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Chance alleiniges ABR
#1
Hallo,

Meine Lebensgefährtin hat sich von mir getrennt und möchte nun mit den drei gemeinsamen Töchter in ihre 86km entfernte Heimat ziehen.
Ich bin dagegen und will nicht, dass die Kinder hier wegziehen. Wenn ich den Kindern sage, dass die Mama mlt ihnen wegziehen will und ich dann traurig bin, sagen sie auch, dass sie hier nicht weg wollen.
Wir haben ein tolles Verhältnis zueinander und die Große und die Mittlere gehen hier im Ort in den Kindergarten (coronabedingt waren sie die letzten Mlnate viel zu hause).

Meine Ex hat vorgeschlagen, dass sie die Kinder alltags hat und ich am Wochenende bzw sie auch unter der Woche besuchen kann, aber ich will, dass ihr Lebensmittelpunkt hier bestehen bleibt.

Wie kann ich dafür sorgen, dass sie hier nicht wegziehen? Der Anwalt hat mir dazu geraten immer dafür zu sorgen, dass mind. 1 Kind bei mir ist.
Seitdem arbeite ich nur noch vormittags im Homeoffice.
Ein Gespräch beim Jugendamt hat uns nicht weitergebracht 

LG
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#2
Wie sind Eure derzeitigen Betreuungsverhältnisse?

Wie viel arbeitet jeder von Euch?

Ist die "Mutti" eher der Geldtyp oder der Gluckentyp?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#3
Sind die Kinder alle im Kindergartenalter?
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#4
Ich bin selbstständig und sehr erfolgreich mit mehreren eigenen Firmen.
Bisher habe ich viel gearbeitet, aber auch schon beim JA mitgeteilt, dass ich zukünftig nur noch vormittags arbeite.
Die Mutti ist eher Gluckentyp und seit der Schwangerschaft vom 2.Kind zu hause. Ab September hat sie wohl wieder Arbeit (teilzeit).

Die Kinder sind fast 6, fast 4 und 1,5 Jahre. Die Jüngste ist noch zu hause, da der Kindergarten bei uns erst ab 2 Jahre ist. Es ist ein Halbtagskiga von 7:30 Uhr bis 13:20.
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#5
(12-06-2021, 12:33)Mädchenpapa schrieb: Ich bin selbstständig und sehr erfolgreich mit mehreren eigenen Firmen.
Bisher habe ich viel gearbeitet, aber auch schon beim JA mitgeteilt, dass ich zukünftig nur noch vormittags arbeite.
Die Mutti .... seit der Schwangerschaft vom 2.Kind zu hause.
So werden die Systemvertreter vermutlich argumentieren:
- Mutti ist Hauptbezugsperson
- Kontinuität ist sehr wichtig. Vater ist Unternehmer und soll bezahlen. Mutti ist Hausfrau und soll die Kinder weiterhin erziehen.

(12-06-2021, 12:33)Mädchenpapa schrieb: Ab September hat sie wohl wieder Arbeit (teilzeit).
Vermutlich am "neuen" Wohnort. Also Härtefall.
"Die Arme muss doch nach der Trennung auch irgendwie auf die Füße kommen" so wird vermutlich der Richter argumentieren, wenn er der Mutter das ABR zuspricht.

(12-06-2021, 12:33)Mädchenpapa schrieb: Die Jüngste ist noch zu hause,.... Es ist ein Halbtagskiga von 7:30 Uhr bis 13:20.
Also nicht einmal Mittagsschlaf in KiGa?
Schlafen die Kinder grundsätzlich nur mit der Glucke ein oder bringst Du sie auch mal zu Bett?

Du solltest Deine Betreuungszeiten dokumentieren. Ebenso die Aktivitäten. Mit irgendwas solltest Du Dich hervorbringen, um aufzuzeigen, dass Du "wichtig für die Kinder" bist.


Falls Du die Trennung irgendwie noch vermeiden kannst, dann würde ich das tun.

Fress viel Kreide. Und in der Zeit dieses zweiten Versuchs bringst Du Dich viel viel mehr für die Kinder ein. Am Besten wäre 50/50, was bei dem Gluckentyp unrealistisch sein dürfte. Aber wenigstens feste Betreuungszeiten, Übernachtung ohne Mutti und eigener Papa-Urlaub ohne Mutti.
Des Weiteren solltest Du schauen, dass die Mutti in Eurer jetzigen Wohngegend einen guten Job bekommt. Hilf ihr dabei, während Du selber arbeitsmäßig kürzer trittst.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#6
Ja, sie hat den Job in der neuen Heimat...sie ist Beamtin und hat sich versetzen lassen.

