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Die Liste ist zwar inhaltlich richtig, aber sie spielt auf kleinem Feld. Es gibt kaum Spielräume. Auskunft, Unterhalt, fertig. Letztlich kann man bestenfalls verzögert eine Tabellenstufe hinaufsteigen, unterm Strich bewirken die Gestaltungsmöglichkeiten kaum was und wenn sie auch noch mit Eigenaufwand oder Eigennachteilen verbunden sind, sind es auch noch oft genug Eigentore.
Abzuweichen erfordert einen Bruch, einen Schnitt. Der Unterhaltspreller im Land oder der Verschwundene in fernen Weiten. Hohe Schwelle für Viele.
Überlege dir, ob du statt Vasektomie lieber mal das Geweibse sein lässt. Das wäre das Beste, billigste, in jeder Hinsicht gefahrloseste, kostet keine Zeit, schneidet nichts an deinem Körper durch, ermöglicht dir riesige Ressourcen zu erringen. Selbst wenns dich so dringend in Geschlechtsteile hineinteibt, wirst du auch mit Vasektomie mindestens Kondome brauchen, die bösen Krankheiten sind überall am steigen, für manche droht sogar Antibiotikaresistenz, da hilft keine Vasektomie.
Hinsichtlich des Kindes jetzt: Einfach vergessen. Was soll der ganze Kram? Was dir die Mutter nicht freiwillig zugesteht, ist keinen Gedanken wert und irgendwelche Klagen tausendmal nicht.
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(02-12-2020, 10:51)BlauerWolf schrieb: mehrmalige Auskunftsplicht, weil das JA mit seinen Aufgaben nicht hinterherkommt ist nicht zulässig
Kannst Du das bitte mal erläutern was Du damit genau meinst und die Rechtsquelle angeben. Bei mir verlangen die aktuell eine weiteres Jahr Auskunft und begründen es mit der Vermutung einer Einkommenssteigerung, weil ich mir eine Fristverlängerung bei Gericht geholt habe und als Begründung eine starke berufliche Einbindung angegeben habe.
Das Thema 10% Steigerung kenne ich.
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§1605 BGB: Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
Was das "glaubhaft machen" ist, entscheidet Ein Ainzelfaaaaaalll, wie immer.
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02-12-2020, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-12-2020, 12:17 von BlauerWolf.)
In einem Fall vergingen zwischen der ersten Auskunft und der Berechnung fast 12-14 Monate - während dieser 12 Monate kamen zwei weitere Auskunftsersuche auf, obwohl es bereits eine erste Auskunft gegeben hatte. Mit Verweis auf eine erste vollständige Auskunft muss man hartbleiben - einfach die erste Auskunft erneut zuschicken. Unter'm Strich: Es ist nicht unsere Schuld, dass das JA so lang für die Berechnung braucht. Es war natürlich in deren Interesse, neue finanzielle Zahlen in die Berechnung mitaufzunehmen, dem muss man einen Riegel vorschieben.
Wie es in deinem Fall aussieht, kann ich so nicht beurteilen. Welche Vermutung wurde denn geäußert? Zu Covid-19 Zeiten eine Einkommensteigerung... Für eine erneute Auskunft während dieser zwei Jahre, muss ja ein handfester Grund (am Besten Beweise dafür fordern) vorliegen?! Eine reine Vermutung reicht meines Wissens nicht aus - es sollte natürlich kein Zeitungsartikel über deinen Aufstieg zum CEO von Siemens existieren.
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(02-12-2020, 10:51)BlauerWolf schrieb: Hallo yvessaintlaurent,
Glückwunsch zur ungewollten Vaterschaft. Zieh deine eigenen Konsequenzen für die Zukunft, das habe ich auch.
Im ersten Moment habe sah ich überall nur noch Muttis mit Kinderwägen - fast 18 Monate habe ich geflucht, als gäbe es kein schönes eigenes Leben mehr. Du musst die Sache sacken lassen, du kannst sie leider nicht mehr ungeschehen machen. Kümmer dich um dich selbst, das meine ich ernst.
