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Hallo,
da meine Ex wieder einen neuen gefunden hat und auch gleich zu ihm zog, habe ich auch gleich vom neuen Landratsamt Post erhalten.
Es wird Unterhaltsvorschuss gewährt und eine Summe von mir zurück verlangt(Titel besteht)
Ich teilte dem Landratsamt mit, dass ich nicht zahlungsfähig bin (ALG II).
Daraufhin forderten sie von mir Alg II Bescheide. Die habe ich auch zugeschickt.
Jetzt bekam ich Antwort:
ich soll jetzt in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte ich unternommen habe, um in Arbeit zu kommen.
Einladungen, Absagen, Eingliederungsvereinbarungen etz.
Und sie fordern mich auf bis ....... dies vorzulegen, sonst will man sich beim Jobcenter informieren.
Ich habe keine Probleme den Bewerbungen oder Absagen zukommen zu lassen, davon habe ich genug.
Aber Eingliederungsvereinbarungen ?
Haben die ein Recht auf diese Information ?
Ich bedanke mich für die Hilfe
MfG
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Lass die sich dich beim Jobcenter informieren. Du kannst nicht zahlen und Punkt. Damit hast auch Du weniger Stress was das Jugendamt angeht.
Das Ding mit den Nachweisen ist wohl, dass du da schon 30-40 im Monat vorlegen musst bis die zufrieden sind. Also doch recht utopisch.
Vielleicht ist auch die Frage wie lange Du schon ALG II beziehst und ob Du überhaupt da mal raus kommst? Da wissen andere hier aber besser bescheid.
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Hallo,
nach meiner bestanden Ausbildung bin ich arbeitslos geworden.
Danach bin ich von ALG I in ALG II gerutscht.
Beim Jobcenter habe ich es hinbekommen, dass die mir eine Bildungsmaßnahme finanzieren.
2015 habe ich gesundheitliche Probleme bekommen. Probleme wo der medizinische Dienst und Orthopäde, mich von der Arbeitstätigkeit die ich in der Bildungsmaßnahme erworben habe abrät.
Ich würde jetzt gerne umschulen, das Jobcenter hat aber keinen finanziellen Spielraum bzw. brauch ich einen AG der mich danach einstellt.
Ich spiel auch mit den Gedanken es mal bei der Krankenkasse zu versuchen.
30-40 schriftliche Bewerbung(ohne Tel. Mail etz.) bekomme ich in 3 Monaten zusammen+ Absagen.
Die verlangten Bewerbungen bekomme ich nie zurückerstattet(wir bekommen hier nur eine kleine pauschale).
MfG
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++++++++++30-40 schriftliche Bewerbung(ohne Tel. Mail etz.) bekomme ich in 3 Monaten zusammen++++++++++++++++++++
Es war wohl eher gemeint, das Du dies monatlich (und damit ist nicht nur 1 Monat gemeint) vorzuweisen hast. Damit hat man auch bei mir alle meine Bewerbungsbemühungen als zu wenig und unzureichend eingestuft.............. :-(
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05-05-2018, 22:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-05-2018, 22:49 von Milchbar.)
(05-05-2018, 22:04)Gast1969 schrieb: ++++++++++30-40 schriftliche Bewerbung(ohne Tel. Mail etz.) bekomme ich in 3 Monaten zusammen++++++++++++++++++++
Es war wohl eher gemeint, das Du dies monatlich (und damit ist nicht nur 1 Monat gemeint) vorzuweisen hast. Damit hat man auch bei mir alle meine Bewerbungsbemühungen als zu wenig und unzureichend eingestuft.............. :-(
Das habe ich schon vestanden.
Nur wer zahlt diese Beschäftigungstherapie und wer garantiert mir, durch diesem Bewerbung-Spam eine steuerpflichtige Beschäftigung die auch noch so viel abdrückt um Unterhalt und aufgelaufenes zu bezahlen.
Wo finde ich bei gesteigerte Erwerbsobliegenheit 30-40 Bewerbung pro Monat?
Oder ist das nur ein Versuch fiktives Einkommen bzw. § 170 StGB zu beschleunigen bzw. handfest zu machen.
Wenn die mir die Bewerbungen und den Versand zum Jugendamt bezahlen, habe ich damit kein Problem.
