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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
#1
Hallo Freunde,

bei mir hat sich die Scheidung wegen des Versorgungsausgleichs verzögert. Ich habe meinen Anwalt auch gewechselt.

Nun habe ich vom gegnerischen Anwalt ein Brief bekommen. Ich soll  ich meine Gehaltsunterlagen senden, damit sie die Kindesunterhalt und nachehelichen Unterhalt berechnen kann.

Ich zahle zurzeit Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt.

Damit will Sie wahrscheinlich außergerichtlich mir die Zahlen vorlegen die ich akzeptieren soll.

 Meine Frage:

1)  Bin ich zur Auskunft verpflichtet? Ich denke ja.
2) Muss ich die von der gegnerischen Anwältin berechneten Beträge automatisch zahlen oder muss Sie z.B. den nachehelichen Unterhalt beim Gericht geltend machen?
3) Gerate ich in Verzug und muss ich die Berechungs-Anwaltskosten tragen wenn ich die geforderten Beiträge nicht zahle wie beim Trennungsunterhalt?
4) Wie groß seht ihr die Change dass ich nachehelichen unterhalt zahlen muss, wie sind eure erfahrungen? Wir waren 3 Jahre und 7 Monate vor der Trennung zusammen.

Umstände:
- Sie hat nach der Schule Ausbildung gemacht und arbeit seither.
- Nachdem wir geheiratet haben (5-2015) arbeitete sie weiter. 
- Als sie schwanger wurde, wurde sie freigestellt und bekamm ihr gehalt weiter (das war 9-2015).
- Nach der Geburt unseres Kindes hat sie 3 jahre Elternzeit genommen.
- Wir haben uns anfang 2019 getrennt
- Oktober 2019 ist unsere Tochter ins Kita gegangen und ich habe ihr gesagt sie soll arbeiten aber sie hat sich nicht darum gekümmert.
- Ich zahle seit 01-2019 TU und KU also mehr als 2 Jahre.
- Ich habe sie aufgefordert zu arbeiten. Sie hat sich nicht nach dem Trennungsjahr darum gekümmert. Sie ist immer noch ohne arbeit und hat ein gutes einkommen mit KU+TU+Kindergeld
- Ich verdiene sehr gut.


Vielen Dank
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#2
1. Ja, aber nicht dauernd. Wenn du schon Auskunft gegeben hast, kannst du dieselben Unterlagen nochmal schicken.
2. Du musst gar nichts. Zahlungen erzwingen kann nur der Richter. Es kann aber klug sein, ohne Gericht Kompromisse und Vereinbarungen einzugehen.
3. In Verzug nicht, aber es kann sein dass später eine Gerichtsentscheidung in dieser Sache folgt. Die gilt dann ab Aufforderungung. Beispiel: Am 1.1. wirst du aufgefordert, Auskunft zu geben und Unterhalt XY zu bezahlen. Da sagst: Mir doch egal, das steht der gar nicht zu, ich zahle nicht. Du kannst deswegen nicht gepfändet werden. Am 15.2. wird Klage in dieser Sache gegen dich erhoben. Die Entscheidung vor Gericht ergeht am 10.5. und sie sagt: Du musst Z bezahlen. Das gilt dann ab Aufforderung, also 1.1., es sind also nachträglich Schulden aufgelaufen.
4. Keine Ahnung. Da spielen sehr viele Faktoren eine Rolle. Eine kurze Ehe im Sinne des Unterhaltsrechts war es leider nicht, länger als zwei Jahre: Normale Ehedauer.
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#3
Danke,

