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Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland
#1
Hallo,


ich habe hier schon gepostet, Thema war: Kindesunterhalt nach Madagaskar.


Ich, Deutscher, habe im Juni 2011 eine madagassische Frau in Madagaskar geheiratet.
Sie wurde schwanger in Madagaskar.
Ich kehrte allein nach Deutschland zurück, weil mein Urlaub beendet war.

Sie kam hochschwanger im Januar 2012 nach Deutschland.
Mitte März 2012 kam unser gemeinsamer Sohn in Deutschland zur Welt.
Unser Sohn hat die deutsche Staatsangehörigkeit, meine Frau die madagassische Staatsangehörigkeit.

Im Juni 2012 flog meine Frau mit unserem Sohn nach Madagaskar zurück, bis heute.
Das würde, laut Aussagen meiner Frau, in Madagaskar vonstatten gehen.
Das war mir zu teuer und habe dieses Anliegen nicht vollzogen.


In der Zwischenzeit wollte ich mich von meiner Frau scheiden lassen, auch wegen Kindesentzug und wegen Auszug aus der ehelichen Wohnung.

Mittlerweile ist der Reisepass unseres Sohnes abgelaufen.
Meine Frau schrieb, ich solle den Reisepass unseres Sohnes verlängern lassen, bzw. einen neuen Reisepass beantragen.
Ich schrieb Ihr, dass Sie den Reisepass bei der deutschen Botschaft in Madagaskar beantragen soll.

Der Grund für die Beantragung des Reisepasses hat meine Frau mir gleich mitgeteilt, dass Sie und unser Sohn von Madagaskar nach Deutschland auswandern wollen, weil er die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.

Sie ist arbeitslos, ich überweise seit Trennung Kindesunterhalt, nach Madagaskar.

Nach 7 Jahren Trennung, möchte ich auf keinen Fall mit Ihr in Deutschland zusammenleben, weil ich vor hatte, mich von Ihr scheiden zu lassen.
Und weil Sie nach kurzer Zeit, also nach cirka 6 Monaten Deutschlandaufenthalt, sich von mir getrennt hat und mit unserem Kind nach Madagaskar zurückgekehrt ist.

Wie sind die Möglichkeiten für meine Frau und Sohn nach Deutschland einzuwandern, zurückzukehren?


Wie sieht es aus muss ich für Sie Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt nach deutschem Recht zahlen, trotz Ihrer Trennung, Kindesentzug und Auszug aus der ehelichen Wohnung vor sieben Jahren.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
marecello
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#2
Da hast du wohl nach mehren richtig schweren Fehlern noch einen schweren Fehler draufgesetzt, indem du die "Ehe" weiterlaufen lassen hast. Wenn dir das zu teuer war, wirst du nun merken was richtig teuer ist. Da hilft dir auch nicht, dich auf die Schuldfrage zu berufen, die 1977 abgeschafft wurde. Ich würde das nicht einmal vorbringen, denn damit präsentierst du dich als Sklavenhalter, der sich seinen Sexproviant importiert, ihr ein Kind macht, bis sie in grösster Not wieder in ihr Heimatland fliehen kann. Und jetzt soll die Allgemeinheit für deine Vergnügungen bezahlen.

Natürlich wird sie Unterhalt verlangen und selbst wenn sie das nicht tut, wird sie gleich Sozialleistungen beantragen, für die der liebe Staat natürlich den noch lieberen Ehemann heranzieht. Eine lange Trennungszeit ist kein Grund für den Wegfall deiner Verpflichtungen. Dein Sparmodell kostet dich jetzt auch Rentenpunkte sowie vielleicht eine höheren Zugewinnausgleich. Auch nach einer Scheidung gibt es nun länger Unterhalt, die Ehedauer war ja länger.

