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Guten Abend zusammen,
dieses Forum war mir im Umgang mit meiner Ex schon sehr hilfreich. Vielen Dank dafür!
Momentan stellt sich folgendes Problem:
Meine Ex möchte mit unserem Kind in eine weiter entfernte Stadt umziehen, so dass der momentan geführte Umgang (ca. 2-mal die Woche) bei weitem nicht mehr möglich sein wird. Mir liegen jedoch Indizien vor, dass es sich hierbei um ein Täuschungsmanöver handelt und sie mit unserem Kind in Wirklichkeit zurück ins Heimatland will. Gibt es hier effektive Möglichkeiten dies im Vorfeld zu verhindern? Eine Kindesrückholung aus dem Heimatland dürfte praktisch unmöglich sein. Falls ich mich irre, gäbe es Möglichkeiten den Umzug in die weiter entfernte Stadt zu verhindern? Sie hat das alleinige Sorgerecht.
Vorab schon einmal vielen Dank für eure Antworten!
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Da sie das alleinige Sorgerecht hat, darf sie auch allein über den gewöhnlichen Aufenthalt entscheiden. Ich glaub da liegen die Karten schlecht für dich (und dein Kind)
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Kannst Du das mit der Rueckkehr in ihr Heimatland irgendwie beweisen? Falls ja, kannst Du versuchen bei Gericht zu beantragen, dass ihr verboten wird mit dem Kind Deutschland zu verlassen.
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Es sind nur eine Vielzahl von unterschiedlichen Indizien inkl. der Passfotos für einen Reisepass für unser Kind, die hier aufeinandertreffen, plus der ausgeprägten Hinterlistigkeit meiner Ex. Ein Zufall wäre meiner Ansicht nach statistisch gesehen sehr unwahrscheinlich.
Wie sind denn allgemein die Aussichten das gemeinsame Sorgerecht über den Rechtsweg zu erhalten und zusätzlich eine einstweilige Verfügung gegen die Ausreise. Ist sowas umsetzbar?
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Die Chancen sind extrem schlecht, wenn es nicht gerade ein Land wie Somalia ist, in das sie will. Argumentieren kannst du nur mit dem Kindeswohl und das ist eben in den meisten Ländern fraglos nicht gefährdet.
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Dein "Gefuhel" ist kein gerichtsfester Beweis, da hast Du kaum Chancen.....
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Beim gemeinsamen Sorgerecht scheint es zu funktionieren, auch wenn es die Mutter ist, die mit Kind ausreisen will.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/mue...art-426803
Wie sind denn die Erfolgsaussichten das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten und wie lange dauert das?
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Bei gemeinsamem Sorgerecht bis zu wenigstens antragsberechtigt, wenn du gegen den Kindwegzug vorgehen willst. Du kannst es probieren. Ohne Sorgerecht nicht einmal das.
Auf jeden Fall muss die gemeinsame Sorge vorgeschaltet werden. Das richtet sich nach § 1626a BGB und dauert eben seine Zeit, wie lange hängt von deinem Gericht ab. Die Mutter ist dann natürlich vorgewarnt und kann unangefochten wegziehen, während du noch auf den Termin wartest. Dir bleiben da aber keine andere Möglichkeiten.