18-02-2020, 11:41
Da wird nicht mehr viel argumentiert. Du bist nahe am (zu erwartenden) Ende Gelände. Noch früher als gedacht.
Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
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18-02-2020, 11:41
Da wird nicht mehr viel argumentiert. Du bist nahe am (zu erwartenden) Ende Gelände. Noch früher als gedacht.
18-02-2020, 11:44
Haftrichter braucht keine Beweise? Liest er mein Schriftverkehr mit dem Strafrichter oder nur Beschluss?
kann ich gegen Haftbefehl klagen?
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18-02-2020, 11:50
Da schreibt diese Kreatur also tatsächlich folgendes: mit einem Vater, der in Teilzeit arbeitet und parallel seine Kinder betreut, stimmt etwas nicht! Wieso müssen wir uns derlei Unsinn eigentlich gefallen lassen?!
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18-02-2020, 11:58
Wie gesagt, Ende Gelände, wie zu erwarten und vorhergesagt. Ein Bewährungswiderruf ist keine Verhandlung, sondern die Fortsetzung des schon viel früher begonnenen Vorgangs. Die Verhandlung war schon früher und ist jetzt vorbei. Jetzt gilt § 56f StGB. Du hast nach Ansicht des Richters gegen die Auflagen verstossen.
Jetzt kannst du dich nochmal äussern. Verhandlung gibts keine mehr. Du kannst zum Beispiel weitere Auflagen und Weisungen akzeptieren. Wird die Bewährung trotzdem widerrufen, gibt es dagegen nur noch das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Woche ab Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung einzulegen (§ 311 Abs. 2 StPO). Danach wird bei Ablehnung die Ladung zum Haftantritt kommen. Die grösste Chance die du meiner Ansicht noch hast liegt im offenen Vollzug, da du Ersttäter bist und einen Job hast. Im südlichen Deutschland hast du da schlechtere Karten und es hängt viel von deinem Verhalten ab. Nicht zum Haftantritt zu erscheinen wäre zum Beispiel nicht gut.
18-02-2020, 12:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2020, 12:09 von Zahlesel_RUS.)
Alles klar, danke. Also ich warte auf Widerruf der Bewährung und schreibe in diesem Fall eine Beschwerde.
Zum Haftantritt erscheine ich auf jedem Fall, ich muss nur noch meine Miete für 6 Monate vorausbezahlen und dem Chef und Kollegen Tschüß sagen.
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18-02-2020, 12:14
Geantwortet hast du jetzt ja schon, daran ist also nichts mehr zu ändern. Die Beschwerde kannst du dir eigentich sparen, wenn du nur frühere Argumente wiederholst. Die sind durch und nicht anerkannt. Solltest du da Hoffnungen haben, würde ich mir von einem Strafrechtler, der mit Bewährungswiderrufen Ahnung hat Hilfe holen.
Der offene Vollzug ist kein Recht. Da wird Wohlverhalten und Aktivität von deiner Seite gefordert. Wahrscheinlich ist das der beste Fortgang, den du überhaupt noch erreichen kannst.
18-02-2020, 12:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2020, 12:29 von Zahlesel_RUS.)
Wie funktioniert "der offene Vollzug", was soll ich dafür tun?
"Sie müssen sich jedoch in der Regel selbst verpflegen und für die Unterbringung – in der Regel für einen Monat im Voraus – einen monatlichen Haftkostenbeitrag bezahlen. " "Da Ihnen die Bezüge aus Ihrem Arbeitsverhältnis bleiben, gehört hierzu insbesondere auch, dass Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber Ihrer Familie und anderen Personen und Stellen nachkommen." was ist mit der Kinderbetreuung und Unterhalt?
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18-02-2020, 12:30
18-02-2020, 12:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2020, 12:55 von Zahlesel_RUS.)
Okay, ist zu kompliziert. So kann ich die Kinder nich betreuen.
Das einzige was bleibt "Freiheit" zum arbeiten, lieber Vollpension. wenn es gehen würde - im Knast übernachten an den Tagen, wo die Kinder bei mir nicht schlafen:6 Tage im Monat wäre ok
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18-02-2020, 13:23
Manche Dinge liegen jetzt eben ausser Reichweite und geht nicht mehr darum, alles zu retten, sondern nur noch einen Teil. Viele Tips kann man jetzt nicht mehr geben. Nie nach der Seife bücken :-)
18-02-2020, 13:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2020, 13:49 von Zahlesel_RUS.)
Danke für alle Tipps okay, ich werde schauen wie es weiter geht. Der Mutter 100% Betreuung für 6 Monate zu übergeben ist vielleicht gar nicht verkehrt. So kann sie richtig alleinerziehend in der Zeit sein, wie sie es sich immer gewünscht hat mit WE Papa aber ohne halbe Ferien 1500 minus Miete(690EUR), dann Haftkosten, es bleib wieder nichts für Unterhalt. Vom Chef habe ich den Zettel, dass ich bis 2033 für die Teilzeit eingeplant bin. Wenn auch Vollzeit möglich wäre, dann 2500 - 900 Unterhalt aus dem Titel = 1600, es bleib so gut wie nichts für die Rückzahlung und sowieso keine 1000 EUR
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18-02-2020, 14:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2020, 14:15 von Vater Morgana.)
(18-02-2020, 13:31)Zahlesel_RUS schrieb: okay, ich werde schauen wie es weiter geht. Der Mutter 100% Betreuung für 6 Monate zu übergeben ist vielleicht gar nicht verkehrt.Ich kenne deine Ex nicht und möchte nichts unterstellen. Aber wenn sie es darauf anlegt, ist diese Zeit jetzt ideal, um deine Kinder subtil von dir zu entfremden. Das kann dann sehr unschön sein... VM[emoji41]
18-02-2020, 14:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2020, 14:52 von Zahlesel_RUS.)
