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Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung?
#1
Hallo zusammen,

mir ist wieder etwas eingefallen.
Schuldenstand: UVK- 14K JC- 29K (die Beträge werde ich noch gerichtlich bestreiten mein Wunsch UVK:3K, JC:7K, wenn es nicht klappt dann haben sie pech)

Erste Rate je 100 ging am 27.11 an die "Kinderbeschützer"

Ich habe keinen Bock so viel zu bezahlen und will bisschen mehr arbeiten, aber ich habe da ein Problem.
Ich bekomme im Mai 6. Gehalt und im November 14. so habe ich Geld über die Pfendungsgrenze. ([font="Lucida Grande", "Lucida Sans Unicode", Verdana, sans-serif]2.110,00[/font])

Wenn ich bald den Betrag um die Helfe reduziere, werden die "Helden" bei mir pfänden?
Den ist ja bekannt, das die Begleichung von Forderungen, mit dem jetzigen Tempo über 10 Jahre dauern wird.

Gibt es PfüB trotz der geringen Rückzahlung?

Mein Ziel ist monatlich 10EUR pro Gläubiger bis zur Rente zu bezahlen Smile (26x12x20=6240 EUR)
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#2
Ob das eintreten wird, kann keiner hier sagen. Es ist jedenfalls nicht unwahrscheinlich, weil da eine
Behörde "ihre" Ansprüche verfolgt. Bei uns sind auch schon fällige Kindergartenbeiträge von der Gemeinde gepfändet worden.
Inkasso haben die halt voll drauf und Leute, die nur so etwas machen. Die Jobcenter gehen dabei sogar so weit, daß sie
dafür mehr Geld ausgeben, als sie über die Pfändungsmaßnahmen reinholen. *handvordenkopfsmiley*.
Ich denke, ein Angebot über eine Zahlung von 10 Euro animiert die sogar noch, den Gerichtsvollzieher zu schicken.
Aber so wie ich dich kenne, machst du es sowieso nach dem trial and error Prinzip.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Sowohl JC als auch UVK kennen mein Eikommen 1500€ Netto,
und ich verweigere die Rückzahlung nicht, ichvzahle halt weiter nur weniger Smile
Sonst den PfüB werde ich beschtreiten, da die Beträge kaum stimmen usw.
Arbeitsagentur Inkasso ist gar nicht so schnell, seit Jahren nix passiert und nicht mal eine Titelteilausvertigung wurde beantragt.
Schuldenanerkennung habe ich bei keinen von beiden Vereinen unterschrieben
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#4
Halte die Chance auch für höher. Meiner Erfahrung nach überlegen private Gläubiger eher, ob Kostenrisiko, Aufwand und zu erwartende Erträge in vernünftigem Verhältnis zueinander stehen.

Bei Behörden ist einerseits mehr Druck von oben da, auch alles "korrekt" abzuwickeln, andererseits zahlt keiner der Mitarbeiter die Vollstreckungskosten selber, wenn Vollstreckungen nichts bringen. Also wird das durchgezogen.

Aber wie Sixteen Tons schon sagte, du hörst dir sowas immer gerne an, machst aber dann doch was anderes. Also viel Spass damit.
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#5
Ich wollte nur sicherstellen ob es so ein Fall schon gab
Zahlesel zahlt zu wenig und es wird oben drauf gepfändet, dann stellt man die Überflüssige Selbstzahlung doch ab.
Okay, der Plan ist vom Urlaubsgeldeingang auf 50EUR zu reduzieren.
Für Weihnachtsgeld kann ich mir 20 Urlaubstage kaufen, es geht leider nur ein mal im Jahr Smile
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#6
(03-12-2020, 11:21)Zahlesel_RUS schrieb: Ich wollte nur sicherstellen ob es so ein Fall schon gab
Zahlesel zahlt zu wenig und es wird oben drauf gepfändet, dann stellt man die Überflüssige Selbstzahlung doch ab.
Okay, der Plan ist vom Urlaubsgeldeingang auf 50EUR zu reduzieren.
Für Weihnachtsgeld kann ich mir 20 Urlaubstage kaufen, es geht leider nur ein mal im Jahr Smile

Solche Fälle gibt es doch zuhauf, Überpfändung sogar zum Beispiel, wie bei einem Foristen hier.
Bei Facebook berichten ganz viele von solchen Geschichten. Die meisten sind davon schon so fertig,
daß sie den Instanzenweg gar nicht mehr erst beschreiten oder schaffen. Deshalb kommt es in der
öffentlichen Wahrnehmung kaum vor und wird von der Justiz ebenso kaum notiert.
Die pfänden doch auch ins Arbeitslosengeld, oder hoffen auf den dicken Pott im Sparbuch oder
Mobiliar aus edlem Tropenholz. Erstmal Titel holen und wenn der Schuldner in 30 Jahren mal zu Geld kommt,
Zack, weg isses. Den Titel zu erringen, kostet die Behörde ja nix. Zahlt doch alles der Steuerzahler.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
Ich kann ja jederzeit die Stunden wieder reduzieren und Auftstocker werden
Ich bin ja kein Standardzahlesel, ich betreue ja die Kinder, bin fast wie die Mutti Wink
Bei mir gibt es keinen laufenden Unterhalt und für mich gilt die Pfändungsgrenze.
Wenn dann kann sich sowieso entweder UVK oder JC bedienen und nicht beide gleichzeitig.
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#8
es scheint eine passende Antwort auf meine Frage zu sein