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(05-05-2018, 22:45)Milchbar schrieb: (05-05-2018, 22:04)Gast1969 schrieb: ++++++++++30-40 schriftliche Bewerbung(ohne Tel. Mail etz.) bekomme ich in 3 Monaten zusammen++++++++++++++++++++
Es war wohl eher gemeint, das Du dies monatlich (und damit ist nicht nur 1 Monat gemeint) vorzuweisen hast. Damit hat man auch bei mir alle meine Bewerbungsbemühungen als zu wenig und unzureichend eingestuft.............. :-(
Das habe ich schon vestanden.
Nur wer zahlt diese Beschäftigungstherapie und wer garantiert mir, durch diesem Bewerbung-Spam eine steuerpflichtige Beschäftigung die auch noch so viel abdrückt um Unterhalt und aufgelaufenes zu bezahlen.
Wo finde ich bei gesteigerte Erwerbsobliegenheit 30-40 Bewerbung pro Monat?
Oder ist das nur ein Versuch fiktives Einkommen bzw. § 170 StGB zu beschleunigen bzw. handfest zu machen.
Wenn die mir die Bewerbungen und den Versand zum Jugendamt bezahlen, habe ich damit kein Problem.
Das ist völlig egal, wer Dir diese Beschäftigungstherapie bezahlt. Mir hat der Richter damals auf meinen derartigen Einwurf glatt geantwortet, das wenn ich dann nicht mehr genügend Geld hätte, es mir auch zumutbar wäre auch mal eine Zeit lang zu Hungern........................................ , da man ja bei dieser Menge Bewerbungen dann auf jeden Fall einen Job finden würde, der dann genügend abwirft um auch den geforderten unterhalt zahlen zu können.
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(05-05-2018, 22:45)Milchbar schrieb: Oder ist das nur ein Versuch fiktives Einkommen bzw. § 170 StGB zu beschleunigen bzw. handfest zu machen.
Wenn jemals eine Strafanzeige bei Dir eintrudeln sollte melde dich...
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Ich würde mich an Deiner Stelle nicht mit sowas abmühen. Wenn das Amt etwas haben möchte, dann sollen Sie klagen.
Das hat immerhin den Vorteil, dass die Beweislast bei der Behörde und nicht bei Dir liegt. Die meissten Urteile sind derart fehlerhaft, dass es spätestens in der zweiten Instanz zum Freispruch kommt. Du solltest Dir aber unbedingt ein qualifiziertes Arztzeugnis durch den Facharzt besorgen, in dem detailliert aufgeführt sein muss, welche Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommen. Kleiner Tip noch am Rande: Niemals gegenüber dem Arzt erwähnen, aus welchem Grund Du dieses Zeugnis benötigst. Anonsten wirst Du schnell als Simulant abgestempelt.
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09-05-2018, 09:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-05-2018, 09:35 von Austriake.)
(05-05-2018, 22:04)Gast1969 schrieb: Damit hat man auch bei mir alle meine Bewerbungsbemühungen als zu wenig und unzureichend eingestuft.............. :-(
Das ist pure Willkür. Was und wie viel bitte ist ausreichend? Wenn es NICHT zum Erfolg führt? Dann sind 100 Bewerbungen am Tag zu wenig, wenn sie nicht zu einer Erwerbstätigkeit führen.....
Die Sache ist einfach. Das Jugendamt will dich zum Zahlen zwingen. Sitz das einfach aus - du lebst von SGBII, was also sollen die von dir holen wollen? Die Tante vom Jugendamt kann hundert Mal meinen, du könntest arbeiten - und?
Ich habe zwei Gerichtsverfahren geführt bis zum Oberlandesgericht, um höchstrichterlich feststellen zu lassen:
a) ob ich unterhaltspflichtig bin
b) und falls ja, in welcher Höhe
Wenn das eine Halbtagskraft im Jugendamt so einfach per Verwaltungsakt feststellen und festlegen kann, wozu leisten wir uns dann diese hochbezahlten und hochqualifizierten Juristen bei den Gerichten?
Nachtrag: ob die ein Recht auf diese Informationen haben, spielt keine Rolle. Die holen sich das untereinander nach Belieben. Die Rentenversicherung gibt deine Daten dem Jugendamt, das Finanzamt sowieso, das Jobcenter holt sich deine Daten von überall her, sogar von deiner Bank und deiner Bausparkasse. Datenschutz gibt es keinen für Unterhaltspflichtige in diesem Land. Der einzige limitierende Faktor ist die Trägheit oder Bequemlichkeit des Behörden-Mitarbeiters. Wenn er dem Bürger einen Fragebogen schickt, dann muss er die Informationen nicht selbst zusammen suchen. Das wird er aber tun, wenn der Bürger nicht freiwillig damit herausrückt - oder wenn er den Wahrheitsgehalt der Auskunft des Bürgers überprüfen will.
