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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(31-07-2020, 10:35)Zahlesel_RUS schrieb: vorletzte Woche hat der Richter bei der Personalabteilung Anfrage gestellt wieso ich in der Teilzeit arbeite, Antwort vom Chef war: wegen Kinderbetreuung.

Das ist doch alles eine Lachnummer...jetzt ermittelt der Richter ! Hat die Staatsanwaltschaft Urlaub ?....
Bei mir wurde eines meiner Verfahren eingestellt weil es nicht Aufgabe des Gerichts sei die Ermittlungen zu übernehmen...Die StA hat sich einen schlanken Schuh als Anklageschrift ausgesucht...
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(16-05-2020, 09:58)p__ schrieb:
(16-05-2020, 09:51)Arminius schrieb: Ich hatte durchweg gute Erfahrungen im STRAFRECHT. 

Habe auch immer den Eindruck gehabt, dort würden ein paar Prinzipien des Rechts ein bisschen ernster genommen, das liegt auch an der Fachkunde, dieses Rechtsgebiet ist angesehener und öffentlicher.

Das stützt meine These, dass im Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts das "bessere" Personal Strafrecht macht, während die Minderleister abegschoben werden ins Familienrecht. Wir alle konnten uns davon überzeugen.........
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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(31-07-2020, 14:28)Austriake schrieb: Das stützt meine These, dass im Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts das "bessere" Personal Strafrecht macht, während die Minderleister abegschoben werden ins Familienrecht. Wir alle konnten uns davon überzeugen.........

Das ist völlig Logisch ! Im Familienrecht darf "Fiktiv" gearbeitet werden. Um zum BGH zu kommen brauchst Du einen zugelassenen Anwalt. Im Strafrecht entfällt das alles.
Du kannst sobald der Pflichti genehmigt wurde und Du die richtige Ausgangslage hast fröhlich durch die Instanzen schweben...UND GLAUB MIR DAS WIRD MIT ALLER GEWALT VERHINDERT...fast das gleiche Verfahren wie im Zivilrecht nur unter anderen Voraussetzungen.
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Wenn ein Richter außerhalb des Gerichtssaals ermittelt und Zeugen befragt, wie es hier wohl mit der Personalabteilung passiert ist, muss das doch die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters nahe legen, oder?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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(31-07-2020, 20:12)CheGuevara schrieb: Wenn ein Richter außerhalb des Gerichtssaals ermittelt und Zeugen befragt, wie es hier wohl mit der Personalabteilung passiert ist, muss das doch die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters nahe legen, oder?

...vielleicht hat er auch nur verwechselt...die StA oder die Polizei haben die Anfrage gestellt !
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Chef meinte Schreiben vom Gericht.
Es geht ja um die Bewehrungsauflage, die ich nicht erfüllen kann: monatlich 1000€ an JC zu bezahlen.
Gehalt war auch vor der ersten Sitzug um 1800€(LStKlasse3) da Teilzeit und Wechselmodell.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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(31-07-2020, 20:53)Zahlesel_RUS schrieb: Chef meinte Schreiben vom Gericht.
Es geht ja um die Bewehrungsauflage, die ich nicht erfüllen kann: monatlich 1000€ an JC zu bezahlen.
Gehalt war auch vor der ersten Sitzug um 1800€(LStKlasse3) da Teilzeit und Wechselmodell.

Hmm ... die Antwort deines Chefs war zwar präzise und absolut korrekt ... doch, dass hier arbeitsvertragliche Gegebenheiten abgefragt wurden halte ich für nicht DSGVO-konform und für einen zu rügenden, groben Verfahrensfehler. Wobei „Fehler“ sicher mit „Absicht“ übersetzt werden darf. Der Richter scheint angepi...t von dir zu sein.

Dass diese Anfrage vom Gericht selbst gestellt wurde, war eine Einladung zum Ausplaudern über deine persönlichen Gründe für die Teilzeittätigkeit. Ohne vorherige Belehrung! 

Ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass die gezeigte Vehemenz, mit der der Richter nun selbst die Ermittlungen meint führen zu müssen, als Spiegelbild seiner wahren (persönlich gegen dich geprägten Aversionen) Beweggründe ausreichend für ein Befangenheitsantrag sein könnte. 

Denn ansonsten wäre er den üblichen juristischen Weg gegangen: Arbeitgeber als Zeuge laden, belehren über seine (und deine) Rechte in diesem fiesen Spiel. Deine Rechte, da dein AG nicht einfach arbeitsvertragliche Vereinbarungen (hier die Gründe für den Abschluss eines Teilzeitarbeitsverhältnisses) einfach so (ohne deine ausdrückliche Zustimmung) ausplaudern darf. 

Steht in fast jedem Arbeitsvertrag: „Über alle mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Informationen wird gegenüber Dritten Stillschweigen vereinbart.“ 

Wenn diese Klausel auch zumeist auf die Interessen des Arbeitgebers ausgelegt ist, gilt das selbstverständlich auch andersrum. Juristisch korrekt, darf hier keine Vertragspartei schlechter als die andere gestellt werden. Auch wenn das nicht explizit im Vetrag so stehen sollte.
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Mal abwarten, was als Ergebnis rauskommt.
Er hat es immer noch nich kapiert, das ich mit seinem Urteil nicht einverstanden bin.
Battle: Gerichtspräsident VS Zahlesel 1:1
Berufung habe ich zurückgezogen(Idiot, habe dem LG Richter geglaubt, das die Bewährungsauflage sich anpassen lässt)
Beschwerde wegen Aufhebung der Bewährungsstrafe war erfolgreich
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(31-07-2020, 20:12)CheGuevara schrieb: Wenn ein Richter außerhalb des Gerichtssaals ermittelt und Zeugen befragt, wie es hier wohl mit der Personalabteilung passiert ist, muss das doch die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters nahe legen, oder?


Nein!
Ganz im Gegenteil. Es gibt sogar einen Amtsermittlungsgrundsatz, dem der Richter unterliegt. 

Ich habe mich bspw. immer gewundert, dass die Ex in Bezug auf ihren Job gelogen hat, dass sich die Balken bogen, der Richter aber kein einziges Mal bei der Chefin nachgefragt hat, obwohl ich den ständig aufgefordert habe. Die haben noch nichteinmal eine schriftliche Stellungnahme eingefordert oder die als Zeugen geladen. Hatte ich alle beantragt. 

Auch die Verfahrensbeteiligten sind nicht los, um es zu hinterfragen. 

Im Gerichtssaal hieß es dann, wenn die Mutter das so sagt, dann muss man der glauben. Man dürfe auch nicht den Arbeitgeber mit rein ziehen, weil es negative Auswirkungen auf den Job haben könnte.


Es ist also ganz einfach. Die ermitteln und hinterfragen nur, dass was die wissen wollen. Was die nicht wissen wollen, ermitteln die auch nicht.

Der Richter und der Rest der Mischpoge ist also zielorientiert unterwegs. Die suchen nach Gründen, weil die das Urteil schon längst im Kopf haben. Das nennt man im juristischen "Vorwegnahme des Beweisergebnisses", was zur Befangenheit führt.

Die Befangenheit begründet sich also nicht aus der Ermittlung, sonder daraus, dass der Richter nur in eine einzige Richtung ermittelt. Nämlich nur das ermittelt, was negativ für den Zahlesel ist.  

Lieber Zahlesel, die wollen Dir was anhängen. Sei Vorsichtig!
Ich würde daher direkt mit der Begründung "der Vorwegnahme des Beweisergebnisses" einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen. Der BGH hat entschieden, dass dies ein Befangenheitsgrund ist.

Laß den Richter doch mal erklären, dass der auch in die andere Richtung ermittelt hat! Nämlich nach Gründen gesucht hat, die Dich entlasten.