Ich denke nicht, dass man 3 Jungs einfach entfremden kann. Mit der Stieftochter hat es gut geklappt und ich bin damit einverstanden.
Der neue Stecher wird sich nur freuen, da es gar keine kidsfreie Zeit mehr gibt. Der Große wird 15, für ihn wird es sicherlich schwer 6 Monate lang 50% Haushalt bei der Mutter zu erledigen. Hauptsache der Richter ist glücklich!
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18-02-2020, 14:53
Das bringt dir aber alles nichts. Du wirst merken, dass der Knast nicht lustig ist. Und dass es ein gewaltiger Unterschied ist, sich das zurecht zu reden und tatsächlich drin zu sein.
18-02-2020, 14:56
Für mich ist wichtig, dass mein Gewissen sauber ist. Ich habe keinen Menschen etwas bösartiges angetan.
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Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Man könnte Dir mangelndes Schuldbewusstsein unterstellen, wenn es um die Prüfung vom offenen Vollzug geht.
Als Straftäter würde ich nur das aussagen, was die Gegenseite ( nicht ) hören will. Einsicht, Reue, Fehler im eigenen Verhalten suchen etc.
18-02-2020, 15:56
@Zahlesel_RUS
Ich mag Dich irgendwie...Du bringst hier viel Spaß rein. Aber bitte HÖRE auf das, was die Profis, die nicht ohne Rechtsanwalt in ein Verfahren gehen Dir hier sagen. Ich war in Haft und ich habe schon mehrere Anklageschriften überlebt... Das Kind war in dem Augenblick im Brunnen gefallen wo Du NICHT auf die Ratschläge gehört hast und dich Blindlinks in ein Manöver gestürzt hast. Ich muss gestehen das die Ausführungen in meinen Augen kein LG oder OLG überlebt hätten... Bei deiner Konstellation kann Dir hier aber keiner mehr Helfen...
18-02-2020, 17:47
Du hattest Anwalt und warst im Haft, wo ist der Unterschied?
Ich will Schulden begleichen aber 1. wenn der Betrag stimmt. laut dem Richter es sind 36K laut Jobcenter und UV Kasse ca. 24K 2. Rückstand zu bezahlen in der Höhe von 1000€ monatlich wäre auch im Vollzeit nicht möglich. da 1. von 2500 Betrag in Höhe von 900 Eur Unterhalt bezahlt werden soll 3. Die Richter und Staatsanwälte raffen immer noch nicht, dass mit meinem Einkommen und dem Wechselmodell keine Unterhaltsrückstände ab Oktober 2018 auflaufen Selbstanzeige=selbstschuld
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18-02-2020, 18:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2020, 18:58 von Zahlesel_RUS.)
nächstes mal gehe ich nach der Berufung in die Revision, wenigstens um alle zu ärgern.
Zur Zeit versuche ich Teiltitelausfertigung für UvKasse zu stoppen und den "laufenden" Titel vom JC zurück zu bekommen.
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18-02-2020, 19:02
(18-02-2020, 17:47)Zahlesel_RUS schrieb: 3. Die Richter und Staatsanwälte raffen immer noch nicht, dass mit meinem Einkommen und dem Wechselmodell keine Unterhaltsrückstände ab Oktober 2018 auflaufen Du argumentierst aus deiner Logik heraus. Das ist dein Spielfeld und deine Welt. Das Spielfeld, auf dem sich bald schwere Stahltüren hinter dir schliessen ist aber ein ganz Anderes. Dort bestimmen Andere die Spielregeln, nicht du. Schreib dir ab und zu auf, was läuft. Dann kannst du anderen Vätern wenigstens einen interessanten Bericht liefern "Mein langer Urlaub wegen Unterhaltspflichtverletzung" :-)
18-02-2020, 19:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2020, 19:27 von Zahlesel_RUS.)
In meinem Forum berichte ich immer mehr, da es für mich in russisch einfacher ist.
Aber euch titulierte Genossen werde ich auch nicht vergessen. wie kann man die Bildgröße anpassen?
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18-02-2020, 20:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2020, 20:24 von ExistenzImSack.)
Ich könnte ja verstehen, dass du voll auf Krawall gebürstet wärst, wenn dir der Umgang zu deinen Kindern verwehrt werden würde. Aber so wie du agiert hast, hast du dich leider sehr renitent in die Scheisse geritten. Positiv ist das weder für dich noch für deine Kinder. Ich kann dich zwar gut verstehen aber deine Handlungen waren sehr kontra- bzw. destruktiv.
Ich wünsche dir, dass du die Zeit im Knast gut überstehst und auch, dass das Verhältniss zu deinen Kindern nicht gravierend unter deiner erzwungenen Abwesenheit leiden wird (was gut sein kann). Viel Glück! Btw für wie lang sollst denn einfahren? Grüße EiS
18-02-2020, 20:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2020, 20:25 von Zahlesel_RUS.)
Danke, es geht um 6 Monate.
Lieber 6 Monate im Knast und 18K Eur Staatskosten generieren, als 12K zu viel auf meine Rechnung.
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19-02-2020, 08:20
Lies noch mal post #10 in diesem Thread.
Wieso willst du denn jetzt nicht in den Knast? War das nicht von Anfang an dein Ziel? Warum hast du dich dann selber angezeigt, wenn du keine Verurteilung wolltest?
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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