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(10-01-2020, 14:40)Gast1969 schrieb: In diesem Titel ist auch der "Anteil" der Unterhaltsvorschusskasse enthalten, weshalb diese ihren Anspruch gerne separat hätte. Steht aber alles weiter oben in diesem Thread genauer erläutert.
Wenn in diesem Titel der Gläubiger die Tochter oder der gesetzliche Vertreter ist UND die Unterhaltsvorschusskasse keine Vollstreckungsklausel/Umschreibung seit 2010 hat schuldest Du der Unterhaltsvorschusskasse rein gar nichts....
Der Ansprechpartner wäre seit 2010 das Kind bzw. sein gesetzlicher Vertreter gewesen...für die Unterhaltsvorschusskasse
Was das Kind pfändet ist egal...aber die Unterhaltsvorschusskasse HÄTTE gar nichts pfänden dürfen wenn keine Vollstreckungsklausel bzw. Umschreibung stattgefunden hat...
Bei mir war fast das gleiche ich habe von der Unterhaltsvorschusskasse nie wieder gehört. Die wollten plötzlich das ich ein Schuldanerkenntnis unterschreibe...ich hoffe Du hast nie was Unterschrieben.
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Na, vielleicht lehnt das Gericht eine solche jetzt (!) beantragte Umschreibung ja auch ab. Ein Schuldanerkenntnis wollte man von mir haben, hab ich jedoch nicht unterschrieben. Darauhin wurde o.g. Antrag in die Wege geleitet. Lt. meiner Anwältin wäre das so normal und ich könne da nichts gegen unternehmen, die UHVK hätte ein Recht auf die Umschreibung?
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11-01-2020, 01:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-01-2020, 01:38 von Arminius.)
(11-01-2020, 00:03)Gast1969 schrieb: Ein Schuldanerkenntnis wollte man von mir haben, hab ich jedoch nicht unterschrieben. Darauhin wurde o.g. Antrag in die Wege geleitet. Lt. meiner Anwältin wäre das so normal und ich könne da nichts gegen unternehmen, die UHVK hätte ein Recht auf die Umschreibung?
Sehr gut !...ich hätte auch gleich auf die Verwirkung hingewiesen. Ich habe bei Dir das Gefühl das "Kommando Wildsau" stattgefunden hat. Wie gesagt dafür müsste man alle Unterlagen kennen und die Zeiträume.
Sollte aber tatsächlich der volle Unterhalt tituliert wurden sein OHNE das die Unterhaltsvorschusskasse eine Umschreibung/Vollstreckungsklausel vorgenommen hat...dann hat die Unterhaltsvorschusskasse (nach fast 10 Jahren) ein Problem.
Und wenn die schon ein Schuldanerkenntnis von dir wollten sicherlich mit großzügiger Ratenzahlung dann stimmt was nicht...
Das sind viele wenn und aber...
Ich hatte damals nur das Glück, das bei meinen vielen Ermittlungsakten der gegnerische Titel immer beinhaltet war...
Wer vielleicht nicht schlecht wenn Du mal den Titel anonymisiert reinstellen würdest...
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+++++++++Sollte aber tatsächlich der volle Unterhalt tituliert wurden sein OHNE das die Unterhaltsvorschusskasse eine Umschreibung/Vollstreckungsklausel vorgenommen hat..+++++++
Meine Anwältin hatte in einem Gespräch schonmal genau das festgestellt.
Allerdings ist sie wohl trotzdem der Meinung, das dies so im Moment korrekt ist und ich nichts unternehmen könne (ausser Zahlen).
Ohnehin ists ja Summenmäßig am Ende unterm Strich eh egal: ob ich jetzt an die UHVK deren Rückstand direkt bezahle oder ob ich diese Summe an meine Tochter zahle (damit diese wiederum das Geld an die UHVK zurückzahlt) kommt doch unterm Strich eh aufs gleiche raus? Von der Summe komm ich ja wohl nicht runter, meine Tochter wird da wohl kaum drauf verzichten, wenn sie dieses zurückzahlen soll (bzw. die Mutter)?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-01-2020, 12:15 von Arminius.)
