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Pfändung wg. KinUnt steht bevor, ist mein angedachten Weg sinnvoll?
#1
Hallo in die Runde,

danke zunächst mal an alle, die das Forum mit ihrem Wissen bereichern.
Ich lese schon länger mit und denke, mittlerweile ruhig und sachlich mit diesen Herausforderungen umgehen zu können.

Nun zu meiner Situation:
Für meine minderjährigen Kinder sind Zahlungen für Kindesunterhalt beim JA tituliert worden.
Seit einigen Monaten bin ich krisenbedingt nicht mehr in der Lage, kompletten Kindesunterhalt zu zahlen.
Ich bin als Freiberufler und in einem Midijob tätig. Es fehlen einige hundert Euro.

Das JA interessiert das natürlich nicht, und nun flatterte eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen ins Haus (Frist bis Mitte Juli).
Ich denke mal, das als erstes eine Lohnpfändung des Midijobs durchgeführt werden wird.
Mein Konto wird als P-Konto mit erhöhten Freibeträgen geführt.

Die Folgen sind wahrscheinlich diese/ mein weiterer Weg ist so angedacht:
- Nach der Pfändung beim Midijob wird mir dieser Arbeitgeber kündigen
- Mit dem verbleibenden Freiberuflereinkommen kann ich mich gerade selber über Wasser halten, KU gibt es dann nur noch in Kleinstbeträgen
- Eine anschließende Arbeitsaufnahme in einen neuen Mini- oder Midijob ist für mich ausgeschlossen, ich weiss, dass es meinen Kindern auch ohne meine Zahlungen gut geht
- Dann Strafverfahren nach § 170, wobei mir auch Knast egal wäre - ich baue danach meine freiberufliche Tätigkeit wieder neu auf

Fragen zu diesen angedachten Weg:
1. Was mein Freiberuflereinkommen angeht, ist es sinnvoll, es soweit zu senken, dass mit HartzIV aufgestockt werden muss?
2. Ich es richtig, dass auch ein P-Konto mit erhöhten Freibetragen bis auf den im 170er-Verfahren festgestellten Selbstbehalt gepfändet werden kann?
3. Was haltet Ihr von dem Gedanken, den Freiberuflerjob hinzuschmeissen und den Midijob fortzuführen?
Das Midijob-Einkommen (ca. 650 € netto) wäre ohne weitere Einkünfte sicherlich nicht pfändbar, oder?
4. Habe ich die zu erwartenden Schritte von JA und Justiz richtig eingeschätzt?
5. Habe ich etwas übersehen, kann ich etwas anders/besser machen?

Ich habe ein paar Optionen, wie ihr seht.
Das ist auf der einen Seite ganz gut, verkompliziert es auf der anderen Seite aber.

Danke für eure Hilfe!!
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#2
(09-07-2020, 22:34)Papaonkel schrieb: Für meine minderjährigen Kinder sind Zahlungen für Kindesunterhalt beim JA tituliert worden. OK ...Normal
Seit einigen Monaten bin ich krisenbedingt nicht mehr in der Lage, kompletten Kindesunterhalt zu zahlen. Höhe des Unterhalts den Du jetzt bezahlst ?
Ich bin als Freiberufler und in einem Midijob tätig. Es fehlen einige hundert Euro. Zahlen !

Das JA interessiert das natürlich nicht, und nun flatterte eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen ins Haus (Frist bis Mitte Juli). Die können den ganzen tag drohen wenn Sie das wollen !
Ich denke mal, das als erstes eine Lohnpfändung des Midijobs durchgeführt werden wird. Nö auf blauen Dunst und ohne 850 d ZPO u.s.w geht das nicht.
Mein Konto wird als P-Konto mit erhöhten Freibeträgen geführt. Das ist doch was...also gibt es keine Überraschungen ausser die wollen nach § 850 d zpo pfänden.

