwiesen. Es bestand daher keine Veranlassung, die Zwangsvollstreckung einzuleiten und mein Gehalt zu pfänden.
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Jetzt muss sie einen Anwalt suchen und dann wirst du einen netten Gegenantrag bekommen.
Beiträge: 495
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2017
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Wenn sie kein Versäumnisurteil will, muss sie das machen, Anwalt und Stellungnahme, eigene Anträge.
Beiträge: 495
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2017
28-10-2019, 13:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-10-2019, 13:47 von Gast1969.)
Hab jetzt heute den o.g. Änderungsantrag/Pfändungsschutz u. meine Eidesstattliche Versicherung beim Anwalt abgegeben, nur um schon wieder geschockt zu sein.
Ich war bisher der Meinung, das bei (Lohn)pfändungen das Gericht sofort reagieren würde, lt. Aussage meines RA könne das aber je nach Richter und Gericht alles zwischen 2 Wochen und 6+ Monate sein. Wenn der Pfändungsschutz wirklich so lange dauern sollte, bin ich bis dahin komplett Pleite und am Ende. Natürlich wäre dann vermutlich auch das durch meine Ex (evtl. Kind) dann unrechtmäßig abgezockte Geld weg - verlebt und ich hätte nen Schaden von 7.500 EUR :-(
Dazu kommt, das der Änderungsantrag/Pfändungsschutz Geld kosten wird. Ich war bisher der Meinung, das das über Beratungshilfe abgedeckt sei. Mein RA meinte allerdings, er werde das Verfahren in Rechnung stellen. Gottseidank übernimmt solche Rechnungen ja dankenswerter Weise meine Mutter (die sich aber langsam immer mehr auf die Seite meiner Tochter schlägt: "hättest Du alles so laufen lassen, wie es war, dann hättest Du die Probleme jetzt nicht" "Das Kind kann ja da nix für, das war ja die Mutter" "Das arme Kind kann jetzt nicht in Ruhe studieren" "Du willst blos GAR nichts bezahlen. Du gönnst dem Kind nichts." usw.).
Und eigentlich ein Unding: da laufen also wohl aller Wahrscheinlichkeit unrechtmäßige Dinge ab, das Kind hätte evtl. keinen oder einen verminderten Anspruch auf Unterhalt meinerseits, die Rückstände sind lt BverfG zweifelhaft (was ich noch weiter prüfen lass) usw. Aber hast Du kein Geld für das/die Verfahren (z.B. weil die Ex mit Hilfe des JA Fakten schafft und einfach mal verschärft Pfändet, wo dann kein Geld mehr für Verfahren übrig bleibt), dann bleiben alle unrechtmäßigen Sachen eben einfach mal bestehen und man ist selbst der Gelackmeierte während sich die Gegenseite schlapplacht wie einfach man den Vater Schachmatt sezten kann. Aber so ist das wohl und muss dann eben hingenommen werden ;-(
P.S.: ich bin immer noch krankgeschrieben wegen Depressionen und Burnout. Frag mich auch, wie sich das unter diesen Bedingungen ändern soll............
Beiträge: 385
Themen: 17
Registriert seit: Jan 2016
Traurige Geschichte, leider wie so oft. Durc hdie lange Manipulation der Mutter kann das Kind meist recht wenig dafür, auch wenn sie nun 18 Jahre alt geworden ist.
Ob der Burnout und die Depressionen ggf. doch auf einmal geheilt sein könnten, würde ich hier persönlich stark von dem Urteil abhängig machen. Sofern du es dir leisten kannst und keine anderweitigen Pläne hast.
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Die Aussetzung der Vollstreckbarkeit kann auch zu sofortiger Wirkung beantragt werden. Und sicher zahlt das Verfahren die Verfahrenskostenhilfe, wenn die finanziellen und Erfolgsvoraussetzungen gegeben sind. Dann kriegt allerdings der Anwalt weniger und das ist das Grund, dass diese Herrschaften zum Schaden ihrer Mandaten nur über RVG abrechnen und Verfahrenskostenhilfe ablehnen. Eigentlich glasklarer Verrat an den Interessen der vertretenen Mandanten, aber beim Juristengesockse ist der der King, der am meisten betrügt. Schnell und druckvoll handeln würden die nur, wenn du ihnen offen sagst, was mit ihresgleichen zu geschehen hätte.
