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Kurze Frage: ich habe mein Gehalt heute überwiesen bekommen (also 1.000 EUR :-( ), aber KEIN Weihnachtsgeld. Ich hab ja eine "verschärfte" Lohnpfändung am Laufen, trotzdem war ich davon ausgegangen, das ich zumindest 500 EUR Weihnachtsgeld ausgezahlt bekomme. Oder ist das bei der "verschärften" komplett weg?
P.S.: gibt ja n super Weihnachtsfest dieses Jahr..................................... :-( :-(
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Gemäß § 850 c Nr. 4 ZPO sind bis zu 500 Euro vom Weihnachtsgeld nicht pfändbar. §850 d ZPO: "ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar".
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Danke für Deine Auskunft. So hab ich das auch gesehen. Muss ich wohl mal meinen Arbeitgeber informieren.............
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Der Arbeitgeber hat doch schon ausgezahlt, da kannst du nichts mehr ändern. Er hat auch rechtskonform gehandelt, es wird nach §850d ZPO gepfändet.
In deiner Situation hättest du das Geld sowieso zahlen müssen. Langsamer eben, in kleineren Raten. Das wäre erträglicher gewesen, aber Richtung und Gesamtsumme identisch.
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Also ist mein Weihnachtsgeld doch komplett weg und verloren? Super................................................schxxxx
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29-11-2019, 14:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2019, 14:56 von Arminius.)
(29-11-2019, 11:17)p__ schrieb: Gemäß § 850 c Nr. 4 ZPO sind bis zu 500 Euro vom Weihnachtsgeld nicht pfändbar. §850 d ZPO: "ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar".
Ich würde sagen Nein: [font=Verdana]§ 850d[/font][font=Verdana] ZPO: "...[/font][font=Verdana]von den in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezügen hat ihm mindestens die Hälfte des nach § 850a unpfändbaren Betrages zu verbleiben."[/font]
Lg
A.
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02-12-2019, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-12-2019, 12:18 von Gast1969.)
Schxxxx! Gerade mit meiner Personalabteilung gesprochen. Leider ist mein "Weihnachtsgeld" tatsächlich komplett weg und unterliegt nicht dem § 850d ZPO, da der kleine aber feine Unterschied darin besteht, das es eben KEIN Weihnachtsgeld ist, sondern eine Jahressonderzahlung :-( Und damit gilt die Pfändungsregelung für Weihnachtsgeld nicht. Super............................. Zieht mein Kind sich mal eben knapp 2500 EUR "Weihnachtsgeld" + 300 EUR Steuererstattung (also fast 3000 EUR!!) rein. Ich würde sagen, für meine Tochter ist Weihnachten gerettet *grrrr*
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Nutze die Zeit der freien Weihnachtstage, um was sinnvolles anzufangen oder weiterzutreiben. Juristisch machts dein Anwalt, es gibt da keine weiteren Handlungsmöglichkeiten. Kopple dich weiter geistig ab von Ex und Brut. Kein Wort, keine Gesten, kein Gedanke.
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Ich habe jetzt nicht alles genau durchgelesen, aber was ist eigentlich dein Problem?
Du zahlst Unterhalt wie Mio anderer auch.
Damit musst du dich mal abfinden.
Wer ein Kind zeugt, muss diesem die Ausbildung finanzieren. Das machen Mio anderer Eltern auch.
Oder habe ich da was übersehen?
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Schade! Ich hätte mich so gern getäuscht.
Aber diese Hoffnung hat man/n nur bei den eigenen Kindern.
Ansonsten hat man/n durchaus begriffen, dass es immer wieder auf die selbe Weise abgeht.
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(02-12-2019, 14:05)Newton schrieb: Wer ein Kind zeugt, muss diesem die Ausbildung finanzieren. Das machen Mio anderer Eltern auch.
Du hast die Beiträge überhaupt nicht gelesen. Es geht bei der beklagten Pfändung bis auf das sozialrechtliche Minimum gar nicht um laufenden Unterhalt, sondern um Altschulden. Für die eine Vereinbarung für die Rückzahlung getroffen wurde, die rechtlich bindend ist und auch beiderseits eine Zeitlang eingehalten wurde. Diese Vereinbarung hat die Gegenseite dann einseitig gebrochen, pfändet seither alles was überhaupt pfändbar ist und begründet das mit einem Versehen, pfändet aber einfach ungebremst weiter. Die Klage dagegen liegt auf dem richterlichen "Unerledigtstapel" ganz unten und es wird weiter bis auf die Knochen gepfändet, gepfändet, gepfändet.
Wenn du diesen Rechtsbruch gut findest, hoffe ich dass du nicht durch ähnliche Rechtsbrüche an dir zu den nötigen Erkenntnissen kommst, sondern durch Begreifen der Tatsachen.
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Du bist doch Musiker, da sollte sich doch Gelegenheiten bieten sich etwas in bar zuzuverdienen. Und zur Not eben Strassenmusik vorm Weihnachtsmarkt. Da geht doch bestimmt irgendwas......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Menschen wie Newton, die es nicht für nötig halten einen Thread zu lesen und dann noch so ein Schwachsinn schreiben, sollten einfach komplett ignoriert werden.
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(02-12-2019, 17:11)kay schrieb: Und zur Not eben Strassenmusik vorm Weihnachtsmarkt.
