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Hallo Zusammen,
jetzt hat es mich auch erwischt, das ich nun solange krank geschrieben bin, das ich ab sofort Krankengeld bekomme.
Natürlich weiss ich, das auch dieses gepfändet werden kann. Meine Frage ist allerdings: meine Tochter könnte ja theoretisch -wenn sie keine Kontopfändung machen will oder mein Konto nicht kennt- nur bei der Krankenkasse pfänden. Woher erfährt sie, bei welcher Krankenkasse ich bin? Erfährt sie dies überhaupt?
Und falls sie meine aktuelle Krankenkasse erfährt, könnte sie dies dann ggf. nur über meine alte Krankenkasse erfahren haben? Hintergrund ist, das meine Ex bei meiner alten Krankenkasse arbeitet und wohl sicherlich mal nachschauen könnte wohin ich gewechselt habe. Ich würde ihr dann allerdings in diesem Falle gerne eine Klage wegen Datenschutzverletzung reinhauen?
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Wenn das JA mit im Boot sein sollte ist das für die kaum ein Problem. Ansonsten hast du selbst bereits gemutmaßt, wie die Ex sich deine Kassenverbindung verschaffen könnte, beantwortest damit deine Frage bereits selbst. Das sinnvollste wäre, deine Tochter bekommt keinen Wind vom Krankengeldbezug.
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Jugendamt ist nicht mehr mit im Boot, ausser ggf. beratend bis 21. Weiss nicht, ob die dann noch überhaupt solche Infos beschaffen dürften?
Naja, das meine Tochter nichts mitbekommt (vom Krankengeldbezug) wird sich wohl kaum verhindern lassen, da sie ja jetzt bei meinem Arbeitgeber nichts mehr pfänden kann?
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Der Gerichtsvollzieher hat weitreichend Auskunftsrechte. Spätestens wenn er die Vermögensauskunft von dir verlangt, wirst du selbst ihm alles sagen müssten.
Den Stress wird er sich sparen und einfach das Konto pfänden. Da läuft das Geld ein, das du von der Krankenkasse bekommst. Wenn das der Gegenseits nicht bekannt ist, reicht eine kurze Routineabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.
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Was helfen könnte wäre eine kurzfristige Änderung der Kontoverbindung auf welche du dann die KK-Beiträge umleitest, indem du der Kasse diese neue mitteilst.
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Was waer denn mit einem Konto bei einer auslaendischen Direktbank? Koennen die die Infos auch so einfach abfragen? So ein Konto bei Revolut oder aehlich ist schnell eroeffnet....
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Diese Versuche sind schon seit vielen Jahren sinnlos. Deutsche Kontoinhaber werden in 90% der Länder weltweit vollautomatisch jährlich ans Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Es gibt da keine Tricks unterhalb der Clan- oder Mafianmethoden, die uns kleinen dummen Bravbürgern ohnehin nicht zur Verfügung stehen.
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Jaehrlich heisst aber auch im guenstigsten Fall 11 Monate Ruhe.... Ausserdem ist Pfaendung im Ausland auch noch ein wenig schwieriger, speziell bei so Direktbanken die kaum erreichbar sind.
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Genau darauf wollte ich hinaus: kurzfristig Konto umstellen. So schnell kommen die dann eben nicht dahinter.
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Ich will euch ja den Spass nicht nehmen, aber ein neues Konto wird schon bei der Eröffnung beim BfS registriert. Und die Abfrage durch den Gerichtsvollzieher dauert ein paar Sekunden. Der ist "akkreditiert" für solche Auskünfte. Viel Spass noch bei der beliebten "Schlupfloch"suche, Manns liebster (und frustrierendster) Sport im Familienrecht seit 150 Jahren.
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28-09-2020, 09:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-09-2020, 09:11 von Zahlesel_RUS.)
bei der Vermögensauskunft Abgabe habe ich nur Primärkonto genannt, wegen dem Zweitem gab es keine Anzeige o.ä.
Meine Kaution wurde "gesperrt"
kann Arbeitgeber das Geld auf ein Fremdkonto überweisen z.B. Amazon bei LBB? du hast dort keine richtige Kontonummer und das Geld kommt drauf mit dem bestimmten Verwendungszweck.
Kann/Darf der Arbeitgeber sowas machen?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden Schaden.
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Wenn ich das richtig verstehe, muss meine Tochter aktiv einen neuen PfÜB beantragen? Und aktiv die verschärfte Pfändung nach § 850d ZPO beantragen?