(16-07-2019, 01:13)Gast1969 schrieb: …[…]...hohe Unterhaltsrückstände bei Unterhaltsvorschusskasse (ca. 7.000 EUR) und Kind (ca. 28.000 EUR) aus Zeiten der Selbständigkeit mit wechselndem bis manchmal keinem Einkommen als Musiker (immer wieder Jobcenter-abhängig -auch wegen meiner damaligen 2. Frau, Insolvenz u.m.).
Ist ein Teil vielleicht nicht sogar in die Insolvenzmasse befördert wurden ?
Leider besteht ein gerichtlich erwirktes Urteil/Titel.
Die Rückstände sind seitens des Jugendamtes mittels Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt als auch per PfüB -Lohnpfändung (derzeit ruhend)- tituliert.
VOR oder NACH gerichtlich erwirktes Urteil/Titel ?...Wie kam die UHVK an einen PfüB?.
Ich zahle derzeit den laufenden Unterhalt nach D'dorfer Tabelle sowie eine Summe X mtl. Rückstand an mein Kind und Summe X Rückstand an die Unterhaltsvorschusskasse (daher die ruhende Lohnpfändung).
Mit welchen Titel führt die Unterhaltsvorschusskasse eine Lohnpfändung durch ?
Was macht das Jugendamt/Unterhaltsvorschusskasse dann? Ziehen die automatisch das Aufrechnungsersuchen und den PfüB zurück (da diese sich auf die GESAMTsumme Kind + UVK beziehen, was ja dann nicht mehr stimmt - mein Kind wird ja nun selber Gläubiger)? Oder muss ich da selbst tätig werden? Oder ändert sich da gar nichts :-( ?
Ein Aufrechnungsersuchen geht immer sobald aber ein Titel da ist kann auch nur mit diesem Titel gepfändet werden...Um eine Gefahr der Doppelpfändung zu verhindern.
Glaub nicht alles was Anwälte meinen. Deine Tochter müsste gar nichts zurückzahlen. Die evtl. Fehler hat Sie nicht begangen. Das betrifft das Rechtsverhältnis zwischen UHVK und gesetzl. Vertreter.
Lass Dir mal die komplette Forderungsaufstellung von deiner Tochter u. UHVK zusenden. Sollten Sie diese vermeiden berufst Du dich auf [font=Arial, serif] Anforderung einer detaillierten Forderungsaufstellung, § 305 Abs. 2 InsO.[/font]
Ich habe etwas ähnliches erlebt...
@ [font=Tahoma,Verdana,Arial,Sans-Serif]Gast1969 [/font]
Du hast bei Nr. 115 schon was dazu geschrieben...alles sehr verwirrend bei Dir.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-01-2020, 12:54 von Gast1969.)
Ja, Arminius, steht soweit alles in Nr. 115.
+++++++++++Wie kam die UHVK an einen PfüB?+++++++++++++++++++++++
Na, die hat ja noch keinen (meine Ex im Namen der Tochter hat einen). Die hätte aber jetzt gerne einen (für ihren Teil des Gesamtrückstandes).
+++++++++++++Ein Aufrechnungsersuchen geht immer sobald aber ein Titel da ist kann auch nur mit diesem Titel gepfändet werden...Um eine Gefahr der Doppelpfändung zu verhindern.+++++++++++++++++
Dies scheint wohl offensichtlich dem JA/UHVK unbekannt zu sein..............Hast Du da evtl. eine Rechtsgrundlage parat?
++++++++++++++Lass Dir mal die komplette Forderungsaufstellung von deiner Tochter u. UHVK zusenden. +++++++++++++++++++++++
Die hab ich. Insolvenz wurde berücksichtigt.
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(15-09-2019, 21:10)Gast1969 schrieb: Ganz schön kompliziert der Schxxx.
Der PfÜB läuft auf den Namen meiner Tochter, gesetzl. vertreten durch die Mutter, vertreten durch JA als Beistand. Gepfändet wird nach den Vollstreckungstiteln Urteil Amtsgericht aus 2010 und Jugendamtsurkunde der Stadt xxxx aus 2004... Die im PfÜB angegebene Forderung beläuft sich auf 35.000 EUR Unterhaltsrückstand aus der Zeit 01.04.2004 bis 31.03.2018 ...