Wenn die Mutter jetzt schon blockt, dann bin ich gespannt, wie sehr sie nach Hilfe schreit, wenn das Kind sie nicht schlafen lässt. Mütter (zumindest in meinem Fall) entwickeln eine ganz eigene Art ihrer Realität - so will mich meine gewissermaßen zu meinem Glück zwingen. Teilweise habe ich da Gefühl, dass das Kind in die Welt gesetzt wurde, um den Kontakt zu mir aufrechtzuhalten. Dem Jugendamt hat man in meinem Fall sogar erzählt, dass wir in einer Beziehung waren - was für eine krankhafte Lüge. Ob du die Kommunikation komplett abblockst, ist dir überlassen. Freundlich, informationsarm und schön hinterfotzig können auch Männer, nur müssen wir es erst lernen.
Nun zu den weiteren Schritten:
- Lese dich in die Unterhaltsthematik ein und kalkuliere deinen zu zahlenden Betrag,
- Behalte Informationen zurück, zeig dich immer sehr informationsarm,
- Stelle eine Liste der Möglichkeiten zur Reduktion auf, sei hier kreativ und überlege, wie du den ein oder anderen Punkt erfüllen könntest,
- Suche dir Verbündete: Eltern, Geschwister, Onkel, Tante, Großeltern, bester Kumpel - die können dich kreativ bei dem ein oder anderen Punkt unterstützen,
- Sorge jetzt schon dafür, dass du bestimmte Dinge erfüllst, damit bei Gehaltsoffenlegung sich dir Chancen zur Reduktion bieten,
- Sobald es zur Unterhaltsberechnung und Titulierung Seitens des JA kommt, rechne dem JA vor, wie es richtig geht. Das JA rechnet zu 90% falsch und immer sehr bewusst für Mutter/Kind. Klein-klein hasst das JA abgrundtief. Je mehr Aufwand du sie kostet, desto mehr Ärger und Aufwand haben sie. Wegen 100-300€ würde ein JA nicht vor Gericht gehen, je höher der Streitwert, desto wahrscheinlicher die gerichtliche Auseinandersetzung, wenn du es darauf ankommen lässt. Greif die andere Seite an, wo es nur geht:
- Fülle keine Vermögensbögen aus,
- Schlage einen Vaterschaftstest vor (kostet leider ca. 380€ - Mutter muss leider zustimmen), davor gibts keinen Gehaltsauszug oder einen Cent,
- Verzögere wo es nur geht (Aufschiebung der Frist aufgrund von Krankheit geht immer),
- Bitte das JA immer um die rechtlichen Grundlagen für ihre Forderung und widerspreche so gut es geht,
- Lese die Briefe aufmerksam und lege die Formulierung zu deinem Gunsten aus, lese nur das, was auch dort steht und interpretiere nicht weiter zu deinem Ungunsten,
- lass dich nicht mehr über den Tisch ziehen, als es die Gesetze zulassen (mehrmalige Auskunftsplicht, weil das JA mit seinen Aufgaben nicht hinterherkommt ist nicht zulässig),
- sei kreativ (WICHTIG!),
- Vermeide so gut es geht Anwälte.
- der Betrag für die Erstausstattung ist deinem Gehalt und Lebensweise nicht angemessen,
- das Gehalt bzw. Elterngeld von Mutti inkl. der eventuell mögl. "Eigentumswohnung" ist definitiv dreimal als dein Gehalt,
- biete eine kostenlose Krankenversicherung des Kindes über deine Gesetzliche an,
- du hast bestimmt hohe Ausbildungskosten,
- du hast auch immense Fahrtkosten zum Büro,
-> Wichtig: Gib deinen Arbeitgeber nicht raus. Erst wenn du von der Herausgabe profitierst, heißt -xxx EUR deines Gehalts, kannst du überlegen, diese Info preiszugeben.
- den Kredit musst du auch zurückzahlen,
- deine hohen Mietkosten rauben dir den letzten Schlaf,
- über 23% von deinem Bruttogehalt gehen in eine Altersvorsorge (ETF/Aktien Sparplan, Lebensversicherung).
