Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH 27.11.2019: Kindeswille zählt nicht, wenn sie zum Vater wollen
#1
BGH Az . XII ZB 511/18 vom 27.11.2019
Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1

Der BGH fertigt ein Meisterstück, den Willen der Kinder zu ignorieren.

Der Fall: Vater verfällt nach Kind und Scheidung nach Jahren auf die grandiose Idee, sich einen Zierfisch aus der Dominikanischen Republik zu holen, die Dame zu heiraten und drei Kinder zu produzieren. Gute Nacht. Die Dame kann wie in diesen Fällen üblich nichts verwertbares und macht dann eine Krankenpflegerausbildung. Die Ehe dauert acht Jahre, dann zieht sie aus, nimmt die Kinder mit, beantragt und bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater zieht das dann die Instanzen hoch, denn alle Kinder sprechen sich eindeutig vor der gesamten Helferindustrie und den Richtern dafür aus, beim Vater in der alten Wohnung zu bleiben.

Keine Chance. Man macht ein teures Gutachten, dreht alles gegen den Vater. Der Kindeswille stimme nicht. Die Show ist ziemlich einmalig, die da abgezogen wird:

"Die Sachverständige habe dokumentiert, dass der Vater überbehütende Tendenzen aufweise und vollständig in das Leben der Kinder integriert sein wolle. Seine Reaktionen und Aktionen in Über- gabesituationen, die aktenkundlich geworden seien, zeigten eine erhebliche Schwierigkeit des Kindesvaters, sich von den Kindern zu lösen und diese der Mutter zu übergeben. Sein Verhalten und die von ihm getätigten Aussagen trü- gen dazu bei, die Kinder in eine angespannte Situation zu versetzen, sie zu verunsichern oder ihnen gar Schuldgefühle oder Gefühle der Verantwortung für den Vater aufzubürden. Insbesondere das älteste Kind solidarisiere sich mit dem Kindesvater, um dessen besondere Aufmerksamkeit und Bestätigung zu erlangen. Schon im Ausgangsverfahren habe dieses gegenüber dem damaligen Verfahrensbeistand statt eigener Bedürfnisse vorwiegend den Wunsch und Wil- len des Kindesvaters zum Ausdruck gebracht. Aus sachverständiger Sicht han- dele es sich um eine Kombination aus einem autonom entstandenen Willen und nicht autonom entstandenen Anteilen durch Beeinflussung des Vaters. Das ver- setze das Kind in einen Konflikt, so dass es Gefahr laufe, seine eigenen Be- dürfnisse aus den Augen zu verlieren. Insgesamt assoziierten die Kinder haupt- sächlich die Vorzüge des Wohnens im ehemaligen Familienwohnhaus und die damit verbundenen Lebensumstände (Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier) mit einem Lebensmittelpunkt beim Kindesvater. Zwar sei nicht zu verkennen, dass die Kinder emotionale Gründe angegeben hätten, warum sie gern beim Vater leben wollten. Andererseits sei auch zu berücksichtigen, dass sich im Laufe des Verfahrens und des Ausgangsverfahrens starke Beeinflussungs- oder gar Instrumentalisierungstendenzen des Kindesvaters gezeigt hätten. Der Wille der Kinder allein als psychische Lebenswirklichkeit wiege weniger schwer, da er nicht Ausdruck von kindlicher Selbstbestimmung sei."

Man stelle sich das mal mit vertauschten Rollen vor. 70% der Mütter würden das ABR verlieren.