Vergiss es, die Rückstände sind nicht zweifelhaft. Das ist verschwendete Energie, das zu prüfen. Es gibt da nur zwei Wege durch. Die Schulden zahlen oder hinwerfen und dauerhaft nicht mehr mitspielen. Du solltest auch nicht auf Lagerdenken verfallen. Wer für wen Verständnis hat, ist egal, deine Mutter ist nicht in deiner Situation und -sorry- als Frau kann sie nicht ansatzweise nachvollziehen, was das Unterhaltsrecht tatsächlich anrichtet. Diskutiere nicht mit deiner Mutter herum. Informiere sie, was passiert, wenn sie was zahlen will, bittesehr, wenn nicht, dann nicht. Letztlich zahlt sie sowieso alles. Irgendwann bist du Erbe und mindestens die Hälfte deines Erbes wird dein Lebensfehler bekommen, der jetzt schon dein Gläubiger ist.
Lass die Tochter mal ganz los. Sie ist Gläubigerin, mehr ist da nicht drin, da sind keine Wünsche und Hoffnungen damit zu verbinden. Nur dein eigenes Leben zählt.
Beiträge: 732
Themen: 39
Registriert seit: Jul 2013
(28-10-2019, 14:25)p__ schrieb: Dann kriegt allerdings der Anwalt weniger und das ist das Grund, dass diese Herrschaften zum Schaden ihrer Mandaten nur über RVG abrechnen und Verfahrenskostenhilfe ablehnen.
...und das weiss jeder ! Jede Frau mit Kind bekommt die Verfahrenskostenhilfe. Du als Zahldepp hast ganz schlechte Karten und verursachst enorme Arbeit ! Du hast einen JOB ! Deine Tochter keine Ausbildung!...ich wünsche Dir nicht was ich gerade denke.
Ich schreibe nur noch wenn jemand was von mir will möge er sich an die Staatsanwaltschaft Musterstadt wenden z.Hd Herrn/Frau StA Mustermann...es gibt nichts !
Nimm Dir das was p schreibt zu Herzen...lebt sich ruhiger....und Ja ich brauchte auch eine gewisse Zeit das zu Kapieren. Du musst das "Kriegsgebiet" von Dir weg zu den anderen schieben.
Lg
Beiträge: 495
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2017
(28-10-2019, 14:25)p__ schrieb: Vergiss es, die Rückstände sind nicht zweifelhaft. Das ist verschwendete Energie, das zu prüfen.
Das hast Du mir schon mal gesagt. Allerdings ist es ja so, das ich dies von nunmehr 2 Anwälten schon hab vorprüfen lassen. Du hast Recht das die Rückstände an sich nicht zweifelhaft sind, es ist aber durchaus möglich, das in diese nicht mehr vollstreckt werden kann! Mein jetziger Anwalt sah es ja auch nur als "keine guten Chancen" (insbesondere unter dem Aspekt des hohen Verfahrenskosten-Risikos - und möglicherweise dem Gedanken, das ich diese nicht bezahlen kann -) und nicht "Erfolglos" an, da hatte er aber auch noch nicht alle Unterlagen von mir, die ich ihm aufgrund seiner Begründung nachgereicht habe. BEIDE Anwälte haben aber angegeben, das es möglich ist, das nicht mehr Vollstreckt werden kann. Es gibt ja nicht umsonst die auch Dir bekannten Beschlüsse des BverfG zum Anrechnen fiktiven Einkommens. Da geht es ja um die "objektiven Voraussetzungen". Und da wurden bei mir im Urteil damals einige Fehler gemacht, einiges wurde allerdings auch vermutlich richtig berücksichtigt, weshalb es eben leider nicht sicher ist, das ich von den Rückständen tatsächlich wegkomme. Aber möglich wäre dies schon. Ich will das nicht unversucht lassen. Es kann ja auch ausreichend sein, meiner Tochter mal darzulegen, das im Verfahrensfalle auch SIE ein Verfahrenskostenrisiko von rund 8000 EUR trägt, sollte sie verlieren (die Hoffnung stirbt bekanntlich zu Recht).
Mit dem Rest deines Postings hast Du allerdings -leider- Recht.
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Es ist ja nur ein diskusionsoffener Rat. Wenn du wirklich Hoffnung hast, die Rückständeso zu verkleinern, probiers. Ich sehe da halt ein grosses Minus am Ende: Aufwand und Kosten für Prüfung, Versuch und doppelte Enttäuschung am Ende wenn es nicht klappt.
Beiträge: 3.390
Themen: 117
Registriert seit: Mar 2012
Wg. der Verfahrensdauer: Da muss Dein Anwalt Druck machen dass es eben nicht so lange dauert! Das kann der. Ev. koenntest Du auch persoenlich dem Richter oder Rechtspfleger Deine finanzielle Situation schildern und bitten dass es schnell geht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Beiträge: 732
Themen: 39
Registriert seit: Jul 2013
(16-07-2019, 01:13)Gast1969 schrieb: Nochmal stichpunktartig meine Situation: aktuell Verwaltungsangestellter (gehobener Dienst, unbefristet), hohe Unterhaltsrückstände bei Unterhaltsvorschusskasse (ca. 7.000 EUR) und Kind (ca. 28.000 EUR) aus Zeiten der Selbständigkeit
Bist Du wirklich im "gehobenen Dienst"? Also Beamter?
