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"Weil du mir gehörst" ARD 12.02.2020, 20:15
#51
@ Zahlesel_Rus

Wenn mit deinem "Unser" diese Trennungsfaq-Gemeinde gemeint ist, ist schwer festzustellen.
Die drei Kanäle über welche man Kommentaren abgeben konnte, wurden ziemlich gut genutzt:

Kommentare zum Film: 176 Seiten mit Reaktionen
Gästebuch: 37 Seiten
Talk zum Film: 26 Seiten.

Aus eigene Erfahrung habe ich festgestellt dass manche Kommentaren nicht publiziert wurden.
Panto
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#52
Mittlerweile 181 Seiten mit Kommentaren; Ab und zu schaue ich mir noch mal die neueste Kommentaren an. Gestern wurde Folgendes gepostet:

Familienrichter am 12.04.2020 um 19:28 Uhr
Intervention der Familiengerichte
Als Familienrichter liegen mir ebenfalls derartige Fälle vor. Zwar sind diese Fälle nicht die Regel, soweit ein solcher Fall jedoch gegeben ist, hat der Richter eine große Verantwortung. Allerdings hat der Richter, wie die Diskussion zeigt, bei bereits eingetretener Entfremdung nur die Wahl zwischen "falsch" und "verkehrt". Ich persönlich halte es für realitätsfern, dass das offene Ende des Films in eine positiven Verlauf münden würde, sprich: Anni nach dem OLG-Termin unbeschwert Umgang mit ihrem Vater hat, sondern die Kindsmutter würde weiterhin negativ auf das Kind einwirken. Sie würde in der Folge wieder Anträge auf Umgangsaussetzung vor Gericht mit der Begründung stellen, das Kind sei traumarisiert. Wie sollten die Familiengerichte anschließend intervenieren? In der Diskussion forderte die eine Seite, das Kind zur "Ruhe" kommen zu lassen. Die andere Seite forderte Rückführung. In Fällen starker Entfremdung würde jedoch nur noch die Fremdunterbringung in Betracht kommen.

Schoenen Feiertag noch!
Panto
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#53
Die Rechtspflege versagt ja nicht am Schluss, sondern am Anfang. Die Rechtspflege hat die Familie an sich gerissen und okkupiert, verrechtlicht bis in letzte Details. Am Ende der von der Rechtspflege erlaubten und geförderten Entfremdung kann diese Rechtspflege natürlich kein Reparaturwerkzeug liefern. Kaputt ist kaputt.

Mir hat das mal ein SozPäd an den Kopf geworfen. Wir Eltern seien ja selber schuld, würden nicht miteinander klarkommen und würden dann zu den Gerichten marschieren, damit die uns helfen sollten. Gericht und Jugendamt würde sich ja gar nicht einmischen und nichts vorgeben, erst wenn wir Eltern sie zu Hilfe rufen. Alle Probleme eigentlich reine Elternsache.

Habe ihm dann gesagt, er hätte recht und würde seinen Rat befolgen. Ich werde als Vater ohne Sorgerecht (wer hat den Begriff erfunden?) einfach zu Wohnung der verweigernden Mutter fahren und ganz ohne Staat und Gericht die Tür mit einem beherzten Stoss aufmachen und UNSER gemeinsames Kind holen, Fakten schaffen wie sie die Mutter ja auch geschaffen hat. Wenn sie krakeelt, gibts sicher eine nette Kammer zur Beruhigung, in die ich sie sehr gerne sanft verfrachte. Ich werde das Kind auch wieder zurückbringen, anders wie es die Mutter macht. Er solle nur dafür sorgen, dass mir die Gerichte und das sogenannte Recht auch dann in der Entfernung bleiben. Alles ohne Staat, gerne!
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#54
P, und was war seine Reaktion?
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#55
Er hat es abprallen lassen und danach nie wieder ein Wort mit mir gewechselt.
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