Der wird natürlich eine Ausrede haben und die Befangenheit wird abgelehnt. Der wird aber zukünftig vorsichtiger sein, weil kein Richter sich gerne vor den Kollegen rechtfertigen will oder als Befangen gelten will. Das ist die richterliche Arroganz....... und zu verlieren hast Du sowieso nichts.
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Danke für den Tipp, ich warte auf ein neues Schreiben von ihm und schlage zurück!
Leider gibt es noch keine neue Antwort vom JC, wieviel sie von mir haben wollen.
Ich wollte 7000 akzeptieren und bezahlen. statt 10.000 da meine Zahlungen imn den ersten 3 Manten der Trennung für die alte Wohnung und sämtliche Rechnungen als Einkommen von Ex eingerechnet wurden
UVK schweigt auch wegen 14k EUR, den Idioten habe ich erklärt, dass die Ex nie alleinerziehend war und keinen Anspruch auf UV hatte.
Egal was rauskommt, es kommen nicht mehr als 25.000 statt 36.000 und dann mit den Beweisen wollte ich Wiederaufnahme des Prozesses anstarten. "der Vorwegnahme des Beweisergebnisses" passt auch gut zum Thema.
Dazu habe ich noch bei der Waffensachkunde den Begriff Notstand gelernt und kann ihn für meinen Fall als Erklärung benutzen.
Nicht bezahlt, da meine Rechte, Würde verletzt wurde. Da ich meine Wohnung verloren hätte und dadurch auch Möglichkeit für Wechselmodell.
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Für den Befangenheitsantrag gilt eine 2-Wochen-Frist nach bekanntwerden des Grundes.

Wenn Du also die Befragung des Arbeitgebers anführst, dann musst Du spätestens 2 Wochen, nachdem Du das erfahren hast den Befangenheitsantrag stellen. Das wird den richtig ärgern, weil der dann nichts mehr machen darf und die Kollegen von dem erstmal prüfen müssen und der sich offiziell erklären muss.

Der darf in der Zeit nichts mehr entscheiden oder machen. Das Verfahren steht dann still, bis seine Richter-Kollegen das geprüft haben.
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okay, ich habe es am Montag vor 12 Tagen erfahren.
Dann, schreibe ich den Antrag gleich und bringe zum Gericht.
Danke für den Hinweis!
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Brief liegt im Gerichtsbriefkasten.
Hoffentlich Formalitäten vom Bürger ohne Anwalt stören die Bearbeiter nicht.

Beschwerde
Verdacht der Befangenheit auf Grund des Verhaltens des Richters

----------------
All for one and one for all
Where We Go One We Go All
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(15-08-2020, 10:37)Arminius schrieb:
(14-08-2020, 08:20)Zahlesel_RUS schrieb: es geht immer noch um Leben und Tod, da der Strafrichter mich wegen Nichterfüllung der Bewährungsauflage in den Knast stecken will.

Du bist ja nun rechtskräftig Verurteilt wurden. In meinen Augen mit einer viel zu heftigen Auflage. Kann man überhaupt was an der Auflage ändern ? Eigentlich müsste doch ein Wiederaufnahmeverfahren stattfinden. Mir ist nicht bekannt das man im Nachhinein das Urteil ändern kann ?


Nachtrag: Geht anscheinend doch § 56e StGB Big Grin

ich antworte in richtigem Thread.
wie oben geschrieben ist erstmal die Beschwerde unterwegs.
Dann plane ich JC anzuklagen, so dass sie mir endlich die richtigen Zahlen berechnen und dann mit dem Ergebnis vielleicht klappt auch die Wiederaufnahme.
Freispruch wird mir nicht schaden Wink aber auch ohne ist mein Leben zu 97% gleich
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(16-08-2020, 00:12)Zahlesel_RUS schrieb: Dann plane ich JC anzuklagen, so dass sie mir endlich die richtigen Zahlen berechnen und dann mit dem Ergebnis vielleicht klappt auch die Wiederaufnahme. 
Freispruch wird mir nicht schaden Wink aber auch ohne ist mein Leben zu 97% gleich

Wiederaufnahme ist die Königsdisziplin im Strafrecht...trotzdem viel Erfolg. Auch wenn ich einiges von Dir sehr "fraglich" finde...Respekt vor deiner Intoleranz ! Habe auch mitgekriegt sobald echter Widerstand kommt...hat man Ruhe mit den Brüdern und Schwestern der Unterhaltsindustrie.

