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Die Mutter arbeitet seit Jahren nicht und kann zum Nulltarif einen Prozess nachgehen. Ich hingegen arbeite und mich kostet das jedes mal Geld irgendwelchen Schwachsinn zu regeln, den man auch außergerichtlich hätte klären können. Dazu kommt dass die Anwältin der Mutter sehr eifrig ist und ihr natürlich jedes mal dazu rät es über Gericht zu machen weil sie dann daran verdient. Rattenfänger-Style.
Kann man sich irgendwie dagegen schützen? Wenn das so weiter geht folge ich dem Pfad von Johnny Hasenfuß.
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Nein...kannst Du nicht!...Nur wenn alles gegen die Wand gefahren ist kannst Du anfangen einen Krieg zu führen. So gewinnen immer die anderen !
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Beschliesst der Richter jedesmal, die Kosten gegeneinander aufzuheben? Wenn es nicht Unterhaltsrecht ist, kostet dich nicht viel, denn du kannst auf einen Anwalt verzichten. Ist es Unterhaltrecht, bleibt dir nur hinwerfen, wie es Arminius schon sagte, denn es herrscht Anwaltspflicht. Entweder du machst das Verfahren mit oder die Gegenseite kommt weiterhin mit jedem Mist und gewinnt, weil du ein Versäumnisurteil kassierst.
Wie siehts denn mit eigener Verfahrenskostenhilfe aus? Wenn du finanziell so unter Druck bist, kannst du die vielleicht auch beantragen?
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Doch du kannst dich dagegen schützen und alles gegen die Wand klatschen und damit auch Verfahrenskostenhilfe beantragen.
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20-01-2020, 16:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2020, 16:21 von Markus Müller.)
Ich habe mal Verfahrenskostenhilfe beantragt und musste trotzdem fast 1000€ zahlen weil ich gearbeitet habe. Ich weiß nicht so ganz wofür ich eigentlich arbeite, wenn mir am Ende nichts übrig bleibt. Hinzu kommen noch meine gesundheitlichen Probleme die auch keine interessiert. Geld ist alles was die wollen.
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Gut erkannt. Zeit, den Job als Geldautomat der Ex hinzuschmeißen.
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21-01-2020, 00:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-01-2020, 00:41 von JonDon.)
(20-01-2020, 14:30)Arminius schrieb: Nein...kannst Du nicht!...Nur wenn alles gegen die Wand gefahren ist kannst Du anfangen einen Krieg zu führen. So gewinnen immer die anderen !
Wenn es schlicht und einfach nichts zu holen gibt, dann ist es so.
Gerichtskosten habe ich nicht mehr bezahlt. Hab es abgeschrieben.
Du musst eben unter dem Pfändungsfreibetrag bleiben.
(20-01-2020, 14:16)Markus Müller schrieb: Kann man sich irgendwie dagegen schützen? Wenn das so weiter geht folge ich dem Pfad von Johnny Hasenfuß.
Bei mir hat gefruchtet das ich Oma und Opa Verprügelt habe.
Die Alte wollte mir Ihre rechtsanwältin und Gerichtskosten aufbrumen und ist vor dem OLG gegangen. Mit meine Psychische verfassung habe ich nur einen satz dem OLG Geschrieben.
"Wer bestellt der bezahlt"
Weil das ganze gesocks miteinander sich austauscht, habe ich dem Gerichtsvollzieher gesagt, das ich die Alte abstechen werde wenn Sie mir das Kind nicht gibt.
Seit dem ist ruhe. Die soll mir einfach das Kind geben und sich dran halten dann bleibt es weiterhin ruhig.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
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Einfach kein Geld mehr für Juristen verbraten und sich einen legalen, aber mies bezahlten Job zur "Abdeckung" und einen inoffiziellen Job für den Rest verschaffen. Ich staune immer wieder, dass nicht mehr Väter - v.a. die die Unterhalt bezahlen - das nicht in Angriff nehmen.
Bedrohen sollte man die Ex nicht, v.a. um diese Person nicht noch aufzuwerten und ihr Relevanz zu verschaffen.
Ausser, sie fühlt sich beeindruckt und ruft nicht grade die Kavallerie an.
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(21-01-2020, 01:22)Alberto schrieb: Ich staune immer wieder, dass nicht mehr Väter - v.a. die die Unterhalt bezahlen - das nicht in Angriff nehmen.
Das ist die Hoffnung...es wird alles besser. Und dann bist Du voll im Axxxx…
Kein Witz...wenn irgendjemand was von mir will lasse ich nur noch meine Anklageschriften zukommen...von denen habe ich reichlich.
Damit die gleich wissen in welcher Liga wir Spielen...
...und ohne frage hätte mir vor acht Jahren jemand das erzählt oder von diesem Forum...ich hätte die alle f. Spinner gehalten...
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Markus Müller schrieb:natürlich jedes mal dazu rät es über Gericht zu machen
Gerichtskosten sind niedrig, solange es nicht um Unterhalt geht und die Titelhöhe ist nicht 15000 EUR im Jahr (Gerichtskosten 800 Anwaltskosten auch)
Welche Prozesse hast du immer verloren, wie hoch waren die Kosten?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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23-01-2020, 15:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2020, 15:30 von Maestro.)
Exen, die mit Prozesskostenhilfe klagen, sind hohl. Die Kosten für ihre Klagewut holt sich der Staat alles wieder von ihnen zurück. Sie machen nur sich UND den Mann arm.
Erst neulich eine Alleinerziehende klagen gehört, jetzt habe ich nach 8 Jahren plötzlich Nachzahlungsforderungen im Briefkasten gehabt und muss von meinem wenigen Geld monatlich was abgeben.
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(23-01-2020, 15:29)Maestro schrieb: Exen, die mit Prozesskostenhilfe klagen, sind hohl. Die Kosten für ihre Klagewut holt sich der Staat alles wieder von ihnen zurück. Sie machen nur sich UND den Mann arm.
Erst neulich eine Alleinerziehende klagen gehört, jetzt habe ich nach 8 Jahren plötzlich Nachzahlungsforderungen im Briefkasten gehabt und muss von meinem wenigen Geld monatlich was abgeben.
Ich finde das ja auch hohl aber da die Mutter seit Jahren nicht mehr arbeitet und sie auch niemand dazu auffordert, gehe ich davon aus, dass die es auch weiter so machen wird.
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Also ich bin so informiert:
Allerdings muss er beachten, dass im Rahmen der Vergütung bei der Prozesskostenhilfe eine bestimmte Verjährung angesetzt wird. Diese richtet sich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist, die in § 195 BGB festgelegt ist. Die Frist liegt bei drei Jahren.
Das heißt, wenn mein Kleiner irgendwann weg von der Mutter ist, kann ich mein Erspartes nach 3 Jahren endlich aus der Firma holen und offiziell vernünftig leben.
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13-02-2020, 01:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-02-2020, 01:15 von IPAD3000.)
Vorsicht: Verjährungen enden regelmäßig zum Jahresende, also Geld erst am 01.01. des vierten Jahres einplanen. Wobei die regelmäßige Verjährungsfrist bei VKH meines Wissens nicht gilt. Das was du da zitierst zielt glaub ich auf den Vergütungsanspruch des RA ab.
Bei VKH-Bewilligung ohne Raten hat das Gericht das Recht dich innerhalb 48 Monaten neu zu prüfen. Bist du dann (nicht nur in Raten) fähig, die ehemals entstandenen Verfahrenskosten aufzubringen, bist du fällig. Die Frist läuft ab dem Tag der Beendigung des Verfahrens.