Nein, kein Mittagsschlaf und auch kein Mittagessen im Kiga. Abends bringt sie immer die Kleinste ins Bett...die beiden Großen bringe ich seit einem halben Jahr ins Bett und schlafe auch die ganze Nacht mit ihnen in einem Bett. Ich habe vor einem halben Jahr extra ein 1,40m Bett gekauft und ins Kinderzimmer gestellt, dann kann ich da mit den Kindern in einem Bett schlafen.

Die Trennung kann ich wohl nicht mehr abwenden, sie gibt mir keine Chance. Angeblich hat sie auch schon eine eigene Wohnung in Aussicht und sie hat heimlich ihre Sachen und teilw. die der Kinder schon aus dem Haus geschafft. Sie hat auch ohne mein Einverständnis einen Nachsendeantrag für ihre Post und die der Kinder gestellt und lässt alles zu ihrer Mutter schicken. Sie argumentiert, dass sie das macht, weil sie hier nicht an ihre Post kommt...wir haben halt nur einen Briefkastenschlüssel und den gebe ich ihr nicht.
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#7
(12-06-2021, 13:46)Mädchenpapa schrieb: Die Trennung kann ich wohl nicht mehr abwenden, sie gibt mir keine Chance. Angeblich hat sie auch schon eine eigene Wohnung in Aussicht und sie hat heimlich ihre Sachen und teilw. die der Kinder schon aus dem Haus geschafft. Sie hat auch ohne mein Einverständnis einen Nachsendeantrag für ihre Post und die der Kinder gestellt

Das ist der Klassiker....
1. Frau vollzieht innerlich die Trennung
2. Frau macht sich einen Plan, lässt sich beraten
3. Frau vollzieht die praktischen Vorbereitungen
4. Frau gibt die Trennung bekannt und alles wird nach ihrem Drehbuch abgespielt.

Du solltest erstmal Deine Prioritäten erstellen....
- wie wichtig ist Dir der Kontakt/die Bindung zu den Kindern?
- wie wichtig ist Dir Dein Geld?
- wie wichtig ist Dir Deine Arbeit, Dein Wohnort?
- ggf. Haus, etc.

Auf den ersten Blick kannst Du froh sein, wenn die normale 14-Tages Regel rauskommt und Du "normal" zahlst.
Aber vielleicht kann man da ja noch was besseres "erarbeiten"

(12-06-2021, 13:46)Mädchenpapa schrieb: sie gibt mir keine Chance.

Wie äußert sich das?
Manchmal kann man Frauen ganz gut Honig ums Maul schmieren. Es geht nicht darum wieder eine "ehrliche" Beziehung anzufangen, sondern um ungewöhnliches, neues Verhalten, damit ihr Drehbuch nicht absolut nach Plan läuft. Was sind ihre Schwächen?
Das ist nur eine Idee. Ein Gedanke.
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#8
Der Wohnort und das Haus sind mir extrem wichtig.
Wir wohnen mit meinem Vater in meinem Elternhaus...hier haben schon einige Generationen meiner Familie gelebt und ich will, dass die Kinder hier auch leben. 
Damit für später genug Platz ist, habe ich extra schon das Nachbarhaus gekauft.
Ich hab die Wohnung in der wir wohnen selber ausgebaut und ca. 100 000€ reingesteckt...sie hat es sich ja ausgesucht hierher zu ziehen.
"Mutti" ist hier eingezogen, da war die Mittlere ein halbes Jahr alt, jetzt sollen sie auch bleiben.

Geld hab ich genug, wenn sie fragt kann sie noch mehr haben.
Ich zahle ihr jeden Monat 900€ und das Kindergeld hat sie auch...wenn man davon die private Krankenversicherung für sie und die drei Kinder, KigaGebühren für die beiden Mädchen, Musikschule, Turnen, Versicherungen, Handy abzieht, dann hat sie doch noch genug Geld für Haushalt, Lebensmittel und Kinderklamotten.
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#9
(12-06-2021, 14:40)Mädchenpapa schrieb: Chance alleiniges ABR

Wie würde denn Deiner Meinung nach die Begründung des Richters aussehen, wenn er der Mutter das ABR wegnimmt?

Ist die Frau streitsüchtig oder friedlich?
Könnte ihr Euch zusammensetzen und außeroffiziell was aushandeln?

Wird die 6 jährige irgendwo schon eingeschult?


Nochmal: Beziehung in keinerleier Hinsicht mehr möglich? offene Beziehung? Wie steht sie zu Familie (Vater/Mutter/Kind oder ist Familie für sie auch Mutter/Kind)? Lässt sich bezüglich Familienleben was machen (die Vorteile eines "glücklichen" Kindes erörtern, wenn es beide Eltern zugleich sieht)?
Ein Rückzieher der Frau von ihren Plänen, würde Dir sehr wertvolle Zeit verschaffen.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#10
Sie ist an für sich friedlich, streitet gerne in puncto Kindererziehung...hab ihr mitgeteilt, dass sie in den nächsten Tagen Post vom Anwalt erhält. Sie wollte mit den drei Kindern für einen Tag in ihre Heimat fahren, die Oma und Uroma der Kinder besuchen, hab aber die Kinder überzeugt lieber bei mir zu bleiben und seitdem spricht sie nicht mehr mit mir.

