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Hallo liebe Freunde,
ich habe ein paar Fragen bezüglich des Trennungsunterhalts und freue mich auf eure Hilfe.
Meine ex bekommt Trennungsunterhalt seit 01/19. Diesen Unterhalt hat Sie über einen Anwalt geltend gemacht. Seit dem Zahle ich einen hohen Betrag als Gutverdiener.
Wir waren seit 07/15 verheiratet. Wir haben ein gemeinsames Kind welches 06/2016 geboren ist. Das Kind bekommt Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle. Sie war vor unserer Ehe und vor Geburt unseres Kindes berufstätig. Seit der Geburt unseres Kindes arbeitet Sie nicht mehr.
Ich habe die Scheidung 02/20 eingereicht. Sie hat der Scheidung widersprochen und meinte wir wären erst 07/19 getrennt lebend obwohl Sie über Ihren Anwalt den Trennungsunterhalt seit 01/19 gefordert hat. Das haben wir widersprochen.
Seitdem ist nichts passiert und ich zahle weiter. Das Gericht beantwortet die Anfragen meines Anwalts nicht. Mein Anwalt kommuniziert mit mir über Messenger. Unser Kind ist 09/2016 3 Jahre alt und geht (pausiert wegen Corona) ins Kindergarten.
Meine Frage:
- muss meine Frau arbeiten?
- kann ich den Trennungsunterhalt kürzen oder einstellen
- mir droht Arbeitslosigkeit durch die Corona Krise. Was passiert wenn ich Arbeitslos werde?
Ich freue mich über eure Antworten und vielen Dank im Voraus.
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Wie ist denn der Trennungsunterhalt festgelegt? Zahlst du den freiwillig? Oder gab es eine Verpflichtung deinerseits? Einen Beschluss? Davon hängt es ab, was du jetzt tun kannst.
Auch wenn der Trennungszeitpunkt der Juli gewesen wäre, in ein paar Wochen ist das auch ein Jahr und damit ist Trennungsunterhalt angreifbar weil die lockeren Voraussetzungen dafür sich verengen.
Arbeitslosigkeit wäre nach ihrem Eintritt zu beurteilen. Da du bisher nur eine Zukunftsprognose hast, lässt sich darauf nchts aufbauen. Für den Kindesunterhalt wird es aber auf jeden Fall erstmal keine Auswirkungen haben, du musst zunächst voll weiterzahlen, was du mit dem alten Gehalt zahlen musst.
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Vielen Dank für dein Antwort. Hier meine konkreten Angaben zu den einzelnen Punkten.
(03-06-2020, 18:49)p__ schrieb: Wie ist denn der Trennungsunterhalt festgelegt? Zahlst du den freiwillig? Oder gab es eine Verpflichtung deinerseits? Einen Beschluss? Davon hängt es ab, was du jetzt tun kannst.
- Ihre Anwältin hat den Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt berechnet. Die Berechnungen waren plausibel und ich wollte kein Gerichtsverfahren wegen dem hohen Streitwert. Seitdem zahle ich den angeforderten Trennungs- und Kindesunterhalt.
Auch wenn der Trennungszeitpunkt der Juli gewesen wäre, in ein paar Wochen ist das auch ein Jahr und damit ist Trennungsunterhalt angreifbar weil die lockeren Voraussetzungen dafür sich verengen.
- Wie geschrieben, Ihre Anwältin hat den Unterhalt ab dem 01/19 gefordert. Was ist mit Angreifbar gemeint? Welche Möglichkeiten gibt es?
Arbeitslosigkeit wäre nach ihrem Eintritt zu beurteilen. Da du bisher nur eine Zukunftsprognose hast, lässt sich darauf nchts aufbauen. Für den Kindesunterhalt wird es aber auf jeden Fall erstmal keine Auswirkungen haben, du musst zunächst voll weiterzahlen, was du mit dem alten Gehalt zahlen musst.
- Mein Arbeitsvertrag ist befristet und geht bis Ende 07/20. Ich erwarte höchstwahrscheinlich keine Verlängerung da der Arbeitgeber in der Krise ist.
