Mein Fazit
1. Ausrede "Ich kann die Kinder am WE nicht nehmen, da ich noch einen Nebenjob habe" hat seine Folgen
2. Wechselmodell als Notlosung wird es nie geben
3. Es gibt am Ender der Nummer: mehr Kinder am WE und mehr Unterhalt für die Kinder als "gerechter" Ausgleich
die Ex(natürlich Kinder) hat gewonnen. PUNKT! Feierabend
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31-07-2020, 01:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2020, 01:19 von Vater Morgana.)
(30-07-2020, 12:22)Simon ii schrieb: Das dumme ist, daß die Kindesmutter recht hat, denn der Kindesunterhalt steht rein rechtlich den Kindern zu und kann nicht gegen Umgang aufgerechnet werden.
Falsch. Die Kindsmutter und der Kindsvater können im Einvernehmen jede abweichende Regelung treffen. Ende. Aus. Alle glücklich.
Zitat:Nur bei einer hälftigen Betreuung rechnen sich die Unterhaltsansprüche der Kinder gegen die Eltern rechtlich gegenseitig auf.
Wieder falsch. Das gilt nur bei gleichem Einkommen der Eltern. Denn in diesem Fall sind sogar beide Eltern barunterhaltspflichtig und dann geht es i. d. R. nach "Haftungsquote". Wer mehr verdient, leistet Ausgleichszahlungen an den anderen. Gewitzte Rechtsverdreher dichten dabei so fantasievoll, dass beim "echten Wechselmodell" ein Mehrbedarf des Kindes entsteht (z.B. Kinderzimmer beim Vater), der dann in Form von Ausgleichszahlungen entspr. der Haftungsquote an den geringverdienenden Elternteil (Mutter) fließt. Im Zweifel kann das WM teurer für den Vater ausgehen als das Residenzmodell.
Dass es Dreibeiner hierzulande gibt, die diesem Irrsinn überhaupt noch ein Fünkchen Sinn abgewinnen können, verursacht mir Gänsehaut. Dieser Versorgungsschwachsinn muss ersatzlos abgeschafft werden. Es geht nicht an, dass gerade die rachsüchtigen, kaputten Furien für ihre Zerstörungswut noch belohnt werden! Alle leiden darunter: die Väter, die Kinder und die verlorenen Seelen selbst. Und das Alles im Namen der "Unterhaltspflicht"...
Tja - jetzt stell Dir mal vor, dass:
*Du das 3-Fache verdienen würdest,
* keine Zeit für die Kinder hast (aber dennoch mitnimmst),
* erzählst dass die Kinder bei der Mutter albträume haben
* die Möbel und das Haus behältst,
* irgendwelche Geschichten über Schenkungen und Schmeiss mein Klamotten weg, behauptest
* beim Schmuck Dir irgend was zurecht legst, was Du nicht beweisen kannst
* usw.
Da drängt sich doch die Frage auf, warum ihre Anwältin das macht?
Ganz einfach die kommt damit durch und muss nichts beweisen! Die muss nur behaupten.
Der Pit hat mich beklaut - und schwups muss der Pit seine Unschuld beweisen.
Ich habe den Pit nicht beklaut, der hat es mir geschenkt oder wollte es nicht haben - und schwups muss es auch im umgekehrten Fall wieder der Pit beweisen.
Am schlimmsten ist dann, wenn Dir beim Mediator dann noch erzählt wird, dass Du nicht Kompromissbereit wärst und der Ex nur einen auswischen willst. Du dann all diese Dinge auf den Tisch legst und irgendwie keiner die Furien sehen will......
Die männliche Versorgerrolle trifft Dich nämlich auch nach der Scheidung und ohne Trauschein. Während die Frauen jederzeit aus dem Joch der ehelichen Pflichten ausbrechen dürfen - die Rechte verlieren sie freilich nicht.
31-07-2020, 14:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2020, 14:39 von Austriake.)