Beiträge: 495
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2017
Angestellter Gehobener Dienst
Beiträge: 495
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2017
31-10-2019, 15:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-10-2019, 15:25 von Gast1969.)
Da über meine (Lohn)pfändung ja nun noch nicht entschieden ist, hatte ich heute wenigstens 1004 EUR Gehalt auf meinem Konto (von normalerweise rund 2200 EUR). Ich bin ja so dankbar, das man in Deutschland wenigstens nicht verhungern muss. Gepriesen sei Gott usw. :-(
Ich hoffe, die Gegenseite lässt es dann mal so richtig krachen mit meiner Kohle...................
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Du kannst damit ja mal zur Arbeitsagentur gehen und aufstockende Leistungen beantragen.
1004 EUR sind natürlich was zum verhungern. Aber die 1200 EUR sind nicht weg, sondern tilgen Schulden. Das Problem ist, dass dieser Geldregen die sowieso schon himmelhohen Begehrlichkeiten der Gegenseite noch höher schraubt und den typischen Gedanken verstärkt: Siehste, man muss nur genug Druck machen, dann kommt das Geld auch. Der Drückeberger hat nämlich schon Geld. Also werden sie weiter Druck machen und wenn dir was eingefallen ist, das auszutrockenen wird es in Frust und Hass umschlagen.
Hatte dir ja auch zu Anfang mal geraten, dir zu überlegen ob die nicht irgendeine Fähigkeit hast, irgendwas machen kannst, das dir still und leise ein paar Extrascheine Bargeld im Monat bringt. Das ist der einzige Rat, den man Leuten geben kann die "im System" bleiben wollen und trotzdem nicht verhungen. Solche kleinen Nebenvergnügungen sind auch in harten Zeiten Gold wert, weil der Gerichtsvollzieher sie ebenfalls nicht sieht.
Beiträge: 589
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2019
01-11-2019, 00:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2019, 00:46 von Alles-durch.)
Es ist alles wie immer.
Der Vater wird lang gemacht und wenn er dann zum Rückschlag ausholt, wird die Waffe raus geholt.
"Das arme Kind kann ja nichts dafür......." Hat irgend jemand an das arme Kind gedacht, als Du lang gemacht wurdest? Ist irgendjemand zur Wiedergutmachung bereit? --- Nein!!! Das ist nur ein dummer Spruch, um Dich weiter im Hamsterrad laufen zu lassen.
Deine Tochter hat ein langes und schönes leben vor sich. Der wird auch alles bezahlt und die ist gerade mal 18. Andere müssen in dem Alter anschaffen gehen. In 90% der Ländern müssen die für sich selbst sorgen oder werden verheiratet. Was will Deine Mutter also von Dir?
Ist aber die typische Opfermasche, mit der sich alle weich klopfen lassen. Geh mal davon aus, dass die Enkeltochter jetzt gerade mal die Ersparnisse der Oma pflückt. Ob bewusst oder einfältig, kommt aufs selbe raus. Deiner Tochter geht es zu gut, darum lebt die noch im naiven Paradis, wo das Geld vom Papi kommt und der Papi sich lang machen muss - später ist es der Mann / Erzeuger.
Wenn sich Deine Mutter schon weich klopfen läßt, was wird dann die Richterin/Richter sagen? Beim Familiengericht geht es um die subjektive Wahrnehmungen und die Opfermasche.
Ob die das extra in die Länge ziehen oder sich sonst was einfallen lassen, werden wir sehen. Vermutlich werden die aber eine Strategie fahren, bei der die Dich melken können.
Du bist erstmal das Ar..sc..och, dass seiner Verantwortung sich um die Grazien zu kümmern nicht nachkommt. Ganz im Gegenteil hast Du die Damen gezockt und willst Dich jetzt der aufgelaufenen Schulden entledigen.
Das Dschungelgesetz, dass der Mann zahlt, ist ja OK. Leider ist die Gegenzahlung (kochen, putzen, blase...) im Zuge der Emanzipation hinten rüber gefallen. Ich will keine Ferndiagnose stellen, aber vermutlich ginge es Dir besser, wenn Du für Dein Geld eine Gegenleistung erhalten würdest.
Die bekommst Du aber weder von der Ex, noch von der Tochter. Oder macht Dir Töchterchen mal zwischendurch die Wäsche, bügelt oder kocht mal für Dich?