Das OLG und der BGH wird im Strafrecht möglichst vermieden. Das ist wie mit dem Teufel und dem Weihwasser...

Habe bei meiner letzten Strafanzeige den Jugendamtsleiter als Zeuge vorladen lassen...leider ist er nicht gekommen Big Grin
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OLG wäre ideal für mich, aber ich bin auf Lügen vom Landrichter(bei der Berufung) eingefallen, dass die Bewährungsauflage sich durch Bewährungsrichter anpassen lässt. Vor OLG ist alles eine Mafia: eine Hand wäscht die Andere, sei es Richter oder Anwalt...
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Verdacht der Befangenheit wurde nicht akzeptiert Sad

[Bild: IMG-0839.jpg]

[Bild: IMG-0840.jpg]

kann ich wieder eine Beschwerde einreichen?
oder erstmals das Ergebnis der Ermittlung abwarten?
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Steht doch im letzten Satz drin. Ergebnis der Ermittlung abwarten. Bin ich mal gespannt, was sich das Gesoxxe wieder zusammenlügen wird....
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ermittlungsergebnis gegen eigenen Beschluss sein wird.
In der Zeit lasse ich den Jobcenter gerichtlich deren Mathematik nochmal zu überprüfen.
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ich habe vor zwei Tagen ein Schreiben bekommen. VRs
(Das Registerzeichen VRs wird bei der Staatsanwaltschaft für Strafvollstreckungsverfahren ("Vollstreckungsregister") verwendet.)
Strafvollstreckungssache
Mir wurde 10 Tage zeit gegeben 35696 EUR an die StAH zu überweisen.
Welche Bank soll ich überfallen? Smile
Sonst wird mir mit dem Gerichtsvollzieher und Pfändung gedroht, also doch keine Haft?
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Das wirst du wohl fiktiv zahlen müssen :-)
Natürlich pfänden die. Du hast dann die Vermögensauskunft abzugeben. Halb so wild. Und wenn von Haft keine Rede ist, bliebt die Zelle vorerst mal leer.
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Es wird spannend Titelteilausfertigung für UVK vs StAH. Werde ich bei dem Verwaltungsgericht gerne klären.

Wer gewinnt Wink
VATER VS STAAT
FINISH HIM
0EUR PFÄDATALITY
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(11-10-2020, 16:29)Zahlesel_RUS schrieb: Mir wurde 10 Tage zeit gegeben 35696 EUR an die StAH zu überweisen.

Haben die soviel überhaupt als Barreserve Big Grin Spaß beiseite sollte nichts Pfändbares rüberkommen...kommt wohl oder übel die Haft !
Ich war auch nicht Pfändbar dann sollte ich den Betrag in der Haft absitzen...Es ging aber nur um 400,00 Euro...
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ich kann keime 360000 Schulden wie du absitzen, sie wollen die Kohle. Nach 6 Monaten Haft werde ich doch 36K Schulden weiterhin haben, es ist bisschen anders als bei dir.
Bei 30EUR Tagessatz sind es übrigens über 40 Monate und nicht 6 wie der Richter mir als Heilmittel verschrieben hat.
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Was ist das ? Du kannst nicht zahlen...und kannst den Betrag nicht bezahlen ?...Könntest den Betrag auch nicht absitzen ? In Berufung kannst Du auch nicht ?...Sehr seltsam...
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