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Damit ist der Trennungsunterhalt nicht vollstreckbar und die kannst ihn jederzeit reduzieren oder einstellen. So zwingst du die Gegenseite zur Klage. Das ist günstig für dich, denn dann werden die Gerichte plötzlich aus ihrem Tiefschlaf erwachen. Wenns um Unterhaltsforderungen geht, ist man immer schnell auf Zack. Da wird dann auch der Trennungszeitpunkt eine Rolle spielen und geklärt werden müssen. Schon vor dem Scheidungstermin.
Trennungsunterhalt bemisst sich nach den ehelichen Verhältnissen. Er schreibt die Eheverhältnisse fort. Das gilt aber nur für 12 Monate. Danach nähern sich die Anforderungen an Trennungsunterhalt Stück für Stück an die Anforderungen für Ehegattenunterhalt an. Ehegattenunterhalt beruht auf Ehefolgen, nicht auf Fortschreibung der Ehe und hat damit höhere und engere Anforderungen.
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(03-06-2020, 20:57)p__ schrieb: Damit ist der Trennungsunterhalt nicht vollstreckbar und die kannst ihn jederzeit reduzieren oder einstellen. So zwingst du die Gegenseite zur Klage. Das ist günstig für dich, denn dann werden die Gerichte plötzlich aus ihrem Tiefschlaf erwachen. Wenns um Unterhaltsforderungen geht, ist man immer schnell auf Zack. Da wird dann auch der Trennungszeitpunkt eine Rolle spielen und geklärt werden müssen. Schon vor dem Scheidungstermin.
Trennungsunterhalt bemisst sich nach den ehelichen Verhältnissen. Er schreibt die Eheverhältnisse fort. Das gilt aber nur für 12 Monate. Danach nähern sich die Anforderungen an Trennungsunterhalt Stück für Stück an die Anforderungen für Ehegattenunterhalt an. Ehegattenunterhalt beruht auf Ehefolgen, nicht auf Fortschreibung der Ehe und hat damit höhere und engere Anforderungen.
Vielen Dank nochmal....
Hier nochmal konkrete Fragen was mir durch den Kopf gehen...
- Wir waren etwa 4 Jahre verheiratet und haben ein gesundes Kind. Muss ich Ehegattenunterhalt zahlen nach der Scheidung?
- Wenn ich nicht arbeitslos werde kann ich Ihr ein fiktives Einkommen unterstellen und den Betrag entsprechend kürzen da unsere Tochter ins Kindergarten geht und sie seit 09/19 arbeiten müsste? Jetzt zahle ich seit 19 Monaten. Wie weit könnte ich kürzen?
- Wenn ich mit hoher Wahrscheinlichkeit arbeitslos werde (es sind Krisenzeiten) werde ich kein Arbeitslosengeld erhalten, da ich erst seit etwa 10 Monaten fest angestellt bin. Kann ich den Trennungsunterhalt ganz kürzen und den Kindesunterhalt reduzieren?
Bezüglich meines Anwaltes werde ich noch ein Thread aufmachen. Diese Fragen hätte er antworten sollen aber ich erreiche Ihn nicht.
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Arbeitslosigkeit ist nur eine vorübergehende Erscheinung, welche nicht rechtfertigt den Unterhalt zu kürzen. So hat man mir das damals erzählt wie ich arbeitslos wurde und keinen Trennungsunterhalt an meine Ex zahlen wollte. Dein Anwalt scheint auch eine rechte Pfeife zu sein, vielleicht solltest Du einen anderen konsultieren, wenn er sich nicht meldet, aber sei auch auf der Hut ihm zu viele Fragen zu stellen, da jeder Brief kostet.
Viel Glück
Gruß Pennfred
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1) Es war leider keine kurze Ehe, dafür war sie dann doch zu lang. Wenn Ehegattenunterhalt bezahlt werden muss, dann wird der aber leicht zu befristen sein. Ob, das ist jetzt nicht zu beurteilen. Da spielen viele Faktoren eine Rolle.