Du bekommst noch nicht einmal den Respekt einer Einladung - egal ob Du die angenommen hättest oder nicht. Es geht erst mal um die Geste, auf die Du als Versorger einen moralischen Anspruch hast.
Ich habe Dir die 3 Alternativen genannt, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit Deine Tochter berechnen solltest. Du hast die Antwort gegeben.
Jetzt wirst Du vermutlich gerade am Nasenring durch die Manege gezogen.
Um so länger das Verfahren nämlich dauert, um so mehr Weib...r-Gerechtigkeit ist hergestellt. Schließlich wirst Du Deinen Job nicht schmeißen, solange Du Hoffnung hast.
Ist ja schon der Hammer, dass Du selbst durch Privatinsolvenz vermutlich nicht von den Schulden runter kommst. Ich denke das sagt über die ideologischen Verhältnisse, die in Recht gegossen werden, alles notwendige aus.
Nutze Deine Möglichkeiten für einen alternativen Weg. Solange Du denen eine Chance gibst, werden die Dich melken und mit Hoffnung laufen lassen - wie der Esel mit der Möhre vor der Nase.
Auch ich habe mich lange an den Rechtsstaat, Beweisen, Prejudize, etc. geklammert -- Vergiss es. Es herrscht ein dreckiger Geschlechterkrieg -- wir christlich erzogenen Männer haben es nur nicht kapiert. Die lassen uns gerade mal so viele Blumentöpfe gewinnen, wie notwendig ist, dass wir im Hamsterrad weiter rennen.
Wir werden von unseren Frauen als "alte weiße Männer" bezeichnet, während die "jungen weißen Männer" von diesen Damen gentrifiziert zum schlachten erzogen werden. Wer die Kinder kontrolliert, kontrolliert die Zukunft.
.........aber bitte berichtige mich, falls Du andere Erfahrungen hast. Du bist ja bereits einige Jahre dabei.
Beiträge: 495
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2017
01-11-2019, 15:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2019, 15:30 von Gast1969.)
So, wollte dann heute doch mal "dezent" vorfühlen, wie meine Tochter aktuell so drauf ist und hatte mit ihr einen kleinen WhatsApp-Chat, wo ich ihr erst einmal höflich ein schönes Wochenende gewünscht habe.
Dann habe ich sie damit konfrontiert, das ich schwer enttäuscht und stinkesauer auf ihre Mutter sei. Meine Tochter hatte mir ja mitgeteilt (zu dem Zeitpunkt war meine ruhende Lohnpfändung ja schon längst wieder aufgelebt) "das sie keinen Unterhalt für September erhalten habe sei ein Fehler des JA gewesen, da neuer Mitarbeiter blablabblabla". Ich habe ihr mitgeteilt, das ich hoffen würde, das ihre Mutter ihr das so erzählt habe. Dies sei aber glatt gelogen gewesen. Sollte sie selbst das gewusst haben, sei ich auch von ihr schwer enttäuscht und stinkesauer auf sie. Das wolle ich nicht.
Darauf antwortet sie, das sie wusste das die Pfändung aufgenommen wurde. Dies sei aber gewesen, nachdem ich (dem Jugendamt) meine Daten (Einkommensauskunft zur Unterhaltsberechnung AB Volljährigkeit) nicht eingereicht habe. Mit dem Unterhalt hätte die Pfändung ja nichts zu tun gehabt.
Dann hab ich ihr geantwortet, das ich glaube, das sie gar nicht weiss was ein Pfändung überhaupt ist und was diese anrichtet. Sollte dies anders sein s.o. (enttäuscht und stinkesauer). Was sie wohl meinen würde, wieso ich einen Anwalt involviert habe, der sich genau um diese Auskünfte kümmert?
Daraufhin antwortet sie nur "ich habe damit jedenfalls nichts zu tun. Du musst Dich an die richtigen Leute wenden."
Meine Antwort: "Du bist 18. Damit bist DU das!"
Sie: "Nein! Weil ich das nicht eingeleitet habe."
Dann hab ich ihr noch mitgeteilt, dass das was ihre Mutter da mit Hilfe des Jugendamtes abgezogen hat, eine Riesensauerei sei und das JA auch nicht gerade rechtlich korrekt verhalten hätte (u.a. wurde ja z.B. mein Anwalt vollkommen übergangen und unbeachtet, die Lohnpfändung wohl mutwillig erlassen etc.), und das wäre vornehm ausgedrückt.
Daraufhin keine Antwort mehr.
Ist schon echt traurig sowas................................. :-(
P.S. @Alles-durch: Du hast ja soooooo Recht (leider).