Auch der Rest der Begründungen sind eine irre Aneinanderreihung von "was nicht passt, wird passend gemacht". Die Motivation der Richter ist klar. Kinder bei der Mutter quetscht den Vater mit Unterhalt aus dass die Schwarte kracht, der wird seinen Zierfischimport die nächsten 20 Jahre voll zu finanzieren haben. Umgekehrt würde sie ein Sozialfall, der Staat hätte zu blechen. Um das zu verhindern werden Gerichte sehr krativ - der BGH ganz besonders.
Zitieren
#2
Ja es ist traurig, aber bestätigt nur, dass es nicht um den Kindeswillen geht, sondern nur um den Staat zu enlasten. Die wissen das diese Frauen nie arbeiten werden, also einfach schnell den Vater zur Kasse bitten, er ist ja Schuld das die in Deutschland ist und schwanger wurde.
War bei mir auch so, alles steht zu meinen Gunsten, sogar mein Sohn zeigte und sagt es deutlich, aber nix da, ab zur Muter und zahlen.
Trotz Fällschug meiner Unterschrift beim Meldeamt, das bewiesen ist, unzählige Prozesse da Mutti sich nicht an Abmachungen hällt, Umgangsverweigerungen ohne Ende, bewiesene Kindesmisshandlung durch die Mutter, mehrfacher KITA Wechsel wegen Auseinandersetzungen der Mutter und der Betreuer, bis hin zu Anzeigen an Betreuer, welche unseren Sohn geschlagen haben soll, spielt alles keine Rolle. Mittlerweile ist unser gesunder normal inteligenter Sohn auf einer Sonderschule weil er von der Mutter nicht gefördert wird, Kindergeld wird eh einkasiert und er bekomt nur gebrauchte Sachen, bis hin dass unser Sohn bei mir weint, mir sagt, es geht ihm bei der Mutter nicht gut, sie immer weg soll er um sich zu stabilisieren bei der Mutter bleiben. Es heißt dann immer DIE ELTERN verstehen sich nicht, dass alles von der Mutter kommt, wird ignoriert.

Hier kommt der übliche psychologische Mist, wo auf Basis von Analysen es besser wäre, dass ein Kind bei der Mutter bliebe. Wenn man nicht gerade selber DIPL. Psychologe ist, gibt es keine Chance das zu erwiedern, und das wissen Jugendamt und Richter, deswegen dürfen die auch Gestze biegen und vor Gericht lügen bis sich die Balken biegen.

Das Vorgehen ist immer dasselbe mit immer gleichem Schreiben und Empfelungen. Da kann man auch einen Vordruck hinwerfen der standarisiert ist und nur Namen ändern. Es gibt keine Chance, die die die Regeln machen, haben auch die Möglichkeiten diese so wie nötig einzusetzen.

Bleibt nur sich gleich zu stellen, und alles bezahlt zu bekommen ohne noch dazu zusteuern.
Zitieren
#3
Wurde über 3,5 Jahre im Umgangsverfahren ganz bewusst beim AG festgehalten.
Beschwerde beim LG-Präsidenten (Dienstaufsicht des Amtsgerichtes) hinsichtlich der Verzögerungszeit brachte bis auf eine kleine Verständniszeile nichts.
Schließlich erhielt ich mein Urteil und gab auf.
Mittlerweile waren insgesamt vier Jahre seit der letzten Umgangsstunde vergangen (natürlich nur unter Aufsicht, nicht für alle meine Kinder, ganz nach dem Willen der KM).
Über das OLG wollte ich nicht mehr, kannte mehrere Väter mit mehreren Positiv-Beschlüssen, die alle 14 Tage erfolglos vor den Klingelleisten standen.

Was ich eigentlich ausdrücken möchte:
Das Zitierte aus dem BGH-Beschluss kommt mir sehr, sehr bekannt vor.
Auch die AG-Richterin hat sich genau solcher Textbausteine bedient, die ihr von der sogenannten "Gutachterin" mund- und auftragsgerecht vorgelegt wurden.
So viel zu "die Show ist ziemlich einmalig".
Für den BGH mag das stimmen, die örtlichen Familiengerichte aber haben damit überhaupt keine Probleme.