In diesen 35.000 EUR Unterhaltsrückstand sind lt einer gesonderten Rückstandsberechnung, die ich nach dem PfÜB mal angefordert hatte beim JA, Forderungen i.H.v. ca. 7.500 EUR enthalten, so das auf mein Kind der Rest von ca. 27.000 EUR entfallen.
Ich hab eine Ahnung wird der Titel aus 2004 im Titel 2010 erwähnt ????????????….Wird rückständiger Unterhalt im Titel 2010 erwähnt??????….
Besser Du lädst beide Titel hoch oder lässt Sie mir per PN zukommen....
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So. Morgen findet nun das Abänderungsverfahren statt. Mit tatkräftiger Hilfe eines Forumsmitgliedes (vielen Dank an dieser Stelle!) wurden einige gute Anträge seitens meiner Anwältin eingereicht. Mal abwarten wie es läuft.
Mal sehen, ob ich dann morgen eher ruiniert oder saniert bin. Ich hätte da so eine Ahnung..........................
P.S.: von meiner einstweilig eingestellten (s. weiter oben) Lohnpfändung wurde übrigens an mich KEIN einziger Euro ausgezahlt, sondern seitdem munter weiter alles an den Gläubiger ausgezahlt. Möglich macht es die kleine aber feine Formulierung "....... wird, SOWEIT laufender Unterhalt ab dem xxxxxxx gezahlt wird, einstweilig eingestellt gegen Sicherheitsleistung von......". Da ja immense Rückstände -evtl.- bestehen, wird die Pfändung in voller Höhe weiter bedient :-((
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Spannend. Und du weisst ja: Keinen Vergleich. Auch nicht, wenn man dir von allen Seiten "da holen wir nicht mehr raus, das wird nicht billiger" ins Ohr flüstert.
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Auf irgendeinen Kompromiss werd ich mich aber wohl einlassen müssen, damit ich nicht komplett erledigt bin, denk ich. Es sei denn, wider erwarten bekommt meine Anwältin die beantragte Verwirkung durch (jaja, Hoffnung darf man ja haben.........).
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Kein Vergleich bedeutet nicht, dass du verlierst. Es bedeutet nur mehr Verpflichtungen für die Juristen, einen ausformulierten Beschluss und die Möglichkeit, den in der nächsten Instanz anzugreifen.
Achte genau auf die Kosten. Nicht nur beim Ergebnis, sondern auch beim Verfahren selbst. In Vergleichen wird einem flugs und still gerne ein "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" untergejubelt. Jeder zahlt dann (die erheblichen) Anwaltskosten seines Anwalts. Geht der Rechtsstreit aber stärker zu deinen Gunsten aus, kannst du fordern, auch die Kosten in dieser Quote aufzuteilen. Du solltest so wenig wie möglich von dem Folgeaufwand zahlen, zu denen man dich unrechtmässig gezwungen hat. Eine Beschwerde gegen die Kostenverteilung ist unabhängig vom Verfahren möglich.
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Die gegnerische Anwältin hat alles blockiert.
Es waren ja noch Anträge bzgl. Verwirkung der Rückstände + meiner Insolvenz (deren Zeiträume immer noch gefordert werden, aber der Restschuldbefreiung unterliegen) von meiner Anwältin eingegangen, sowie die Berücksichtigung des neuen Ehemannes meiner Ex. Davon hatte die Gegenseite angeblich noch nie was gesehen und gehört, dies sei alles neu. Sie brauche einen neuen Termin um bis dahin sich alle Unterlagen noch mal kommen zu lassen und alles genauestens zu prüfen. Ebenso bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs meiner Tochter. Da noch der ein oder andere Monat Einkommensnachweise meiner Ex fehlten und auch zu ihrem neuen Ehemann Einkommensmäßig (stichwort: Haushaltsersparnis) nichts bekannt sei, müsse dies erst alles noch mal eingereicht und genauestens berechnet werden. Auch auf Hinweis der Richterin, das die entsprechenden Schreiben und Anträge der gegnerischen Anwältin lt. Poststempel dann und dann zugegangen seien, wurde der Zugang von der Gegenseite vehement bestritten.
