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Gründung Gesellschaft (DE/EU/Ausland) - Was gibt es zu beachten? [Kindesunterhalt]
#1
Hallo Forumsmitglieder,

kurz gehalten: Aktuell befinde ich mich in einer beruflichen Transformationsphase. Da ich mir bereits ein Bein (Kindesunterhalt, Kind Alterstufe 1, basierend auf Angestelltengehalt) gestellt habe, wollte ich in diesem Forum nach Erfahrungen bzgl. einer Gesellschaftsgründung (DE/EU/Drittland) erkundigen. Derzeit beschäftigt mich eine Gesellschaftsgründung mit einem Geschäftspartner (Nationalität Geschäftspartner: EU-Land) und den Fragen in welchem Land wir diese gründen und mit welchen Anteilsverhältnissen. Aktuell bietet sich in meinem Berufsfeld sehr viel Potenzial, darum die Überlegung mit der Gesellschaft - mit dem Wohnort/Gründungsort bin ich nicht an DE/EU gebunden, weiß aber die Infrastruktur hier zu schätzen - daher vorerst EU > Ausland (z.B. Russland/Südamerika/Kanada), später könnte ich mir gut Ausland > EU vorstellen.

A] Welche Folgen (positive wie negative) hätte eine GmbH Gründung in DE für zukünftige Unterhaltszahlungen, wenn die Anteile zu 49% auf meiner Person liegen und ich somit keine Verfügungsgewalt über die Gewinnausschüttung hätte? Werden ernsthaft bei einem Kindesunterhalt (Einstufung 3-5) Seitens des JA Bilanzen von der GmbH eingefordert? Das wäre gegenüber meinem Geschäftspartner ganz schön wahnwitzig. Nach Web-Quellen droht mir bei 51% Anteil sogar ein fiktives Einkommen - bei einem Kindesunterhalt, sofern die Mutter klagt, wenn ich nicht mehr zahlen will?!
B] Gründe ich eine Ltd., wonach ein Abschluss im Ausland (z.B. Irland) fällig wäre, würde dieser ausländische Abschluss ebenfalls eingefordert werden? Wäre die Gesellschaft in Russland und der Abschluss in kyrilischer Sprache, freut sich das JA bestimmt - gibt es hier Erfahrungen? Wird hier ein Dolmetscher oder Übersetzer eingestellt?
C] Gründung einer Gesellschaft in einem EU-Land - gibt es hier Tipps bzgl. Anteilsverhätnissen, Abschluss, Vorlage der Unterlagen, Ausschüttung von Gewinnen, Kapitalrücklage (z.B. Investition in Wertpapiere statt Ausschüttung)? Gründung einer Gesellschaft außerhalb der EU - Vor- & Nachteile gegenüber dem Unterhalt?
D] In welchem Land lohnt sich nicht nur steuerlich, sondern insbesondere aufgrund der Unterhaltssituation eine Gründung vermehrt? Russland? Südamerika? Oder doch EU - Slowakei (Selbständige können hier €20k pauschal an Kosten ansetzen!)? Polen? Spanien?
E] Werden Holding Strukturen von Jugendämtern durchdrungen? Werden ausländische Holding Strukturen auseinander genommen?
F] Verwendung von Verwandten als Anteilseigner - Option 1: kein Anteil liegt bei mir; Option 2: kleinerer Anteil <20% auf meiner Person, Rest Verwandten? - Ich zahle mir ein realistisches und gutes Angestelltengehalt, der Rest fließt über Verwandte in Bar zu mir.
G] Sind Arbeitsnehmerzuschüsse wie Wohngeld, Verpflegungszuschuss, Altersvorsorge, Dienstwagen, Diensthandy etc. nicht auf den Lohnzetteln oder der Steuer aufgeführt (z.B. bei einer im Ausland gegründeten Gesellschaft), dürfte das auch nicht aufschlagen?
H] Besonders hilfreich wäre es natürlich, viel von der Gesellschaft zahlen zu lassen: Dienstwagen, Handy, Notebook, Wertmarken, Tankgutscheine, Sonstige Gutscheine, Geschäftsreise mit Urlaub verknüpfen, Freundin/Freund mit Aufträgen versorgen/geringfügig einstellen. Existieren hier Zwickmühlen, auf die man achten sollte?

Ich bin mir sicher, dass ich die ein oder andere Frage eher einem Steuerberater stellen sollte - dennoch ist dieses Thema hier im Forum noch nicht groß diskutiert worden. Und nein, ich plane weder Kind 2 noch eine Ehe, insofern schaukel ich weiter mit diesem kleinen Unfall durchs Leben und möchte auch beruflich nicht allzu sehr eingeschnitten werden.

Gerne könnt ihr mich auch über eine private Nachricht mit Ideen füttern, wenn die Inhalte nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.

Danke euch, der Unternehmer.
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#2
Verdeckt zu bleiben, geht jedenfalls nicht mehr. Sicher ist, dass mit rasender Geschwindigkeit automatische Durchleuchtungen geschaffen werden. So nutzt es mittlerweile nichts mehr, irgendwo in der EU eine Treuhand-Limited oder so was ähnliches zu gründen. Der Treuhand-Gesellschafter steht dann zwar im Handelsregister und man selber taucht dort nicht auf. Aber die Zeiten sind demnächst bald vorbei, dass man damit verborgen bleibt. Es wurde beschlossen, die Handelsregister um ein Zusatzregister zu erweitern, dem "Transparenzregister". Damit sind auch Gesellschafter und Direktoren bekannt, der Inhalt dieses Registers ist sehr weit gespannt.

Es könnte gut sein, dass derartige Registerpflichten auch dann entstehen, wenn ein Nicht-EU-Unternehmen in der EU Geschäfte machen will.

Über kurz oder lang wird wohl nur noch die Methode übrigbleiben, die Clans in Deutschland sehr erfolgreich nutzen, die offiziellen Geschäfte auf unverdächtigen Familienmitglieder zu konzentrieren und nicht aufgrund von Registereinträgen zu handeln, sondern aufgrund persönlicher Bindungen. Aber das haben sich die Deutschen ja viele Jahrzehnte lang gründlich austreiben lassen und es geschafft, die eigenen Familien zu brechen und zu vergiften. Jetzt kommen halt welche von aussen, die das nicht mit sich machen lassen und es stattdessen für ihre "Geschäfte" nutzen.

Sobald du also offiziell Gesellschafter bist, begibst dich bei jedem Zwist mit der Unterhaltsberechtigten in die Hand eines Richters, der Null Ahnung von deinen Problemen hat, nicht daran interessiert ist und der völlig frei entscheiden kann, egal ob du da mit 49% oder anderen Anteilen drinhängst. Es kann dann leicht passieren, dass er deine Konstruktion als Trick sieht mit dem du Unterhalt mindern willst, dich einfach zu irgendeinem fiktiven Einkommen verknackt. Funktionieren wird also immer nur dann was, wenn du regelmässig die stetig steigenden Sätze zahlst. Davon wieder unterzukommen ist de facto unmöglich. Richter beschäftigen sich chon bei Selbständigen überhaupt nicht mit irgendwelchen Rechnungen.
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#3
Hallo .

Das ist sehr einfach eine AG in der Schweiz zu gründen und einen Anwalt als Strommann einsetzen.
Kostet leider jeden Monat ca.300 Euro und du must auch die 50000/100000 chf ca.1 Monat auf ein spezieles Konto bei der Bank einzahlen und es kommen noch Notar Gebüren dazu usw.
Es ist nur teuer.

Gruss Big Grin
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#4
Einfach den Kindesunterhalt weiter zahlen, baldmöglichst vasektomieren lassen zur Vermeidung weiterer Unfälle und Dummheiten - das wird in deinem Fall die preisgünstigste Lösung sein. Der Kindesunterhalt in Deutschland nach DDT ist zwar relativ teuer - aber alleine die Kosten fürs Handy, wenn die SIM-Karte aus dem Ausland ist und vorwiegend i deutschen Mark telefoniert wird, können leicht höher werden als eben dieser Kindesunterhalt. Dazu die übrigen Kosten - das lohnt einfach nicht. Nicht wegen einem einzigen Kind. Wenn eine unterhaltsberechtigte Ex-Frau dazu kommt, siehts wieder anders aus - aber das ist ja bei dir nicht der Fall.

Wenn Du trotzdem unbedingt das bisschen Kindesunterhalt prellen willst mit einem Unternehmenskonstrukt im Ausland - ich habe das so gemacht; gerne schliesse ich einen Beratervertrag mit Dir ab. Mein Stundensatz beträgt bescheidene 60.- € plus Spesen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Die Fragen, die der Unternehmer hier vorbringt sind Allesamt sehr interessant. Mit Vorteil bucht er einen Berater wie den Austriaken und stellt danach sein "Konstrukt" hier im Forum vor. Smile
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#6
Ich verweise auf die Anleitung von Leutnant Dino akah Detlef Bräunig. Gibts als .pdf-Datei. Damit wären 80% der Fragen des Unternehmers schon mal vorab beantwortet. Was dann fehlt, sind die Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung. Die wiederum habe ich gemacht, diese Erfahrungen und gebe sie auch weiter. Man muss nur mal hier im Forum nachlesen.
Wer aber meint, er müsse hier nur aufpoppen und einen Fragenkatalog posten und bekommt dann eine funktionierende und wasserdichte Handlungsanweisung was zu tun ist - und das auch noch kostenlos, der irrt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Vorsicht, Tipps sind häufig angejahrt. Es hat sich mit den Jahren doch viel geändert.
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