Natürlich solltest du sie gleich in Deutschland begrüssen. Mit einem Scheidungsantrag. Wenn der dir nicht zu teuer ist.
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#3
@marcello
"Das würde, laut Aussagen meiner Frau, in Madagaskar vonstatten gehen." ?? Was genau würde in M. vonstatten gehen? Die Scheidung?
Sie kann in jedem Fall nach DE einreisen, weil der Sohn die DE Staatsangehörigkeit hat. Wenn Du Deinen Sohn sehen willst und nichts zu verlieren hast, kannst Du das Drama, was @p beschrieben hat, in Kauf nehmen und Geld und Rentenpunkte (<- die bist Du in jedem Fall los) abführen. Wenn Du den Ärger vermeiden willst, wäre das der beste Zeitpunkt, sich aus DE für ein paar Jahre zu verabschieden.

Wichtig ist noch die Ehedauer, die nun seit 2011 schon acht Jahre beträgt. Wenn die deutlich über zehn Jahren liegt, kannst Du davon ausgehen, dass man Dir eine lebensprägende Ehe unterstellt und Dir im schlimmsten Fall lebenslange nacheheliche Soldarität anhängt. Mit anderen Worten, kannst Du dann zwar die Scheidung haben aber die Zahlungen gehen weiter.
https://t.me/GenderFukc
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#4
Entweder aus D verschwinden, oder den Dino in Deutschland machen. Alternativ: zahlen, zahlen, zahlen....
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#5
Der Gerichtsstand für eine Scheidung wäre auch problemlos in Deutschland machbar gewesen, dazu muss man sich nur etwas beeilen nach der Trennung. Es zählt das Land, in dem man sich mit Wohnsitz aufhält (NICHT das Land der Heirat) und wenn einer wegzieht, ändert sich der Gerichtsstand damit nicht unmittelbar sofort. Das war nur einer der Fehler in einer endlosen Fehlerkette. Ist aber jetzt nicht mehr zu ändern und daher irrelevant.

Es war klar, dass es so kommt. Bei einem so leicht zu übertölpelnden, beeinflussbaren Mann dürfte da auch ziemlich viel gut geplant gelaufen sein. Der ideale Partner für diesen Fischzug, lässt von A bis Z alles mit sich machen und glaubt auch noch alles.
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#6
Da das Kind einen deutschen Pass hat, darf sie selbstverstaendlich nach Deutschland "auswandern". Nur den Pass zu bekommen, kann ev. ohne Deine Zustimmung schwierig werden. Normalerweise verlangt die Botschaft dass beide Elterteile gemeinsam erscheinen. Kann natuerlich sein, dass die da bei einer Mutter eine Ausnahme machen. Du als Vater wuerdest extreme Schwierigkeiten haben. Weiss ich zufaellig ganz genau.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
@Kay
Die Mutter bekommt bei der Botschaft auch keine Ausnahme in Dokumentenangelegenheiten. Dadurch ändert sich aber der Sachstand nicht. Es dauert nur länger.

@p
Der Gerichtsstand ist nicht notwenigerweise das Land in dem man sich aufhält. Bei Madagaskar wäre sogar noch zu prüfen, ob die Scheidung überhaupt ohne weiteres anerkannt würde. Da aber auch die Heirat dort war, sollte das Problem nicht durchschlagend sein, könnte aber zum Problem werden, wenn er die Scheidung in Deutschland einreicht.
(Grundsätzlich gilt für die Zuständigkeitsfrage die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa):  https://op.europa.eu/en/publication-deta...anguage-de - ziemlich kompliziert in der Anwendung)
https://t.me/GenderFukc
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#8
Seid wann ist Madagaskar in der EU? Bruessel IIa gilt nur fuer die EU.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
@kay
Genau - Brüssel IIa gilt in der EU. Und bei strittiger Zuständigkeit, wenden die in der EU ansässigen Gerichte die Regeln aus Brüssel IIa an - Artikel 3 bis 7.
https://t.me/GenderFukc
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#10
(11-11-2019, 03:53)Petrus schrieb: Der Gerichtsstand ist nicht notwenigerweise das Land in dem man sich aufhält.

