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23-08-2020, 14:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-08-2020, 14:37 von Papaonkel.)
Hallo in die Runde,
zunächst meine persönliche Situation:
Ich bin mit Titeln unterhaltsverplichtet für zwei Kinder, 7 und 11 Jahre alt.
Seid März kann ich den Unterhalt nur teilweise zahlen, Zwangsvollstreckung steht an, Vermögensauskunft werde ich im September unterschreiben.
Dazu kommt auch der Verlust des Nebenjobs ab Oktober - daher wird es auch bei mir bald soweit sein, dass ich aufstocken werde müssen.
Meine freiberufliche Tätigkeit bringt dann gerade mal 1000 €.
Damit mein Antrag beim Jobcenter durchkommt, bitte ich euch um Hilfe.
Und zwar geht es darum, wie ich meine Behinderung, eine angeborene Schwerhörigkeit, sinnvoll einsetze.
Mein momentaner GdB ist 40, aber mein Gehör ist definitiv schlechter geworden, so dass ein GdB von 50 sicher durchkommen würde.
Nun bin ich aber beruflich auf mein Gehör angewiesen (ich bin freiberuflicher Lehrer) und bin mir nicht sicher, ob das JC sich verschaukelt vorkommt, wenn ich gleichzeitig eine Schwerhörigkeit angebe.
Dabei ist es aber so, dass ich schon noch einigermassen gut höre (den Hörgeräten sei Dank), aber mein Gehör schnell ermüdet.
Nach ein paar Stunden Arbeit machen meine Ohren dann schlapp.
Wird das JC diese teilweise Leistungsunfähigkeit anerkennen, was meint Ihr?
Danke für alle Antworten!
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(23-08-2020, 14:28)Papaonkel schrieb: Seid März kann ich den Unterhalt nur teilweise zahlen, Zwangsvollstreckung steht an, Vermögensauskunft werde ich im September unterschreiben.
Wer führt die Zwangsvollstreckung durch ? Wer nimmt die Vermögensauskunft ab ?
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Das Jugendamt hat die Vollstreckung beauftragt.
Vermögensauskunft werde ich beim örtlichen Gerichtsvollzieher abgeben, der auch die Vollstreckung ausführt.
Wie üblich, oder?
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Papaonkel schrieb:und bin mir nicht sicher, ob das JC sich verschaukelt vorkommt, wenn ich gleichzeitig eine Schwerhörigkeit angebe.
Auf dem Schwerbehindertenausweis steht doch nicht die Ursache der Schwerbehinderung. Und angeben musst du den Grund doch sicher auch nicht. Du gibst den Grad der Behinderung an und legst eine Kopie des Schwerbehindertenausweises dazu.
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(23-08-2020, 15:01)Papaonkel schrieb: Das Jugendamt hat die Vollstreckung beauftragt.
Vermögensauskunft werde ich beim örtlichen Gerichtsvollzieher abgeben, der auch die Vollstreckung ausführt.
Wie üblich, oder?
Nein...wenn Du Teilzahlungen leistest gib ihnen Nachvollziehbar anhand von Unterlagen dein Einkommen an.
Die Vermögensauskunft hat drastische Folgen...Wohnung , Kredite, Jobs...
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Ich habe dem JA schon mein verringertes Einkommen mitgeteilt.
Die Teilzahlungen sind denen egal, sie haben trotzdem die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Welche Rechtsvorschrift kann hier zur Anwendung kommen oder welchen Rechtsweg könnte ich bestreiten, um mit den Teilzahlungen die VA noch abzuwenden, Arminius?
Was die VA selber angeht, ich bin selbstständig, ein Haus oder teures Auto kann ich nicht kaufen (mal ganz davon abgesehen, dass ich als freiberuflicher Lehrer sowieso niemals einen Kredit bekommen werde), nur das mit der Wohnung ist problematisch, aber haben Vermieter Zugriff auf das Schuldnerverzeichnis?
Klar, Schufa können Sie anfordern, habe ich aber erst einmal erlebt.
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(24-08-2020, 00:07)Papaonkel schrieb: Ich habe dem JA schon mein verringertes Einkommen mitgeteilt.
Die Teilzahlungen sind denen egal, sie haben trotzdem die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Welche Rechtsvorschrift kann hier zur Anwendung kommen oder welchen Rechtsweg könnte ich bestreiten, um mit den Teilzahlungen die VA noch abzuwenden, Arminius?
Mal wieder ein paar A******** am Start. .Die verstehen nur eine Sprache. Kommt jetzt auf die höhe deiner Rückstände an. Biete eine Ratenzahlung an den Gerichtsvollzieher an (12 Monatsraten) laufende Zahlungen einstellen.
SOLLTE das JA diese Ratenzahlung ablehnen schriftlich vom GVZ bestätigen lassen und alle Zahlungen einstellen...