Der Hinweis vom Zahlesel war gut - verlange nachehelichen Unterhalt von deiner Ex. Du bist in einer angespannten finanziellen Lage und musst aufstockendes ALG II beim Jobcenter beantragen, weil das dir verbleibende Geld jedne Monat unterm Selbstbehalt liegt.
Und marschiere JETZT zum Jobcenter und hole dir dort die Anträge und Unterlagen; bis da alles komplett ist dauert das schon ein bißchen. Und dann beantragst du aufstockendes Hartz 4 - und das Jobcenter holt sich dieses Geld von deiner Ex wieder.
Da kann es sogar passieren, dass dann das Jobcenter eure Trennungs-/Scheidungsvereinbarung kassiert, weil diese dich zum Leistungsempfänger macht.
Andersrum, wenn Frau zum Amt geht, funktioniert das nämlich immer!
31-07-2020, 15:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2020, 15:37 von Alles-durch.)
Aufrechnungsverbot. Das Geld gehört den Kindern und nicht der Ex - so zumindest das Geschwätz des Familienrechtes. Deshalb kämpfen Jugendamt etc. auch für den Unterhalt. Deine Ex braucht nur die Höllenhunde von der Leine lassen und die gehen auf Dich los - das nennt man offiziell "Beistandschaft"
Ob es den Kindern dann tatsächlich zu gute kommt, darfst Du wiederum noch nicht einmal erfragen. Das ist wiederum die Sache Deiner Ex - so das Familienrecht.
Wenn der Anspruch aber fraglich ist, dann keinesfalls zahlen!!!
Alles was Du zuviel zahlst, kommt nie wieder zurück. Das wurde dann für den "laufenden Unterhalt verbraucht" so dass Familienrecht.
Das darfst Du auch nicht mit zu wenig Unterhalt verrechnen
Es wird also von Monat zu Monat neu geguckt.
Zuviel ist weg und zu wenig musst Du nachzahlen
zahlen muss er sowieso, aber nur das, was in deiner Vereinbarung steht. Wenn sie mehr will, dann gilt verzicht auf Nachehlichenunterhalt(bin mir zu 100% socher, dass dieser Punkt dort zu finden ist)gilt dann auch nicht mehr.
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hast du einen Titel? was steht genau in deinem Vertrag mit der Ex?
Zu bist zu schwach und wirst dein ganzes Leben bezahlen und leiden.
Oder du fängst an nicht die Fragen zu stellen, sondern handeln!
Was in deinem Vetrag steht ist nur dir bekannt und du solltest daraus Vorteile aussuchen.
Kinderunterhalt fest, dann bleibt es so, wenn nicht, dann Nachehlichenunterhalt verlangen.
Du bist immer verpflichtet für die Kinder Unterhalt zu bezahlen, besonders wenn du es immer getan hast
1 Bezahlst du für Kinder
2 Dann Frau für dich, wenn du es willst
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träum weiter, es ist schon Tiefschlaf
1 Traum vom Wechselmodell
2 Dann muss ich nicht bezahlen
Es fehlt noch: Väter haben gleiche Rechte wie die Mütter
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02-08-2020, 09:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2020, 09:34 von Zahlesel_RUS.)
ich habe noch einen Plan für dich.
Da deine Ex so Geldgeizig ist oder dich einfach auf dem Boden sehen will, kannst du folgendes tun.
Krank ohne Ende, Arbeitslos und Harz4. Dann ist egal was in deiner Scheidungsvereinbarung steht, sie wird für dich Unterhalt an Jobcenter zahlen müssen und bekommt von dir keinen Cent, deine Schulden werden sich nicht erhöhen.
Du kannst es sogar als ein Fall vom Bekannten als Antwort an ihren Anwalt schreiben, dass viel Arbeit ohne Ergebnis in der Tasche zum Burnout führen kann.
Dann wird sie sich ihr Vorhaben vielleicht nochmal überlegen.
