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Hallo Gemeinde,
ich hätte folgende juristische Frage.
Gesetzt der Fall der Unterhaltsschuldner lebt und wohnt im europäischen Ausland in einer zusammen mit seiner Partnerin, Freund, Kumpel (oder sonst wem) in einer Immobile die von beiden erworben wurde und beide als Besitzer im Grundbuch stehen. Wie verhält es sich dann bei Pfändung? Eine Zwangsvollstreckung zum Zwecke der verwertung von Pfändbarem würde ja einen in Bezug auf Unterhalsschulden vollkommen Unschuldigen erheblich in Mittleidenschaft ziehen.
In der BRD halte ich das generell für möglich.....
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Die Frage ist nicht zu beantworten, weil die Vollstreckung immer nach Landesrecht geht. Das "europäische Ausland" besteht aus 47 Staaten mit unterschiedlicher Rechtsordnung. Es können also 47 Landesrechte zum Einsatz kommen und genau davon hängt die Antwort auf deine Frage ab. Erwarte jetzt bitte nicht, dass wir dir 47 Ausarbeitungen mit den Möglichkeiten vorlegen, aus der du dir dann die zutreffende ziehst.
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Na das ist doch schon mal ne recht konkrete Antwort. IMMER Landesrecht, also.
Wie wäre bzw. ist das dann wenn es sich um die BRD handeln würde?
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Anspruch auf Eintagung eines Versteigerungsvermerks im Grundbuch zu Lasten deines Miteigentumsanteils.
Anspruch des Gläubigers auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft.
Anspruch auf Teilung des Erlöses.
Anspruch auf Antragstellung zur Aufhebung der Gemeinschaft gem. § 180 ZVG.
Anspruch auf Auszahlung des anteiligen Erlöses nach Teilungsversteigerung i.S.d. § 180 ZVG.
Vergesst doch bitte mal die Schlupflochsuche.
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Also zu Lasten eines Unbeteiligten.
Das muss man sich mal vorstellen...unglaublich.
Nur eine Bestätigung mehr das es sich bei der BRD eben nicht um einen Rechtsstaat handelt und es sich definitiv lohnt diesbezüglich das diesbezügliche Landesrecht zu untersuchen.
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Du suchst ein Schlupfloch mittels gemeinsamem Eigentum und im Volltreckungsrecht sind praktisch alle Schlupflöcher seit 1871 so ziemlich geschlossen. Trotzdem glaubt jeder, er hätte wieder mal eins gefunden.
Wenn du eine Immobilie vor dem Zugriff retten willst, dann darfst du nicht Eigentümer oder Miteigentümer sein, das ist die Realität seit Urzeiten. Wohne und lebe dort, aber sei nicht Eigentümer. Sie muss Dritten gehören. In Deutschland gibt es mittlerweile 100000 Immobilien, die libanesischen Omas gehören. Rate mal, warum.