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Du frustrierst dich nur selber. Wie alle fertiggemachten Väter versuchst du, ab 18 was richtigzustellen und mit Nachweisen und logischen Argumenten beim Volljährigen etwas von dem zu erreichen, was ihnen bis zum 18. Geburtstag verwehrt war.
Das ist verständlich und sinnlos. Wer glaubt, nach 18 Jahren und dem langjährigen Prägeeisen der Erzeugerin könnte beim Kind nach dem 18. Geburtstag irgendwie durchdringen, ignoriert selber die Tatsache, wie und was aus solchen Kindern wird. Du hast einen Anwalt, lass den dafür sorgen dass die Tatsachen auch Realität werden, das bringt mehr wie frustrierende Whatsapp-Schreiben. Ausserdem bist du krank geschrieben. Nutze den Tag zum weiteren körperlichen Aufbau statt dich wieder mit diesen Gespenstern aus der Vergangenheit zu beschäftigen.
Beiträge: 589
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2019
01-11-2019, 16:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2019, 16:38 von Alles-durch.)
Deine Tochter will ein gutes Leben und wer dafür blutet, ist der scheißegal. Wärst Du reich, dann würde die auf Deine Ex scheißen. Wärt ihr beide Bettelarm, würde die mindestens drüber Nachdenken, sich von jemanden wie mir, flach legen zu lassen.
Die weiß ganz genau was läuft und das die an Deiner Situation schuld ist. Deine Ex wird sich wahrscheinlich sogar vorher das OK geholt haben, um sich auch die Hände in Unschuld zu waschen. Schließlich gibt es mit der Pfändung einen gesetzlichen Anspruch auf Deine Kohle.
Töchterchen will für die Drecksnummer ihr Gewissen nicht belasten oder angezählt werden. Wenn die Dir noch nicht gesagt hat, dass Du ihr nur ein schlechtes Gewissen einreden willst, dann kommt das noch. Ehre, Tugend, usw. sind Männerbegriffe. Du hast ne Tochter. Die ist anders gepoolt.
Wenn Du irgendwann mal um die 10Mille haben solltest, wirst Du Dich bei Töchterchen von der Pfändung frei kaufen können. Solange die Dir alles wegpfänden, wirst Du die Kohle aber nicht zusammen bekommen.
Du musst Dich umorientieren. Den Kindesunterhalt musst Du an die Seite schaffen, um Dich freikaufen zu können; wofür Du vermutlich keine notwendigkeit siehst, wenn Du erstmal im neuen Leben Sattelfest bist.
Im Familienrecht verlangen die Frauen Gerechtigkeit statt Recht, was denen auch gewährt wird.
Wenn es dann für den Mann ungerecht wird, dann verweisen die auf das Recht und wollen von Gerechtigkeit nichts mehr wissen.
Sieh zu, dass Du Dein Leben umorganisierst. Was Du finanziell an der Backe hast ist zwar doof -- aber mehr auch nicht. Wärst Du Mitte 50 mit 40 Mille auf der Seite und würde man Dich kündigen, bist Du in 4 Jahren auch auf Hartz 4 Niveau. Ich kenne den ein oder anderen, der seine Ersparnisse aufbrauchen musste.
In diesem Land bewegt sich für 80% das Leben in Wellen zwischen 1.000 und 3.000 Euro monatlichem Einkommen. Du wirst weder nach oben, noch nach unten ausbrechen.
Optimiere Deinen persönlichen Profit, Deine Freizeit und Deine Perspektive.
Wo es keine Regeln gibt, muss man sich auch ein keine halten. Du solltest lediglich das Risiko für Sanktionen abwägen.
Beiträge: 495
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2017
(01-11-2019, 16:36)Alles-durch schrieb: Sieh zu, dass Du Dein Leben umorganisierst. Was Du finanziell an der Backe hast ist zwar doof -- aber mehr auch nicht. Wärst Du Mitte 50 mit 40 Mille auf der Seite und würde man Dich kündigen, bist Du in 4 Jahren auch auf Hartz 4 Niveau. Ich kenne den ein oder anderen, der seine Ersparnisse aufbrauchen musste.
In diesem Land bewegt sich für 80% das Leben in Wellen zwischen 1.000 und 3.000 Euro monatlichem Einkommen. Du wirst weder nach oben, noch nach unten ausbrechen.