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(05-05-2018, 22:45)Milchbar schrieb: Oder ist das nur ein Versuch fiktives Einkommen bzw. § 170 StGB zu beschleunigen bzw. handfest zu machen.
Nein, es geht darum dich offiziell unterhaltspflichtig zu machen und nicht, dich strafrechtlich zu verurteilen. Der §170 StGB - Oberschwachsinn führt sowieso nur selten zu einer Verurteilung.
Das läuft so: Meistens gelingt es, mittels der unzähligen Tricks dir fiktives Einkommen vor Gericht zu unterstellen. Mal sinds zu wenig Bewerbungen, mal ist die Krankheit nicht schlimm genug, mal sinds keine weiter entfernten Berbungen, mal fehlen Bewerbungen auch auf Aushilfsjobs, irgendein bodenloser Schwachsinn halt. Für das vollgefressene Juristenpack eine leichte Übung, die Komplizen des Gesockses in der Politik haben ja auch Jahrzehnte dafür vorgearbeitet.
Die entstehenden Schulden kannst du natürlich nicht bezahlen, das weiss selbst das Jugendamt. Nichtmal der Aufwand für eine Pfändung lohnt sich. Dann kommt das Jugendamt süsslich grinsend an und bietet dir Stundung an, fragt jedes Jahr nach deinen finanziellen Verhältnissen und verhält sich ansonsten ruhig. Währenddessen wachsen die Schulden stetig an. Der Sinn dahinter ist der, dass die sich für den Rest deines Lebens jederzeit Vollzugriff auf alles was du hast behalten. Solltest du z.B. 25 Jahre später war erben - weg ist es. Solltest du wirklich mal einen Job bekommen - richte dich auf lange Jahre Abstottern der Altschulden ein, während denen du voll arbeitest und weit weniger wie den Mindestlohn behälst.
Viele Väter, ich ebenfalls, folgen dann dem erwünschten Weg nicht mehr und spielen nicht mehr mit. Als bei mir fiktives Einkommen am Horiziont auftauchte, habe ich das bürgerliche Leben sein lassen und mich mit Schulden arrangiert. Man wirtschaftet dann halt "etwas anders" und pfeift auf ziemlich viele Dinge.
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Spiel gegen die Regeln. Der Staat kriegt von mir nichts mehr. Ausser Schulden.
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Vielen Dank für Eure Zeilen.
MfG
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06-05-2021, 17:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-05-2021, 17:28 von Milchbar.)
Hallo,
ich habe Post vom Landratsamt bekommen(Unterhaltsvorschuss wurde beantragt).
Ich werde wieder mal von der gleichen Behörde in Kenntnis gesetzt, dass Unterhaltsvorschuss beantragt wurde.
Kurz vorher hat die gleiche Behörde mich in Kenntnis gesetzt, dass die Voraussetzung nicht mehr erfüllt sind und Unterhaltsvorschuss eingestellt wird.
Ich denke, die wollen mit "Tricks" an das zugeschickte Formular kommen, welches ich schon beim ersten mal nicht ausgefüllt habe (Lediglich mein Einkommen offengelegt).
Meine Frage ist:
Muss ich dieses Formular ausfüllen?
In diesem Formular wird nach Einkommen, Miete, Schulden etc. gefragt.
Im Schreiben steht:
„Sie müssen den Vordruck nicht ausfüllen, wenn Sie zukünftig den Unterhalt in Höhe von XXX,XX Euro zahlen“
Vielen Dank im Voraus.
MfG
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Ein Formular musst du nie ausflüllen, aber eine Einkommensauskunft nebst Belegen musst du eventuell machen. Liegt die letzte Auskunft mehr wie zwei Jahre zurück?
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06-05-2021, 18:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-05-2021, 18:54 von Milchbar.)
Hallo,
Ende 2020 habe ich die erste Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsersuchen bekommen. Zeitgleich den Bescheid, dass Unterhaltsvorschuss gewährt wird(Bescheid habe ich dieses mal noch nicht erhalten).
Danach habe ich mit einem Schreiben mein Einkommen offengelegt(ALG II+Bescheid).
Ein Formular habe sie damals schon von mir verlangt, aber nicht bekommen.
Anfang 2021 wurde die Leistung eingestellt, weil die Voraussetzung für die Zahlung nicht mehr gegeben sind.