Die Folgen sind wahrscheinlich diese/ mein weiterer Weg ist so angedacht:
- Nach der Pfändung beim Midijob wird mir dieser Arbeitgeber kündigen Warum ?...
- Mit dem verbleibenden Freiberuflereinkommen kann ich mich gerade selber über Wasser halten, KU gibt es dann nur noch in Kleinstbeträgen Aufstocken
- Dann Strafverfahren nach § 170, wobei mir auch Knast egal wäre - ich baue danach meine freiberufliche Tätigkeit wieder neu auf Soweit bist Du noch lange nicht oder hast Du mit denen schon länger Stress ? In der Corona Krise werden von diesen Strafanzeigen voraussichtlich abgesehen,

Fragen zu diesen angedachten Weg:
1. Was mein Freiberuflereinkommen angeht, ist es sinnvoll, es soweit zu senken, dass mit HartzIV aufgestockt werden muss?...das Aufgestockt werden kann...könnte Sinn machen !
2. Ich es richtig, dass auch ein P-Konto mit erhöhten Freibetragen bis auf den im 170er-Verfahren festgestellten Selbstbehalt gepfändet werden kann? Es gibt eine Berechnung die die Staatsanwaltschaft durchzuführen hat um eine Anklage zu rechtfertigen. Du bist aber noch nicht so weit. 
3. Was haltet Ihr von dem Gedanken, den Freiberuflerjob hinzuschmeissen und den Midijob fortzuführen? Das weißt nur Du !
Das Midijob-Einkommen (ca. 650 € netto) wäre ohne weitere Einkünfte sicherlich nicht pfändbar, oder? NEiN...nicht pfändbar 850 d zpo ca 750-950 je nach Gericht und Stadt.

Siehe Oben..nur mal als grobe Antwort ! Gute Nacht...
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#3
Hallo,

beschaeftige Dich doch mal mit dem Thema "Aufstocken". Gib das mal hier in die Suche ein, genauso wie bei Tante Google. Ausserdem gibt es hier im Forum Vaeter die sich damit im Gegensatz zu mir bestens auskennen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
(09-07-2020, 22:34)Papaonkel schrieb: - Dann Strafverfahren nach § 170, wobei mir auch Knast egal wäre
Knast gibt es nur für die, die bei der Verhandlung schreien: ich zahle nie wieder Unterhalt.
Sogar ich mit meinen 36K Schulden bin immer noch nicht im Knast. Ich bin bereit zu bezahlen, kann aber leider nicht Wink
Ob es jetzt in der Krisezeit JA traut sich jemanden anzuzeigen, glaube ich nicht

Wegen P-Konto wurde schon geschrieben 960 EUR(GruSi Höhe) ist dein sicherer Limit
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#5
Eine Bewertung der Strategien ist nicht möglich. Was die freiberufliche Tätigkeit einbringt, wie sicher das ist, wie kontinuierlich, ob der Arbeitgeber in der lohnabhängigen Tätigkeit wirklich kündigt, wie alt die Kinder sind (geht das noch 15 Jahre oder 2 Jahre?), was "Minibeträge" sind (Mindestunterhalt? Ein symbolischer Euro?), da sind endlos unbestimmte Parameter.

(09-07-2020, 22:34)Papaonkel schrieb: Habe ich die zu erwartenden Schritte von JA und Justiz richtig eingeschätzt?

Ob die überhaupt pfänden, ist noch nicht gesagt. Sie tun es, wenn es wirklich was zu holen gibt. Aber wenn absehbar ist, dass damit nicht einmal der laufende Unterhalt zu holen ist, könnte das auch dauern. Zur Zeit geht es vielen Vätern so, was zu einem Arbeitsstau in der Kinderbussgeldstelle, dem Jugendamt führt. Da wird man vielleicht zunächst mit Stundung kommen und ein Schuldberg wächst an. Erlassen wird dir kein einziger Cent.

Als Freiberufler kann man auch aufstocken. Dabei spielen aber weitere Lebensumstände eine Rolle. Neue Frau im Bedarfsgemeischaft zum Beispiel. Erster Weg ist das Jobcenter, Antrag stellen, nachdem du den ersten Monat mit zu wenig Einkommen erlebst.

Eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung ist in dieser Situation ausgeschlossen.
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#6
Danke für alle bisherigen Antworten!

Genauere Zahlen möchte ich nicht aus Gründen der Anonymität lieber nicht nennen...

Falls es denn passieren sollte, hätte ich noch eine Frage zum Ablauf der Pfändung nach § 850 d zpo.
Pfändet das Jugendamt direkt nach Ablauf der Frist von alleine oder muss es einen Pfüb bei Gericht beantragen (den Titel habe ich beim JA unterschrieben)?
Verzögert sich dadurch die Pfändung ein paar Tage oder ein paar Wochen oder ist das höchst unterschiedlich?
Wäre schön, wenn mein Juli-Lohn noch in meine Tasche fließen könnte.
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#7
Gerade das ist der Sinn eines Titels: Dass sofort gepfändet werden kann, ohne sonstige Verwaltungsakte. Du hast dich mit einem Titel einer sofortigen Vollstreckbarkeit unterworfen. Wann sie pfänden, ob überhaupt, weiss keiner. Wenn du Mindestunterhalt gezahlt hast, steigen die Chancen dass fehlende Differenzbeträge zum Titel erstmal nur zu ungepfändeten Schulden werden.
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#8
Danke, p_!

Ich möchte versuchen, noch ein wenig in die Zukunft zu schauen.
Also, der Midijob wird weg sein (ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber demotivierte Leute behalten will, zumal der Arbeitsmarkt momentan genügend Arbeitskräfte anbietet).
Dann wird die Pfändung ja auf mein P-Konto zugreifen, wobei mir 960 Minimum gelassen werden (ob das wirklich so kommt, muss ich, wie ihr geschrieben habt, abwarten, aber ich will auf ein Worst-Case-Szenario vorbereitet sein).
Dann würde ich zum Jobcenter gehen, aufstocken - vielleicht gibt es 200, 300 €.

Nun die Frage: wenn dieses Geld vom Jobcenter eh gepfändet wird, warum dann überhaupt aufstocken?
Okay, durch die aufstockenden Zahlungen würde der Schuldenstand nicht so stark wachsen, dafür habe ich aber die Bürokraten an der Backe.

Vielleicht wäre es für mich der beste Kompromiss, mich mit den 960 € abzufinden und dafür meine Ruhe zu haben...

Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?
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#9
Als Arbeitsloser bleiben dir etwa 880€.
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#10
Als Aufstocker entstehen normalerweise keine Schulden. Mit Schulden musst du dich ansonsten sehr lange herumschlagen, das ist aufwendiger wie sich jetzt mit dem Jobcenter herumzuschlagen.

Ausserdem kriegt die eine Behörde dann ab, was sie andere verbricht...
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#11
Hm, ja, wenn dann in 10 Jahren die Unterhaltspflicht endet, wären Schulden nicht hilfreich, um noch mal durchzustarten...

Dann würde mich mal interessieren, wie das Leben eines unterhaltspflichtigen Aufstockers so aussieht.
Mit dem Jobcenter habe ich überhaupt keine Erfahrungen.

Muss man z. B. jede Woche 3 Bewerbungen schreiben und ab und zu eine Massnahme mitmachen?
Hängt es sehr vom Sachbearbeiter ab, wie hart man rangenommen wird?
Können für schon bis aufs letzte Hemd Gepfändete Sanktionen verhängt werden?

Würde mich über Erfahrungsberichte freuen!
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#12
Für mich ist das JC so mit das assozialste was es in D an Behörden gibt, schlimmer als JA, JC gehört in die NS Zeit.
Es gibt hier im Forum einen Member der schon seit vielen Jahren Glück mit denen hat also kann es auch gut gehen.
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#13
Ich bin selbst freiberuflich tätig, ganz magere Einnahmen. Doch die Aussichten stehen gut, damit künft auf die Beine zu kommen. Vielleicht hilft, dem Amt 50 Euro anzubieten, alternativ darzulegen, dass du deine freiberufliche Tätigkeit bei etwaiger Pfändung sofort an den Nagel hängen müsstest.
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