Eine überschlägige Rechnung der Richterin ergab eine Quotelung von 55% zu 45% zu meinen Gunsten, in EUR ca. 220 EUR/mtl. laufender Unterhalt für mich. Darauf sollte sich verglichen werden. Nach Diskussion der Gegenseite untereinander wurde dies so ohne weitere oben geforderte Nachweise akzeptiert. Dann kam meine Anwältin auf die Verwirkung zu sprechen. Nein nein, so ginge das nicht, so die Gegenseite. Dann könne man sich eben nicht vergleichen so meine Anwältin. Vorschlag des genannten laufenden Unterhaltes, dafür die Pfändung des Rückstandes bis zur endgültigen Klärung einstweilig einzustellen, wurde von Gegenseite abgelehnt. Richterin sah Rückstand als verwirkt an. Dies könne man so nicht akzeptieren, so die Gegenseite, da -s.o.- ihr keine Unterlagen vorlägen, dies müsse genauestens geprüft werden etc.
Bei Nachfrage der Richterin an meine Tochter, über welche Rückstandshöhe wir uns denn noch Unterhalten würden, sagte diese "ca. 27.500 EUR" lt. Ihrer letzten Information. Es wurde nochmals nachgefragt, mit gleichem Ergebnis. Auf meinen Einwand, was denn mit den mittlerweile gepfändeten rund 7.500 EUR passiert sei -so das ja höchstens noch 20.000 EUR offen seien-, wusste man dann keine Antwort. Eine einstweilige Einstellung der Unterhaltsrückständpfändung wurde weiterhin abgelehnt, obwohl die Richterin wiederholt darauf hinwies, das die Rückstände wohl verwirkt seien und das ja evtl. dann überpfändete Beträge Rückerstatten müsse. Nein, die Pfändungseinstellung werde abgelehnt........................ :-)
Ergebnis der Verhandlung: keinerlei Vergleich eingegangen (unter anderem wegen der Möglichkeit der "Beschwerde"), neuer Termin in einigen Wochen. Bis dahin rechnet dann die Richterin Centgenau die laufende Unterhaltszahlung-Quotelung aus. Über die Verwirkung wird ebenfalls erst bei diesem Termin dann entschieden. Solange muss ich mich nun mindestens weiter pfänden lassen aufs Existenzminimum - aber wird mir ja erstattet, wenn Überpfändet *looooool* *rotfl*.
Einzig positives am heutigen Termin, das die Richterin erstmal die Verwirkung als gegeben betrachtet (jetzt darf ich weiter davon träumen *lol*).
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@Gast1969
Gratulation. Freut mich für Dich. Ich drücke weiterhin die Daumen.
Mich würde interessieren, wie Du Deine Tochter zwischenzeitlich siehst und die Art & Weise, mit der die ganz am Anfang angekommen ist und am Ende agiert hat.
Ich meine die ist mit 18 und vor dem Gesetz eine Erwachsene Frau, die das alles selbst entscheidet. Oder bist Du der Meinung, dass die in 2-3 Jahren anders drauf ist?
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Danke für den Bericht. Die Gegenseite hat also den Zustellungstrick versucht, um Zeit zu schinden. Schade, dass die Richterin das mitgemacht hat. Beim Männern heisst das normalerweise: Pech gehabt. Mir ging es auch so und zwar mit voller Absicht der Gegenseite, die sogar zugegeben hat Unterlagen erst kurz vor Termin abgeschickt zu haben. Hat niemand interessiert. Mein Pech.
Die komplette Aussetzung der Vollstreckbarbeit bis zum nächsten Termin hätte sie durchaus verfügen können. Habt ihr das nicht nur als Vorschlag, sondern als Antrag vorgebracht? Die Einkommensauskunft der Gegenseite war schon viel früher gefordert, nicht erst mit den letzten Anträgen in diesem Verfahren! Keine Auskunft, kein Unterhalt, so einfach ist das. Wenn ich als Pflichtiger keine Auskunft gebe, haut man mir sofort den maximalen Unterhalt rein. Sofort. Auch sofort vollstreckbar.