Danach folgte Zahlungsaufforderung mit der Begründung: man gehe davon aus, ich sei leistungsfähig, da ich weder ihr Formular ausgefüllt habe, noch ihnen mitgeteilt habe Art des Schulabschlusses, Art der Berufsausbildung, Tätigkeit der letzten 5 Jahren(Merkblatt für Nichterwerbstätige Unterhaltsverpflichtete).
Jetzt bekam ich wieder ein Schreiben: Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsersuchen mit dem gleichen Formular und Aktenzeichen(da wieder UV beantragt worden ist).
MfG
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Es gibt keinen Formularzwang! Wenn deine letzte Auskunft vollständig war, musst du auch keine Neue geben, sondern kannst auf die letzte Auskunft verweisen.
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(06-05-2021, 18:44)Milchbar schrieb: Anfang 2021 wurde die Leistung eingestellt, weil die Voraussetzung für die Zahlung nicht mehr gegeben sind.
Das da würde mich interessieren an deiner Stelle.
Wieso waren Anfang des Jahres die Voraussetzungen für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss nicht mehr gegeben? Hat die Ex im Lotto gewonnen, einen anderen Stecher gehabt der gezahlt hat - oder was war da?
Und warum hat die Ex leichtfertig ihre Einkommenssituation derart verschlechtert, dass erneut Unterhaltsvorschuss beantragt wurde?
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07-05-2021, 10:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2021, 10:41 von Milchbar.)
(07-05-2021, 07:32)Austriake schrieb: [quote="Milchbar" pid='208529' dateline='1620319497']
Anfang 2021 wurde die Leistung eingestellt, weil die Voraussetzung für die Zahlung nicht mehr gegeben sind.
[quote/]
Das da würde mich interessieren an deiner Stelle.
Wieso waren Anfang des Jahres die Voraussetzungen für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss nicht mehr gegeben? Hat die Ex im Lotto gewonnen, einen anderen Stecher gehabt der gezahlt hat - oder was war da?
Und warum hat die Ex leichtfertig ihre Einkommenssituation derart verschlechtert, dass erneut Unterhaltsvorschuss beantragt wurde?
Hallo,
ich kenne die Verhältnisse dort nicht, ich habe weder Kontakt zu meinem Kind noch zu der Ex(Anhand der Schreiben sehe ich nur immer wieder, dass sie wohl ständig umzieht)
Dass diese existieren, bekomme ich immer nur anhand der Drohschreiben der Helferinnenindustrie zu spüren.
Danke für die Antworten.
MfG
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Mögliche Gründe: Heirat, das Kind lebt woanders, die Mutter ist nicht mehr erreichbar (hat ein neues Konto, es kann nichts mehr überwiesen werden), Kind und/oder der alleinerziehende Elternteil bezieht Leistungen des Jobcenters.
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Hallo,
ich bin wieder in Beschäftigung, muss ich dieses der Helferinnenindustrie unaufgefordert melden?
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Wenn nichts anderes explizit in einem Beschluss festgelegt wurde: Nein.
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Hallo,
ich dachte jede Einkommensänderungen muss beim JA gemeldet werden.
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Ist nicht so. Auskunft nur alle zwei Jahre. Ausser, es wurde was anderes beschlossen.
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Ok, vielen Dank.
Dachte nur, da ich jetzt aus dem SGB II Bezug bin und mein Einkommen durch Beschäftigung sichere, muss ich diese Meldung an der Unterhaltsvorschusskasse machen, damit die berechnen können, was ich zahlen muss.
Da sich mein Einkommen ja erhöht hat(lieg aber im Selbstbehalt).
Im Versäumnisurteil wurde ich verurteilt:
-auf Zahlung vom Unterhalt
-die Vaterschaft wurde festgestellt
-die Kosten des Verfahrens
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Das Teil ist ca. 15 Jahre alt und aus diesem Urteil wurde nie vollstreckt.
MfG
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Wenn da nicht drinsteht, dass du Lohnerhöhungen sofort zu melden hast, dann musst du es auch nicht. Mitteilungspflichten können aber auch aus anderen Rechtsgebieten kommen. Etwa aus einer Obliegenheit nach einer Vermögensauskunft oder einer Privatinsolvenz.
Da du sowieso nicht über Selbstbehalt verdienst, sag nichts und warte die nächste Forderung nach Auskunft ab. Kluge Pflichtige beginnen besser bezahlte Jobs immer nur direkt nach einer Auskunft :-)
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