Naja, ich hab mir ja extra nen Job ausgesucht der eigentlich ziemlich Kündigungsfest ist, DAMIT ich eben nicht mit Mitte 50 wieder die Gefahr von Hartz IV Niveau vor Augen habe. Das hab ich als Berufsmusiker schließlich ausreichend 20+ Jahre mitgemacht. Ich hab mich ja eigentlich dafür entschieden meinen alten Beruf (im wahrsten Sinne des Wortes "Berufung") sehr schweren Herzens ad acta zu legen, damit ich bis zur Rente noch ein einigermaßen gesichertes und gutes Leben habe (ja, mit dem Gedanken das man sich bzgl Unterhalt und Rückstände einigen könnte -hatte ich ja auch schon- und meine Tochter ja bald 18 würde und sich da eh einiges ändert).
Leider ist es jetzt schlimmer geworden als es vorher je war :-(
Ansonsten habt ihr natürlich mit Euren Postings leider alle durchaus Recht. Ich weiss auch, das ich mich momentan psychisch auch zusätzlich selber kaputt mache, schaffe es aber noch nicht die ganzen negativen Gedanken aus meinem Kopf zu verbannen.
Und da muss ich auch mal dieses Forum loben! Denn hier kann ich mich wenigstens mal ein wenig auslassen und es wird einem zugehört! Im "real Life" will einen ja keiner mit solchen Problemen und Sorgen verstehen. Die können auch alle -bis sie dann mal selbst betroffen sind- überhaupt gar nicht nachvollziehen, was so im (Kindes)Unterhaltsrecht in der Realität alles so abläuft "wir leben doch in Deutschland. Das ist doch ein Rechtsstaat! Das ist doch alles so gar nicht möglich, wie du das erzählst. usw"
Beiträge: 589
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2019
02-11-2019, 02:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-11-2019, 02:24 von Alles-durch.)
* Zahl die Schulden beim Jugendamt, damit sich das nicht über die Zinsen hochskaliert,
* schnapp Dir die Gitarre und genieße es ein letztes Mal Lieder zu singen.
* Wenn Deine Tochter zur Vernunft kommt, kannst Du einen neuen Behördenjob annehmen. Trenne Dich also in Freundschaft.
Die bipolare Genugtung dem Mädel in Geldfragen genau den selben Satz hinknallen zu können, der Dich gerade ärgert, gibt es kostenlos dazu. ("ich habe damit jedenfalls nichts zu tun. Du musst Dich an die richtigen Leute wenden.")
Ansonsten müsstest Du meiner Meinung nach netto rd. 750 mehr verdienen, damit Du die Schulden bei erträglichem Leben in den nächsten 5 Jahren abtragen kannst....und länger solltest Du Dich damit echt nicht quälen.
Beiträge: 589
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2019
03-11-2019, 12:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-11-2019, 12:22 von Alles-durch.)
Noch ein kleiner Hinweis. Ggf. hilft er Dir.
Ich hatte als 16jähriger (10. Klasse) eine ähnliche Situation, wie Deine Tochter.
Meine Mutter meinte: "Mach eine Lehre. Ich kann es mir nicht leisten, dass Du studierst. Du musst Deinen Anteil an Miete, Essen, etc. bezahlen. Dein Vater zahlt keinen Unterhalt"
Mein Vater sagte: "Klar zahle ich Dir die letzten 3 Schuljahre und Dein Studium. Du musst aber bei mir einziehen und leben."
Ich glaube kaum, dass Deine Ex mit Freunde die Tochter die letzten Jahre finanziert hat. Die wird ihr ebensowenig das Studium finanzieren wollen. Zumal gerichtlich beschlossen ist, dass Du zahlen musst.
Was glaubst Du, was Deine Ex als Gegenleistung von Deiner Tochter fordert, um diese Verantwortung zu übernehmen? Ich meine Deine Ex könnte ja auch Lieder singen gehen.
Deine Tochter muss also bereit sein mit der Mutter zu brechen, um Dich vom Wickel zu lassen. Deine Ex wird ganz schön sauer sein, wenn Töchterchen auf die Kohle verzichtet.
Das geht aber nur, wenn die von Dir aufgefangen wird oder auf die Mutter nicht mehr angewiesen ist. Diese Perspektive bietest Du aber nicht. Die schei...ß.. daher auf Dich.
Die wird Dich nach Beendigung des Studiums erst Recht nicht mehr vom Wickel lassen. Warum sollte die der Mutter vor den Kopf stoßen -- gefühlt ist es ja das Geld der Mutter, das an Unterhaltsschulden bei Dir aufgelaufen ist. Das wo Dich das Gericht gezockt hat, ist sozusagen die Strafzahlung oben drauf.
Ich will Dir damit sagen; verabschiede Dich von dem Gedanken, dass Deine Tochter aus Liebe oder Loyalität zu Dir auf das Geld verzichten wird. Das wird nur aus einer Notwendigkeit heraus passieren, die es nur solange gibt, wie die kein eigenes Geld hat.