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24-08-2020, 08:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-08-2020, 08:34 von Nappo.)
Zeig ihnen einfach erst mal den Schwerbehindertenausweis. Was das JC gerne macht ist der Versuch, solche selbständigen Tätigkeiten in einen sozialversicherungsrechtlichen Job "umzuwandeln" und Dich also zu vermitteln. Man wird also etwas Druck ausüben. Wenn das geklärt ist, sehe ich da kein Problem. Als nächstes solltest Du nochmal zum Hausarzt gehen und Dir ein Attest schreiben lassen. Das verhilft dazu, dass man bez. des o.g. Versuches des JC weiß, dass man Dich nicht versuchen kann, irgendwohin zu vermitteln. Fängt beim Call-Center an und hört beim Wachdienst auf. Logisch, dass das bei Deiner Einschränkung nicht geht. Sodann ist Deine dauerhafte Aufstockung wohl durch.
Gute Infos bezüglich des SGB gibt es im https://www.elo-forum.org . Da findest Du schlicht alles zu allen möglichen SGB-Themen.
Das das JA vollstreckt, ist klar. Die versuchen alles, um heraus zu finden, ob nicht doch noch was raus zu pressen ist. Teilzahlungen interessieren die nicht. Der GV wird kommen und die Abgabe der Vermögensauskunft auch machen. Da das Problem dauerhaft ist, nutzen auch keine Ratenzahlungen. Du hast ja das Geld nicht. Du siehst es auch absolut richtig, dass Du als Freiberufler bei diesem Einkommen sowieso keinen Kredit bekommst. Handyverträge sind auch kein Ding. Prepaid Karten können das Gleiche. Ich habe gerade eine neue bekommen. Alles gut!
Ein bestehendes Mietverhältnis ist bei der VA auch kein Problem. Nur dann, wenn Du eine neue Wohnung suchen müsstest. Wenn Du nun die VA machst, hat das auch einen Vorteil: Das JA ist eingebremst. 2 Jahre gilt die VA. Danach mal in die Schufa schauen. Erst kommt eine Erledigtmeldung. Dann die Löschung. Fristen stehen auf deren Seite.
Zwischenzeitlich stockst Du ja auf. Der Unterhalt fließt und somit ist eine weitere VA nach Ablauf der zwei Jahren nicht notwendig. Du könntest das JA auch anschreiben und mitteilen, dass Du nun Aufstockung beantragst. Man möge warten. Vielleicht tun sie das. Wenn nicht, dann eben wie oben beschrieben...
Menschen mit Einschränkungen, Schwerbehindertenausweisen etc. schicke ich immer zum VdK. Hier in der Gegend ist das sehr bekannt. Denen wird dort echt gut geholfen. Du wirst dort Vereinsmitglied und die übernehmen dann den Schriftverkehr mit allen, die im Spiel sind. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, REHA-Anträge. Machen die alles. Die legen auch für Dich Widersprüche ein. Ich hatte jemanden in Berlin. Der kannte den VdK gar nicht. Das hatte mich gewundert. Habe ich ihm empfohlen und er ist dorthin. Alles super gelaufen. Die haben überall Beratungsstellen.
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Vielen Dank für Eure Beiträge!
Danke Nappo, deine Tiipps sind extrem hilfreich für mich!
Ich werde nun erstmal den Schwerbehindertenausweis beantragen.
Ist es sinnvoll, jetzt schon ALG II zu beantragen, ich bin ja noch bis 30.9. im Nebenjob beschäftigt.
Die jetzigen Einkünfte würden wahrscheinlich auch aufgestockt werden, aber evtl. ist es ohne den Nebenjob einfacher...?
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24-08-2020, 10:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-08-2020, 10:24 von ArJa.)
Moin.
Zunächst einmal hat Dein GdB von 40 erstmal bei der Vermittlung im JC keinerlei Auswirkung, ausser dass - wie bei jedem Nichtbehinderten auch - die gesundheitliche
Eignung bei der Vermittlung beachtet werden muss.
Berufsschutz ist bei Alg II Bezug kein Thema; ob Du freiberuflicher Lehrer bist, interessiert bei der Vermittlung nur zweitrangig- interessant ist fürs JC nur das, was Du an Skills mitbringst...
Wenn Du einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt stellst wäre ich mir angesichts der restriktiven Vorgehensweisen der Versorgungsämter ( ich spreche da aus eigener Erfahrung..) nicht so sicher ob der problemlos durchgeht; aber dafür kenne ich Deine persönliche Situation zu wenig ..
Solltest Du GdB 50+ zuerkannt bekommen ( beantragen würde ich es nur dann, wenn ich eben nicht vermittelt werden möchte ) kannst Du den SB Ausweis ja wie eine Monstranz vor Dir hertragen; Deine Vermittlungschancen sinken jedenfalls rapide und irgendwann geben die dann auch auf; immer schön die gesundheitliche Nichteignung ( Psyche wäre noch ein interessantes Feld ... ) in den Vordergrund stellen...