Zum Leben:
- eine Tür schließt sich, die andere geht auf,
- sorge dafür, dass du viele Möglichkeiten in der Zukunft hast: Bildung & Erfahrung,
- Mehrere Sprachen: Englisch ist ein Muss, jede weitere Sprache öffnet dir weitere Türen,
- Zukunftsthemen: IT, Automatisierung/Robotik, Beratung, Programmierung, Umwelt, Energie, Agrar,
- Mit Kenntnissen in diesen Bereichen kannst du später immer noch Segel setzen oder eine Geschäftsidee in die Welt tragen,
- Wichtig: Kümmere dich wirklich um dein Wohlergehen -> Sport (viel Sport und frische Luft lassen dich gut schlafen), Erfüllung in deinen Hobbys (kein Alk, lieber zockst du eine Runde), Bildung, Freunde, Kernfamilie, Geschwister
- Freundin: joa, warum nicht gleich zwei? Du hast ja gelernt und sobald die Dame Kinder erwähnt, wechselt du sie aus
Lass dein Leben von niemanden bestimmen, schon gar nicht von diesen Damen im JA. Schau dir die traurigen Gestalten mal an. Wenn du so jemanden auf der Straße siehst, dann wird dir diese Gestalt niemals auffallen - in diesem Sinne lässt du das Thema einfach nicht in dein Leben rein. Die meisten haben es im Leben nicht wirklich weitgebracht und versuchen nun ihre Überzeugung in einem Beruf auszuüben, in dem die ihnen gegebene Macht ihren Intellekt um weiten übertrifft. 50-60% geschiedene Eheleute, in allen Fällen profitiert die Frau von einer Trennung vor allem finanziell, das sagt alles.
Ließ nicht zu oft hier im Forum, das zermürbt einen, vor allem Anfangs. Man bekommt es mit der Angst zu tun, wie andere Personen mit Hilfe des Staates Zugriff auf das eigene Geld bekommen. Man versteht nicht, wie ungerecht die Welt sein kann - daher, einfach mal links liegen lassen. Am Besten baust du dir eine Wochenstruktur mit ein zwei Tagen, an welchen du dich diesem nervigen zeitfressenden Thema widmest. Zieh auch deine politischen Konsequenzen
Danke für deinen ausführlichen Kommentar.
Womit ich mich erstmal beschäftigen muss ist so schnell wie möglich mein Gehalt zu bereinigen. ETF ist eine gute Idee. Da steck ich gerne soviel Geld rein wie nur irgendwie möglich,Hauptsache sie kriegt es nicht. Desweiteren steht Wohnungskauf auch auf dem Speiseplan. Inwiefern kann ich dort profitieren? Wenn die eingenommene Miete nur die Tilgung der Bank und die hausnebenkosten begleicht, sodass ich keinen einzigen Cent aus der Wohnung ziehen kann... wie wird mir das angerechnet?
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Das JA wird dir sagen, dass ein Immobilienkredit als Altersvorsorge angerechnet wird, genauso wie ETFs, Lebensversicherung etc... Da wirst du schnell die 23% erreichen, vor allem weil du von deinem Gehalt schon automatisch 18,6% in die gesetzliche Rente einzahlst.
Das mit einem Wohnungskauf interessiert mich auch, insbesondere, wenn man bereits 23% der Altersvorsorge ausschöpft und man mehr als den Mindestunterhalt zahlt. Gibt es hier jemand, der dazu eine Aussage geben kann, inwiefern eine Immobilie helfen kann oder wird diese gar nicht erst betrachtet und man schraubt den Unterhalt beispielsweise von Gruppe 3 in Gruppe 6, weil man ja "Vermögen aufbaut", das man lieber in das Kind stecken sollte?
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Immobilie kann sehr helfen.
Zunächst einmal kommt die Tilgung der eigengenutzten Wohnung als Altersvorsorge auf die 23% oben drauf. Die Zinsen werden sowieso abgezogen. Wohnvorteil musst Du Dir anrechnen lassen, der geht aber schnell in den negativen Bereich.
Dann gibt es da noch die Instandhaltungsrücklage, die ebenfalls einkommensmindert ist; ebenso die laufenden Instandhaltungen.
Du hast bspw. 10.000 Mieteinnahmen p.a. (Kaltmiete) und müsstest darauf 3.000 € Einkommenssteuer zahlen. Dann sieht Dein einkommensrelevanter Unterhalt wie folgt aus:
Einkommensrelevantes Einkommen aus Miete: 10.000 - 3.000 - 800 (bspw. 8% Instandhaltungsrücklage) = 6.200 €
Wenn Du jetzt 5.000 € im Baumarkt läßt, passiert folgendes:
1. Einkommenssteuer reduziert sich um rd. 50% --> 1.500 €
2. Einkommensrelevantes Einkommen aus Miete: 10.000 - 1.500 (EST) - 800 (bspw. 8% Instandhaltungsrücklage) - 5.000 Instandhaltung = 2.700 €
Wenn Du jetzt noch die Steuerersparnis von 50% (also 1.500 statt 3.000) drauf rechnest hat es sich für Dich bereits gelohnt. Wenn Du dann noch Schuld und Tilgung drauf rechnest, bleibt für die Ex kein Cent von den Mieteinnahmen. Du musst halt eine runtergekommene Bunde mit hohen Instandhaltungsrückstau kaufen.
