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Umzugskosten nach Scheidung
#1
Hallo Leute,

ich finde nichts Präzises im Netz und mein Rechtsanwalt ist eine Gurke (wie so oft hier im Forum beschrieben...).

Meine geschiedene Ex zieht (als letzte und mit den Kindern) aus dem gemeinsamen Haus aus und macht Umzugskosten geltend.

Mein Anwalt redet von "trennungsbedingtem Mehrbedarf als Trennungsunterhalt", wobei mindestens "Trennungsunterhalt die völlig falsche Vokabel ist - wir sind ja seit Monaten rechtskräftig geschieden.

Muss man auch für die geschiedene Ex diesen Mist bezahlen?

Wenn ja: Wie oft dann noch - oder nur "dieses Mal"?

Danke,

Alex
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#2
Frag deinen Anwalt, ob Kosten für Nut.ten und Koks von deiner Ex übernohmen werden
Es ist ja auch "trennungsbedingter Mehrbedarf"

Sie soll erst klagen, dann siehst du ob sie Recht hat. Wenn sie später mit den Kindern weiter zieht, ist es wieder dein Problem? Schwachsinn
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#3
Da mischt der Anwalt -berufsbedingt rotzfrech- das ALG 2 mit rein. Das Jobcenter muss z.B. eine Zeitlang auch Doppelmieten bezahlen bei einem Umzug. Für die Kinder können Umzüge übrigens Sonderbedarf sein im Rahmen des Kindesunterhalts. Aber da wurde ja nichts geltend gemacht.

Beim Ehegattenunterhalt gibt es solche Tatbestände nicht. Das ist bei dir der Fall, also wars das. Wenn ihr noch nicht geschieden wärt, dann liegen die Grenzen für einen Sonderbedarf beim Umzug sehr hoch: Er kann nur dann verlangt werden, wenn er außergewöhnlich hoch ist (vgl. §§ 1361 IV 3, 1360a III, 1613 II 1 BGB). Du solltest keine Rechtsberatung machen und die Forderungen einfach ignorieren.
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#4
Danke euch recht herzlich!
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