2) Arbeitslos heisst ja zunächst mal nicht automatisch ohne Einkommen. Wie gesagt, für den Kinderunterhalt wird das erst mal nicht ändern, für andere Unterhaltsalten aber schon. Probleme könnte es geben, wenn du keine Bewerbungen nachweisen kannst. Dann wird man dir vorwerfen, dich absichtlich in die Arbeitslosigkeit geflüchtet zu haben, um den berechtigten Forderungen der Ex zu entkommen. Auch in einer aufrechten Ehe wäre es normal gewesen, sich zeitnah wieder zu bewerben, wirst du hören.
3) Siehe Frage 2. Kindesunterhalt: Nein. DenTrennungsunterhalt kannst du auch jetzt schon reduzieren. Ich würde das aus taktischen Gründen aber erst für Juli tun, wenn sicher ist dass du keinen Job mehr hast. Ansonsten hantierst zu mit einer Zukunftsprognose, das hat der Richter nicht gerne.
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(03-06-2020, 22:05)Pennfred schrieb: Arbeitslosigkeit ist nur eine vorübergehende Erscheinung, welche nicht rechtfertigt den Unterhalt zu kürzen. So hat man mir das damals erzählt wie ich arbeitslos wurde und keinen Trennungsunterhalt an meine Ex zahlen wollte. Dein Anwalt scheint auch eine rechte Pfeife zu sein, vielleicht solltest Du einen anderen konsultieren, wenn er sich nicht meldet, aber sei auch auf der Hut ihm zu viele Fragen zu stellen, da jeder Brief kostet.
Viel Glück
Gruß Pennfred
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Vielen Dank für die Antwort...
Ich zahlen schon 19 Monate Trennungsunterhalt. Sie hätte nachdem das Kind ins Kindergarten ging Arbeit suchen sollen. Sie hat seit 9 Monaten nicht getan. War das bei dir auch so?
Was meinst du mit Brief und Anwaltskosten genau? Ich habe mit ihm vereinbart, dass er den gesetzlichen Verfahrenswert nimmt.
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03-06-2020, 23:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-06-2020, 23:08 von akay.)
(03-06-2020, 22:38)p__ schrieb: 1) Es war leider keine kurze Ehe, dafür war sie dann doch zu lang. Wenn Ehegattenunterhalt bezahlt werden muss, dann wird der aber leicht zu befristen sein. Ob, das ist jetzt nicht zu beurteilen. Da spielen viele Faktoren eine Rolle.
2) Arbeitslos heisst ja zunächst mal nicht ohne Einkommen. Wie gesagt, für den Kinderunterhalt wird das erst mal nicht ändern, für andere Unterhaltsalten aber schon. Probleme könnte es geben, wenn du keine Bewerbungen nachweisen kannst. Dann wird man dir vorwerfen, dich absichtlich in die Arbeitslosigkeit geflüchtet zu haben, um den berechtigten Forderungen der Ex zu entkommen. Auch in einer aufrechten Ehe wäre es normal gewesen, sich zeitnah wieder zu bewerben, wirst du hören.
3) Siehe Frage 2. Kindesunterhalt: Nein. DenTrennungsunterhalt kannst du auch jetzt schon reduzieren. Ich würde das aus taktischen Gründen aber erst für Juli tun, wenn sicher ist dass du keinen Job mehr hast. Ansonsten hantierst zu mit einer Zukunftsprognose, das hat der Richter nicht gerne.
Fakten und Fragen
Zu 1) Sie hat vor unserer Ehe und vor der Geburt unseres Kindes gearbeitet. Die Ehe hielt nicht mal 4 Jahre. Ich zahle 19 Monate Unterhalt. Ich weiß nicht wie lange der Scheidungsverfahren dauert. Wir haben kein Haus oder gemeinsame Sachen. Bis die Scheidung rechtskräftig ist müsste ich weiterhin Trennungsunterhalt zahlen.
Zu 2) Bei mir Ja. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld. (weil seit 10 Monaten fest angestellt). Ich hatte mündliche Zusage, dass der Vertrag verlängert wird aber die Krise wird immer schlimmer. Noch hat man die Zusage nicht zurückgezogen.