Genau deshalb hätte er noch die Chance gehabt, nach der Trennung noch die Scheidung in D einzuleiten, obwohl sie ab ist. Beim Gerichtsstand hat oft der die besseren Karten, der schneller ist. Ist das Verfahren angenommen, hat er fast gewonnen und Verlagerungen danach duch die Gegenseite sind viel schwieriger geworden.

Eins sollte man niemals tun: Auf die Worte einer Goldgräberin hören. Das sind Figuren, die das Lügen fest eingebaut in jeder Faser ihres Seins haben.
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#11
Dazu muss man sagen, dass Deutsche Gerichte anfangen zu schummeln, wenn Kinder im Spiel sind. In meinem Fall hat das Deutsche Gericht den Fall einfach zwei Jahre liegen gelassen, dann die eigene Zuständigkeit in Frage gestellt und zuletzt das Oberlandesgericht zur Klärung der Zuständigkeit angerufen. Das OLG hat dann den unglaublichen Schritt unternommen, den Scheidungsverbund aus Scheidung und Sorgerecht aufzutrennen und das Sorgerecht wieder in das Aufenthaltsland des Kindes verwiesen und gleichzeitig den Rechtsmittelausschluss erklärt. Mein Anwalt meinte, dass ich das zum BGH ziehen könnte, er dort aber nicht zugelassen sei. Ein BGH Anwalt schrieb mir dann folgendes:
Zitat:Das gegen den Beschluss statthafte Rechtsmittel ist nicht die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 ZPO), sondern die Rechtsbeschwerde nach den §§ 70 ff. FamFG. Diese findet aber nur dann statt, wenn diese – was hier nicht der Fall ist – die Rechtsbeschwerde kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung eröffnet ist oder – was hier ebenfalls nicht der Fall ist – das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde in dem Beschluss zugelassen hat. Wie Sie dem Beschluss (S. 11, oben) entnehmen können, hat das Oberlandesgericht die Frage der Zulassung erwogen und im negativen Sinne entschieden.

Eine „Nichtzulassungsrechtsbeschwerde“ gibt es nach den §§ 70 ff. FamFG nicht. Der Beschluss ist damit rechtskräftig.

Ich bedauere, ... (blah blah)

Mit anderen Worten: Das FamFG (Prozessordnung in Familiensachen) ist nicht GG konform, weil es die Möglichkeit zur Rechtsbeschwerde an höhere Gerichte ausschliesst.

Kann natürlich auch sein, dass der BGH Anwalt das OLG angerufen (telefoniert) hat und die ihm gesagt haben, dass sie den Fall nicht in Deutschland haben wollen. Und er mich dann mit seiner verklausulierten Antwort getäuscht hat.
https://t.me/GenderFukc
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#12
Big Grin 
@Kay
Die Mutter bekommt bei der Botschaft auch keine Ausnahme in Dokumentenangelegenheiten. Dadurch ändert sich aber der Sachstand nicht. Es dauert nur länger.

@p Der Gerichtsstand ist nicht notwendigerweise das Land in dem man sich aufhält. Bei Madagaskar wäre sogar noch zu prüfen, ob die Scheidung überhaupt ohne weiteres anerkannt würde. Da aber auch die Heirat dort war, sollte das Problem nicht durchschlagend sein, könnte aber zum Problem werden, wenn er die Scheidung in Deutschland einreicht.


@p Genau deshalb hätte er noch die Chance gehabt, nach der Trennung noch die Scheidung in D einzuleiten, obwohl sie ab ist. Beim Gerichtsstand hat oft der die besseren Karten, der schneller ist. Ist das Verfahren angenommen, hat er fast gewonnen und Verlagerungen danach durch die Gegenseite sind viel schwieriger geworden.

