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07-01-2020, 18:43
Hallo alle zusammen,
ich lese seit einiger Zeit mit und freue mich immer wieder auf neue Themen und den gute Ratschläge von P. sowie von anderen Usern.
Heute brauche ich euren guten Rat.
Ich habe einen 14 Jährigen Sohn der nicht bei mir lebt, seit September 2019 wurde ich Unterhaltspflichtig. Die Unterhaltsvorschussstelle hat den Mindestunterhalt nach §1612a auf 272 Euro festgesetzt, seit Januar auf 293 Euro pro Monat. Die Unterhaltsvorschussstelle forderte Nachweise zur Festsetzung der Leistungsfähigkeit die ich mit einen einfachen Satz beantwortete: Mein Einkommen ist 1.142,99 Euro, meine Fahrkosten sind ca. 85 Euro.
Seit dem herrscht Ruhe.
Meine Frage wäre:
Es gibt keinen Unterhaltstitel oder Vereinbarungen gegen mich. Ich zahle seit September 2019 30 Euro monatlich auf das vom Amt genante Konto. Was passiert mit dem Rest des festgelegtem Unterhalt? Muss ich die irgendwann zurückzahlen?
Der Durchschnitt
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Die Unterhaltsvorschusskasse kann keinen Unterhalt festsetzen. Sie können vor Gericht gehen und verlangen, dass ihn ein Richter festsetzt und die können versuchen, dich so weit zu bringen dass du dich freiwillig unterwirfst.
Mit "Nachweise" meinst du sicher, dass du zur Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse aufgefordert wurdest. Dem bist du offenbar nachgekommen. Wenn seither keine Reaktion der Unterhaltsvorschusskasse erfolgte, um so besser. Schulden würden erst entstehen, wenn die Unterhaltsvorschusskasse vor Gericht geht und das Gericht dich zu Unterhalt verurteilt. Der wäre dann ab erster Aufforderung, Unterhalt zu bezahlen fällig. Der Selbstbehalt beträgt übrigens 1160 EUR, da liegst du drunter.
293 Euro ist nur das, was die Unterhaltsvorschusskasse fordern darf. Der Mindestunterhalt liegt bei 395 EUR. Die Mutter oder ein Beistand könnte zusätzlich die Differenz fordern. Bist du Vollzeit-Erwerbstätig?
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Ich werde auf künftige Schreiben vom Unterhaltsvorschuss nicht reagieren, ich warte nur darauf das dieser Mitarbeiter mich verklagt. Sobald ein Gericht mich verurteilt gehe ich zu Hartz 4 und hole mir das Geld von denen wieder.
Ich arbeite als Teilzeitkraft war aber mal als Vollzeitkraft in diesem Unternehmen tätig und könnte dies jeder Zeit wieder tun. Leider habe ich Gesundheitliche Probleme mit meinen Rücken was in Zukunft sich verschlimmern wird.
Die Beistandschaft hatte sich auch schon gemeldet, diesen schickte ich auch den gleichen Satz wie den Unterhaltsvorschuss nur mit einer kleinen Bemerkung dazu: Wenn ein Gericht mich zum Unterhalt verurteilt hole ich mir das Geld vom SGB II zurück, seit dem ist auch dort Ruhe.
Ich bereite mich auf eventuelle Verfahren vor mit der Strategie nichts zu machen und alles weiterhin so laufen zu lassen. Falls dann ein Titel stehen sollte geht der ohne Umwege sofort zum SGB II.
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Das Jugendamt interessiert es nicht, woher dein Geld kommt, ob es eine andere Behörde zahlt. Behörden sind egoistisch, da gehts nur um die eigene Rückholquote. Ich würde da nicht lange rummachen, sondern mich sofort das Aufstockerdasein vorbereiten.
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habe mich schon darauf vorbereitet nur bin ich nicht mehr up to date was zukünftige Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse angeht aber es scheint immer noch alles beim alten zu sein. In meinen Landkreis sind die Mitarbeiter sehr faul was das eintreiben von Unterhalt angeht (hatte früher mal gute Kontakte beim Jugendamt), die Verjährungsfrist ist doch bei 3 Jahre geblieben (ohne Titel) oder hat sich darin was getan?
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Wenn du unter dem Selbstbehalt liegst, also nicht leistungsfähig bist, laufen auch keine Schulden auf. Da interessiert keine Verjährung.
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Mir geht es darum: Wenn die jetzt gar nichts machen und sagen wir mal 2023 wenn mein Sohn 18 ist das Geld zurückfordern, wie weit können die dann zurückfordern per Urteil wenn die klagen sollten?