Zu3) Ich zahle den Höchstbetrag für Kindesunterhalt. Wenn ich arbeitslos werde bekomme ich kein Geld. Ich soll weiterhin den Maximalbetrag zahlen? Ich habe für diesen Monat im Voraus bezahlt. Nächsten Monat kürze ich auf jeden fall den Trennungsunterhalt. Wobei das Verfahren seit 5 Monaten nicht mal angefangen hat!
Bonus
Sie hat vor und während unserer Ehe gearbeitet. Soweit ich weiß, ist nach Ablauf des Trennungsjahres verpflichtend zu arbeiten. Unser Kind ist über 3 Jahre alt.
Ich hoffe nicht nur ich sondern viele andere Leser profitieren von deinen Antworten.
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Warst du vorher nirgends angestellt? Trennungsunterhalt hast du ja schon vor dem jetzigen Job bezahlt. Selbständig?
Zitat:Bis die Scheidung rechtskräftig ist müsste ich weiterhin Trennungsunterhalt zahlen.
Nein. Wie schon gesagt, Trennungsunterhalt verblasst nach 12 Monaten immer mehr. Zahlen musst du sowieso erst, wenn der Unterhalt auch vollstreckbar ist. Das ist er im Moment gar nicht. Stelle die Zahlung für Juli ein und warte ab, wie die Gegenseite reagiert. Sollen sie doch klagen.
Bei Kindesunterhalt sieht die Sache anders aus. Sofern er nicht tituliert ist, überweise den Mindestunterhalt. Da kanns aber leicht passieren, dass du nach einer Klage gegen dich aufläufst. Runter vom Mindestunterhalt kommt du nicht. Runter vom Maximalunterhalt auf Mindestunterhalt hat nach einigen Monaten ohne Einkommen Chancen. Da wird man fragen, was du unternommen hast, um deinen Fähigkeiten und deiner Ausbildung entsprechend wieder viel Geld zu verdienen, Die müssen dir deshalb gar nichts nachweisen, die unterstellen dir einfach diese Erwerbsmöglichkeiten und du musst nachweisen, dass du keinen Job mehr bekommst.
Das misslingt regelmässig trotz Vorlage von vielen Bewerbungen, Nachweis von Gesundheitsproblemen etc. Es gibt teilwesie extreme Fälle im Forum dazu.
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(03-06-2020, 23:32)p__ schrieb: Warst du vorher nirgends angestellt? Trennungsunterhalt hast du ja schon vor dem jetzigen Job bezahlt. Selbständig?
Ja. Ich war Selbständig. Ich habe ein gutes Angebot bekommen mit der Option auf Feststellung. Bin aber befristet angestellt.
Zitat:Bis die Scheidung rechtskräftig ist müsste ich weiterhin Trennungsunterhalt zahlen.
Nein. Wie schon gesagt, Trennungsunterhalt verblasst nach 12 Monaten immer mehr. Zahlen musst du sowieso erst, wenn der Unterhalt auch vollstreckbar ist. Das ist er im Moment gar nicht. Stelle die Zahlung für Juli ein und warte ab, wie die Gegenseite reagiert. Sollen sie doch klagen.
Bei Kindesunterhalt sieht die Sache anders aus. Sofern er nicht tituliert ist, überweise den Mindestunterhalt. Da kanns aber leicht passieren, dass du nach einer Klage gegen dich aufläufst. Runter vom Mindestunterhalt kommt du nicht. Runter vom Maximalunterhalt auf Mindestunterhalt hat nach einigen Monaten ohne Einkommen Chancen. Da wird man fragen, was du unternommen hast, um deinen Fähigkeiten und deiner Ausbildung entsprechend wieder viel Geld zu verdienen, Die müssen dir deshalb gar nichts nachweisen, die unterstellen dir einfach diese Erwerbsmöglichkeiten und du musst nachweisen, dass du keinen Job mehr bekommst.