Die Große wird erst nächstes Jahr eingeschult.

Außeroffiziell ist sie zu nichts anderem bereit als dass die Kinder unter der Woche bei ihr und am Wochenende bei mir sind.
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#11
Papa mit drei kleinen Mädchen arbeitet viel, will aber in Zukunft weniger arbeiten. Ist ausserdem jemand, der künftig viel Unterhalt zahlen kann. Mutter will "in ihre Heimat".

Damit stehen die Chancen bei 90% (und das ist noch sehr optimistisch), dass es so ausgeht, wie ich hier mal aus der immergleichen Textbausteinkiste der Gerichte zitiere: Richter sieht (vermutlich nach einem teuren Gutachten, die Juristen lassen sich einen so fetten Braten wie dich nicht entgehen, da sind fünfstellige Summen drin) beide Eltern geeignet, die Kinder künftig zu betreuen. Wechselmodell scheidet aufgrund der Entfernung aus und eine Geschwistertrennung auch, die Kinder hätten mit der Trennung schon genug zu verkraften, nicht auch noch den Verlust von Geschwistern aufbürden. Aber es gibt einen kleinen, leichten Trend zur Mutter, da sie bisher die Last der Erziehung getragen hat, Kontinuität für die Kinder bieten kann. Der Vater wolle dies zwar, das sei begrüssenswert, aber es gehe nicht um Zukunftsprognosen, sondern um die beste Entscheidung zugunsten des Kindeswohls hier und heute.

Der Wunsch der Mutter sei zudem verständlich, wieder in ihre Heimat zu gehen, denn dort erfahre sie einen leichten Anfang und viel familiäre Hilfe bei der Kinderbetreung. Damir werde auch der Mutter ein beruflicher Neustart trotz Trennung ermöglicht, was auch im Interesse des Vaters liegen sollte.

Der Vater erhalte ausserdem grosszügigen Umgang, so dass auch die Kontinuität zu ihm und seiner Familie gewahrt bleibt. Alle 14 Tage ein langes Wochenende, die halben Ferien, die halben Feiertage. Damit müssten doch alle zufrieden sein. Fall erledigt.


Du willst es natürlich trotzdem versuchen, wie alle Väter in dieser Situation. Dann nutze deine Stärken, so kommst du vielleicht auf 15% Chancen statt 10%. Erstmal beantrage KEIN Aufenthaltsbestimmungsrecht, sondern eine Entscheidung nach §1628 BGB. Das ABR hat immer den Geruch des Kinder entziehen, anderen Elternteil strafen.

Ob dein Geld dir bei der Mutter was nutzt, ist zu bezweifeln. Die wird "ihre" drei Mädchen nicht bei dir zurücklassen. Wie würde das aussehen, bekommt drei Kinder und kommt dann alleine vom Vaterwohnort zurück. Das verkraftet das weibliche Gemüt einfach nicht. Vätern wird dasselbe jedoch wie selbstverständlich verordnet, klaro. Eine Übereinkunft mit der Mutter wirds wohl nicht geben. Wenn dir Geld was nutzt, dann für ein Privatgutachten, für einen guten Anwalt falls du einen engagieren willst.

Hinsichtlich der Kinder und Ex steht alles in der faq. Wenn es ihr gelingt, mit den Kindern umzuziehen bevor du es juristisch versuchst, hast du verloren. Diesen erreichten (und von allen bejubelten) Zustand wird ein Richter nur sehr selten zurückdrehen wollen.
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#12
Was ist eine Entscheidung nach §1628 BGB?

Was meinst du genau mit "wenn es ihr gelingt, mit den Kindern umzuziehen"? Darf sie doch ohne meine Zustimmung gar nicht? Ich kann ja dann einfach in den neuen Wohnort fahren und die Kinder einpacken und gehen? Die würden auch von alleine mit mir mitkommen.
Kommt doch sicherlich auch beim Richter nicht gut an, wenn sie einfach mit den Kindern auszieht oder?

Ich habe in der Vergangenheit im Spaß ein paar Sachen zur Mutter gesagt, die man mir negativ auslegen könnte, aber ich denke nicht, dass sie das beweisen kann. Wird sie sowas vor Gericht ansprechen?

Wie läuft das dann im Gericht überhaupt genau? Wer wird alles befragt? Dürfen auch andere Familienmitglieder z.B. Schwiegereltern aussagen?