Das ist zu öffentlich. Der Hinzuverdienst-Klassiker ist Musikunterricht gegen Bargeld.
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Egal was, als Musiker geht doch immer was. Feiern, Musikunterricht etc.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-12-2019, 22:05 von Gast1969.)
(02-12-2019, 15:23)p__ schrieb: (02-12-2019, 14:05)Newton schrieb: Wer ein Kind zeugt, muss diesem die Ausbildung finanzieren. Das machen Mio anderer Eltern auch.
Du hast die Beiträge überhaupt nicht gelesen. Es geht bei der beklagten Pfändung bis auf das sozialrechtliche Minimum gar nicht um laufenden Unterhalt, sondern um Altschulden. Für die eine Vereinbarung für die Rückzahlung getroffen wurde, die rechtlich bindend ist und auch beiderseits eine Zeitlang eingehalten wurde. Diese Vereinbarung hat die Gegenseite dann einseitig gebrochen, pfändet seither alles was überhaupt pfändbar ist und begründet das mit einem Versehen, pfändet aber einfach ungebremst weiter. Die Klage dagegen liegt auf dem richterlichen "Unerledigtstapel" ganz unten und es wird weiter bis auf die Knochen gepfändet, gepfändet, gepfändet.
Danke. Kurz, knapp und gut zusammengefasst. ;-)
Wie es der Zufall so will, hab ich dann auch heute Post vom Anwalt und Gericht bekommen:
@p__: wieso kann ich keine weitere Datei mehr hochladen?
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(02-12-2019, 14:05)Newton schrieb: Oder habe ich da was übersehen? Ja, Ritter Newton, das haben Sie...
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Ok, schlechter Einstieg, sehe ich ein. Sorry!
Das läuft ja wirklich ziemlich beknackt.
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(02-12-2019, 21:56)Gast1969 schrieb: @p__: wieso kann ich keine weitere Datei mehr hochladen?
Es gibt ein Volumenlimit, das das Forum vor Riesenattachments schützt. Ich habe es hochgesetzt, komprimiere Dateien gut. Alte Attachments kannst du hier verwalten: https://www.trennungsfaq.com/forum/userc...ttachments
(03-12-2019, 10:55)Newton schrieb: Ok, schlechter Einstieg, sehe ich ein. Sorry!
Versuchs nochmal :-) Erzähl was von dir und lies Threads vorher wenn du darin etwas äussern willst. Tip: Fang einen Beitrag über dich nicht so an: "Seit zehn Jahren bin ich Frauenhausanwalt und habe schon mehreren Unterhaltsverweigerern die Frühstücksbrötchen weggepfändet. Vor allem aber wollte ich euch die Pflichten zu regelmässigen, maximalen und unbedingten Unterhaltszahlung nahebringen. Männer haben nun mal die Pflicht.... blabla... Mütter sind Opfer.... Kind gehört immer zur Mutter..."
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(03-12-2019, 11:34)p__ schrieb: (02-12-2019, 21:56)Gast1969 schrieb: @p__: wieso kann ich keine weitere Datei mehr hochladen?
Es gibt ein Volumenlimit, das das Forum vor Riesenattachments schützt. Ich habe es hochgesetzt, komprimiere Dateien gut. Alte Attachments kannst du hier verwalten: https://www.trennungsfaq.com/forum/userc...ttachments
Danke! Dann hier das fehlende Schreiben vom Gericht:
[attachment=1276]
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Der Einwand der Gerichts bezieht sich aber nur auf Pfändung des laufenden Unterhalts gemäss Titel, nicht auf die Pfändung der Rückstände. Bezüglich des laufenden Unterhalts sind die Aussagen im Schreiben richtig. Sie gelten aber nur für die Weiterpfändung des laufenden Unterhalts und sagen nichts zu den Chancen der Abänderungsklage aus. Damit sind diese Schreiben Kleinzeug, um das es nur sekundär geht. Es wundert mich, dass Frau Richterin Zeit für solche Schreiben findet, das hat eigentlich in der Hauptverhandlung erwogen zu werden. Die Schreiben machen die Hauptverhandlung nicht überflüssig. Die soll sie bitte endlich mal ansetzen statt über Kleinmist Briefe zu verfassen.
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Ich hab jetzt endlich einen Beschluss vom Gericht erhalten bzgl. Zwangsvollstreckung. Ich hab da allerdings ein Verständnisproblem:
Die Zwangsvollstreckung soll gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, sofern diese den LAUFENDEN Unterhalt seit Oktober diesen Jahres betrifft. Was ist denn mit den RÜCKSTÄNDEN? Werden diese jetzt munter weiter gepfändet?
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Wenn keine Aussage zu den Rückständen gemacht ist, ändert sich nichts am status quo. Was sagt denn dein Anwalt?
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Sorry, hab mich oben bisschen ungenau ausgedrückt. Das ist der Originaltext des Beschlusses:
+++++++Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des xxxxxxxxxxxxxx wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 EUR einstweilen eingestellt,soweit ab dem 09.10.2019 laufender Unterhalt vollstreckt wird +++++++++++
Was sagt mein Anwalt? Mal wieder nicht erreichbar...............
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Sieht für mich so aus, als betreffe die Einstellung gegen Sicherheitsleistung nur den laufenden Unterhalt, nicht die Rückstände.
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