Das misslingt regelmässig trotz Vorlage von vielen Bewerbungen, Nachweis von Gesundheitsproblemen etc. Es gibt teilwesie extreme Fälle im Forum dazu.
Was ist mit Corona? Wenn die Gerichte selbst eine Scheidungsverfahren nicht mal nach 5 Monaten öffnen können und nicht auf Anfragen reagieren? Wo sehr viele Leute Kurzarbeit haben. Wo die Automobilbranche schon vor Corona in der Krise war und jetzt noch mehr? Wo die Arbeitsämter nicht geöffnet haben? Wo Kontaktbeschränkungen herrschen?
Bin ich zu optimistisch und gutgläubig?
Ich könnte mich auch ins Ausland absetzen aber nicht abtauchen. Das wäre ein Option. Die Scheidung würde hier weiter laufen. Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt können Sie im Ausland klagen.
Wie hoch wäre Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt wenn ich im Ausland leben würde? Z.B Rumänien. Müsste ich die deutschen Preise zahlen? Ich konnte im Internet nichts finden. Hat jemand Erfahrungen?
Vielen Dank für die Antworten.
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(03-06-2020, 23:46)akay schrieb: Bin ich zu optimistisch und gutgläubig?
Du bist nur noch nicht in der Realität des Unterhaltsrechts angekommen. Das wundert mich etwas, du hast doch einen Anwalt, der sollte dir eigentlich schon solche grundlegenden Mechanismen erklärt haben.
Das Ausland ändert nichts. Wenn du nichts zahlen willst, musst du so verschwinden, dass du dauerhaft über Jahrzehnte nicht gefunden wirst, keinen neuen Pass brauchst. Das ist nicht einfach.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2020, 00:09 von akay.)
(03-06-2020, 23:50)p__ schrieb: (03-06-2020, 23:46)akay schrieb: Bin ich zu optimistisch und gutgläubig?
Du bist nur noch nicht in der Realität des Unterhaltsrechts angekommen. Das wundert mich etwas, du hast doch einen Anwalt, der sollte dir eigentlich schon solche grundlegenden Mechanismen erklärt haben.
Das Ausland ändert nichts. Wenn du nichts zahlen willst, musst du so verschwinden, dass du dauerhaft über Jahrzehnte nicht gefunden wirst, keinen neuen Pass brauchst. Das ist nicht einfach.
Haha
Mein Anwalt meint das mit dem Trennungsunterhalt kurzen erst nach dem das Verfahren eröffnet ist. Ich erreiche Ihn schlecht. Er reagiert nicht auf meine Anrufe. Dabei habe ich ihn in den letzten 5 Monaten nur 5 Mal kontaktiert. Was soll ich machen?
" Das Ausland ändert nichts. Wenn du nichts zahlen willst…". Ich will nicht untertauchen. Wenn ich z.B. in Rumänien lebe würde, wie hoch wären die Unterhaltszahlungen? Genauso hoch wie wenn ich in Deutschland leben würde? Ich habe im Internet nichts dazu gefunden. Es ist mir klar, wenn ich im europäischen Ausland lebe, dass ich Unterhalt zahlen muss. Mir geht es um die Höhe. Welches Land in Europa wäre dazu am besten geeignet? Hat da jemand Erfahrungen.
Vielen Dank für die Antworten.
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Bitte lies doch mal was hier schon mehrfach geschrieben wurde. Ausserden les Dich mal in die Geschichten der anderen ein. Es ist erstmal ganz einfach. Ab Juli zahlst Du KEINEN Cent Trennungsunterhalt mehr und fuers Kind zahlst Du den Mindestsatz. Dann suchst Du Dir mal einen gescheiten Anwalt und bereitest Dich auf die Klage der Exe vor. Lese Dich viele Abende lang durchs Forum und verlass Dich NIEMALS auf den neuen Anwalt, selbst wenn er gut ist. Mach Dich selber schlau und sei besser als er.