Bei einer Eigennutzung ist es noch besser. Dir wird zwar der Wohnvorteil - also die Fiktive Miete - auf das Einkommen drauf gerechnet, aber die Instandhaltungen werden davon alle abgezogen, wenn es um das Thema unterhaltsrelevantes Einkommen geht. Der Steuer sind Deine privaten Instandhaltungen demgegenüber egal.
Das Thema Instandhaltungsrücklage und ob man die Auflösen muss und ob die Instandhaltungen eine Wertsteigerung der Immobilie darstellen, sind Risikothemen. Da musst Du aufpassen. Die vom Jugendamt kennen sich aber mit Technik kaum aus und können eine Schelle nicht von einer Klingel unterscheiden.
Also energetische Modernisierung nicht machen. Fenster austauschen, weil es kaputt ist, geht wiederum.
Immobilien aus der Jahrhundertwende bieten sich da an. Die haben meistens einen ganz guten Energiewert - einfach auf den Energieausweis drauf schauen. Oder ein Denkmal kaufen, wo es ausnahmen gibt.
Ich mache vieles selber und gehe sehr oft in den Baumarkt. In meiner eigenen Wohnung sowieso.
Bei einem individuellen Haus und der Eigennutzung hast Du also deutlich mehr Möglichkeiten bei Instandhaltung, als bei einer Eigentumswohnung. Aber auch die Eigentumswohnung bietet reichlich Instandhaltungspotential.
Wenn meine Tochter groß ist, werde ich wohl nichts mehr rein stecken oder es verkaufen. Instandhaltungsrückstau sollte dann keiner mehr vorhanden sein.
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kleiner Fehler - die Tilgung der Eigengenutzen Wohnung wird vom Wohnvorteil abgezogen.
Also 23% Altersvorsorge ist eine Sache und Tilgung der eigengenutzten Wohnung wird dem Wohnvorteil gegenüber gestellt. Bis zum Faktor 0 EURO Wohnvorteil. Das gilt aber nur für laufende monatliche Tilgungen - also nicht für Sondertilgung
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Immobilien waren auf jedenfall geplant. Noch habe ich nichts erworben, habe aber noch ein Sparbuch wo eine nicht unbeachtliche Menge Geld drauf ist. Auskunft über mein Vermögen muss ich aber erstmal dem JA eh nicht geben, wenn ich bezahle was die von mir wollen. Will erstmal mein Netto so gut es geht bereinigen und brauche Möglichkeiten, vielleicht auch kreative Ideen? Private Krankenkasse, Altersvorsorge, Schulden bei Freunden?. Mir macht der Betreuungsunterhalt Bauchschmerzen. Noch hab ich keine Post bekommen. Der erste Schritt wird eh DNA Test sein. Aber alles weitere kommt irgendwann auf mich zu.
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In wie weit ist die Dame denn bis jetzt tätig geworden?
Ist eine Beistandschaft eingerichtet?
Ist UVG beantragt?
Wurdest du beim JA als Vater angegeben?
Wurdest du aufgefordert deine Einkommensverhältnisse offen zu legen?
Wie du deine Zukunft gestalltet musst du wissen:
Einfacher Kindesunterhalt ist mit einem halbwegs anständigen Einkommen (was du zu haben scheinst) sicherlich verkraftbar wenn man sich bei der Berechnung halbwegs klug anstellt und in der ersten oder zweiten Stufe landet. Unabhängig davon muss man sich aber überlegen, ob es für einen selber seelisch verkraftbar ist (und bleibt), die nächsten mindestens 18 Jahre jeden Monat einen nicht unerheblichen Teil seine Gehaltes abgeben zu müssen, für etwas was man nicht will/wollte. Ich habe das für mich selber (damals ähnliche Ausgangssituation wie bei dir jetzt) mit nein beantwortet, war zu dem Zeitpunkt allerdings auch noch im Studium und hatte noch keinen nennenswerten Verdienst, entsprechend war die Fallhöhe/Umstellung für mich relativ gering/einfach.