Zitat:Grundsätzlich kann die Gegenseite jederzeit die weitere Zwangsvollstreckung einschließlich Gehaltspfändung aus dem Titel betreiben, solange Sie die Ratenzahlungsvereinbarung nicht oder nicht ordnungsgemäß einhalten. Es kommt dabei maßgeblich auf den Inhalt der Vereinbarung an. Haben Sie mit dem Gläubiger darin vereinbart, dass bei regelmäßiger Ratenzahlung von diesem aus auf weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird, kann dieser grundsätzlich nicht noch zusätzlich eine Gehaltspfändung durchführen. In diesem Fall könnten Sie durch Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage die Lohnpfändung abwenden. Fehlt allerdings eine solche Abrede, ist der Gläubiger nicht daran gehindert, dennoch alle weiteren Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung auszuschöpfen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Lohnpfa...05194.html

Es gibt bei mir ja keine richtige Vereinbarung, sondern ich sollte mindestens 100EUR überweisen.
Die Tante vom JA wollte im neuen Schreiben erste Rate im November und dann Dauerauftrag für ab Anfang Dezember.
Dies habe ich ignoriert, da gerichtlich ging es nur um monatlichen Betrag ging.
Mal schauen wie UVK auf keine Zahlung am Anfang des Monats reagieren wird.

Wer kennt Software /Arbeitsablauf von UVK Mafia? Bekommen sie monatlich eine Liste mit den Namen der hat nicht bezahl, der zu wenig usw.?
Ich denke Corona schafft sehr viel wenig Zahlungen und so viel mehr Arbeit für Milf Mafia Vereine.
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#9
Nach der Nacht der Überlegung habe ich mich entschlossen erstmal zu bezahlen und die Stunden zu erhöhen, damit ich Verlust von 200eur nicht merke.
Dann Käpmfe ich weiter um die Beträge, die von mir verlangt werden.
Das einzige Problem, wen ich an gericht brief schreibe Sozial oder Verwaltung, es wird alles an Familiengericht geroutet und dann kommt wieder Anwaltszwang, obwohl ich erstmal den Titel gar nicht abändern will ich will nur dass
1. UVK die zahlungen ab dem 1.3.2017 (Erweitertes betreueungmodel > 33%) zu unrecht an die Ex bezahlt hat
2. JC hat keinerlei Anspüche ab dem anfag des Wechselmodells (15.10.2018) und das JC die 3 Monats Zahlungen für Miete und weiteren Rechnungen für die Altwohnung als Unterhalt anrechnent und nicht als Einkommen der Ex.
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#10
Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht eine Vereinbarung (in welcher Form auch immer) über mindestens 100,-€/Monat.
Warum rufst Du dort nicht an und "verhandelst" über z.B. 50,-€/Monat? Deine Argumentationskraft erhöht sich natürlich, wenn eine mögliche Vollstreckung vorher erstmal ins Leere gelaufen ist oder anderweitig Unsicherheiten/Unabwägbarkeiten bestehen.
Da Du ja Deine Kinder betreust, würde ich versuchen, meine Argumente so zu drehen, dass sie gleuben, unter einer Zahlung von 100,-€ könnten die Kinder leiden und die 50,-€ wäre für alle Beteiligten die dann sichere Variante. Manche Sachbearbeiter lassen sich erweichen. Labere sie zu und rufe öfters mal an, um zu heulen.

Bezüglich der Diskusion hier: Ich bin übrigens der Meinung, auch die Mitarbeiter vom Amt könnten von einer solchen Zahlungsvereinbarung profitieren.
Der Fall wäre dann nämlich erstmal wieder zu den Akten gelegt (=Erfolg) und ist somit besser als ein dauerhaft offener Fall.
Probiere es einfach - Du hast nichts zu verlieren.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#11
Eine laufende Pfädnung ist kein Aufwand, da ist auch alles zu den Akten gelegt. Es ist im Gegenteil sogar wieder mehr Arbeitsaufwand, neu zu verhandeln und dann die Pfändung zurückzunehmen.
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#12
ich wollte nur wissen, ob ich gegen die Vereinbarung weniger zahlen kann und trotzdem Pfändung vermeiden ohne neu zu verhandeln.
Ich arbeite bisschen mehr um die fehlenden 200eur zu kompensieren
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#13
Es ist nicht mal sicher, ob die keine Pfändung starten, obwohl du dich an die Vereinbarungen hälst. Wir hatten auch hier im Forum schon Beispiele, wo dann halt trotzdem durch das Jugendamt mit Pfändung zugeschlagen wurde. Und damit auch durchgekommen ist.