Hallo,
ich bedanke mich für eure Antworten. 
Natürlich habe ich Fehler gemacht und bin hinsichtlich dieser Thematik nicht genug aufgeklärt und/oder gutmütig. Ich bereue mein Verhalten und Durchsetzungskraft. Der Ist - Zustand bleibt und meine Sorgen sind z.Z. groß und suche nach guten und respektablen Lösungen.

Ich möchte mich auf jeden Fall jetzt scheiden lassen. Ist es folgerichtig das ich den Scheidungsantrag in Deutschland stellen soll? Was sind die Vorteile, anstatt die Scheidung in Madagaskar vorzunehmen? 

In Madagaskar ist die Deutsche Botschaft seit 2012 geschlossen. Die deutsche Botschaft in Antananarivo hat keine Konsularabteilung. In Notfällen, wie z.B. bei Passverlust, bei Unfall oder Todesfall, können sich Hilfesuchende an die deutsche Botschaft in Daressalam, Tansania


@p Dazu muss man sagen, dass Deutsche Gerichte anfangen zu schummeln, wenn Kinder im Spiel sind. In meinem Fall hat das Deutsche Gericht den Fall einfach zwei Jahre liegen gelassen, dann die eigene Zuständigkeit in Frage gestellt und zuletzt das Oberlandesgericht zur Klärung der Zuständigkeit angerufen. Das OLG hat dann den unglaublichen Schritt unternommen, den Scheidungsverbund aus Scheidung und Sorgerecht aufzutrennen und das Sorgerecht wieder in das Aufenthaltsland des Kindes verwiesen und gleichzeitig den Rechtsmittelausschluss erklärt.

Was kann dies unter Umständen für diese Person bedeuten?

Für weitere Hilfestellung bin ich aufgeschlossen. Vergangenes kann man leider nicht mehr rückgängig machen. 
Bin bereit zu kämpfen. 
Ich freue mich über eure Rückmeldungen. 
Dankeschön.

Das habe ich noch zur deutschen Staatsangehörigkeit gefunden: https://www.youtube.com/watch?v=ZtGohzbFqNY
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#13
@marecello
Am besten suchst Du Dir sofort einen Anwalt, der für Dich die Scheidung in DE einreicht. Für die Durchführung der Scheidung wäre tatsächlich ihr Aufenthalt in DE hilfreich und das kannst Du ohnehin nicht verhindern. Deshalb spricht nichts dagegen ihr bei der Beschaffung des Reisepasses zu helfen.

Vielleicht ist die Dame mit einer einvernehmlichen Scheidung einverstanden. Die Trennung (Trennungsjahr) ist ja faktisch bereits vollzogen. Mach einfach nicht den Fehler, die Mutter in Deine Wohnung aufzunehmen. Denn dann geht das Trennungsjahr wieder von vorne los.

Vorher müsste man noch prüfen, ob die Ehe überhaupt in Deutschland rechtskräftig ist - das macht der Anwalt. Wenn die nämlich nur in irgendeiner Holzhütte auf Madagaskar registriert wurde und in DE nie anerkannt wurde (darauf würde ich nicht wetten, muss man aber prüfen), geht es vielleicht nur noch darum, mögliche Unterhaltsverpflichtungen in DE zu klären.

Letztlich ist die Frage, was Mama nun plötzlich in DE will? Die Antwort ist Geld und ein besseres Leben, was Du ihr bezahlen sollst. Wenn die merkt, dass sie hier nur Probleme hat und am Existenzminimum nagt, könnte es für sie vielleicht die bessere Wahl sein, einfach in Madagaskar zu bleiben. Aber diese Erkenntnis wird sie erst gewinnen, nachdem sie gemerkt hat, mit wie wenig sie hier zurecht kommen muss. Du könntest ihr ein Angebot machen, sie weiterhin in M. zu unterstützen und Dir damit den ewigen Ärger mit DE Behörden sparen.Ist hypothetisch, aber eine Überlegung wert.
https://t.me/GenderFukc
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#14
@Petrus

