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Richtige Strategie mit Jugendamt?
#1
Hallo Zusammen, 
ich bräuchte mal bitte Eure Einschätzung.
Kurz und knackig meine Geschichte :
- 2003 Kind geboren, Unterhaltstitel vorhanden
- 2017 Arbeit verloren und habe Firma gegründet und bin dort nur Gesellschafter. Keine Dividendenausschüttungen bisher und geplant
- Lebensunterhalt bestreite ich von den Rückzahlung vom Gesellschafterdarlehen + Mieteinnahmen ( 400 Euro). 
- Lebe bei meinen Eltern wieder. 
- Meiner Firma geht es nicht gut.... 
- Seit 2018 keine Zahlungen an die Kindesmutter, Kindesmutter bezog seither Unterhaltsvorschuss. 

Jugendamt:
- Jugendamt macht immer weiter Stress und glaubt mir nicht dass ich von 400 Euro Mieteinnahmen lebe. Rückzahlung meines Gesellschafterdalehens sind für mich keine Einnahmen, höchstens vermögen (Bei Firmengründung habe ich Unterhalt pünktlich bezahlt)
- Jugendamt will dass ich 20-30 Bewerbungen schreibe pro Monat. 
- Und natürlich und verständlich: ich soll den Unterhalt wieder selber zahlen und den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen+ Tilgung Schulden bei der Kindesmutter
- Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse 5KEuro und Kindesmutter 2KEuro. 

Bin jetzt am Grübeln, bei paar Punkten 
1. Was würde passieren wenn ich mich bei der Gesellschaft einstelle (Sales Manager oder so) und mir ein Nettolohn von 1000 Euro auszahlen lassen und dem Jugendamt vorschlage von den 1000 Euro den Mindestunterhalt zu zahlen + Rückzahlungen der Schulden (50 Euro ans Jugendamt und 50 Euro an die Kindesmutter). Würde das Jugendamt drauf eingehen (eure Einschätzung/Erfahrenswerte) oder würden die darauf bestehen dass ich wie früher mich irgendwo einstelle und auf damaligen Gehaltsniveau (ca.3.5kEuro/Monat Netto= weiterarbeite? 
2. Ich schreibe pro Tag 1-2 Bewerbungen (Linkedin Schnellbewerbung). Kann man das unendlich lange machen? Muss jetzt die Bewerbungen einreichen, natürlich reagieren vielleicht 5 % der Firmen auf solche Bewerbungen. Ich würde gerne die Antwortschreiben nicht dem Jugendamt senden (Datenschutz?) und auch meine Bewerbungsschreiben würde ich nur ungern den zur Verfügung stellen (Datenschutz?)
3. Mindestunterhalt , verstehe ich das richtig : Kind Altersstufe 3 
497 Euro - 102 Euro = 395 Euro. 
Wenn ich diesen Mindestunterhalt bezahle, dann ist [font=arial, sans-serif]§170, Hausdurchsuchungen, Pfändungen etc kein Thema mehr? [/font]
4. Kann man irgendwie eine Zeugniskopie des Sohnes anfragen, über das Jugendamt? Vielleicht als ...Lebensbeweis oder so... 


Vielen Dank im voraus  Confused Confused
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#2
1. Das Jugendamt würde sagen "endlich kommt wenigstens der Mindestunterhalt, sie schulden uns aber noch die Differenz zum Titel und die Rückstände". Wir erwarten den Zahlungseingang zum nächsten Montag.

2. Witzlos. Das Bewerbungsgeschwätz ist eine Dreckslüge dieses Drecksfamilienrechtsgesockses und nie erfüllbar. Geht nicht, aus. Lieferst du viele Bewerbungen, sind sie nicht plausibel, geografisch zu sehr eingegrenzt, nicht ernsthaft genug, konkrete Absagen fehlen (Familienrechtlicher kennen kein Telefon), pipapo.

3. Ja. Mindestunterhalt schützt dich teilweise bei §170 StGB und ganz schwach von Pfändungen. Das liegt im Ermessen und der Lust des Jugendamts.

4. In diesem Mindesalter musst du erst das Kind danach fragen, dann die Mutter. Du hast keinen Kontakt? Jedenfalls hast du Anspruch auf Zeugnisse, aber die Durchsetzung vor Gericht ist wieder mal de facto schrottig.
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#3
Wenn ich richtig gerechnet habe, dann ist Dein Kind 17 Jahre alt. Mit 18 ist das Jugendamt raus, wenn ich das alles richtig verstanden habe.

Du musst das Thema also lediglich etwas in die länge ziehen und redest dann direkt mit dem Kind. Eine völlig neue Situation!

Hast Du mal darüber nachgedacht, ob Dir das was bringt?


Mit 17 haben viele übrigens auch schon Einkommen. Hast Du Informationen?
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