Aber wenn sie dich gut kennt, dann weiß sie, dass du dazu nich fähig bist
Zitat:2. Fall: Das anrechenbare Einkommen des betreuenden Elternteils ist zwar nicht dreimal so hoch wie das Einkommen des anderen Elternteils, aber trotzdem wesentlich höher (mindestens um netto 500,- Euro, vgl. OLG Schleswig NZFam 2014,712; OLG Brandenburg NZFam 2015,1013) und dem anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil würden weniger als 1.400,- Euro (“angemessener Selbstbehalt”) übrig bleiben, wenn er den Kindesunterhalt allein zahlen müsste.
In einem solchen Fall muss sich der betreuende Elternteil i.d.R. am Barunterhalt beteiligen. Man geht in diesem Fall weiterhin von demjenigen Betrag aus, den der andere Ehegatte eigentlich nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hätte. Die Einkommen der Eltern werden also nicht zusammenaddiert (BGH FamRB 2013,382).
es wäre auch schön für dich, wenn sie wieder geheiratet hätte, dann hättest du keine Probleme mit JA und UVK und bei ihr würde das gesamte Familieneinkommen angerechnet werden
nach meiner Mathematik in deinem Fall ist Mindesbehalt 1400EUR, wenn weniger, dann hallo Nachehlicherunterhalt
mehr Hilfe für dich wird es nicht geben. Lass deinen Anwalt arbeiten
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hi,
Burnout habe ich bereits. Das wissen meine Arbeitskollegen.
Die haben mich erwischt, wo ich alleine draußen am weinen war.
Möglichkeit 1:
Wenn mein Arbeitgeber mich auf Teilzeit stufft wegen Burnout und ich meine Nebenjob in Esso ebebfalls nicht nachkommen kann würde ich Netto grob 1300-1400€ verdienen.
Wie ich mein Ex-Frau kenne, wird sie garantiert nicht auf Teilzeit gehen um ihr Gehalt zu kürzen.
02-08-2020, 16:22 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2020, 16:27 von Zahlesel_RUS.)
du brauchst gar nichts Neues ausdenken.
Bei dir sollen nach dem Unterhaltsabzug 1400€ bleiben.
Wenn nicht dann die Exe zur Kasse bitten. Rede doch mit deinem Anwalt! Dir steht nachehlicher Unterhalt zu!
Was steht in deiner Vereinbarung bezüglich des Unterhaltes?
Entweder zu fängst an sich zu bewegen, oder bleib weiterhin in ihrer Sklaverei.
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02-08-2020, 16:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2020, 17:03 von Pit.)
Ich hab morgen früh ein termin bei meinen anwalt . Wenn der mir nicht hilft werde ich ihn wechseln.
Da ich bereits Burnout habe, sollte kein Problem sein attest bei meinen Hausarzt zu kriegen.
Soll ich auch Therapie gegen Burnout machen, falls es hart auf hart kommt und ich muss Nachweise zeigen, wieso ich nur noch 1400€ verdiene!?
Da mein Arbeitgeber teilweise bescheid weiß, dass ich Burnout habe, werde ich mit ihm so vereinbaren, dass er mich auf Teilzeit stuft, so dass ich nur noch 1400€ Netto auf mein Konto überwiesen bekomme und nicht mehr.
Was ist mit der Urlaub und Weihnachtsgeld ?
Wird das auch mit der Unterhalt angerechnet?
02-08-2020, 17:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2020, 17:07 von Zahlesel_RUS.)
Betitelt wirst du unabhängig von deiner Krankheit. Gib ihr doch die komplette Auskunft und freu dich auf das Ergebnis
Du versuchst nueue Dummheit anzufangen.
Du hättest Verzicht auf Kinder anders begründen müssen und nicht mit dem Nebenjob.
solange du nicht erzählst, was in deiner Scheidungsvereinbarung steht, macht weitere Untergaltung keinen Sinn
auf die restlichen Standard Fragen gibt Antworten bei Google und in der FAQ
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02-08-2020, 17:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2020, 17:27 von Alles-durch.)
(02-08-2020, 09:12)Zahlesel_RUS schrieb: Du kannst es sogar als ein Fall vom Bekannten als Antwort an ihren Anwalt schreiben, dass viel Arbeit ohne Ergebnis in der Tasche zum Burnout führen kann.