Solltest Du keine 50 zuerkannt bekommen, kannst Du immer noch bei der Agentur für Arbeit mit GdB 40 einen Gleichstellungsantrag stellen, sofern Du behinderungsbedingt keinen
Arbeitsplatz erhalten kannst ( sofern Du das willst ... ) Arbeitgeber sind bei SB und Gleichgestellten schon sehr zurückhaltend, allen moralischen Aufrufen und Förderprogrammen zum Trotz..
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Für die Bearbeitung des Erstantrags auf ALG II mußt du 4-5 Wochen Bearbeitungszeit einplanen. Einige schaffen das auch schneller (und andere brauchen länger). Also umgehend die Antragsunterlagen besorgen und ausfüllen, wenn das zum 01.10. laufen soll. Wegen Corona bekommt man die ggf. sogar auf Zuruf, bzw. Anruf nach Hause geschickt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Letztendlich wird man dich aus der Unterhaltsfalle nicht entlassen. Auch die Aufstockung könnte ein Problem werden, soweit ich gehört hab, ist ein Aufstocken nur möglich, sofern vor Antragsstellung mindestens zwei Unterhaltsrenten noch gezahlt wurden. Da du scheinbar schon länger den Titel nicht bedienst, könnten die mit dem Kopf schütteln und dich darauf verweisen, einen Abänderungsantrag beim Familiengericht zu stellen (welches dich widerrum an deine erhöhten Erwerbsobligenheiten erinnern und dich fiktiv mit dem Gehalt als Lehrer für Gehörlose einstufen wird).
Ich selbst hab einen GDB 50, berufsunfähig seit 2013. Mein Gerichtsverfahren hat 6 Jahre gedauert. Nach diversen gutachterlichen Sezierungen auf etwaige vorhandene Restarbeitsfähigkeit hab ich zwar am Ende Erfolg gehabt. Doch da noch ein weiteres Kind (2.Ex) in einem anderen Gerichtsbezirk vorhanden, geht das ganze dort jetzt nochmals von vorne los. Fazit: Krank sein ist okay. Jeder hat Verständnis. NUR NICHT WENN UNTERHALTSANSPRÜCHE IM RAUM STEHEN!
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Du wirst ja noch nichtmal darauf aufmerksam gemacht, das ggf. eine Aufstockung möglich ist. Und das mit Abänderungsantrag und gesteigerte Erwerbsobliegenheiten sowie fiktivem Einkommen bewegst Du Dich nur im Kreis und wirst trotzdem "verknackt". Das Spiel hat man mit mir damals auch abgezogen -und das auch noch trotz einer zeitgleich laufenden Insolvenz.
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Danke für eure Erfahrungsberichte.
Ich werde es auf jeden Fall versuchen müssen.
Mal sehen, wie es läuft...
IPAD3000, ich bediene den Titel nicht mehr vollständig seit März oder April, bis dahin aber immer vollständig.
Als das böse C kam, haben die Leute ihr Geld lieber für Klopapier ausgegeben... :-)
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Ein Bescheid über GdB wird möglicherweise nicht ausreichend sein.
Würde eventuell eine Abänderung des Titels beantragen und darauf bestehen, dass ein arbeitsmedizinisches Gutachen durchgeführt wird und dass die Kosten des Gutachtens übernommen werden.
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An ein zusätzliches Gutachten oder ein Attest habe ich auch schon gedacht.
Kann ein Gutachter allein anhand eines entsprechenden Hörtests die tägliche Arbeitszeit beschränken, z. B. auf 3 oder 6 Stunden pro Tag?
Oder reicht da schon ein Attest vom Hausarzt/Facharzt?
Das müsste die Aufstockungschancen doch heben, oder?
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Atttest ist wohl nicht geeignet. Die Richter sind keine Arbeitsmediziner und können mit Angaben über Symptomatik und ihrer Auswirkung auf Leistung nichts anfangen.
Ein behandelnder Arzt wiederum kann mit einem Attest eine dauerhafte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kaum feststellen, falls er kein Arbeitsmediziner ist.
Sprich mit dem Arzt darüber, ob er mit dem Attest eine Teilweise Rente (3-6 Stunden täglich) befürworten kann. Danach zur Rentenversicherung oder zum Gericht, um den Gutachten zu bekommen. Falls ich mich nicht irre inzwischen ist Rentenversicherung auch für den Fall 6 bis 8 Stunden täglich auch zuständig und kann die Begutachtung anleiten.
Mit dem Gutachten bist du auf der sicheren Seite, weil die Richter keine Arbeitsmediziner sind.
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