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was hab ich denn für eine wahl? ich kann ja schlecht nein sagen
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-12-2020, 02:32 von egal-ist-88.)
Warum solltest du das nicht können?
Statt 40 Stunden die Woche kann man auch nur 20 Stunden die Woche arbeiten gehen, dadurch sinkt das Gehalt idR so stark, dass es schwierig wird da noch effektiv was zu holen... Vorraussetzung ist natürlich, dass man a) nicht auf das höhere Gehalt angewiesen ist und b) Freizeit anstelle von Geld zu schätzen weiß
Alternativ kann man auch eine Firma mit beschränkter Haftung (vorzugsweise im Ausland, am besten nicht EU... die britische Ltd. bietet sich z.B. sehr an) gründen, in der man selber als Mitarbeiter angestellt ist und sich ein geringes Gehalt auszahlt.
Gibt schon Möglichkeiten, alle richten sich nach dem Motto "einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen" - man muss da natürlich schon etwas kreativ sein, sich juristisch (nicht nur im Familienrecht) halbwegs gut auskennen und ein dickes Fell bzw. eine gesunde LMAA-Attitüde haben.
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[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Naja der Betreuungsunterhalt nervt mich ziemlich. Das muss ich irgendwie bisschen gedrückt kriegen. Ansonsten werde ich mich damit abfinden den KU zu zahlen und mich auf mein zukünftiges Leben fokussieren. Ergo Vasektomie, Keine Heirat und ansonsten damit leben können, dass ich ein Zahlesel bin die nächsten 25 Jahre. Ist halt scheisse aber ich kann mich jetzt nicht für immer fertig machen wegen KU für 1 Kind.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-12-2020, 03:07 von egal-ist-88.)
Und was mir gerade auffällt:
(14-12-2020, 23:38)yvessaintlaurent schrieb: Noch habe ich nichts erworben, habe aber noch ein Sparbuch wo eine nicht unbeachtliche Menge Geld drauf ist. Auskunft über mein Vermögen muss ich aber erstmal dem JA eh nicht geben, wenn ich bezahle was die von mir wollen. Ein Irrglaube, der nicht nur sehr naiv ist, sondern auch sehr schnell sehr teuer werden kann...
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1605.html
Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen.
ICH an deiner Stelle würde zusehen, sämtliches Vermögen asap aus sämtlichen möglichen Bafin Zugriffen rauszubekommen... Bargeld in Schließkassette, Goldbarren unter das Kopfkisten, Coins in der Blockchain oder Depot bei "alternativen Geldinstituten" im Ausland (Transferwise etc.), egal was, hauptsache raus aus dem Zugriff!
Mein (nicht unerheblicher) "Notgroschen" ist für ein deutsches Jugendamt oder einen deutschen Gerichtsvollzieher quasi nicht aufspürbar - und selbst wenn er aufgespürt werden sollte, ist der Zugriff für besagte Stellen so schwer bis unmöglich, dass ich mehr als genug Zeit hätte ihn wieder "verschwinden" zu lassen.
Nachdem was ich heute alles weiß, würde ich das auch machen, wenn ich kein ungewolltest Kind hätte und keine Unterhaltspflicht nicht bedienen würde...
(21-12-2020, 02:54)yvessaintlaurent schrieb: Naja der Betreuungsunterhalt nervt mich ziemlich. Das muss ich irgendwie bisschen gedrückt kriegen. Ansonsten werde ich mich damit abfinden den KU zu zahlen und mich auf mein zukünftiges Leben fokussieren. Ergo Vasektomie, Keine Heirat und ansonsten damit leben können, dass ich ein Zahlesel bin die nächsten 25 Jahre. Ist halt scheisse aber ich kann mich jetzt nicht für immer fertig machen wegen KU für 1 Kind. Ja, ist eine Methode - wahrscheinlich auch nicht die schlechteste.
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Das gilt aber doch nur, falls ich die Unterhaltsansprüche nicht bedienen kann, oder? Ich meine den KU werde ich so oder so zahlen müssen. Das ist klar. Und Betreuungsunterhalt dann die ersten Jahre halt auch, aber warum MUSS ich denn Auskunft über meine gesamtes Vermögen geben, wenn ich doch brav meine Beiträge zahle? Das ist doch nur der Fall, wenn ich nicht zahlen kann, oder?
