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Salute,
brauch eure Fachkenntnisse.
Wenn Unterhaltsvorschuss beantragt wird muss die Unterhaltsvorschusskasse prüfen ob der Unterhaltsschuldner durch eigene Mittel diese Zahlungen leisten kann.
Unterhaltsvorschuss ist Nachrangig !
Für diese Überprüfung werden die Unterhaltsleitlinien der OLG herangezogen. Als Bsp: 770,00 Euro NICHT erwerbstätig 1100,00 Euro erwerbstätig...u.s.w...
Ist das richtig ?
Lg
A.
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In etwa richtig. Tatsächlich geht auch die Unterhaltsvorschusskasse den ganz normalen Weg wie auch eine Beistandschaft oder ein Anwalt der Mutter, sie machen Unterhalt mit den üblichen Methoden geltend. Forderung, Klage... Der einzige Unterschied: Die Unterhaltsvorschusskasse tut das nur bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses. Da das weniger wie der Mindestunterhalt ist, schafft es die Unterhaltsvorschusskasse praktisch immer, den Pflichtigen dazu verknacken zu lassen. Fiktives Einkommen und so. Siehe dazu 10000 Threads im Forum.
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(10-09-2020, 15:29)p__ schrieb: Die Unterhaltsvorschusskasse tut das nur bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses.
Ich meine zahlen die überhaupt unterhaltsvorschuss wenn der Unterhaltsschuldner ein Einkommen von über 1000.00 Euro hat ? Als Bsp. Mama rennt zur UHVK beantragt Geld. UKVK schreibt Papa an und teilt mit das Unterhaltsvorschuss gezahlt wird. Papa hat ein Einkommen monatlich zwischen 1000,00 und 1500,00 Euro.
Es werden nie Unterlagen angefordert u.s.w.
Die Unterhaltsvorschusskasse hätte doch das Geld nie zahlen müssen bzw. das Geld zeitnah pfänden müssen. oder ?
Lg
A.
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Ja, sie zahlen: http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/
Die Absurditäten wurden hier schon hinlänglich diskutiert. Sie zahlen unsere Steuergelder auch an Millionärinnen aus. Sie zahlen auch, wenn es überhaupt keinen zivilrechtlichen Anspruch an Papi gibt (zum Beispiel, weil Mami stinkeviel verdient und Papi nichts). Willkommen im Unterhaltsvorschuss....
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(10-09-2020, 17:51)p__ schrieb: Ja, sie zahlen: http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/
Die Absurditäten wurden hier schon hinlänglich diskutiert. Sie zahlen unsere Steuergelder auch an Millionärinnen aus. Sie zahlen auch, wenn es überhaupt keinen zivilrechtlichen Anspruch an Papi gibt (zum Beispiel, weil Mami stinkeviel verdient und Papi nichts). Willkommen im Unterhaltsvorschuss....
Das ist alles klar !
Ich meine müssen die auch bezahlen wenn das Einkommen des Vaters ausgereicht hätte die als Bsp. 133,00 Euro Unterhaltsvorschuss zu bezahlen ?...
Hätte die Unterhaltsvorschusskasse nicht auf die Leistungsfähigkeit des Kindesvaters hinweisen müssen/pfänden müssen e.c.t...und die Zahlungen einstellen müssen.
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Die zahlen nur dann nicht, wenn der Vater mindestens diesen Betrag bereits selber bezahlt. Zahlt er den (noch) nicht oder nur teilweise, zahlt immer die Unterhaltsvorschusskasse.
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Wenn Papa 50EUR bezahl, zahlt dann UVK 50 EUR weniger? oder den kompletten Betrag?
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(11-09-2020, 07:04)Zahlesel_RUS schrieb: Wenn Papa 50EUR bezahl, zahlt dann UVK 50 EUR weniger? oder den kompletten Betrag?
Ja teilzahlungen wie zb die 50€ werden vom UHV abgezogen
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nein.
Die Zahlen auch den UHV, wenn Papa 50€ zahlt. Erst, wenn der Mindestunterhalt erreicht ist und UHV+Zahlbetrag von Papa diesen übersteigen, verringert sich der UHV um diesen Betrag.