Letztlich ist die Frage, was Mama nun plötzlich in DE will? Die Antwort ist Geld und ein besseres Leben, was Du ihr bezahlen sollst. Wenn die merkt, dass sie hier nur Probleme hat und am Existenzminimum nagt, könnte es für sie vielleicht die bessere Wahl sein, einfach in Madagaskar zu bleiben. Aber diese Erkenntnis wird sie erst gewinnen, nachdem sie gemerkt hat, mit wie wenig sie hier zurecht kommen muss. Du könntest ihr ein Angebot machen, sie weiterhin in M. zu unterstützen und Dir damit den ewigen Ärger mit DE Behörden sparen.Ist hypothetisch, aber eine Überlegung wert.



Ich habe Ihr letzte Woche mehr Geld angeboten, dass 3 fache, was ich bisher gezahlt habe. Sie hat noch nicht geantwortet.

Und was ist mit der Scheidung in Deutschland, wenn Sie eventuell wegen des höheren Betrags in Madagaskar bleibt?
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#15
Nun lass doch erstmal pruefen ob die Hochzeit ueberhaupt in Deutschland gueltig ist. Ohne Pass fuers Kind kann sie auch nicht reisen und da scheinen die Huerden ja gross zu sein. ABER wenn eine doch sooooo arme und ausgenutzte Mutter eines deutschen Kindes nach Deutschland moechte, wird sie auf Mitleid stossen und Hilfe finden. Da kannst Du Gift drauf nehmen!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#16
Die Heiratsurkunde hat eine Legalisation, unterzeichnet von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland -Antanarivo- 

Folgendes steht auf der Rückseite der Urkunde:


Legalisation

Die Echtheit der umseitigen Unterschrift des Herrn ....... Generalsekretär im madagassischen Außenministerium (Name und amtliche Funktion des Unterzeichners, bzw. Vorbeglaubigten) sowie des verwendeten Dienstsiegels wird gemäß § 13 Abs.2 KonsulaG bestätigt.

Mit dieser Legalisation ist keine Bestätigung der Zuständigkeit des Ausstellers zur Aufnahme der landesüblichen gesetzlichen Form und der inhaltlichen Richtigkeit der ausländischen Urkunde
verbunden.
Anträge auf Legalisation im weiteren Sinne gemäß § 13 Abs. 4 KonsularG unhd auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit, die im Rahmen der Amtshilfe gegen Kostenübernahmezusage veranlaßt als nicht zweckdienlich. 



Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Dienstsiegel
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#17
Sorry,Textstellen waren falsch!

Die Heiratsurkunde hat eine Legalisation, unterzeichnet von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland -Antanarivo-

Folgendes steht auf der Rückseite der Urkunde:


Legalisation

Die Echtheit der umseitigen Unterschrift des Herrn ....... Generalsekretär im madagassischen Außenministerium (Name und amtliche Funktion des Unterzeichners, bzw. Vorbeglaubigten) sowie des verwendeten Dienstsiegels wird gemäß § 13 Abs.2 KonsulaG bestätigt.

Mit dieser Legalisation ist keine Bestätigung der Zuständigkeit des Ausstellers zur Aufnahme der landesüblichen gesetzlichen Form und der inhaltlichen Richtigkeit der ausländischen Urkunde
verbunden.Anträge auf Legalisation im weiteren Sinne gemäß § 13 Abs. 4 KonsularG unhd auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit, die im Rahmen der Amtshilfe gegen Kostenübernahmezusage veranlaßt als nicht zweckdienlich.


Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Dienstsiegel
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#18
Ich lese daraus, dass die Echtheit des Dokuments bestätigt ist, aber nicht sein Inhalt.