Macht mir gerade ein wenig Angst. Werde auf jedenfall erstmal eine fünfstellige Summe unter mein Kopfkissen legen.
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Vermögensauskunft wollen die zwar immer, musst du aber nicht geben, nur Vermögenserträge, deine Ansicht ist durchaus richtig. Das Problem ist beim Unterhalt immer das langjährige Risiko. Du bist eben 18 bis 21 Jahren lang unter sehr scharfer Überwachung und de facto ohne Möglichkeit, Unterhalt auch wieder senken zu können und dann noch meist für weitere Jahre pflichtig.
Das sieht oft gut aus am Anfang, ein Kind, kann man zahlen. Dann erhöhen sich die Beträge massiv mit dem Alter und Dank unserer tollen Düsseldorfer Tabelle (dieses Jahr wieder mal um 6,4%). Dann kommt in Jahr 12 mal ein Jobwechsel, der länger dauert wegen Insolvenz der alten Firma und Einkommensausfall hat, aber der Unterhalt geht nicht runter. Dann passiert mal eine deftige gesundheitliche Einschränkung im Jahr 16. Oder, oder, oder. über einen so langen Zeitraum genügen kleine Risiken, damit es doch irgendwann was zusammenbricht. Und beim Unterhalt bist eben du es, an dem alles hängenbleibt. Dir werden keine Ausfälle zugestanden und keine Senkungen. Du bist der Prellbock, der alles halten muss. Immer.
Mich hat Betreuungs- und Kindesunterhalt in einer instabilen Berufssituation erwischt, einer der Gründe schon ganz am Anfang hinzuwerfen. Letztlich wars ein ruhiges Leben seither. Hat man die Prunkvase "Unterhalt" für alle sehr gut sichtbar auf den Boden geknallt, so dass sie in tausend Splitter zerbricht und keiner mehr was kleben kann, verändert sich Vieles. Von den eigenen Prioritäten bis zur Art der Versuche der Gegenseite, doch noch an Geld zu kommen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-12-2020, 12:19 von ExDeutscher.)
Überflüssig...
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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(21-12-2020, 04:14)yvessaintlaurent schrieb: Das gilt aber doch nur, falls ich die Unterhaltsansprüche nicht bedienen kann, oder? Ich meine den KU werde ich so oder so zahlen müssen. Das ist klar. Und Betreuungsunterhalt dann die ersten Jahre halt auch, aber warum MUSS ich denn Auskunft über meine gesamtes Vermögen geben, wenn ich doch brav meine Beiträge zahle? Das ist doch nur der Fall, wenn ich nicht zahlen kann, oder?
Macht mir gerade ein wenig Angst. Werde auf jedenfall erstmal eine fünfstellige Summe unter mein Kopfkissen legen.
Das Gesetz ist eben so formuliert, wie es formuliert ist. Die aktuelle gängige Auslegung/Umsetzung ist die eine Sache, die kann sich aber eben auch schnell mal ändern, wie man sehr gut an der Entwicklung bei z.B. Unterhaltstiteln sehen kann...
Unabhängig davon sind es auch zwei verschiedene Dinge, was die Beistandschaft gesetzlich darf und was sie faktisch kann und tut.
"Meine" hat innerhalb der letzten 12 Monate nicht nur gegen §1605 (2) BGB verstoßen sondern "ganz nebenbei" auch gegen §132 und §263 StGB.
Grundsätzlich zeigen deine Formulierungen ("Ich muss ja eh..."), dass du noch nicht so ganz verinnerlicht hast, wie der Hase jetzt läuft...
Müssen tust du genau eins: irgendwann mal sterben - bis dahin sollst du vieles, vor allem aber möglichst viel Kohle abdrücken.
