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Arbeitszeitreduzierung und Trennung
#1
Guten Abend,

sagen wir mal, der Mann reduziert die Arbeitszeit um 15% - 20% und verkündet im selben Monat oder einen Monat später die Trennung.
Kann die Frau dann erreichen, dass ein fiktives Einkommen der Trennungsunterhaltsberechnung zugrunde gelegt wird?
Kommt man da mit Elternzeitanpruch (Teilzeit) beim Arbeitgeber irgendwie besser weg?

Was wird von den Anwälten für die Berechnung des Trennungsunterhalts vom Mann verlangt? 
Irgendwelche Tipps?

Vielen Dank im Voraus.
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#2
Hallo Özil Wink
fehlen die Daten: Einkommen, Anzahl Kinder und deren Alter.
Es sieht so aus, dass das Kind unter 3 Jahre alt ist, in diesem Fall wird doch Betreuungsunterhalt berechnet.
Elternzeit und Teilzeit haben nichts gemeinsames.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#3
... ich denke der Durchschnitt der letzten 12 Monate, mindestens. Wenn denen die Kohle nicht reicht, wird fiktives Einkommen unterstellt und dann musst Du Dir eh einen Zweitjob suchen. Auf die alten Tricks fällt keiner mehr rein.

Gruß Pennfred


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#4
@Fischauge

du solltest zunächst verstehen, wie diese ganze Familienrechtssprechung funktioniert. Am Besten durch das Studium von Gerichtsurteilen, die weiter unten in diesem Forum gesammelt werden.

Zunächst gilt das Prinzip der Unterhalts-Maximierung: Familiengerichte und das ganze übrige Juristengesocks suchen nicht nach Gründen, damit der unterhaltspflichtige Mann WENIGER Unterhalt leisten muss - im Gegenteil, sie such nach allen Gründen und Vorwänden und Hilfskonstruktionen (wie z.B. Einkommensfiktion) um IMMER MEHR Unterhalt aus dir rauszupressen. Kurzform: man spricht den Unterhaltsberechtigten nicht den Betrag an Unterhalt zu, der denen zum Leben reichen würde. Sondern den Betrag, den man dir maximal abnehmen kann. Und wenn du hinterher in einem Einzimmer-Wohnklo mit dem Existenzminimum vegetieren musst.

Den Trick, vor der Trennung Arbeitszeit/Einkommen zu reduzieren, ist zu alt. Damit löst man bei einem deutschen Familienrichter noch nicht mal mehr ein müdes Lächeln aus.

Wenn Mann eine Trennung strategisch plant, dann wird er krank, verliert seinen Job und stürzt sozial ab bis auf Hartz4-Niveau. Dann verlässt ihn seine Frau und wird ihrerseits unterhaltspflichtig gegenüber ihrem Mann. So herum macht das mehr Sinn!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Fiktives Einkommen festzulegen war für meine Richterin eine ihrer leichtesten Übungen und hat sie nicht Mal ein Stirnrunzeln gekostet:
Meine damalige Frau verkündete im August 2014 die Trennung. Sie hatte alles ohne mein Wissen zu ihrer Zufriedenheit vorbereitet, einschließlich neuem Hengst.
Im September teilte ich ihr schriftlich mit, dass ich den Kindern zuliebe meine Stunden reduziere, um ihnen nach meinem Auszug ( war dann im Januar) einen leichteren Übergang zu ermöglichen und Zeit für sie und ihre Sorgen zu haben.
Die Kinder dürfte ich nie wieder sehen und mein Schreiben wurde triumphierend in der Verhandlung vorgezeigt um mich umgehend für mein gesamtes (vergangenes und zukünftiges Unterhaltsleben zu erhöhter Erwerbsobliegenheit zu verurteilen.
Rückstände und Verhandlung hatte natürlich ich zu bezahlen.
Für die reduzierten Monate hatte ich tatsächlich 200€ Minus gemacht. Laut Richterin hatte ich trotz der Verurteilung den Selbstbehalt sicher
Aber nur fiktiv.
Habe dann noch jahrelang um ein Besuchsrecht für die Kinder gekämpft aber die Richterin blieb sich treu:
Nichts aber auch gar nichts ( nicht mal Bilder) für den Vater.
Alles, aber auch wirklich alles, für die liebevolle Mama.
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#6
Nun ja, alles wie beschrieben.