Solange es aber keine Notwendigkeit gibt bzw. die Ex es kompensiertgibt, sitzt Deine Ex mit am Verhandlungstisch, wenn es um das Thema Schuldenerlass geht. Die Perspektive für einen Schuldenerlaß wird also vermutlich schlechter, sobald Deine Tochter eigenes Geld verdient.
Sobald Du die Gitarre wieder in die Hand nimmst, besteht das Risiko, dass Deine Ex sich die Schulden abtreten lässt. Entweder um sich die Kohle von Dir zu holen oder Dich leiden zu sehen - beides wird Deine Ex befriedigen.
Deine finanzielle Perspektive ist vermutlich gehupst wie gesprungen -- leider nicht anders als in Deinen 20+ Jahren. Finde Dich also mit der finanziellen Situation ab, um die Dich übrigens 2/3 der Menschheit beneiden, und mach das was Dich glücklich macht.
Beiträge: 732
Themen: 39
Registriert seit: Jul 2013
(02-11-2019, 02:11)Alles-durch schrieb: * Zahl die Schulden beim Jugendamt, damit sich das nicht über die Zinsen hochskaliert,
Achtung ! es gibt keine Zinsen außer die sind im Titel explizit erwähnt. Oder gerichtlich Festgestellt.
Beiträge: 495
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2017
Gestern hatte ich mal wieder nen Anwaltstermin. Ein Thema war, das die Anträge zu Gericht gegangen waren und dieses nun meine Tochter angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb 3 Tage aufgefordert hat. DAS nenn ich mal ne kurze Frist :-)
Der Rest des Termins hat bei mir -soviel vorweg- leider eher gemischte bis beängstigende Gefühle hinterlassen.
Unzweifelhaft wird natürlich der Unterhalt in irgendeiner Form (von 0,-- EUR - xxx EUR) abgeändert werden. Ob die vorliegende Lohnpfändung jedoch gegen oder ohne Sicherheitsleistung (vorläufig) eingestellt wird, ist jedoch offen (sollte Sicherheitsleistung verlangt werden, geh ich wohl in der Zwischenzeit auch Pleite............ :-( ).
Ich hatte ja bzgl der aufgelaufenen Rückstände eine Vereinbarung mit dem Jugendamt und meiner Ex (als gesetzl. Vertreter meines Kindes) und eben NICHT mit meinem Kind. Da dieses aber jetzt als Volljährige der alleinige Titelinhaber ist, ist diese nicht an diese Vereinbarung gebunden, da eben keine Einigung mit ihr existiert. Folglich könnte sie dann im Zweifelsfalle mich auch völlig ungehindert weiter bis aufs Existenzminimum runter pfänden. ;-(
Dann wollte ich ja ggf die Verfassungswidrigkeit der Anrechnung fiktiiven Einkommens (und somit der Rückstände) im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BverfG prüfen und feststellen lassen. Dieses unterscheidet ja nach subjektiven Voraussetzungen (welche bei mir unzweifelhaft erfüllt sind) und objektiven Voraussetzungen - und genau bei diesen ergaben sich bei meinen Recherchen ganz ganz viele Fragezeichen und auch ungeprüfte Punkte. Unzweifelhaft ist, das der damalige Richter mein Alter und meine Ausbildung gewürdigt hat (soviel vorweg: ich hätte besser nichts gelernt und oder wäre Ausländer mit Deutschschwierigkeiten etc.). Zweifel meinerseits ergaben sich z.B. unter anderem zu den Punkten "tatsächliche Verfügbarkeit der Arbeitsstellen" "Berücksichtigung berufsbedingter Mehraufwendungen" "Berechnung des erzielbaren -fiktiven- Einkommens (bei mir -mindestens- 10 EUR/Std., BverfG 10,40 EUR/Std." "erzielbares Brutto von CA. xxxx EUR und Netto von ETWA xxxx EUR (nichts genaues weiss man nicht)" "Berechnung der mtl. Arbeitszeit -und damit eben des mtl. Einkommens- (bei mir angesetzt 175 Std/mtl., BverfG 172/173 Std./mtl.) u.m.
Laut Anwalt ist dies von dem Richter damals über den Passus "MINDESTENS 10 EUR/Std." alles komplett berücksichtigt, da man zurecht davon ausgehen würde, das ich aufgrund meiner Ausbildung (Dipl.-Verwaltungswirt) auf jeden Fall IMMER in der Lage sei ein für den Unterhalt ausreichendes Einkommen zu erzielen. Und egal welche Werte der Richter in den o.g. Aufzählungen eingefügt hätte und egal wieviele ca. + etwa dort stünden - der Richter wäre aufgrund seiner Argumentation IMMER zum gleichen Ergebnis gekommen: (aufgrund meiner Ausbildung) immer voll Leistungsfähig!