Hoer auf darauf zu vertrauen, dass es Gerechtigkeit fuer Vaeter beim Familiengericht gibt. Sei geschickt und plane vorausschauend. Sprich wenn Du arbeitslos wirst, tue alles um vor Gericht nachweisen zu koennen dass Du Dich ja intensivst um Arbeit bemueht hast um Mutti weiterhin durchfuettern zu koennen. Frau und Justiz werden Dir alle Fallen stellen die irgendwie moeglich sind, bereite Dich drauf vor und sei immer einen Schritt voraus und schlauer als die.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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04-06-2020, 01:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2020, 01:31 von akay.)
(04-06-2020, 01:10)kay schrieb: Bitte lies doch mal was hier schon mehrfach geschrieben wurde. Ausserden les Dich mal in die Geschichten der anderen ein. Es ist erstmal ganz einfach. Ab Juli zahlst Du KEINEN Cent Trennungsunterhalt mehr und fuers Kind zahlst Du den Mindestsatz. Dann suchst Du Dir mal einen gescheiten Anwalt und bereitest Dich auf die Klage der Exe vor. Lese Dich viele Abende lang durchs Forum und verlass Dich NIEMALS auf den neuen Anwalt, selbst wenn er gut ist. Mach Dich selber schlau und sei besser als er.
Hoer auf darauf zu vertrauen, dass es Gerechtigkeit fuer Vaeter beim Familiengericht gibt. Sei geschickt und plane vorausschauend. Sprich wenn Du arbeitslos wirst, tue alles um vor Gericht nachweisen zu koennen dass Du Dich ja intensivst um Arbeit bemueht hast um Mutti weiterhin durchfuettern zu koennen. Frau und Justiz werden Dir alle Fallen stellen die irgendwie moeglich sind, bereite Dich drauf vor und sei immer einen Schritt voraus und schlauer als die.
Hallo Kay! Vielen Dank. Es hilft ungemein wenn Betroffene helfen können. Mir sei bitte verziehen dass die viele Fragen stelle. Ich zahle mehr als das doppelte was Sie in Ihrem Beruf verdienen würde (Trennungsunterhalt + Kindesunterhalt). Seit kurzem verweigert Sie auch den Kontakt. Das ärgert mich sehr. Ich danke hier allen, es tut gut wenn man gleichgesinnte Leidensgenossen hat und werde natürlich berichten wie es weiter geht.
Das lesen ist sehr schwer. Es stehen hier sehr wertvolle Informationen. Leider ist das Hintergrundrauschen sehr groß. Man findet das gesuchte nicht.
Ich bin über 40 und hatte bis jetzt nichts mit Anwälten zutun. Daher tue ich mir schwer. 2 Konkrete Fragen hätte ich noch:
1.) Ich werde meinen Anwalt wechseln. Er hat das Scheidungsverfahren eröffnet und dann Einspruch gegen Scheidungseinspruch meiner ex gelegt. Mit welchen Kosten müsste ich rechnen. Wie mache ich einen Wechsel? Wie finde ich einen guten Anwalt?
2.) Ich kann beruflich im Ausland arbeiten. Ich will nicht untertauchen. Wie hoch wären die Unterhaltsforderungen aus Deutschland aus z.B. nach EU-Ausland? Ist es besser wenn ich mich hier abmelde und im Ausland anmelde? Ich wäre schwerer zu greifen und nicht der deutschen Justiz hilflos ausgeliefert.
Viele Grüße und vielen Dank.
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Wenn Du ins Ausland gehst, werden Unterhaltsforderungen dort vollstreckt. Dazu gibt es hier seitenweise Infos, durch die man sich halt durcharbeiten muss. Als erster Einstieg in die Thematik ist die Website deiner künftigen "Unterhaltshunter" zu sehen:
https://www.dijuf.de/unterhaltsrealisier...sland.html
Den Anwalt wechselst Du dadurch, in dem Du deinem jetzigen das Mandat entziehst und Dir einen neuen suchst. Zur Auswahl wirst Du auf Dein Bauchgefühl hören müssen und auf die Tatsache, dass Du für viele Anwälte ein potentieller Geldeimer bist, aus dem sich hemmungslos bedient werden kann.