Ansonsten genau das was P___ sagt - bzw. vielleicht nochmal etwas deutlicher:
Du unterschreibst einen Unterhaltstitel, dynamisch, unbefristet. Das bedeutet, dass, sobald du darin festgesetzten Betrag (der -wie gesagt- dynamisch ist und jedes Jahr um %-Zahlen erhöht wird, die ein vielfaches von üblichen Lohnsteigerungen oder der Inflationsrate betragen) auch nur mal um einen Cent unterschreitest oder ihn einen Tag zu spät überweist, ein Gerichtsvollzieher dein Konto pfänden kann (und höchstwahrscheinlich auch wird) - und das theoretisch bis an dein Lebensende bzw. bis DU in frühestens 18 Jahren (realistisch eher in 25 Jahren) selber aktiv dagegen vor gehst!
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(21-12-2020, 04:14)yvessaintlaurent schrieb: [Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Macht mir gerade ein wenig Angst. Werde auf jedenfall erstmal eine fünfstellige Summe unter mein Kopfkissen legen.
Kein Grund Panik zu schieben. Verfolge beruflich und bezüglich des des Vermögensaufbaus einfach die Pläne, die Du sonst auch verfolgt hättest. In diesem Forum neigt man bisweilen dazu, das aus den Augen zu verlieren, worauf es wirklich ankommt, nämlich dass es einem selbst gut geht. Und da steht für die Finanzen der Beruf an erster Stelle.
Du bist jung und ambitioniert, gut so. Ich bin nun etwa doppelt so alt wie Du, verdiene monatlich im fünfstelligen Bereich und bereue es nicht, in meine Karriere investiert zu haben. In Deinem Alter irgendwelche sidesteps zu versuchen, nur um hundert Euro weniger Unterhalt zahlen zu müssen, schadet Dir on the long run sehr viel mehr als es Dir nützt.
Das mit dem (niedrigen!) fünfstelligen Betrag unterm Kopfkissen ist grundsätzlich zu befürworten, die übrige Kohle sollte klug investiert werden, damit sie optimalen Ertrag bringt. Wenn Du Dich richtig reinhängst, schaffst Du es trotz Unterhalt, bis Mitte 50 bei einem guten Lebensstandard finanziell unabhängig zu sein.
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Hier muss ich Theo uneingeschränkt beipflichten!! Schau dir auch noch mal meinen Beitrag #33 an. Wirklich wichtig ist: Immer professionell bleiben und keine absurden Nebenkriegsschauplätze aufmachen oder zu bedienen! Das ist Weiberkram! Vieles geht über Sympathie.
Btw, mit dem Jugendamt habe ich persönlich bis dato immer gute Erfahrungen gemacht. Ok, mein „Kontakt“ dahin ist auch ein Mann mit gesundem Menschenverstand, der auch mal Tacheles redet.
Ein einzelnes Kind ist kein Problem und bei weitem kein Grund alles an die Wand zu klatschen. Ganz im Gegenteil, mir hat es sogar die Augen geöffnet und ich möchte mal behaupten, dass ich dadurch langfristig deutlich besser aufgestellt bin.
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Beim Betreuungsunterhalt hat das Jugendamt nichts zu sagen. Den macht die Berechtigte selbst geltend, ggf. über einen Anwalt. Oder das Jobcenter, wenn sie ihrerseits irgendwelche Leistungen von dort bezieht.
Das Jugendamt macht Kindesunterhalt, wenn die Berechtigte eine Beistandschaft unterschreibt. Die Beistände sind allein dem Kind verpflichtet, vertreten also das Kind gegen den Vater. Eine Beratung des Vaters findet dort nicht statt, dafür aber konsequente Durchsetzung des höchstmöglichen Unterhalts. Alles andere ist die absolute Ausnahme und wäre illegal. Wenn etwas besser läuft, dann eigentlich nur, wenn die Beistände so überlastet sind, dass sie weniger problematischen Fälle nach hinten sortieren.
Und nicht vergessen: Es geht nicht um ein nettes Gespräch im Jugendamt wegen Umgang, sondern Beratung und Einigung wegen Kindesunterhalt.
(23-12-2020, 19:53)Ipanema schrieb: Ein einzelnes Kind ist kein Problem und bei weitem kein Grund alles an die Wand zu klatschen.
Ist das richtige Thread? yvessaintlaurent wollte genau das Gegenteil und übrigens will auch die Mutter selbst was, Betreuungsunterhalt:
(24-08-2020, 06:30)yvessaintlaurent schrieb: Hier im Forum wird ja den meisten geraten einfach alles an die Wand zu fahren/auszuwandern etc.
Ich bin 24 Jahre alt, habe noch vor gehabt zu studieren in Zukunft und Karriere zu machen.