Ich würde ihr auch kein Geld bieten und sie nicht bei der Einreise unterstützen. Zahlen wirst du noch genug. Egal ob wieder in D oder noch in Madagaskar: Sollte die Ehe gültig sein, hat die rechtliche Scheidung die höchste Priorität. Solange die Ehe läuft, ist das nachteilig für dich aus obengenannten Gründen.

Ihr Aufenthalt ist dir ja bekannt, wir hatten das Thema schon öfter, z.B. https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=9415
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#19
Habe heute einen RA Termin zur Erstbesprechung wg. Scheidung anberaumt.
Da meine Noch - Ehefrau in Madagaskar wohnt, braucht Sie einen Zustellungsbevollmächtigter.
Wer kann diese Aufgabe ausüben?
Rechtsanwalt in Madagaskar.
Wer sonst noch?
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#20
(13-11-2019, 12:51)p__ schrieb: Ich lese daraus, dass die Echtheit des Dokuments bestätigt ist, aber nicht sein Inhalt.

Ich würde ihr auch kein Geld bieten und sie nicht bei der Einreise unterstützen. Zahlen wirst du noch genug. Egal ob wieder in D oder noch in Madagaskar: Sollte die Ehe gültig sein, hat die rechtliche Scheidung die höchste Priorität. Solange die Ehe läuft, ist das nachteilig für dich aus obengenannten Gründen.

Ihr Aufenthalt ist dir ja bekannt, wir hatten das Thema schon öfter, z.B. https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=9415

Ich lese da das Gleiche draus wie p__ .
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#21
(13-11-2019, 17:24)marecello schrieb: Da meine Noch - Ehefrau in Madagaskar wohnt, braucht Sie einen Zustellungsbevollmächtigter.

Wer kann diese Aufgabe ausüben?

Rechtsanwalt in Madagaskar.

Wer sonst noch?

Damit ist hochst wahrscheinlich gemeint, dass sie einen Zustellungsbevollmaechtigten in Deutschland braucht. Ist in der Regel ihr DEUTSCHER Anwalt.

Ich weiss ja nicht wie intelligent die Holde ist und ob sie gut Deutsch oder Englisch spricht. ABER wenn die erstmal Kontakt zu Fauenberatungsstellen und/oder Vaeterentsorgungsanstalten (Neudeutsch auch Frauenhaeuser genannt) hat, wird ihr alles auf einem sibernen Tablett serviert. Dann uebernehmen das alles die Vaeterentsorgerinnen fuer sie. Und glaub mir, die haben beste Beziehungen, da flutscht das alles nur so.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#22
Danke für die eingegangenen Nachrichten, die ich schätze.

Mir hat ein Bekannter folgendes vorgeschlagen:

Scheidung ist die eine Sache, Unterhalt die Andere.
Angenommen die Scheidung erfolgt einvernehmlich.


Angenommen beide einigen sich einvernehmlich auf die Höhe des Unterhalts.
Kann man den zu zahlenden Unterhalt durch einen Notar in Madagaskar durch eine notariell beglaubigte Urkunde erstellen?

Hat diese notariell beglaubigte Urkunde hier in Deutschland einen rechtlichen Charakter?
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#23
Heute erhielt ich ein Schreiben meiner Frau aus Madagaskar.
Sie schrieb mir folgendes, deutsch übersetzt:

Hallo.
Danke für deinen Brief.
Okay. Wir akzeptieren Ihren Vorschlag.
Wenn Sie ... € pro Monat überweisen
Wir werden hier in Madagaskar leben.
Aber das wird in diesem Monat beginnen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich denke über die Scheidung nach.
Ich werde Ihnen die Antwort bald geben.
Danke

Wunderbar!!!
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#24
Ich würd der rein gar nichts bezahlen, solange dass gemeinsame Kind nicht anteilig Zeit in Deutschland bei Vaddern verbringen kann. Aber jeder wie er will.
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#25
Du glaubst deiner Echse noch ein Wort?
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