bin gespannt was von der Anwätin kommt. Ich werde hier berichten.
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#4
Wie sind eure Erfahrungen mit ähnlicher Konstellation?
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#5
Wahrscheinlich fordert sie Ehegattenunterhalt aus Gründen der Kinderbetreuung. Sie wird argumentieren, dass sie beispielsweise 80% Teilzeit, aber nicht Vollzeit arbeiten kann und du den Rest aufzufüllen hast. Weil die Kinderbetreuung schon um 16 Uhr ende. So wäre das Standardvorgehen mit den grössten Aussichten. Das gibt begleitende Argumente, auch deine guten finanziellen Verhältnisse werden die Risiko erhöhen dass ihr der Richter etwas zuspricht.
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#6
(17-02-2021, 11:58)p__ schrieb: Wahrscheinlich fordert sie Ehegattenunterhalt aus Gründen der Kinderbetreuung. Sie wird argumentieren, dass sie beispielsweise 80% Teilzeit, aber nicht Vollzeit arbeiten kann und du den Rest aufzufüllen hast. Weil die Kinderbetreuung schon um 16 Uhr ende. So wäre das Standardvorgehen mit den grössten Aussichten. Das gibt begleitende Argumente, auch deine guten finanziellen Verhältnisse werden die Risiko erhöhen dass ihr der Richter etwas zuspricht.


Du meinst ich müsste die 20% auffüllen oder nach der Qutonregelung 3/7 meines Einkommens abtreten? Dann wäre das auch zeitlich begrenzt 1/3 - 1/4 der Ehedauer.

PS: Meint man mit Ehedauer die Zeitspanne zwischen Heirat und Scheidung oder Heirat und Trennung, weil ich ja nach der Trennung TU zahle.
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#7
Die Ehedauer geht bis zur Scheidung.
Es gibt kein Gesetz, das den Unterhalt auf einen Prozentsatz der Ehedauer begrenzt.
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#8
(17-02-2021, 12:12)p__ schrieb: Die Ehedauer geht bis zur Scheidung.
Es gibt kein Gesetz, das den Unterhalt auf einen Prozentsatz der Ehedauer begrenzt.

Da  kann man sich nur den Kopf schütteln, was anderes bleibt übrig.
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#9
Hallo Zusammen,

ich war bis 10.19 freiberuflich tätig und seit dem bin ich fest angestellt. Die Anwälting fordert Auskunft über meine Nettoeinkünfte. Sie will Einnahmeüberschussrechnung etc. Aber ich bin ja seit 1.5 Jahren fest angestellt.

Soll ich die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate schicken oder wie macht man das am besten?

Sie will Unterlagen für die Abzüge. Wie mache ich das am besten?

Steuernachzahlungen kann man ja vom Einkommen abziehen. Ich muss Rentenbeiträge nachzahlen. Kann ich diese vom Einkommen abziehen?


Viele Grüße und vielen Dank.
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#10
Identischer Fall zusammengeführt.

Ja, gib erstmal nur über die letzten 12 Monate Auskunft. Da die Selbständigkeit beendet ist, spielt sie auch keine Rolle mehr für den künftigen Unterhalt.

Es könnte natürlich sein, dass dir unterstellt wird, du hättest als Selbständiger einen Haufen Geld verdient und dich nun mittels lohnabhängiger Arbeit arm gemacht, um Unterhalt zu entkommen. Dann würde ich entweder gar nicht oder mit einem Steuerbescheid argumentieren, der das widerlegt.
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#11
(20-02-2021, 12:11)p__ schrieb: Identischer Fall zusammengeführt.

Ja, gib erstmal nur über die letzten 12  Monate Auskunft. Da die Selbständigkeit beendet ist, spielt sie auch keine Rolle mehr für den künftigen Unterhalt.

Es könnte natürlich sein, dass dir unterstellt wird, du hättest als Selbständiger einen Haufen Geld verdient und dich nun mittels lohnabhängiger Arbeit arm gemacht, um Unterhalt zu entkommen. Dann würde ich entweder gar nicht oder mit einem Steuerbescheid argumentieren, der das widerlegt.

Naja es kommt auf den selben betrag raus. D.h. ich  verdiene als Angestellter in etwa genauso viel Netto.

Mal sehen wie die Coronawelle einschlägt. Wenn man seinen Job verlieren würde oder eine geringeres Einkommen hinnehmen müsste, wäre das genug für eine Änderungsklage?

Viele Grüße
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#12
Man wird dir immer erst mal unterstellen, das wäre ein vorübergehender Einkommensbruch, den du aus Reserven aufzufüllen hättest. Das gilt auch für einen kompletten Jobverlust. Ausserdem erhälst du dann ja Arbeitslosengeld und hast nur noch den niedrigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen.
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#13
(20-02-2021, 12:22)p__ schrieb: Man wird dir immer erst mal unterstellen, das wäre ein vorübergehender Einkommensbruch, den du aus Reserven aufzufüllen hättest. Das gilt auch für einen kompletten Jobverlust. Ausserdem erhälst du dann ja Arbeitslosengeld und hast nur noch den niedrigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen.

So ist es leider  Sad

Aber weil sicher die meisten noch Denken, sie könnten ihren Unterhalt einfach ihrer geänderten Situation anpassen, wird das für ganz viele noch ein böses Erwachen  Confused Confused
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#14
(20-02-2021, 12:22)p__ schrieb: Man wird dir immer erst mal unterstellen, das wäre ein vorübergehender Einkommensbruch, den du aus Reserven aufzufüllen hättest. Das gilt auch für einen kompletten Jobverlust. Ausserdem erhälst du dann ja Arbeitslosengeld und hast nur noch den niedrigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen.


Ja bezüglich Kindesunterhalt habt ihr Recht. Das ist auch kein Problem zu zahlen - zumindest 6 Monate.

Mein Problem ist Trennungsunterhalt oder später eventuell nachehelicher Unterhalt. Wenn die Scheidung noch länger dauern sollte. Wenn mir mein Arbeitgeber ein Angebot macht, entweder raus oder weniger Geld und ich akzeptiere weniger Geld, kann ich dann den Trennungsunterhalt sofort kürzen?  Oder soll ich lieber Arbeitslos werden? Es gibt kein Titel oder sowas.



Viele  Grüße
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#15
Klar ist, dass dir bei sowas immer sofort "sich arm machen" unterstellt wird. Inwieweit eine Einkommensreduktion auch zu entsprechenden Unterhaltsminderungen führt, hängt von vielen Details ab und hat auch noch viele Freiheitsgrade. Wann genau, warum, welche Anstrengungen nachgewiesen einen gleichwertigen Job zu finden...
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#16
(21-02-2021, 20:12)akay schrieb: Mein Problem ist Trennungsunterhalt oder später eventuell nachehelicher Unterhalt. Wenn die Scheidung noch länger dauern sollte. Wenn mir mein Arbeitgeber ein Angebot macht, entweder raus oder weniger Geld und ich akzeptiere weniger Geld, kann ich dann den Trennungsunterhalt sofort kürzen?  Oder soll ich lieber Arbeitslos werden? Es gibt kein Titel oder sowas.

Wenn es vor Gericht geht, wird dir JEDER Richter in Deutschland unterstellen, du hättest schuldhaft deine verminderte Leistungsfähigkeit herbeigeführt. Auch wenn du vor zehn Jahren "leichtfertig" einen besser bezahlten Job gegen den jetzigen schlechter bezahlten Job, oder Job gegen Arbeitslosigkeit getauscht hast.

Um die Diskussion abzukürzen: man wird alles gegen dich drehen, was sich gegen dich drehen läßt. Und die Juristen sind erfinderisch, verlaß dich drauf.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
Heute habe ich ein Brief vom Amtsgericht bekommen. Der Haupttermin ist nun Ende März.

Gibt es etwas zu beachten? Kann ich ein Antrag auf Trennung der Folgesachen mit Erfolg stellen? Ich denke die Gegenseite will wegen des hohen Trennungsunterhalts das Verfahren hinauszögern.

Wie sind eure Erfahrungen?

Viele Grüße und Danke
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#18
Abtrennung ist zunächst mal deutlich teuer. Scheidung im Verbund kostet weniger.
Scheidung verzögern wegen Trennungsunterhalt klappt nur bedingt. Der Trennungsunterhalt hat schon nach einem Jahr höhere Hürden, die sich zunehmend dem Ehegattenunterhalt annähern, weil sich z.B. die Verhältnisse immer weniger an der Ehe orientieren.
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#19
(01-03-2021, 20:45)p__ schrieb: Abtrennung ist zunächst mal deutlich teuer. Scheidung im Verbund kostet weniger.
Scheidung verzögern wegen Trennungsunterhalt klappt nur bedingt. Der Trennungsunterhalt hat schon nach einem Jahr höhere Hürden, die sich zunehmend dem Ehegattenunterhalt annähern, weil sich z.B. die Verhältnisse immer weniger an der Ehe orientieren.

Wie kann man den Trennungsunterhalt am besten kürzen? Einfach fiktives Einkommen berechnen und weniger zahlen?
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#20
Man argumentiert, dass nicht mehr die ehelichen Lebensverhältnisse der Maßstab sind weil der Trennungszeitpunkt schon lange zurückliegt. Und dann bringt man dieselben Argumente wie in https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid207638 warum der Anspruch jetzt nur noch xyz EUR betragen würde.

Ist der Trennungsunterhalt vollstreckbar, muss erneut geklagt werden. Ist er nicht vollstreckbar, kannst du einfach kürzen, wirst dann aber ggf. sofort verklagt.
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#21
Jetzt kam die Antwort von der Anwälting meiner Ex.

Sie will viel bla bla geschrieben und dass meine Frau ja keine Arbeit finde konnte obwohl wir über 27 Monate getrennt sind und  unsere Tochter seit 17 Monaten ins Kita geht - von meinem aktuellen Gehalt 3/7. Das sind schon eine Stange Geld. Und das nach der Scheidung. Soviel Geld hätte ich auch gern Smile

Sie meinte meine Frau hätte Arbeit gesucht und nicht gefunden. Sie hätte sich bei Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.

Sie hätte auch keine Verpflichtung zu arbeiten, weil ja im Krankheitsfall keine Ihr hilft Sie auch nicht eine Verpflichtung sehe, dass meine Ex arbeiten geht. Unsere Tochter sei ja so klein mit 5 Jahren (Mai wird sie 5).

Auch wenn meine Frau Arbeitet, würde sie nur halbtags arbeiten. 

Wir hätten eine Einigung, dass die Betreuung unserer Kinder vorrag hat. Davon weiß ich nichts. Ich hatte immer gesagt, Sie soll arbeiten auch während der Trennung. Sie wollte nicht.

Selbst wenn meine Frau Arbeit finde, würde Sie nur halbtags arbeiten und hätte Anspruch auf 3/7 Differenz.

Meine Frau wäre auch bereit mir entgegen zu kommen und ihr würde 40% meines Gehalts für sich und  unsere Tochter ausreichen.

Sonst wird Sie die Sache im Scheidungsverfahren miteinbringen.


Also das ist viel Bullshit was die Dame schreibt.


Wie Antworte ich am besten? Wie gehe strategisch vor?

Viele Grüße und vielen Dank
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#22
In meinem Verfahren hat es der Exe geschadet, dass ich eine Stellenanzeige vorgelegt habe - in unserem Wohnort hat ein Unternehmen eine Angestellte mit dem Beruf der Exe gesucht, und ich hatte die e-mail der Chefin, dass sie meine Frau durchaus nehmen würden. Sie solle sich halt bewerben und vorstellen. Natürlich hat sich Exe weder beworben noch sonstwie um Anstellung bemüht.
Darauf hat ihr das Gericht ohne weitere Diskussion ein fiktives Einkommen von 450.- € zugrechnet, das OLG Stuttgart hat dies bestätigt - obwohl die Exe jahrelang rumgeheult hat, sie sei erwerbsunfähig.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
(13-03-2021, 16:10)Austriake schrieb: In meinem Verfahren hat es der Exe geschadet, dass ich eine Stellenanzeige vorgelegt habe - in unserem Wohnort hat ein Unternehmen eine Angestellte mit dem Beruf der Exe gesucht, und ich hatte die e-mail der Chefin, dass sie meine Frau durchaus nehmen würden. Sie solle sich halt bewerben und vorstellen. Natürlich hat sich Exe weder beworben noch sonstwie um Anstellung bemüht.
Darauf hat ihr das Gericht ohne weitere Diskussion ein fiktives Einkommen von 450.- € zugrechnet, das OLG Stuttgart hat dies bestätigt - obwohl die Exe jahrelang rumgeheult hat, sie sei erwerbsunfähig.

Die Forderungen des gegnerischen Anwalts sind überzogen. Lieber lasse ich die Gerichte entscheiden. Da bin ich auch auf der sicheren Seite - hoffe ich zumindest.

Oder soll ich lieber einen Gegenvorschlag machen und damit guten Willen zeigen. Z.B ich könnte noch ein Monat weiter Trennungsunterhalt zahlen, damit die Ex Gelegenheit hat arbeit zu finden was sie die letzten 15 Monate nach dem Trennungsjahr nicht gemacht hat.
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#24
(14-03-2021, 16:31)akay schrieb: Lieber lasse ich die Gerichte entscheiden.

Wird das Beste sein. Die Argumente sind sehr schwach, die sie da auffährt. Sogar das stärkste Argument ist ein Geist aus der Vergangenheit: Früher brachte es noch was, wenn man behauptete, keinen Job zu finden und deshalb würde man Unterhalt benötigen. Heute nicht mehr. Du bist nicht für den Arbeitsmarkt verantwortlich. Unterhalt gibts für Dinge, die in der Ehe oder den Kindern begründet liegen und nicht, weil der Arbeitsmarkt angeblich nicht den Wunschjob bereithält.

Möglich wäre noch, nur eine Teilzeiterwerbstätigkeit zu verlangen, bei einem fünfjährigen Kind aber nicht 50%, sondern 80%. Argumentieren solltest jetzt nicht, keine Antwort den Brief. Eine Antwort würde ihr nur deine Argumente schon vor einem Gerichtsgang offenbaren, sich könnte sich frühzeitig daran anpassen und ihre Anträge entsprechend stricken.
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#25
(14-03-2021, 20:28)p__ schrieb:
(14-03-2021, 16:31)akay schrieb: Lieber lasse ich die Gerichte entscheiden.

Wird das Beste sein. Die Argumente sind sehr schwach, die sie da auffährt. Sogar das stärkste Argument ist ein Geist aus der Vergangenheit: Früher brachte es noch was, wenn man behuaptete, keinen Job zu finden und deshalb würde man Unterhalt benötigen. Heute nicht mehr. Du bist nicht für den Arbeitsmarkt verantwortlich. Unterhalt gibts für Dinge, die in der Ehe oder den Kindern begründet liegen und nicht, weil der Arbeitsmarkt angeblich nicht den Wunschjob bereithält.

Möglich wäre noch, nur eine Teilzeiterwerbstätigkeit zu verlangen, bei einem fünfjährigen Kind aber nicht 50%, sondern 80%. Argumentieren solltest jetzt nicht, keine Antwort den Brief. Eine Antwort würde ihr nur deine Argumente schon vor einem Gerichtsgang offenbaren, sich könnte sich frühzeitig daran anpassen und ihre ANträge entsprechend stricken.


Du bist wirklich gerissen! Das Ihre Argumente schwach sind habe ich schon gemerkt.

Ich werde deinen Rat befolgen und keine Antwort schicken.

Am 31.3 ist die Verhandlung. Danach werde ich berichten.


Vielen Dank!
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