Wegen einem Kind möchte ich mir wirklich nicht mein restliches Leben "versauen" und einfach von Sozialhilfe bis zur Freigrenze leben.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-12-2020, 21:57 von yvessaintlaurent.)
(29-08-2020, 21:22)p__ schrieb: Du hast doch noch vor zu studieren. Da wirst du ganz schön beschäftigt sein. Lege mal das Geweibse weg und konzentriere dich auf solche Aufgaben. Stelle dich selbst und deine Ziele in den Mittelpunkt statt wieder dem Risiko nachzuhecheln, irgendeinem Weib ins Höschen zu fassen. Das sind Glasperlen. Mal ein kurzes kleines Gefunkel und zu 99% doch wieder nur Last.
Genau das soll mein Fokus die nächsten Jahre sein. Ich will wirklich studieren und vorankommen. Ich bin dann nach dem Bachelor um die 28 Jahre alt, wenn es gut läuft. Bis zur Rente hab ich dann noch knapp 40 Jahre.
Wofür also jetzt möglichst viel Geld verdienen, wenn ich es im worst-case eh dem Blutsauger in den Rachen schiebe.
Betreuungsunterhalt minimieren und meine eigene Situation verbessern ist das Ziel.
Die können mich ja nicht zwingen Vollzeit zu arbeiten, wenn ich Pläne für ein Studium habe.
KU kriegen sie.
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24-12-2020, 12:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-12-2020, 12:24 von Austriake.)
Doch, können die. Unterhaltsansprüche gehen allem anderen vor.
Wie kommst du auf die unverschämte Frechheit, studieren zu wollen wenn du mit einem Vollzeitjob Einkommen für Unterhaltszahlungen generieren könntest?
So oder ähnlich wird das Familiengericht argumentieren. Und dir eine Einkommensfiktion setzen. Das heißt, Richterlein nimmt einfach mal an, du könntest 4.000 Euro netto im Monat verdienen, und dem entsprechend die Unterhaltshöhe festsetzen. Kannst dir ja einen Zweitjob suchen, z.B. übers Wochenende an der Tanke arbeiten, wenn dein Vollzeit-Job nicht reicht.
Pläne für ein Studium? Lachnummer. Studieren kannst du dann wieder, wenn du keine Unterhaltsverpflichtung mehr an der Backe hast. Wie gesagt, Unterhalt geht vor allem anderen.
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Das muss nicht so laufen. Beim Kindesunterhalt herrscht strenges Unterhaltsmaximierungsprinzip, darauf kann man sich verlassen. Aber beim Betreuungsunterhalt gilt eben §1603 Abs. 2 BGB nicht, da ist manchmal deutlich mehr zu machen. Ausserdem ist von vornherein in 95% aller Fälle klar, dass ein Mangelfall besteht, weil die Forderungshöhen sowieso irre sind.
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(24-12-2020, 12:24)Austriake schrieb: Doch, können die. Unterhaltsansprüche gehen allem anderen vor.
Wie kommst du auf die unverschämte Frechheit, studieren zu wollen wenn du mit einem Vollzeitjob Einkommen für Unterhaltszahlungen generieren könntest?
So oder ähnlich wird das Familiengericht argumentieren. Und dir eine Einkommensfiktion setzen. Das heißt, Richterlein nimmt einfach mal an, du könntest 4.000 Euro netto im Monat verdienen, und dem entsprechend die Unterhaltshöhe festsetzen. Kannst dir ja einen Zweitjob suchen, z.B. übers Wochenende an der Tanke arbeiten, wenn dein Vollzeit-Job nicht reicht.
Pläne für ein Studium? Lachnummer. Studieren kannst du dann wieder, wenn du keine Unterhaltsverpflichtung mehr an der Backe hast. Wie gesagt, Unterhalt geht vor allem anderen.
4000 netto ist ambitioniert ohne eine abgeschlossene Schulausbildung.
Deswegen ja das Studium, damit ich in Zukunft möglichst sicher den KU pünktlich überweisen kann.
Das kind muss ja von irgendwas leben.
Aber ich gehe vom schlimmsten aus erstmal und versuche Tatsachen zu schaffen bevor es zu spät ist.
Heißt Studium zum Sommersemester und bis dahin schon auf Teilzeit/450€ wechseln und zur Not Bafög beantragen.
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