Korrekt arbeitende Anwälte geben Hinweise auf die entstehenden Kosten, schicken gegnerische und eigene Briefe sofort zu, sind erreichbar, sprechen über die möglichen Risiken so wie über die Chancen, handeln nicht streitverschärfend, haben eine gute Ausdrucksweise in Sprache und Schrift.
Geldgierige Anwälte sorgen für hohe Streitwerte, verlangen Vorauszahlung und wollen über die Einkommenssituation des Mandanten frühzeitig im Bilde sein.
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Du darst nach Rumänien auswandern und dort Arbeiten, kein Problem.
Du darfst dich aber finanziell nicht verschlechtern, das heißt du zahlst in Rumänien genauso viel wie in D.
Dir wird fiktives Gehalt angerechnet
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Wenn Du das ganze wirklich richtig angehen willst, wirst du Wochen wenn nicht Monate brauchen um Dich zu informieren und Dir die Infos zusammenzusuchen. Das praesentiert Dir keiner auf dem Silbertablett. Das ging uns allen wohl aehnlich. Les Dich durchs Forum, habe ich damals auch gemacht. Und nochmals, solange es kein Urteil gibt oder Du einen Titel unterschrieben hast, kann Dich niemand pfaenden. D.h. Du kannst jegliche Zahlungen einstellen und musst dann erst auf Zahlung verklagt werden. ABER den Mindestsatz an Kindesunterhalt solltest Du auf jeden Fall zahlen.
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Vielen Dank für eure Antworten,
ich habe jetzt ein Einstieg und ein Gefühl dafür was einen erwartet... Mich stört vor allem der Trennungsunterhalt, da die Scheidung ja noch lange hinausgezögert werden kann. Kindesunterhalt stört mich weniger.
Ich habe ein Vorteil, dass bei mir nichts zu verfänden gibt. Ich habe kein Eigentum oder sonstiges Vermögen. Ich denke, das ist schon mal was positives.
Ich werde mich jetzt einlesen.
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Zahle den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Stell den Trennungsunterhalt ein.
Warte was passiert.
Viel Spaß beim lesen und fang mit der FAQ an.
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(04-06-2020, 09:44)kay schrieb: Wenn Du das ganze wirklich richtig angehen willst, wirst du Wochen wenn nicht Monate brauchen um Dich zu informieren und Dir die Infos zusammenzusuchen. Das praesentiert Dir keiner auf dem Silbertablett. Das ging uns allen wohl aehnlich. Les Dich durchs Forum, habe ich damals auch gemacht. Und nochmals, solange es kein Urteil gibt oder Du einen Titel unterschrieben hast, kann Dich niemand pfaenden. D.h. Du kannst jegliche Zahlungen einstellen und musst dann erst auf Zahlung verklagt werden. ABER den Mindestsatz an Kindesunterhalt solltest Du auf jeden Fall zahlen.
Nach der Dusseldorfer Tabelle sind es 267€. Habe ich richtig gerechnet?
Vielen Dank
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Ja, und zieh vorsorglich noch die Hälfte des Kinderbonus ab in dem Monat im dem der gezahlt werden sollte :-)
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(04-06-2020, 01:30)akay schrieb: Ich zahle mehr als das doppelte was Sie in Ihrem Beruf verdienen würde (Trennungsunterhalt + Kindesunterhalt). Seit kurzem verweigert Sie auch den Kontakt. Das ärgert mich sehr.
Dann wird es jetzt allerhöchste Zeit, den Geldhahn zuzudrehen. Trennungsunterhalt einstellen, Kindesunterhalt auf das Minimum (aktuell ca. 140.- € / Monat) reduzieren.
Diese Sprache versteht JEDE Frau SOFORT.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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Ich würde den KU korrekt nach DT bezahlen.
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Nach Düsseldorfer Tabelle heisst, auf Basis des jetzigen hohen Einkommens, der letzten 12 Monate.
Es könnte zu früh sein, beim Kindesunterhalt eine Klage zu riskieren. Erst muss der Einkommenshochstand weg. Nicht nur in Aussicht, sondern tatsächlich.
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