Die lustigste Passage in den Briefen ist diese: Hinsichtlich des Unterhaltsvorschussbetrages setze ich sie hiermit gemäß Paragraf 1613 BGB in Verzug und behalte mir vor, bei jeder nicht rechtzeitig geleisteten Unterhaltszahlung entsprechende Verzugszinsen zu erheben.
Wenn bis zum 18. Lebensjahr nichts passiert dann können die natürlich nur eine gewisse Zeit wenn überhaupt zurückfordern.
Auf meinem Brief mit dem einen Satz reagieren die ja nicht aber setzen mich in Verzug wenn ich nicht bezahle wobei ich 30 Euro pro Monat freiwillig zahle (ohne Absprache oder Titel).
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Der Beschluss zu Unterhalt kann bis zur Inverzugsetzung zurückreichen. Unter Berücksichtigung der Verjährungsregeln. Die Unterhaltsvorschusskasse kann sich auch nach dem 18. Geburtstag mit dir beschäftigen, die Ansprüche sind bereits auf sie übergegangen.
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08-01-2020, 00:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-01-2020, 00:50 von Durchschnitt072.)
Ich werde mich freuen wenn die versuchen etwas zurückzufordern. Ein Fall aus meiner eigenen Erfahrung mit dem Jugendamt aus früheren Tagen: Ich hatte mehrere Tausend Euro Rückstand bei denen, das Jugendamt meldete sich ca. 1,5 Jahre später wegen den Rückstand. Ich verwies darauf das, dass alles verjährt sei wegen §242 BGB (Dabei geht der BGH davon aus, dass schon ein Jahr der Nichtgeltendmachung des rückständigen Unterhalts, ausreichen kann, um den Anspruch wegen illoyaler Verspätung der Rechtsausübung zu verwirken (Dabei geht der BGH davon aus, dass schon ein Jahr der Nichtgeltendmachung des rückständigen Unterhalts, ausreichen kann, um den Anspruch wegen illoyaler Verspätung der Rechtsausübung zu verwirken (BGH v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, FamRZ 1988, 370; 2002, 1698; 2004, 531 (532) ) Meine gesamten Unterhaltsschulden waren erledigt weil kein Titel vorlag. Vielleicht hatte ich einfach nur Glück oder man kann sich darauf berufen wenn die nichts tun. Ich bin gespannt wie es dieses mal läuft.
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(07-01-2020, 23:29)bubi schrieb: Wenn du unter dem Selbstbehalt liegst, also nicht leistungsfähig bist, laufen auch keine Schulden auf. Da interessiert keine Verjährung.
Na, die werden ihn irgendwann vor Gericht zerren um einen Titel zu erwirken und dann gibts da sowas nettes wie "fiktives Einkommen". Und dann werden Schulden entstehen. Kann ich ein Lied von singen. Ich war seinerzeit auch in keinster Weise leistungsfähig. Lauf heute trotzdem immer noch mit ca. 30.000 EUR Unterhaltsrückstand-Schulden rum
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11-01-2020, 01:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-01-2020, 01:50 von IPAD3000.)
Du bist zur Auskunft über dein Einkommen aufgefordert worden. Diese Auskunft hast du NICHT vollständig erteilt! Warum? Eine Auskunft ist mit Belegen nachzuweisen (Gehaltsnachweise etc), welche du nicht beigefügt hast. Zudem ist regelmäßig eine Übersicht aller beauskunften Positionen (Bestandsverzeichnis) zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben. Somit verlierst du bereits Teil 1 des Stufenantrags (Teil 1 Auskunftsantrag, Teil 2 ist die Hinrichtung) auf Festsetzung deiner Unterhaltspflichten rigoros.
Die vom Amt haben jetzt alle Zeit der Welt. Denn ob sie dich heute oder in einem Jahr vors Gericht zerren, es wird immer der Unterhalt rückwirkend (und wegen deiner Teilzeitarbeit ggf fiktiv hochgerechnet) ab Auskunftsbegehren festgestellt. Am Ende stehst du von einem Tag auf den anderen mit einem Packen Schulden da.
Mit Rückenproblemen wirst du leider erfahrungsgemäß nie und nimmer einen Gutachter finden, der dir bescheinigt, nur halbtags arbeiten zu können. Den Gutachter musst du auch garnicht suchen, der wird vom Gericht bestellt. Schwups gehst du denen voll in die Falle.
Die augenblickliche Ruhe ist trügerisch, ich verwette meinen A... darauf, dass du das Thema nicht aussitzen werden kannst. Einziger Tipp: Lass wenigstens den Teil (die 30 Euro) titulieren, das geht am Ende vom Streitwert ab. Und such dir einen Anwalt.