V.
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Der Anspruchsübergang auf die UVK ist auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses begrenzt. Alles drüber ist Sache zwischen Unterhaltsschuldner und -Gläubiger. Ausser natürlich, der Gläubiger hat auch die Ansprüche darüber hinaus abgegeben - zum Beispiel im Rahmen einer Beistandschaft oder an die Arbeitsagentur.
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13-09-2020, 11:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-09-2020, 11:25 von Zahlesel_RUS.)
Ich habe da noch eine Frage, die zu diesem Thread passt.
Mein ExSchwager bezahlt für 2 Kinder ca. 300 EUR, es läuft die über JA.
Er bekommt jährlich die Briefe vom JA über die neue DF Tabelle.
Es sind schon 3 Jahre nach der Trennung vergangen, aber JA hat nich nach seinen aktuellen Einkünften gefragt.
Fragen
1. Wie erfährt man ob JA UV zahlt?
ich habe es nur nach zwei Jahren mit der "Rückständenankündigung" erfahren
2. Ist es richtig so: egal wie du tituliert bist z.B. 300 EUR für zwei Kinder und JA UV bezahlt, da zu wenig. Dass das JA später das ganze Geld (UV) von dir fordern wird?
Also es besteht Titel - Mängelfall und JA zahlt, was passiert nachher?
Ich habe keinen Kontakt zur meiner Schwester mehr (sie ist beste Freundin von meiner Ex), trotzdem kann ich nicht glauben, dass sie mit 300 EUR zufrieden ist.
Weil meine Ex mit mir die ganze UV Kasse Geschichte durchgezogen hat und sicherlich meine exSchwester gut beraten sollte.
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1. Nur, wenn keine Beistandschaft besteht und die Unterhaltsvorschusskasse Unterhaltsvorschuss bezahlt, erfährt man das. Dann kommt die Unterhaltsvorschusskasse und will das Geld wieder vom Pflichtigen haben. Die Beistandschaft will auch Geld sehen, aber macht das als Gesamtpaket, in dem eventueller Unterhaltsvorschuss als Teilmenge verborgen ist.
2. Wenn ein bestimmter Betrag gefordert wurde und dieser Betrag bezahlt wird, dann kann rückwirkend nichts mehr erhöht werden.
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DANKE!
1.Wenn ich dich richtig verstanden habe: die Schwester hat nur Beistandschaft, klingt für mich sehr komisch, da meine Ex am ersten Tag der gesetzlichen Trennung zu Ja gelaufen ist und UV beantragt.
2.Bestätigt, dass meine exSchwester ein Mensch sein soll.... da stimmt doch etwas nicht...
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1. Beistandschaft in die Obermenge der Jugendamtsleistungen, Unterhaltsschusskasse ist nur Untermenge.
2. Die hat bei einer Beistandschaft gar nichts zu sagen. Die Beistandschaft macht den Unterhalt geltend, nicht mehr Mutti selbst. Ob sie wirklich nur 300 EUR fordern oder sich einer Minderleistung des Vaters zufrieden geben, weiss ich freilich nicht. Es kann auch sein, dass sie durchaus mehr gefordert haben, aber nichts unternehmen als der Vater nur 300 überwiesen hat. Dann sind Schulden entstanden.
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nochmal Danke!
wenn ich in ein paar Jahren mehr weiß, melde ich mich diesbezüglich.
Für mich sieht es nach einer Falle aus.
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(10-09-2020, 23:02)p__ schrieb: Zahlt er den (noch) nicht oder nur teilweise, zahlt immer die Unterhaltsvorschusskasse.
Das bedeutet das wenn der Vater 133,00 Euro (monatlich) Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss und er nur 100,00 Euro monatlich zahlt muss er die 100,00 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse zahlen, oder ?
LG
A.
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133 muss er, 100 tut er - macht 33 EUR Schulden pro Monat. Der Anspruch bis Höhe des Unterhaltsvorschusses ist an die Unterhaltsvorschusskasse gegangen, also ist jetzt die Unterhaltsvorschusskasse die Gläubigerin. Deshalb ist an die Unterhaltsvorschusskasse zu bezahlen.
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