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Kurzfassung:
- Jugendamt: Anerkennung der Schulden und Stundung von rund 10.000 Euro, sonst...
- Androhung von weiteren Maßnahmen (Gerichtsvollzieher)
Ausgangslage:
- statischer Titel (127,- je Kind) seit 15 Jahren
- 2 Kinder, werden im Juni '21 volljährig
- arbeite seit' 14 nicht mehr, Pflege meine Mutter
- zahle bereits Raten (von Inkasso aufgekaufter Kredit)
- Bitte um Hilfe: Wie nun reagieren?
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Hallo, liebe Mitglieder des Forums,
bis zur Gesetzesänderung 'Unterhaltsvorschuss bis 18' hatte ich mehrere Tausend Euro an das Jugendamt zurück gezahlt gehabt und war schuldenfrei. Jetzt habe ich leider erneut Schulden, etwas über 10.000 Euro. Es ist wirklich sehr frustrierend!
Jetzt soll ich ein Formular unterzeichnen, eune Stundung und Anerkennung der Schulden.
Ein statischer Titel ist ohnehin vorhanden, vor ca. 15 Jahren vor Gericht als fiktives Einkommen trotz 20-30 Bewerbungen, hätte mich schon früher auch als Hilfskraft bewerben sollen, so war die Argumentation.
Zuvor hatte ich der Änderung widersprochen gehabt, in der irgendetwas treuhänderisch zusammen gelegt werden sollte (Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft). Ich verstehe es bis jetzt nicht, gehe aber davon aus, dass es für mich nachteilig gewesen wäre.
Wie sollte ich nun antworten? Ist es nicht nachteilig, die Summe anzuerkennen, auch wenn ein Titel vorhanden ist?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Grüße
Toraka
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Erkenne bloß nichts an!!!
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(20-12-2020, 14:04)Toraka schrieb: Jetzt soll ich ein Formular unterzeichnen, eune Stundung und Anerkennung der Schulden.
Auf gar keinen FALL !!!!!!!!!!!!!!!!
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Die Forderung nach einer Anerkenntnis ist seltsam. Eigentlich unnötig, denn wegen dem Titel sind die Schulden so oder so entstanden und nachweisbar. Die Bekräftigung ist überflüssig.
Vielleicht ist irgendwas faul und es ist gar nicht so leicht, zur Pfändung überzugehen. Und wenn schon: Eine Pfändung ist in deiner Situation doch sowieso kein weiteres Problem mehr. Oder hast du noch hohe Werte herumliegen?
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Regressansprüche der Unterhaltsvorschusskasse verjähren im dritten Jahr nach Entstehung der Schuld zum 31.12. Da du schreibst, es ginge um Unterhalt bis zum 18 LJ. und die Kinder wären jetzt 20 (Zwillinge?), sollten die Ansprüche bis zum 17.LJ am 31.12. diesen Jahres verjähren. Hier heißt es, die Sache hinziehen, vielleicht freundlichst um eine Fristverlängerung bis ins nächste Jahr bitten. Sofern bis Jahresende keine Pfändung aufläuft, könntest du die Einrede der Verjährung für alles vor 2017 erheben. Ansonsten immerhin vor 2016. Letztendlich wären dann nur noch Regressansprüche von einem oder zwei Jahren strittig.
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Naja, die Fristverlängerung wird nichts bringen im Bezug auf Verjährung, weil die UVK ja trotzdem vorher schon was unternommen hat. Aber trotzdem: bloß NICHTS unterschreiben! Anscheinend sind die nämlich über ihren eigenen Anspruch unsicher! Haben die bei mir auch versucht (und trotzdem ne vollstreckbare Teilausfertigung des Titels erhalten).
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(20-12-2020, 14:45)Gast1969 schrieb: Naja, die Fristverlängerung wird nichts bringen im Bezug auf Verjährung, weil die UVK ja trotzdem vorher schon was unternommen hat. Aber trotzdem: bloß NICHTS unterschreiben! Anscheinend sind die nämlich über ihren eigenen Anspruch unsicher! Haben die bei mir auch versucht (und trotzdem ne vollstreckbare Teilausfertigung des Titels erhalten).
Falsch, denn nur eine Pfändung oder ein gerichtlicher Antrag würde die Verjährung hemmen.
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(20-12-2020, 14:40)p__ schrieb: Die Forderung nach einer Anerkenntnis ist seltsam. Eigentlich unnötig, denn wegen dem Titel sind die Schulden so oder so entstanden und nachweisbar.
Ist es nicht...Wenn die Vollprofis von der UHVK nicht in dem statischen Titel aufgeführt sind dann haben Sie Vollstreckung rechtlich ein Problem. Sie müssten sich an die Kinder halten und die müssten die Vollstreckung durchführen.