Wie hat sich denn das Töchterlin im Gerichtssaal benommen? Die härtesten Fälle von "nicht glauben wollen" sehe ich komischerweise häufiger bei volljährig gewordenen Mädchen wie bei Exen. Bei Exen sinds die unbehandelten Borderlinerinnen, die das praktizieren. Sollte der nächste Termin gut für dich laufen, freu dich nicht zu früh, es kann gut sein dass weiter mit allen Tricks versucht wird, alles zu verlängern. Revision, Beschwerden...
Sollten die Rückstände verwirkt sein, könnte dir noch eine ganz andere Prüfung bevorstehen. Gepfändeter Unterhalt gilt als "im guten Glauben verbraucht", den kriegt man nicht zurück. Aber bei Rückständen gilt das nicht. Es könnte also sein, dass du deinerseits eine Pfändung gegen deine Tochter beginnen musst, wenn du dein Geld wiedersehen willst. Und dort ist vermutlich nichts zu holen. Die kann das von dir gepfändete Geld ja locker woanders parken, das Mütterlein stehe sicher schon bereit. Dann hast du gar nichts ausser Kosten.
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14-02-2020, 15:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-02-2020, 16:04 von Gast1969.)
Tja, P__, was soll ich sagen. So wie Du hab ich das Gestern im Verfahren auch schon gesehen. Leider war auch die Richterin extremst schlecht vorbereitet und alles andere als Entscheidungsfreudig.
Die Richterin hat ja schon eine überschlägige Unterhaltsberechnung vorgenommen. Da wir aber die "Haushaltsersparnis" ins Feld führten, wurde die Anwältin der Gegenseite ganz wuschig und meinte in etwa "mit Überschlägig rechnen ist jetzt nichts mehr, DAS müsse jetzt Centgenau ausgerechnet werden". Da der Richterin aber so 3-4 Gehaltsabrechnungen meiner Ex fehlten, wollte die gegnerische Anwältin noch Zeit um diese nachträglich einzureichen. Ausserdem sei ja sowieso alles nun neu für sie, sie hätte von der Berücksichtigung des Ehemannes meiner Ex noch nichts erfahren, ebenso lägen ihr die Anträge auf Verwirkung bzw. berücksichtigung meiner Insolvenz inkl. Restschuldbefreiung nicht vor. Auf Vorbringen der Richterin das sie diese am xxxxxxxx erhalten habe " nein, nein, die hab ich noch nie gesehen! Vielleicht schwirren die noch in meinem Büro rum??? Die muss ich erst mal lesen, bearbeiten, Infos zu sammeln, mit meinem Klienten Rücksprache halten, Unterlagen haben, alles GENAU berechnen usw..... Ich beantrage mehr Zeit und einen neuen Termin". Leider hat die Richterin sich unterm Strich darauf eingelassen, nachdem ja alle von der Richterin angestoßenen und angedachten Vergleiche und Einigungen nicht zustande kamen.
+++++++++Sollten die Rückstände verwirkt sein, könnte dir noch eine ganz andere Prüfung bevorstehen. Gepfändeter Unterhalt gilt als "im guten Glauben verbraucht", den kriegt man nicht zurück. Aber bei Rückständen gilt das nicht. Es könnte also sein, dass du deinerseits eine Pfändung gegen deine Tochter beginnen musst, wenn du dein Geld wiedersehen willst. Und dort ist vermutlich nichts zu holen. Die kann das von dir gepfändete Geld ja locker woanders parken, das Mütterlein stehe sicher schon bereit. Dann hast du gar nichts ausser Kosten.++++
DANN würde ich trotzdem ein Fass aufmachen! Erstens hab ich Zeit und Töchterlein wird nach ihrem Studium sicherlich mal entsprechend gut verdienen und zweitens ist es eigentlich egal (naja, ok, nicht wirklich), da ich dann trotzdem ca. 18.000 EUR gespart hätte.
+++++++++++dass weiter mit allen Tricks versucht wird, alles zu verlängern. Revision, Beschwerden...++++++++++++++++++++++++++++
Davon gehe ich bei DER gegnerischen Anwältin dringend von aus.
P.S.: ++++++++++Mich würde interessieren, wie Du Deine Tochter zwischenzeitlich siehst und die Art & Weise, mit der die ganz am Anfang angekommen ist und am Ende agiert hat.