Bin mal gespannt, wie die sich da verhält. Wir haben ja immer noch einen nicht geklärten Rechtsstreit beim OLG laufen. Sollte sie obiges dennoch veranlassen -nach dem Motto: meine Ansprüche sind zwar ungeklärt, aber ich kann ja-, dann wüßte ich jedenfalls endgültig wessen Geistes Kind sie ist.....................
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(28-09-2020, 08:52)p__ schrieb: Ich will euch ja den Spass nicht nehmen, aber ein neues Konto wird schon bei der Eröffnung beim BfS registriert. Und die Abfrage durch den Gerichtsvollzieher dauert ein paar Sekunden. Der ist "akkreditiert" für solche Auskünfte. Viel Spass noch bei der beliebten "Schlupfloch"suche, Manns liebster (und frustrierendster) Sport im Familienrecht seit 150 Jahren.
Dann bin ich wohl die große Ausnahme. Alle an meinen mutmaßlichen Millionen Interessierten glauben immer noch, ich hätte ein P-Konto bei der Spk. Wie sonst läßt es sich erklären, dass nach nunmehr drei Jahren immer noch niemand versucht hat mein „neues“ Konto bei der XY-Bank zu pfänden? Okay, mag sein dass mein Blöff vor Gericht, ich hätte eh alles pfändungssicher gemacht, denen jeglichen Mut nahm, überhaupt weiter nachzuforschen ... wer weiß das schon ... mir soll’s nur recht sein
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Fakt ist, im Ausland irgendwas zu pfaenden oder durchzusetzen ist immer schwieriger als im Inland. Da moegen noch so viele europaeische oder internationle Abkommen und/oder Gesetze existieren, die Huerden sind einfach hoeher. Und insbesondere wenn beide Laender nicht die selbe Sprache sprechen.
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Krankengeld ist doch Einkommen und kann aufgestockt werden!
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03-10-2020, 12:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-10-2020, 12:03 von Arminius.)
(02-10-2020, 23:27)IPAD3000 schrieb: Alle an meinen mutmaßlichen Millionen Interessierten glauben immer noch, ich hätte ein P-Konto bei der Spk. Wie sonst läßt es sich erklären, dass nach nunmehr drei Jahren immer noch niemand versucht hat mein „neues“ Konto bei der XY-Bank zu pfänden?
Ich hätte an deiner Stelle mal "ein paar Cent" dem Gläubiger zukommen lassen. So wissen Sie in regelmäßigen Abständen das nichts zu holen ist...
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(02-10-2020, 23:27)IPAD3000 schrieb: Dann bin ich wohl die große Ausnahme.
Wieso Ausnahme? Es hängt von der Klugheit der Gläubiger ab. Bei Leuten, von denen nach jahrelangen Auseinadersetzungen ohnehin nichts neues mehr zu erwarten ist, ist es immer klug, nicht endlos zu vollstrecken. Denn jede Vollstreckung kostet auch Geld. Zunächst einmal das Geld des Gläubigers. Das kann er sich vom Schuldner zurückholen, aber das Risiko ist je nach Fall gross, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.
Bei dir gab es doch schon langjährige Pfändungen, so dass die Gegenseite sehr genau über deine Situation im Bilde ist. Und bei dir ist auch beruflich nichts mehr zu erwarten, keine plötzlich steigenden Einkommenszuflüsse. Bei solchen Leuten verlieren Gläubiger die Lust, noch mehr in Vollstreckung zu investieren, bei denen nichts Neues zu erwarten ist.
Es gibt auch Gläubiger, denen es egal ist, ob sie im Minus rauskommen. Die probieren immer alles. Häufig entfremdete Kinder, Exen oder behördliche Sesselfurzer, die nie selbst für ihren Mist gerade stehen müssen, sondern das Geld des Staats verbrennen.
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Zitat:Es hängt von der Klugheit der Gläubiger ab. Bei Leuten, von denen nach jahrelangen Auseinadersetzungen ohnehin nichts neues mehr zu erwarten ist, ist es immer klug, nicht endlos zu vollstrecken.
Nicht im Unterhaltsrecht. Denn schon nach >1Jahr riskieren die Gläubiger eine Verwirkung, spätestens drei Jahre nach Volljährigkeit die Verjährung, sofern keine Vollstreckungsversuche erfolgen.
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