Ich vermute die haben "Vergessen" eine Teilumschreibung vorzunehmen...die ganzen Jahre. Und nach Jahren kann er die Verjährung gegenüber der UHVK ins Spiel bringen.
Auf gar keinen Fall unterschreiben...
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20-12-2020, 15:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-12-2020, 15:38 von Toraka.)
Die Kinder, zweieiige Zwillinge, werden Mitte nächsten Jahres 18, womit kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt werden sollte. Aufgrund des "tollen" neuen Gesetzes, mal wieder von der SPD erfunden, habe ich wieder Probleme mit dem Jugendamt, obwohl zuvor alles beglichen wurde (über 5.000 Euro abbezahlt). Der SPD fallen immer wieder kuriose neue Gesetze ein.
Zu pfänden wird sich nichts finden lassen. Selbst ein Kraftfahrzeug ist nicht vorhanden. Meine Sorge fällt jedoch auf eine mögliche eidesstattliche Erklärung. Heutzutage verlangen immer mehr Vermieter persönliche Auskünfte, darunter sogar eine Schufa-Auskunft. Ich habe Angst, aufgrund dessen irgendwann keine Wohnung mehr finden zu können, obwohl ich Miete stets als erstes per Dauerauftrag überweise.
Vielen Dank für die Hilfe! Ich habe mir so etwas schon gedacht, war mir aber nicht sicher, ob ich das Formular (Stundung inkl. Anerkennung) unterschreiben soll.
Es ist nicht verwunderlich, dass immer weniger Männer Kinder in die Welt setzen möchten.
>> Sie müssten sich an die Kinder halten und die müssten die Vollstreckung durchführen.
Deswegen wohl der Versuch mit der treuhänderischen Zusammenfassung, der ich widersprochen hatte. Es wurde mir als für mich vorteilhaft dargestellt, was mich um so skeptischer machte.
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Die Schulden sind aber so oder so angefallen. Der Titel sagt 2x127 EUR. Wäre kein Unterhaltsvorschuss gezahlt worden, hättest du dieselben Schulden eben bei der Mutter und dann den Kindern gehabt. Verjähren da auch nicht vor dem 21. Geburtstag.
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(20-12-2020, 15:53)p__ schrieb: Die Schulden sind aber so oder so angefallen. Der Titel sagt 2x127 EUR. Wäre kein Unterhaltsvorschuss gezahlt worden, hättest du dieselben Schulden eben bei der Mutter und dann den Kindern gehabt. Verjähren da auch nicht vor dem 21. Geburtstag.
Das kann so nicht stimmen. Denn Unterhaltsvorschusskassen"schulden" verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren, sofern als laufende Leistungen NACH Titulierung entstanden. Unabhängig davon ob diese Ansprüche ggf. auf irgendwen übergegangen sind oder rückübertragen wurden.
Ich hab ja derzeit n ähnliches Problem. Mein Kind hat einen Titel aus JA-Urkunde seit 2004 gehabt und einen Titel aus Gerichtsbeschluss 2010 mit Festlegung rückständigem Unterhalt seit 2007. Nur "leider" war die UVK mit ihren Ansprüchen in keinem dieser Titel mit einer Vollstreckungsklausel drin, gezahlte Summen waren im Titel meiner Tochter enthalten. Eigenen Titel in Form einer vollstreckbaren Teilausfertigung hat sich die UVK erst in 2020 ausstellen lassen. Ich würde doch vermuten, das deren Ansprüche daher verjährt sind.
Hätte man dieselben Schulden bei Mutter (und dann Kind) gehabt (in deiner Annahme wäre ja kein UHV geflossen), ja, dann wäre unstreitig die Verjährung gehemmt.
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Es kann genausogut nie verjähren. Dafür reicht es, vor dem Ende der Verjährungsfrist beispielsweise einen Mahnbescheid zu beantragen.
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Das Jugendamt ist meines Wissens nach nicht in der gerichtlichen Titulierung aufgeführt. Die Kindesmutter hatte (aus Zorn) geklagt gehabt, nicht das Jugendamt.
Dennoch wurden mehrfach Rückzahlungen (über 1.000 Euro) von Finanzamt einbehalten, was mit ein Grund war, weshalb alles so schnell beglichen wurde. Also hatte das Jugendamt damals keine Befugnis gehabt, auf Auszahlungen durch das Finanzamt zuzugreifen!?
Ja, auch bei der Kindesmutter würden Schulden auflaufen. Mit dieser kann ich aber inzwischen vernünftig reden. Sie würde mir nicht unbedingt den Gerichtsvollzieher vorbei schicken. Es ist doch etwas anderes als sich mit dem Jugendamt auseinander setzen zu müssen.
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