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Zweitwohnsitz
#1
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Hallo, 
Kurze Beschreibung der Situation... Da ich es leid bin in die Schublade der bösen Mama gesteckt zu werden... 

1.trennung 2016...Leider stellte sich heraus das mein Mann ein schlimmer narzisst ist und meine Familie hat mich rausgeschlagen.. Er meinte er nimmt mir alles wenn ich gehe (Kind, Geld, Auto, ect)

2.2018 endlich geschieden und umstieg auf Wechsel O'Dell (Woche/woche) - zur Info ich bin selbst ein trennungskind und habe meine Tochter immer bestärkt zu ihren Vater zu gehen und er durfte sie immer sehen mit mind. 2 Übernachtungen jede Woche...

3.haben uns geeinigt Kindergeld und kosten(kita, essen, Versicherung, ect) durch 2 zu machen.. Da dies etwa 110 Euro im Jahr sind wollten wir das jährlich machen-- naja er hat es nicht gezahlt.. Daraufhin hab ich nur gesagt das rein rechtlich er mehr zahlen müsste aber ich auf seine Almosen nicht angewiesen bin...


Nun jetzt zur Situation... Ich hatte das Glück das unsere Tochter bei mir gemeldet ist.. Jetzt möchte er den zweitwohnsitz bei sich anmelden..
Ich verstehe das und bin bereit diesen Schritt zu gehen, wollte mich nur vorab informieren was dies für Konsequenzen hat... Ob er wenn es ihn wieder sticht mir damit schneller mein Kind nehmen kann oder iwas anderes bewirken kann... 
Ich bin mittlerweile ein gebrannte Kind und sehr vorsichtig geworden da er so oft Hintergedanken hat... Zb will er im Jahr immer 1 Tag mehr und nicht 50/50 habe erfahren das er somit den lebensmittelpunkt bei sich hat Sad
Ich möchte einfach nur das es unseren Kind gut geht und nicht immer an iwelche fallen denken.
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#2
Erstellt eine Elternvereinbarung über euer Betreuungmodell, das Wechselmodell. Dann fällt es schwerer, wenn einer auf Idee kommt es einseitig abzubrechen. Gut wärs, wenn ihr darin auch vereinbart, welche Kosten halbiert werden. Das vermindert Diskussionen und einseitige Vorteilsnahmen. Ganz zu verhindern ist es nicht.

Im Melderecht gibt es nur einen Hauptwohnsitz, im Zivilrecht zwei gleichwertige Wohnsitze. Ein Zweitwohnsitz im Melderecht ist eben das, was das Wort besagt: Nur zweiter. Die sich aus einem Erstwohnsitz ergebenden Rechte sind damit nicht verbunden.
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#3
OK danke. Ja das mit wechselmodell haben wir damals vor Gericht geklärt. Aber um das Geld geht es mir nicht. Ich möchte nur nicht das er mir unsere Tochter nehmen kann..
Da kann ich sie ja ruhigen Gewissens bei ihm als 2.wohnsitz anmelden.
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#4
Ja, der Nebenwohnsitz erhöht nicht die Chancen, das Kind ganz herüberzuziehen. Man kann diesen Nebenwohnsitz auch nicht einfach einseitig zum Hauptwohnsitz heraufstufen. Und mehrere Hauptwohnsitze gibt es wie gesagt nicht. In Zweifelsfällen ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Auch bei Kindern, deren Eltern das Sorgerecht im paritätischen Wechselmodell ausüben gelten diese Regeln. Lässt sich nicht feststellen, welche Wohnung den Schwerpunkt bildet, müssen sich die Eltern darüber einigen, welche Wohnung Hauptwohnung ist. Ist eine Einigung nicht möglich, ist die Wohnung Hauptwohnung, die in der Vergangenheit bereits Hauptwohnung der Minderjährigen war. Das wurde auch durch die Instanzen hindurch und dann höchstgerichtlich geklärt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.09.2015, Aktenzeichen 6 C 38.14).

Kinder ab 16 können sich bei solchen Streitigkeiten selbst vertreten.
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#5
Hallo Mind,
"Ich möchte nur nicht das er mir unsere Tochter nehmen kann"
Für mich klingt Deine Beschreibung so, als würde diese Sorge auch beim Vater bestehen, könnte das sein?
Zweitwohnsitz hat praktisch keine Bedeutung.

Das mit dem einen Tag mehr macht mich aber stutzig, evtl. geht es doch ums Geld?
Bei 51 / 49 zahlt oft der mit 49% vollen Unterhalt. (Meist der Vater)

Grüße Marcus
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#6
(15-06-2020, 13:16)Marcus schrieb: Das mit dem einen Tag mehr macht mich aber stutzig, evtl. geht es doch ums Geld?
Es geht ihr nicht ums Geld! Nie hörst Du zu! Angry *türknall

VM Cool
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#7
Vater Morgana schrieb:
Marcus schrieb:Das mit dem einen Tag mehr macht mich aber stutzig, evtl. geht es doch ums Geld?
Es geht ihr nicht ums Geld! Nie hörst Du zu! Angry *türknall

VM Cool
Nein Ihr nicht, das habe ich schon verstanden, aber vielleicht ihm. Wenn er einen Tag mehr möchte, als sie, bereitet er vielleicht Unterhaltsforderungen vor. Wäre jedenfalls naheliegend.
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#8
Naja, 1 Jahr hat 365 Tage, das lässt sich nunmal nicht durch 2 teilen, einer hat immer einen Tag mehr im jahr, daher geht eh nie 50:50 (rein hypothetisch)
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#9
ein zinsjahr hat 360 tage...vielleicht ein erziehungsjahr auch?

vieleicht weis die petriebsmittelpereitstellung was dazu...
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#10
(16-06-2020, 16:13)netlover schrieb: ein zinsjahr hat 360 tage...vielleicht ein erziehungsjahr auch?

vieleicht weis die petriebsmittelpereitstellung was dazu...

Ein Jahr hat auch 52 Wochen, das ist durch 2 teilbar.
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#11
mein excel schafft das nicht.... Big Grin Big Grin
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#12
Jedes Schaltjahr klappts.
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