Ich meine die ist mit 18 und vor dem Gesetz eine Erwachsene Frau, die das alles selbst entscheidet. Oder bist Du der Meinung, dass die in 2-3 Jahren anders drauf ist?+++++++++++++++++++++++++++++++++++
@Alles-durch: das weiss ich selber noch nicht 100%ig wie ich das sehen und bewerten soll? Auf der einen Seite seh ich das im Verfahren mit hochrotem Kopf und den Tränen mehr als nahe "kleine" Mädchen (ja die sieht viel jünger als 18 aus) und denk mir (inkl. meiner Anwältin sowie teilen meiner Familie) dass das "arme" Mädchen selbst da nix für kann, sondern auf den Mist der Mutter (inkl. neuem Ehemann) gewachsen ist. Andererseits hab ich sie ja ganz klar beim Lügen erwischt (fraglich inwieweit sowas einer großen Nervosität und mangelnder Prozesserfahrung in dem Alter geschuldet ist) als sie mehrmals angab noch 27.500 EUR zu bekommen und die inzwischen schon gepfändeten 7.500 EUR "vergessen" hat. Das ist eine -nicht zuletzt auch emotional- enorm schwierige Frage. Rein sachlich würd ich sagen "nie mehr ein Wort mit Reden", andererseits weiss auch ich das der Einfluss DIESER Mutter stark ist und weit reicht und............ es handelt sich trotzdem um meine Tochter. Sind ihr die Tragweite(n) ihres Handels in dem Alter tatsächlich schon voll bewusst?? Schwierig schwierig....................................
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Zitat:Vielleicht schwirren die noch in meinem Büro rum???
Ein Witz. Weil SIE Mist baut und ihren Laden nicht im Griff hat, sollst DU nochmal gepfändet werden. Wenn man viel Energie hätte und das Ergebnis beim nächsten Termin zu deinen Gunsten ausfällt, könnte man daraus zivilrechtlich Schadenersatz verlangen.
Pass bloss auf - denn jetzt wird alles nochmal teurer. Der zweite Termin kostet nämlich nochmal kräftig Anwaltskosten. Wegen IHR. Müssen ja wieder antreten, die zwei Anwälte. Die Kostennote könnte heftig werden, der Streitwert ist auch noch hoch. Vorsicht bei Vergleichen und gegeneinander Kostenaufhebung!
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(14-02-2020, 15:54)p__ schrieb: Zitat:Vielleicht schwirren die noch in meinem Büro rum???
Pass bloss auf - denn jetzt wird alles nochmal teurer. Der zweite Termin kostet nämlich nochmal kräftig Anwaltskosten. Wegen IHR. Müssen ja wieder antreten, die zwei Anwälte. Die Kostennote könnte heftig werden, der Streitwert ist auch noch hoch. Vorsicht bei Vergleichen und gegeneinander Kostenaufhebung!
Darüber hat meine Anwältin sich schon mit der Richterin ausgetauscht und wenn ich das richtig verstanden habe, beantragt, das die Kosten zu Lasten der Gegenseite gehen.
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Post vom -ursprünglichen- Amtsgericht bekommen, die Unterhaltsvorschusskasse hat ihre II. Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils (=Titels) bekommen. Kämpf ja zwar gerade um die Verwirkung der Rückstände, aber dann hab ich eben jetzt 2 Kriegsschauplätze :-( . Im Übrigen kann das ja wohl nicht deren (des Staates oder wer immer solche Sachen erläßt) Ernst sein, das ich im Zweifelsfall bei ca. 6500 EUR Streitwert im Prozessfalle mit Kosten von rund 3000 EUR rechnen muss, da kann man sich ja fast jegliches gerichtliches Vorgehen/Wehren sparen..............
BTW gerade festgestellt das man mir in den letzten 5 Monaten schon knapp 8000 EUR unterm Arxxx weggepfändet hat (aber das arme arme Kind bekommt ja kein Geld von mir bösem bösem Vater und kann gar nicht in Ruhe studieren die arme). Na wohl bekomms.............. *grrrrrrr*
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So, nachdem meine Ex mit meiner Mutter wegen einer Angelegenheit telefoniert hat, weiss ich jetzt wenigstens, das ich ein Lügner bin und ständig nur Lügen würde. Meine Tochter würde es auch nicht gut finden, das ich immer nur Lügen würde. Und meine Anwältin würde auch immer nur Lügen. Und alles immer erst auf die letzte Minute einreichen und beantragen, das man sich da nicht drauf vorbereiten könne, das geht ja gar nicht. Und die Richterin wäre ja auf ihrer (also der meiner Tochter + Ex) Seite.