Das ist denen sowas von egal - und Risiko tragen sie ja Null. Aber alles was du machst, hat ein Riesenrisiko. So sind einfach die rechtlichen Kräftverhältnisse von diesem lieben Staat festgelegt.
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#14
(03-01-2021, 11:59)p__ schrieb: Es ist nicht mal sicher, ob die keine Pfändung starten, obwohl du dich an die Vereinbarungen hälst. Wir hatten auch hier im Forum schon Beispiele, wo dann halt trotzdem durch das Jugendamt mit Pfändung zugeschlagen wurde. Und damit auch durchgekommen ist.

Das ist denen sowas von egal - und Risiko tragen sie ja Null. Aber alles was du machst, hat ein Riesenrisiko. So sind einfach die rechtlichen Kräftverhältnisse von diesem lieben Staat festgelegt.

Genau das ist das Problem ! Jede menge Risiko f. den Schuldner, so gut wie gar keine f. den Gläubiger. Zitat: ...[...]...mindestens 100 Euro !...
"Nachtigall, ick hör dir trapsen"

Frohes neues !
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#15
okay, ich werde mich nicht wundern, wenn parallel zur Vereinbarung eine Pfändung angestartet wird.
ich kann immer noch reagieren
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#16
(03-01-2021, 11:59)p__ schrieb: Es ist nicht mal sicher, ob die keine Pfändung starten, obwohl du dich an die Vereinbarungen hälst. Wir hatten auch hier im Forum schon Beispiele, wo dann halt trotzdem durch das Jugendamt mit Pfändung zugeschlagen wurde. Und damit auch durchgekommen ist.

Das ist denen sowas von egal - und Risiko tragen sie ja Null. Aber alles was du machst, hat ein Riesenrisiko. So sind einfach die rechtlichen Kräftverhältnisse von diesem lieben Staat festgelegt.

Ich bin ja leider eines von den "Opfern"...........
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#17
Ja, auch du. Warst aber nicht der Einzige.
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#18
Ich habe antwort vom JC bekommen, sie bestehen auf 29K und Wechselmodell ist für sie nur mein Problem.
Wiviel ich in der Zeit verdien habe interessiert sie auch nicht, da was anderes tituliert worden ist.....
Ich plane die Zahlungen ab diesen Monat einzustellen und schauen was passiert Smile
Oder lieber auf 10EUR runtergehen?

Ziel sie zu ärgern, Pfänfdung zu bekommen und dann bei VH gege Pfändung klagen. ich will maximum 10K, und hätte gern noch weniger.
Bis zur Pfändung lasse ich zahlungen an JA forlaufen.
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#19
Verwirrung kann man auch stiften indem man seinen Wohnsitz abmeldet ins Ausland. Namen vom Briefkasten kratzen, Kamera installieren falls der GF doch klingelt, bloß nicht aufmachen und dann abwarten, wo die dann anfangen zu suchen. Ich mein, falls du den Spaß auf die Spitze treiben möchtest.

Wenn du nicht zahlen möchtest, würde ich auch die 10 Euro sein lassen. Strafbar bleibts allemal (StGB 170) nicht zu zahlen. Warum dann noch Geld verschenken?
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#20
Ich lebe ja mit den Kindern im Wechselmodell, abmelden und so ist zu kompliziert.
Ich denke mal mit 10EUR zu versuchen um die Erfahrung zu sammeln und die Konsekquenzen hier zu posten.
Auf null kann ich ja immer gehen Smile
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#21
Meines Wissens nach ist es schwieriger den §170 gegen Dich durchzusetzen, wenn Du wenigstens 10,-€ zahlst.
Denn damit ist erstmal Zahlungswilligkeit gegeben.

Willst Du maximalen Ärger machen, kann Du auch jeden Monat einen anderen Betrag überweisen.... 3,95€, 11,-€, 7,-€.... da freuen sich die in der Buchhaltung und in der Zinsberechnung.
Du gibst eben, was Du kannst....
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#22
ich bin schon nach §170 verurteilt worden. Zur Zeit laufen keine Unterhaltsschulden auf, da Wechselmodell.
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid206163
es gibt keine Bewährungsauflagen wie im letzen Urteil.
Also dort steht nichts, was passieren sollte wenn ich unter 100EUr zahlen würde Smile
Seht ihr das auch so?

2x 200 EUR von 45.000 habe ich schon bezahlt, ich bin doch ein Held oder?
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#23
Antwort lautet NEIN: Inkassoservice Ricklinghausen droht mit der Pfändung, wenn ich 90 EUR nicht nachzahle.
Ich hätte statt mit 10 mit 90 EUR Rückszahlung versuchen können, aber ist egal, ich will dass JC pfändet

UVK lasse ich vorerst in Ruhe, da die Titelteilausfertigung haben Smile
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#24
[Anm. Mod.: Bildanhang gelöscht, da Personalien erkennbar]

irgendwie es wird von JC gepetzt, aber nicht gepfändet.
haben die Armen keine rechtliche Grundlage dies zu tun?
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#25
also die Penner pfänden nicht.
Ich habe heute einen Termin beim Gericht bekommen und zwar in 7 Tagen, ging irgendwie schell trotz Corona
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