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11-01-2020, 02:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-01-2020, 02:14 von IPAD3000.)
Zitat:Sobald ein Gericht mich verurteilt gehe ich zu Hartz 4 und hole mir das Geld von denen wieder.
So einfach ist das nicht.
Hartz IV kannst du bezüglich Unterhalt nur Aufstocken, wenn du vorher bereits den vollen Betrag mindestens für zwei Monate gezahlt hast. Du zahlst aber derzeit nur 30 Euro (Warum eigentlich?)
Folgendes Problem wird dich zusätzlich erschlagen:
Sollte es zu dem Gerichtsverfahren kommen, müsstest du mangels Einkommen Verfahrenskostenhilfe beantragen (sonst machst du dich auch unglaubwürdig und die suchen nach versteckten Millionen). Da dessen Bewilligung (zumindest für Stufe 1 der Auskunft) von den Erfolgsaussichten abhängt, welche ich als Richter* mangels ordentlich erteilter Auskunft verneinen müsste, wirst du letztendlich nicht diese staatliche Prozessfinanzierung nutzen können. Gehts dann in Stufe 2 weiter und du jammerst über deinen Rücken, muss das Gericht einen oder mehrere Sachverständige hinzuziehen. Kostenpunkt vier- bis fünfstellig. Zahlst du neben den Prozesskosten!
Du befindest dich auf einem untergehendem Dampfer. Entscheide dich jetzt:
a) Rücken Rücken sein lassen, volltags arbeiten und fleißig zahlen
b) Den aussichtslosen Kampf aufnehmen und auf Lebenszeit pleite sein
c) Untertauchen
Mein Rat: Wenigstens einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holen (sollte bewilligt werden, die Hürden sind hier wesentlich niedriger) und ab zum Anwalt.
*fiktiv angenommen ich wäre einer
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IPAD3000: Deine Antwort ist Richtig aber ich muss dir sagen das ich ziemlich lange im Unterhaltspreller Geschäft bin. Das was jetzt kommt kenne ich alles schon und habe keine Probleme wieder das ganze durch zu ziehen. Ich hatte keine Schulden mehr trotz Pflicht und Co. Nun fängt der Spaß wieder an und glaube mir ich kenne viele Fallstricke. Fehler können natürlich passieren die ich aber ganz entspannt auf mich zu kommen lasse. Mich haut nichts mehr um und die wissen ganz genau was ich für einer bin. Schulden sind für mich kein Problem den die sind irgendwann wieder weg so wie vorher oder auch nicht. Ich kümmere mich um meine Gesundheit und das es mir Gut geht alles andere kann verwaltet werden.
Die aussitz Taktik halte ich nur für eine Gewisse Zeit aufrecht da diese Schulden bezahlt werden können wenn ich möchte, alles ist vorbereitet und ich spiele auch gerne mit diesen Behörden.
Ich weis das du gerne Ratschläge gibst was sehr hilfreich ist aber was wäre das Leben ohne Spaß und Freude in diesen finsteren Gefüge.
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Fragt sich, warum stellst du im Eröffnungstreath die Fragen, wenn du bereits selbst bestens Bescheid weißt? Doch sicherlich nicht, damit ich mein Wissen teilen darf ...?
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Es scheint als ob sich doch etwas geändert hat. Ich war gerade beim Jobcenter um Aufstockende Leistungen zu beantragen. Soweit so gut aber mir wurde eine Anlage mitgegeben die ich früher nie ausfüllen musste: Anlage KI. Ich habe keinerlei Kontakt zum Kind oder sonstiges Verwandte daher lässt sich dieses nicht ausfüllen. Hat da jemand Erfahrung ob die ausgefüllt werden muss oder nicht? Desweiteren wurde mir gesagt das der Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, Da ich kein Titel habe und nur die Aufforderung den laufenden Unterhaltsvorschuss zu zahlen der monatlich 293 Euro betragt. Früher hat das schreiben gereicht um das abzusetzen nun nicht mehr. Wenn die unbedingt einen Titel wollen dann rufe ich beim Jugendamt an und lass mir einen ausfertigen.
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Anlage KI kannst du unausgefüllt wieder zurück geben.
Unterhaltstitel ist für Aufstockung zwingend notwendig. Lass das Jugendamt (nicht die Unterhaltsvorschußkasse) doch mal nachrechnen. Vielleicht ergibt sich daraus, daß du nicht einmal etwas an die Unterhaltsvorschußkasse zahlen mußt. Denn mit 1142 Euro abzgl. Fahrtkosten bist gar nicht leistungsfähig. Demnach dürften dann auch keine Schulden auflaufen.