In meinem Fall entdeckte die KM erst nach der Trennung ihre Liebe zu den Kindern.
Meine Steuerberaterin äußerte daraufhin nur: Kinder sind für viele Frauen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Zitieren
#4
Bei der "einmaligen Show" lag die Aussage weniger darin, dass sie nur ein mal vorkommen würde, sondern dass diese einmalig absurde Show auch mal an höchster Stelle, offiziell veröffentlicht, für alle dauerhaft lesbar abgezogen wurde. Sonst passiert das ja immer so wie bei dir: Das Amtsgericht fertigt den Vater ab, nichts wird veröffentlicht, die Sache wird unter dem Radar "erledigt". Nach aussen wird weiter der Anschein kultiviert, es würde geschlechtsneutral und ganz nach Kindeswohl entschieden.
Zitieren
#5
Das Problem ist nur, dass selbst diese Entscheidung nicht im Mainstream landet. Wer sie sucht, findet sie zwar, aber die Öffentlichkeit interessiert es nicht. Das erinnert irgendwie an die Schweizer Bundesgerichtsentscheidung, in der einer Partei das rechtliche Gehör entzogen wurde - die Juristenwelt hat es mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, die Presse hat geschwiegen und hinterher hats keinen mehr interessiert in dem sicheren Glauben, dass einem selbst sowetwas nicht passieren könnte.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#6
Wird bei ARD zitiert https://www.daserste.de/unterhaltung/fil...aq100.html

Ganz geschlechtsneutral natürlich. Besonders "logisch" finde ich:
"Ausschlaggebende Bedeutung kommt dem Willen eines jüngeren Kindes aber etwa dann nicht zu, wenn ein Elternteil das Kind stark beeinflusst hat. "
Zitieren
#7
Ja, das Gericht kann sich heraussuchen, ob es dem Willen folgt oder ob es diesen Willen als manipuliert bezeichnet. Superpraktisch. Alles offen, je nach Zielsetzung....
Zitieren
#8
Mutti kennt den Kindeswillen immer ganz genau ... Papa manipuliert ...
Zitieren
#9
Habe nochmal das rechtskräftige Urteil nachgelesen.
Da steht für die liebe Mama:
auch ein manipulierte Wille ist Kindeswille.

Richterin schrieb wortwörtlich ab von ihrer stets von ihr beauftragten und somit finanziell direkt abhängigen Gutachtern.
Zitieren
#10
Nur so ganz nebenbei ... die Kids vom Antragsteller haben sich nicht mit der Entscheidung vom BGH abgefunden, sie müssten bei der Mutter bleiben.

Sie sind mit wehenden Fahnen zum Vater gezogen; daraufhin hat die Mutter dann das Wechselmodell beantragt und ist ihrerseits damit vor dem Gericht gescheitert.

Die Justiz kann mit Wechselmodell nichts anfangen, die brauchen immer Sieger und Besiegte. Da gibt es nur Schwarz/Weiß-BorderlineDenke!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#11
(12-09-2020, 07:51)CheGuevara schrieb: Sie sind mit wehenden Fahnen zum Vater gezogen; daraufhin hat die Mutter dann das Wechselmodell beantragt und ist ihrerseits damit vor dem Gericht gescheitert.
Das wär ja zu schön. Aktenzeichen? Quelle?

VM Cool
Zitieren
#12
Das wär ja zu schön. Aktenzeichen? Quelle?

VM

https://freifam.de/2020/08/27/vaeteraufb...bFbzyxck7U

Sandro steht in laufendem Kontakt zum Vater!

Aktueller Hotspot im Familienunrecht ist gerade das AG Ulm, davon gibts grad viel zu lesen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Hamm 4.7.2019: Kinderzuschlag ein Einkommen p__ 4 5.643 08-10-2019, 15:25
Letzter Beitrag: p__
  SG Trier, S5 AS 150/15: Leistungsversagung, wenn Kindsvater nicht benannt wird Sixteen Tons 4 8.574 18-01-2016, 13:56
Letzter Beitrag: p__
  BGH XII ZR20/09: Verlängerter Betreuungsunterhalt, wenn auch Vater mitbetreuen könnte borni 9 11.633 19-10-2010, 13:38
Letzter Beitrag: Ralf G.
  OLG Dresden 24 UF 342/09: Kein Mindestunterhalt, wenn Einkommen nicht reell erzielbar borni 12 16.249 04-03-2010, 11:48
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste