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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
#26
Dann wird ohnehin der Anwalt deinen Gegenantrag formulieren. Fürs Gericht - beim vorgerichtlichen Geplänkel ist nichts zu gewinnen. Das macht man zur Provokation oder um die Lage zu testen oder um kräftig fürs Briefeschreiben zu kassieren, der Anwalt jedenfalls.
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#27
Die gegnerische Antwältin verlangt genauso viel nachehelichen Unterhalt wie Trennungsunterhalt und das ist mehr als meine Ex in Ihrem Beruf in der Steuerklasse 2 verdienen kann. Dabei hat Sie dafür mein aktuelles und nicht das alte Gehalt in der Ehe berücksichtigt. Sie treibt den Streitwert in die Höhe. Mein Anwalt wird die Sache anschauen und mit meiner Hilfe den Gegenantrag formulieren. Habt Ihr bestimmte Tips?

Auch Die Verhandlung wurde auf unbestimmten Termin verlegt. Mal sehen was meine Anwältin sagt. Ich werde weiter berichten.


Viele Grüße und vielen Dank
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#28
Das ist auch psychologische Taktik, nicht nur Streitwert. Damit man sich dann "in der Mitte einigen kann". Die Mitte liegt dann natürlich woanders, wenn du 300 bietest und sie 600 beantragt - oder ob du 300 bietest und sie 3000 beantragt.
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#29
(26-03-2021, 23:03)p__ schrieb: Das ist auch psychologische Taktik, nicht nur Streitwert. Damit man sich dann "in der Mitte einigen kann". Die Mitte liegt dann natürlich woanders, wenn du 300 bietest und sie 600 beantragt - oder ob du 300 bietest und sie 3000 beantragt.

Also am besten garnichts bieten und das Gericht entscheiden lassen oder so wie du sagstest 20% von dem was sie verdienen könnte? Ich spreche nächste oder die Woche drauf mit meiner Anwälting. Mal sehen was die sagt.

Aber ich bin ehrlich gesagt froh dass es bald vorüber ist. Mehr kann Sie die Scheidung nicht mehr verzögern hoffe ich. Sie hat all Ihr Pulver verschossen!
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#30
Biete das, wofür die eine schlüssige Begründung hast. Keinen Vergleich eingehen. Das wollen die Anwälte immer, weil es ihnen mehr einbringt und der Richter will es, weil er sich die Begründung spart.
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#31
(27-03-2021, 00:01)p__ schrieb: Biete das, wofür die eine schlüssige Begründung hast. Keinen Vergleich eingehen. Das wollen die Anwälte immer, weil es ihnen mehr einbringt und der Richter will es, weil er sich die Begründung spart.

Ok, danke. Ich hasse die Anwälte aber denen sind wir ausgeliefert. Die Anwälte verlieren nie!

Ich werde mit meiner Anwälting über den nachehelichen Unterhalt sprechen und berichten.


Vielen Dank.
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#32
Noch ein Nachtrag....Die Ex-Anwältin wollte von mir, dass ich ALLE Entscheidungen wegen des Sorgerechts an meine Ex übertrage. Sie (Ex) würde mich "informieren" wenn sie was entschieden hätte( Schulbesuch, Einwohner, etc), weil meine Ex so unhandlungsfähig ist wegen tagtäglich anfallenden Entscheidungen. Ich habe zurückgeschrieben, dass ich gerne Sorgerecht bezüglich Dinge, die tagtäglich anfallen übertragen werde, aber seit 2 Jahren in der Trennung nur einmal mündlich gefragt wurde, ob ich einverstanden bin mit einer einfache OP unserer Tochter. Sie solle mir die Sachen nennen und ich unterschreibe.

Die Sache mit dem Sorgerecht ist nicht in den Folgesachen....
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#33
Wenn dir am Sorgerecht nichts liegt, biete es als Tauschobjekt an. Volles Sorgerecht an Mutti, dafür reduziert sie ihren nachehelichen Unterhaltsbetrag um 100.- € monatlich - oder so etwas in der Art.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#34
(29-03-2021, 08:03)Austriake schrieb: Wenn dir am Sorgerecht nichts liegt, biete es als Tauschobjekt an. Volles Sorgerecht an Mutti, dafür reduziert sie ihren nachehelichen Unterhaltsbetrag um 100.- € monatlich - oder so etwas in der Art.

Sorgerecht ist in den Folgesachen nicht drin. Das war denen nicht wichtig und nur ein Versuch.

Ich will warten was meine Anwältin bezüglich nachehelichen Unterhalt sagt und danach entscheiden. Am liebsten soll das Gericht entscheiden. Wie p___ schon gesagt hat, dann gibt es eine Begründung.
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#35
Ich hätte noch eine Frage: Mein Arbeitsvertrag ist befristet und endet in 2 Monaten. Dann werde ich Arbeitslosengeld beziehen . Wenn ich wieder Arbeit finden sollte, dann liegt mein Gehalt wahrscheinlich 30-40% unter dem jetzigen.

Es liegen keine Titel vor und ich zahle TU und KU. Kann man meine Situation taktisch ausnutzen. Soll ich den Gerichtstermin verzögern und den Termin während der Arbeitslosigkeit haben? Oder ist es egal und ich soll auf Änderung klagen, wenn ich tatsächlich Arbeitslos bin?


Viele Grüße und vielen Dank
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#36
Eine Zeitverzögerung spielt dir tatsächlich in die Karten. Aber nur, solange wirklich kein Titel vorliegt. Eine Änderungsklage, um den Titel wegen Arbeitslosigkeit zu senken ist de facto praktisch aussichtslos.
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#37
(12-04-2021, 20:18)p__ schrieb: Eine Zeitverzögerung spielt dir tatsächlich in die Karten. Aber nur, solange wirklich kein Titel vorliegt. Eine Änderungsklage, um den Titel wegen Arbeitslosigkeit zu senken ist de facto praktisch aussichtslos.

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe die Zahlungsaufderung der Anwältin bekommen und zahle. Ich habe nichts unterschrieben was wieviel im monatlich zu Zahlen ist. Ich zahle viel und deswegen haben die keine Klage eingereicht.

Auch wenn die mir einen fiktives Einkommen zurechnen würden, würde der Betrag wahrscheinlich 40-50% unter dem jetzigen liegen, weil ich die Stelle nicht unter normalen Umständen bekommen habe. Dafür war die Stelle auch befristet.

Es geht mir auch weniger um den KU. Das würde höchstens 60-100€ ausmachen. Das ist nicht so schlimm.

Mir geht es in erster Linie um den nachehelichen Unterhalt. Wie bereits geschrieben hat die gegnerische Anwältin den NU damit begründet, dass meine ex keine Stelle findet obwohl Sie seit über einem Jahr nach einer Stelle suchen müsste (Kind 5 - Kita - 7-17 Uhr möglich, Frau hat 3 Jahre Auszeit wegen Elternzeit genommen, hat in der Ehe gearbeitet, bei Trennung 3 Jahre 6 Monate zusammen). Sie hat keine Stelle gesucht und hat angefangen jetzt wegen dem Unterhalt zu suchen.

Dann würde Arbeitlos gegen Arbeitslos stehen und Sie würde sehr wenig bis garnichts bekommen.

Liege ich da Falsch?

Kann es daneben gehen?
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#38
Man kann sowieso nicht voraussagen, wie es läuft. Aber in dieser Konstellation mit dem Ende einer befristeten Stelle, Trennungsunterhalt, nichts tituliert, da spielt die Zeit für dich.
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#39
(12-04-2021, 21:56)p__ schrieb: Man kann sowieso nicht voraussagen, wie es läuft. Aber in dieser Konstellation mit dem Ende einer befristeten Stelle, Trennungsunterhalt, nichts tituliert, da spielt die Zeit für dich.

Vielen Dank. Gut zu wissen Smile
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#40
Heute habe ich ein Brief vom Jugendamt bekommen. Da will ein Herr mit mir telefonieren um meine Meinung zu hören. Meine Ex hat einen Antrag wegen der Fürsorge nachgereicht und bestimmt irgendwelche unwahren Behauptungen gemacht.

Wie soll ich mich verhalten? Habt ihr Erfahrungen oder Tips?

Viele Grüße und vielen Dank.
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#41
Ruhig und sachlich bleiben in diesem Telefonat. Bescheuerte Behauptungen der Ex als unwahr bestreiten, aber ohne weiter darauf einzugehen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#42
Um was gehts denn? Was ist ein "Antrag wegen der Fürsorge"? Wenn das bedeuten soll, dass sie auf alleiniges Sorgerecht klagt, dann hättest du bereits den Gerichtsantrag bekommen müssen.

Es gibt eigentlich keinen Grund, um mit dem Jugendamt zu telefonieren.
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#43
(28-04-2021, 11:32)p__ schrieb: Um was gehts denn? Was ist ein "Antrag wegen der Fürsorge"? Wenn das bedeuten soll, dass sie auf alleiniges Sorgerecht klagt, dann hättest du bereits den Gerichtsantrag bekommen müssen.

Es gibt eigentlich keinen Grund, um mit dem Jugendamt zu telefonieren.

In dem Brief steht:

...das Gericht teilte dem Jugendamt mit, dass Frau xxx einen Antrag zur Regelung der elterlichen Sorge gestellt hat. In einem solchen Fall wird immer das Jugendamt miteinbezogen, um Stellung zu beziehen. Daher würde ich Sie gerne kennenlernen und die Situation aus Ihrer sicht anhören.

Also elterliche Sorge anstatt Fürsorge.
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#44
Wieso bekommst du den Antrag nicht? Das Gericht hat die Anträge sofort an den Antragsgegner weiterzureichen. Lies dir erst mal durch, mit welcher Begründung die Ex den Antrag gestellt hat, bevor du mit dem Jugendamt redest.
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#45
(28-04-2021, 12:03)p__ schrieb: Wieso bekommst du den Antrag nicht? Das Gericht hat die Anträge sofort an den Antragsgegner weiterzureichen. Lies dir erst mal durch, mit welcher Begründung die Ex den Antrag gestellt hat, bevor du mit dem Jugendamt redest.

Den Antrag hat meine Anwältin. Das ist in den Folgesachen mit drin. Soll ich den Antrag von Ihr verlangen?
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#46
Eigentlich ist es Job der Anwälte, Anträge sofort weiterzureichen. Ja, lass ihn dir schicken. Die Begründung vor allem.
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#47
(28-04-2021, 14:10)p__ schrieb: Eigentlich ist es Job der Anwälte, Anträge sofort weiterzureichen. Ja, lass ihn dir schicken. Die Begründung vor allem.

Ok, danke. Ich habe den Termin mit dem Jugendamt abgesagt und die Unterlagen gefordert.

Werde dann berichten wenn ich die Unterlagen habe. Bin gespannt was die ex geschrieben hat.

Vielen dank.
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#48
Nun ist es soweit, ich hatte es schon angesprochen, nun geht es um konkrete Schritte.


Ab morgen bin ich arbeitslos, da der befristeter Vertrag nicht verlängert wird. Die Scheidung dauert immer noch. Ich verdiene sehr gut und werde auch maximal Arbeitslosengeld bekommen.

Es gibt keinen Titel und ich zahle Trennungsunterhalt und KU wie damals gefordert.

Wenn ich am 30.6 arbeitslos werde, muss ich für den Folgemonat den vollen Unterhalt zahlen oder den Unterhalt nach Arbeitslosengeld, weil Unterhalt im voraus bezahlt wird für den Juli und ich in dem Monat arbeitslos bin.

Ich kann einfach neu Rechnen und das Geld überweisen und auf die Klage warten. Ist das so ok?

Wie gehe ich am besten vor?

Viele Grüße und besten Dank.
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#49
(26-03-2021, 23:03)p__ schrieb: Das ist auch psychologische Taktik, nicht nur Streitwert. Damit man sich dann "in der Mitte einigen kann". Die Mitte liegt dann natürlich woanders, wenn du 300 bietest und sie 600 beantragt - oder ob du 300 bietest und sie 3000 beantragt.

Man kann nicht genug davor warnen, sich auf so etwas einzulassen. Es ist hinlänglich bekannt, dass die [Unterschreitung des Mindestniveaus] mit Geld nicht ruhigzustellen sind. Mit Unterhaltszahlungen erkauft man sich keinen Frieden, im Gegenteil. Man weckt nur neue Begehrlichkeiten. Nach dem Motto: "wenn er von sich aus 1.000 bietet, dann sind auch 1.500 drin".

Am Besten, man reagiert auf derlei "Angebote, sich friedlich zu einigen" gar nicht, zudem ist für eventuelle spätere Auseinandersetzungen ein einmal eingegangener Vergleich ungünstig.

(29-06-2021, 13:59)akay schrieb: Wenn ich am 30.6 arbeitslos werde, muss ich für den Folgemonat den vollen Unterhalt zahlen oder den Unterhalt nach Arbeitslosengeld, weil Unterhalt im voraus bezahlt wird für den Juli und ich in dem Monat arbeitslos bin.



Ich kann einfach neu Rechnen und das Geld überweisen und auf die Klage warten. Ist das so ok?



Wie gehe ich am besten vor?



Viele Grüße und besten Dank.


Nach geltender Rechtssprechung ist Arbeitslosigkeit ein nur vorübergehender Zustand, und Arbeitslosigkeit mindert die Höhe des geschuldeten Unterhalts NICHT.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#50
(30-06-2021, 08:16)Austriake schrieb:
(26-03-2021, 23:03)p__ schrieb: Das ist auch psychologische Taktik, nicht nur Streitwert. Damit man sich dann "in der Mitte einigen kann". Die Mitte liegt dann natürlich woanders, wenn du 300 bietest und sie 600 beantragt - oder ob du 300 bietest und sie 3000 beantragt.

Man kann nicht genug davor warnen, sich auf so etwas einzulassen. Es ist hinlänglich bekannt, dass die [Unterschreitung des Mindestniveaus] mit Geld nicht ruhigzustellen sind. Mit Unterhaltszahlungen erkauft man sich keinen Frieden, im Gegenteil. Man weckt nur neue Begehrlichkeiten. Nach dem Motto: "wenn er von sich aus 1.000 bietet, dann sind auch 1.500 drin".

Am Besten, man reagiert auf derlei "Angebote, sich friedlich zu einigen" gar nicht, zudem ist für eventuelle spätere Auseinandersetzungen ein einmal eingegangener Vergleich ungünstig.

(29-06-2021, 13:59)akay schrieb: Wenn ich am 30.6 arbeitslos werde, muss ich für den Folgemonat den vollen Unterhalt zahlen oder den Unterhalt nach Arbeitslosengeld, weil Unterhalt im voraus bezahlt wird für den Juli und ich in dem Monat arbeitslos bin.



Ich kann einfach neu Rechnen und das Geld überweisen und auf die Klage warten. Ist das so ok?



Wie gehe ich am besten vor?



Viele Grüße und besten Dank.


Nach geltender Rechtssprechung ist Arbeitslosigkeit ein nur vorübergehender Zustand, und Arbeitslosigkeit mindert die Höhe des geschuldeten Unterhalts NICHT.

Es geht um den Trennungsunterhalt nach 32 Monaten Trennung. Ich wäre praktisch pleite Smile

Wie gesagt es besteht kein Titel.

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