Vorsicht: Keinen Unterhaltstitel ohne Rücksprache mit dem JC unterschreiben, der dich finanziell überfordert. Das Jobcenter kann sich querstellen, wenn offensichtlich ist, daß ein leistungsunfähiger Pflichtiger Beträge betitelt, die er offensichtlich aus seinem Selbstbehalt gar nicht aufbringen kann.
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Danke für die Info. Ich werde deinen Ratschlag befolgen und abwarten was das Jugendamt errechnet. Wenn die Leistungsunfähigkeit bestätigt wird reiche ich dieses Dokument einfach weiter ans UVG.
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Es geht um Steuergelder. Diese Bescheinigung wirst du nimmer erhalten. Da könnte sich die Sachbearbeiterin vom JA gleich selbst ne Abmahnung ausstellen...
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(13-01-2020, 23:22)IPAD3000 schrieb: Es geht um Steuergelder. Diese Bescheinigung wirst du nimmer erhalten. Da könnte sich die Sachbearbeiterin vom JA gleich selbst ne Abmahnung ausstellen...
Wieso sollte er das nicht bescheinigt bekommen? Ich habe schon anderswo davon gelesen, daß das Jugendamt den Pflichtigen angeschrieben hätte, daß er nicht leistungsfähig wäre und daher auch nichts zahlen müsse. Jedenfalls nicht bis zur nächsten Überprüfung der Einkommensverhältnisse.
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Ich warte ab was kommt und sollte dieser Bescheid relativ ''Positiv'' ausfallen dann gebe ich ihn weiter. Mich regt ehrlich gesagt so gut wie fast nichts mehr auf, ich passe mich der Situation an und mach den Damen beim Amt gerne noch mehr Arbeit. Wer schon lange mit diesen Menschen zutun hatte stört sich nicht mehr an neuen Herausforderung. Ich berichte sobald etwas neues vom Jugendamt oder Jobcenter kommt.
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+++++++++++++++ Das Jobcenter kann sich querstellen, wenn offensichtlich ist, daß ein leistungsunfähiger Pflichtiger Beträge betitelt, die er offensichtlich aus seinem Selbstbehalt gar nicht aufbringen kann.+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Das interessiert doch niemanden. Das war ja damals auch meine Ausgangssituation. Und dann kommt eben so ein Richter daher und labert was von fiktivem Einkommen, und schon bist du hoch verschuldet und verstehst die Welt nicht mehr..................................
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(14-01-2020, 16:00)Gast1969 schrieb: Und dann kommt eben so ein Richter daher und labert was von fiktivem Einkommen
Das wäre doch super für die Aufstockung. Einen frisch gedruckten Titel vom Amtsgericht kann das Jobcenter nicht missachten. Eine einseitig freiwillig eingegangene Zahlungsverpflichtung schon.
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20-01-2020, 16:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2020, 16:51 von Durchschnitt072.)
Heute kam dieses Schreiben vom Jugendamt. Ich werde denen Schreiben das ich die höhe meines Einkommens angegeben habe und auf eine Klage ihrer seits verweise.
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Ein Update zu meinen Fall. Das Jugendamt hat einen Antrag auf das Vereinfachte Verfahren gestellt, nun kam der Beschluss wo ich zu monatlich 50 Euro Unterhalt verdonnert wurde. Diese 50 Euro habe ich vorgeschlagen. Das war möglich durch Einwendungen zum Verfahren diese ich gut da legen konnte. Im Beschluss wurde mir nun mitgeteilt das der Antragsteller (Das Bundesland in dem ich lebe) mich im strittigen Verfahren zum vollen Unterhalt ran ziehen möchte. Mir ist es relativ egal ob 300 Euro oder mehr denn ich bezahle das geforderte Geld und hole es mir durch Aufstockung wieder.
Ein Versäumnisurteil müsste beim Hartz IV Amt genauso gelten (Absetzbarkeit) wie ein normaler Beschluss oder irre ich mich?
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(14-05-2020, 08:33)Durchschnitt072 schrieb: Ein Versäumnisurteil müsste beim Hartz IV Amt genauso gelten (Absetzbarkeit) wie ein normaler Beschluss oder irre ich mich?
Rein formal: Ja. Ich habe als Aufstocker auch einen Versäumnisbeschluß. Allerdings war da die Gegenseite nicht erschienen.
Man darf sich nur bei den Jobcenter Sachbearbeitern nicht wundern, wenn die einem vorhalten, man hätte sich nicht gegen die Unterhaltsfestsetzung in die Bedürftigkeit verteidigt.
Das dürfte aber nur passieren, wenn die tatsächlich die Entstehungsgeschichte des Titels hinterfragen. Sind nicht alle Jobcenter so schwierig wie meines.
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