Dann wird sie sich ihr Vorhaben vielleicht nochmal überlegen.
Lieber Zahlesel hast Du schon mal erlebt, dass Deine Ex plötzlich zur Vernunft gekommen ist oder sich nochmal was anders überlegt hat?
Eine Ex kommt höchstens zum Schein zur Vernunft, um Dir nachzuweisen, dass es nur Show ist. Als Vater musst Du nämlich Arbeiten und Geld ran schaffen, egal ob Du einen Burnout hast, 3 Kinder betreuen musst oder oder oder.
Der armen Mutter wird umgekehrt selbst die dümmste Ausrede geglaubt, wenn sie zuhause bleibt.
Hast Du doch gerade selbst erlebt. Oder hat der Richter auch bei dem Arbeitgeber Deiner Ex angerufen, um zu fragen, warum die nicht mehr arbeiten geht?
(02-08-2020, 17:04)Zahlesel_RUS schrieb: Du hättest Verzicht auf Kinder anders begründen müssen und nicht mit dem Nebenjob.
Warum?
Wenn ich einen Nebenjob hätte,
* bei dem nichts in der Tasche bleibt
* der Schuld ist, dass es meinen Kindern nicht gut geht, weil weder Mutter noch Vater Zeit haben
* die Kinder Albträume bekommen und mehr Zeit mit dem Vater verbringen wollen - also auch am Wochenende
dann kann doch jeder verstehen, dass es zur Überlastung und zum Burnout führt.
Man muss doch mal Zeit haben zu überlegen. Der hat halt den Fehler gemacht, dass er zuviel darauf geschaut hat, dass es den Kindern finanziell gut geht. Jetzt sieht er, dass die Kinder den Vater brauchen und nicht das Geld. Das Gespräch beim Mediator hat den Wachgerüttelt. Dafür sind solche Gespräche ja da!
Ein Burnout kommt immer im vollen lauf, wenn man allen pflichten nachkommen will und sich ein Bein ausreist. Plötzlich erkennt man, dass alles sinnlos ist und man sich übernommen hat.
seine Ex will ihn für seine Ausreden beschtrafen.
Falls er Zeit für Arbeit hat und keine Zeit für Kinder, dann soll er sein Geld dafür opfern.
Er soll Nachwhlichenunterhalt durchsetzen, dann sind alle zufrieden.
Er hat seine 1400€ und die Ex darf bezahlen.
Der Anwalt sollte der Ex die Aussichten beschreiben und sie darf aussuchen, ob sie ihm durch Scheißeanbeisen weh tun kann
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Freunde, wie ihr mir bereits gesagt habt, ich kann mir keinen weiteren Fehler mehr erlauben. Ich muss jede Schritt ganz genau überlegen. Dazu brauche ich euch mit euren Erfahrungen.
Mit dem was ihr mir gemeinsam entscheidet und empfiehlt, kann ich meinen anwalt konfrontieren und das er das so machen soll.
@rus, ich lade heute Abend erneut mein scheidungsvereinbarung hoch bezüglich Nachehelichenunterhalt.
02-08-2020, 18:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2020, 18:12 von Zahlesel_RUS.)
erneut? habe ich sie übersehen?
schreib doch kurz was da steht, zu Kindesunterhalt und nachehlichem Unterhalt
du solltest aber mit Umgangsboykott rechnen.
wenn du gewinnst, musst du dann vergeblich um Umgang kämpfen müssen.
Sklave und Kids am WE
oder freier Mann ohne Umgang.
Das sind deine Aussichten
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Tach zusammen,
Ich hatte erneut ein Termin bei meinen anwalt bezüglich notarvertrag Anfechtung.
Er sagte mir, dass ich da keine Chance hätte.
Begründung von ihm:
Weil der Notar mir vor dem Unterschrift empfohlen hat mich anwaltlich beraten zu lassen. Genau so stehts auch im Notar Vertrag drin.
Der Anwalt möchte nicht, dass ich in einer kostenfalle gerate.