Wenn ich mal ganz kurz meinen Fall darstellen darf: von der Mittelklasse-Familie mit grossem Haus und Monats-Netto-Einkommen zwischen 4.500 und 6.000 Euro, je nach Erfolg - sind übrig geblieben drei traumatisierte Kinder und zwei Sozialfälle. Ich arbeite noch, habe netto für mich den Selbstbehalt von 1180.- € und meine Ex-Frau hat 960.- € Grundsicherung. Das Haus wurde zwangsversteigert und dient jetzt als Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose.

Dieses deutsche Familienrecht hinterlässt nur Opfer, auf beiden Seiten. Es nützt und dient nur den Juristen. Die werden immer fetter dabei......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
(04-08-2020, 21:30)Fischauge schrieb: Was wird von den Anwälten für die Berechnung des Trennungsunterhalts vom Mann verlangt? 
Irgendwelche Tipps?

Grundlage für Trennungsunterhalt sind die "Eheverhältnisse", mindestens alle Unterlagen der letzten 12 Monate wirst du vorzulegen haben. Wenn in dieser Zeit Einkommensverringerung stattfindet, wird dir immer (und immer erfolgreich) unterstellt, das wäre der Versuch gewesen, dich angesichts der anstehenden Trennung um den Unterhalt zu drücken.

Du bist offenbar noch in der "Schlupfloch-Phase". Das ist grenzenlos naiv. 95% der Männer im Trennungsvorgang verfallen auf die völlig absurde Idee, "Schlupflöcher" zu finden, Tricks, Griffe, Vorgänge, um künftige Unterlahaltslasten zu senken. Und diese Tricks sind seit hundert Jahren immer exakt dieselben, die haben sooooo einen Bart. Glaubt mit: Alle diese "Tricks" sind der Juristerei ebenfalls seit hundert Jahre bis ins allerletzte Detail bekannt und wurden schon zu Zeiten eurer Urgrosseltern verunmöglicht. Am häufigsten folgt daraus ein veritabler Schuss ins eigene Knie. Arbeitszeit reduzieren, trotzdem aufgrund des alten Einkommens zahlen müssen, nicht zahlen können, Arbeitszeitausweitung wegen Arbeitgeber/Corona nicht mehr gleich umzusetzen, Lohnpfändung, Arbeitgeber wird richtig sauer, Zusammenbruch.
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#8
Moin.

Ich habe 2 Jahre vor dem Amtsgericht herumgeiert, um einen Titel herabgesetzt zu bekommen, der von mir beim Jugendamt mit Steuerklasse 3 tituliert wurde, ich aber längst nur noch die Klasse 1 hatte. Mir blieben dann nach Abzug des Unterhalts für die Kids nur noch 700 Euro übrig und da hatte ich noch keinen Cent Miete gezahlt.
Ende vom Lied war, das der Unterhalt zwar gesenkt wurde, aber nicht in dem Maße, wie es notwendig gewesen wäre. Mein Firmenwagen wurde dann wie bares Geld angesehen und fiktiv eine Schippe oben drauf gelegt. Ich war zu dem Zeitpunkt bereits seit 2 Jahren Aufstocker beim Jobcenter, nur wegen des Kindesunterhalts. Dem Gericht haben meine ALGII-Bescheide auch vorgelegen. Darauf ist das Gericht zu keinem Zeitpunkt eingegangen.
Die Ex hatte die Idee, man könnte ja das mir und den Kindern aufstockend gezahlte ALGII ja auch für den Unterhalt einfordern. Das war der einzige Punkt, dem
das Gericht eine Absage erteilt hat. Das war dann halt zu offensichtlich, daß dann ja die Staatskasse den Unterhalt für die Ex bezahlt.
Mittlerweile hänge ich im 9. Jahr am Staatstropf, weil ich immer noch knapp unter dem Selbstbehalt schrappe. Eine erneute Unterhaltsabänderung zu beantragen, ist sinnlos. Das Geld für Gerichte und Anwälte kann man besser selbst oder zusammen mit den Kindern verleben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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