Ich hätte gelogen über die Ausbildungsversicherung meiner Tochter, keine Auskünfte über meine jeweils geänderten Einkommensverhältnisse getätigt (muss ich ja auch nicht, ausser ich wurde aufgefordert) was ich natürlich selbstredend immer hätte tun müssen, würde immer noch behaupten das ich nicht wüßte das meine Tochter studiert und allgemein nur ständig Lügen.
Man hätte sich ja im letzten Gerichtstermin mit mir einigen wollen (hätte ich auch gerne), aber meine Anwältin hätte das ja verhindert (s. meinen Prozessbericht oben). Ausserdem würden sie immer noch 27.000 EUR bekommen (siehe meine Ausführungen in vorangegangenen Postings), komplett ignorierend, das davon bisher schon 8000 EUR gepfändet wurden.
Und -eigentlich dann DIE Unverschämtheit schlechthin, und zeigt das ganze "Mindset"- von ihr aus könne der Gerichtstermin gerne nochmal 3x verschoben etc. werden. Was man hätte, das hat man (bezogen auf die Pfändung). Und man würde sich gaaaaanz entspannt zurücklehnen, man könne ja gut Leben (von meinem Geld). ;-( ;-(
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Sag Deiner Mutter sie soll mit der Schlange nicht mehr telefonieren und fertig. Bringt nichts und ist doch eh von vornherein klar was die Olle da blubbert.
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Die konstruieren sich natürlich eine ganz eigene Welt. Die wird für sie zur Realität.
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(28-02-2020, 00:19)p__ schrieb: Die konstruieren sich natürlich eine ganz eigene Welt. Die wird für sie zur Realität. Das machen fast alle Frauen so. Die leben immer ein Stueck in ihrer Pipi Langstrumpf Welt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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28-02-2020, 00:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-02-2020, 00:59 von Vater Morgana.)
(28-02-2020, 00:16)kay schrieb: Sag Deiner Mutter sie soll mit der Schlange nicht mehr telefonieren und fertig. Bringt nichts und ist doch eh von vornherein klar was die Olle da blubbert. Stimmt. Es ist viel entspannter, wenn die eigene Familie den Kontakt zur Ex ebenfalls abbricht. Meine Ex schrieb letztens meinen Bruder an, der es dann nur beiläufig vor ein paar Tagen erwähnte und fragte, ob ich es überhaupt hören wolle. Ich sagte Nein und er: "dacht' ich mir..." Nächstes Thema. Nichts ist beruhigender, als wenn die Ex bei den eigenen Leuten so komplett unten durch ist, wie manN selbst auf der Gegenseite.
VM
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(28-02-2020, 00:16)kay schrieb: Sag Deiner Mutter sie soll mit der Schlange nicht mehr telefonieren und fertig. Bringt nichts und ist doch eh von vornherein klar was die Olle da blubbert.
Naja, die musste leider mit ihr telefonieren, da meine Ex wegen einer alten Lebensversicherung die meine Oma (also die Mutter meiner Mutter) zugunsten ihrer Enkel abgeschlossen hatte. Dummerweise ist die aber schon vor rund 15 Jahren an meinen Cousin und mich ausgezahlt worden (waren aber nur ein paar EUR, da meine Oma die nicht mehr weiterbedienen konnte und nicht ruhen lassen wollte), meine Tochter war da drin leider noch nicht vorgesehen. Ich glaub aber eher meine Ex wollte sich nur mal erkundigen, ob ich da nicht 10000e bekommen habe, die ich immer noch irgendwo horte und einfach keinen Unterhalt gezahlt habe.
Achja, für meine ganze Lügerei würd ich ja eigentlich in den Knast gehören. Ein Wunder, das ich da noch nicht wäre..............................
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