Angriffspunkte sah mein RA dann aufgrund meines Hinweises höchstens bei "tatsächliche Verfügbarkeit der Arbeitsstellen", wenn ich denn tatsächlich nachweisen könne, das ich mich mehrfach auf entsprechende Stellen ("Öffentlicher Dienst") beworben hätte und abgelehnt wurde bzw. ein Einstellungsstopp im Öffentlichen Dienst zu der Zeit tatsächlich bestand sowie andere Stellen aufgrund mangelnder Sachkenntnisse für mich nicht Verfügbar waren. Ebenso könne man evtl. noch mit multiplen Vermittlungshemmnissen argumentieren - nie in meinem erlernten Beruf gearbeitet, langjährig Selbständig (und dann auch noch im nicht gerade angesehenen Musiker-Beruf), ALG II-Bezug + Insolvenz. Das Problem dabei: meine Insolvenz ist im Urteil vollkommen unerwähnt und unberücksichtigt, ich hätte diese damals dem Gericht nachweisen müssen, obwohl sich die Tatsache der Insolvenz in den Akten des JA befand -die ja auch Insolvenzgläubiger waren. ICH wäre jedoch Beibringungspflichtig gewesen.). Also schwierig und teuer, der Spass: das entsprechende Verfahren würde im Verlustfalle aufgrund des Streitwertes rund 6000+ EUR kosten und wäre daher nicht zu empfehlen.
Dann wollte ich ja eigentlich auch erstmal meine Tochter sinngemäß anschreiben lassen, das eben der Titel lt. ständiger Rechtsprechung des BverfG (möglicherweise) Verfassungswidrig sei, da Zweifel an der ausreichenden Würdigung der objektiven Voraussetzungen bestünden. Man wolle ihr aber das Verfahrenskosten-Risiko in Höhe von 6000+ EUR ersparen und sie solle den Titel herausgeben ansonsten würden wir vor Gericht gehen. Da dachte ich fälschlicherweise, das mich so ein Schreiben vielleicht "nur" so 200-300 EUR kosten würde. Dies sei jedoch die Einleitung eines "Aussergerichtlichen Vergleiches" und somit aufgrund des Streitwertes würde das "simple" Schreiben schlappe ca. 1650 EUR (!) kosten.
Unzweifelhaft ist, dass tatsächlich (wie ich weiter oben in einem Post schonmal geschrieben habe) das JA/UHVK doppelt abkassieren will. Einmal über die im Titel meiner Tochter enthaltenen Gesamtsumme und einmal über ein Schuldanerkenntnis, welches ich unterschreiben sollte und so gut als reiner Stundungsantrag getarnt war, das selbst mein Anwalt anfangs darauf reingefallen ist. Mein Anwalt kümmert sich jetzt darum.
Also Fazit: nichts genaues weiss ich immer noch nicht :-(
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(07-11-2019, 22:09)Gast1969 schrieb: Unzweifelhaft wird natürlich der Unterhalt in irgendeiner Form (von 0,-- EUR - xxx EUR) abgeändert werden. Ob die vorliegende Lohnpfändung jedoch gegen oder ohne Sicherheitsleistung (vorläufig) eingestellt wird, ist jedoch offen (sollte Sicherheitsleistung verlangt werden, geh ich wohl in der Zwischenzeit auch Pleite............ :-( ).
Aber auch mit Sicherheitsleistung kriegst du das Geld zurück, wenn du obsiegst. Wird sie bis Verfahrensende nicht eingestellt, ist das sehr fraglich. Auch das wäre die Pleite. Frag doch mal deine Mutter nach einem Darlehen in bar.
Die Titelrückgabe zu verlangen bringt nichts. Das kann sie verweigern und würde damit auch vor Gericht durchkommen, solange Schulden aus dem Titel bestehen. Der richtige Weg ist baldmöglichste Abänderungsklage, der Anwalt soll sie unabhängig von der Pfändungsgeschichte einleiten. Auch hier steht erst eine vorgerichtliche Aufforderung an die Unterhaltsgäubigerin mit Terminfrist am Anfang. Da geht es um die Kenntnis des Einkommens der Mutter und eine Neuberechnung.
Du merkst jetzt, dass dir auch jetzt nach der Volljährigkeit das Geld wie durch ein Sieb wegläuft. Das ist die Essenz des Unterhaltsrechts, es wird immer nur teurer und die Folgen bleiben ohne Grenze. Wer von vornherein nicht mitspielt, schläft besser und lebt ruhiger.
|