Wenn die Glucke klug ist, wie wird sie dann jetzt vorgehen?
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#13
(12-06-2021, 19:06)Mädchenpapa schrieb: Was ist eine Entscheidung nach §1628 BGB?
Einzelfallentscheidung!
(das könntest Du auch googeln....)

(12-06-2021, 19:06)Mädchenpapa schrieb: Wenn die Glucke klug ist, wie wird sie dann jetzt vorgehen?
Wir müssten unser bisher Geschriebenes wiederholen.....
Ich habe auch noch ein paar Fragen gestellt.

Das "Drehbuch" der Mutter steht.
Und Du reagiert genau nach Drehbuch.
Versuche es mal mit anderen Szenarien....

(12-06-2021, 19:06)Mädchenpapa schrieb: Darf sie doch ohne meine Zustimmung gar nicht? Ich kann ja dann einfach in den neuen Wohnort fahren und die Kinder einpacken und gehen? Die würden auch von alleine mit mir mitkommen.
Kommt doch sicherlich auch beim Richter nicht gut an, wenn sie einfach mit den Kindern auszieht oder?
Ja. Könnt ihr Beide so machen.
Dann läuft es auf "Hochkonfliktfall" hinaus.
(Ganz am Ende des Hochkonfliktes würde der Umgangsausschluss stehen)

(12-06-2021, 19:06)Mädchenpapa schrieb: Ich habe in der Vergangenheit im Spaß ein paar Sachen zur Mutter gesagt, die man mir negativ auslegen könnte, aber ich denke nicht, dass sie das beweisen kann. Wird sie sowas vor Gericht ansprechen?

Nebenkriegsschauplätze ignort man.
Zukünftig gehst Du auf keine Provokation mehr ein, sondern lächelst das einfach weg.

Mach Dir Deine Prioritätenliste.
Überlege Dir schon vorab, welche Kompromisse man eingehen kann, etc.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#14
(12-06-2021, 19:06)Mädchenpapa schrieb: Was ist eine Entscheidung nach §1628 BGB?

https://duckduckgo.com/?q=§1628+BGB

Zitat:Darf sie doch ohne meine Zustimmung gar nicht?

https://duckduckgo.com/?q=Ertrotzte+Kontinuität

Zitat:Ich habe in der Vergangenheit im Spaß ein paar Sachen zur Mutter gesagt, die man mir negativ auslegen könnte, aber ich denke nicht, dass sie das beweisen kann. Wird sie sowas vor Gericht ansprechen?

Es geht in so einem Verfahren nicht um Freundlichkeit und nicht darum, wer den anderen vielleicht beleidigt hat. Es geht der Theorie nach darum, was das Beste für die Kinder ist und in der Praxis gehts darum dich möglichst einfach und gründlich so vom Spielfeld zu fegen, dass du bis auf eine fette Unterhaltspflicht draussen bist.

Zitat:Wie läuft das dann im Gericht überhaupt genau? Wer wird alles befragt? Dürfen auch andere Familienmitglieder z.B. Schwiegereltern aussagen?

Es läuft nicht so wie in einem TV-Film. Es gibt keine anderen Elternhelfer wie zum Beispiel Verwandte und Freunde, die der Richter dazuholt, es gibt keine "Zeugen", alles spielt sich nicht im Straf- sondern Zivilrecht ab. Dazugeholt wird jemand vom Jugendamt und eben eventuell ein Gutachter.
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#15
Du hast absolut keine Chance wenn Du Dich mit der Mutter nicht einigen kannst. Nicht die geringste, auch nicht 10% oder 5%.

Frauen koennen sich in der Praxis sehr viel rausnehmen und einen Umzug ohne Deine Zustimmung sowieso. Das wir NIEMALS negative Konsequenzen fuer sie haben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#16
also mädchenpappa...

das sog. ertrotzte recht der kontinuität ist dein schärfstes schwert!

teile ihr mit, daß du ihr die genehmigung nicht erteilst.

prüfe ob der neue wohnort im selben FG-bezirk ist, wenn nicht - 
um so besser.

frage an P: kann der erzeugerpappa schon vor auszug eine EA
beantragen, daß die gemeinsamen kinder in der jetzigen wohnung
bleiben, weil der erzeuger homeoffice hat und nur einen geringen
teil der betreuung auf fremdbetreuung abstellen müßte?

das mit den eltern am neuen wohnort zieht nicht, weil das mit
diese ertrotzten situation nicht zieht.

biete der mutter ganz jovial großes umgangsrecht ein, du bringst
und holst die kinder einmal im monat, der rest ist muttersache.

bis jetzt ist kein kind in den brunnen gefallen.

und wenn die kinder sowieso bei dir wohnen wollen, könnte man
höchsten manipulation natürlich vorwerfen...das wird kommen. 

Achtung: schlafe mit den kindern nicht mehr im gemeinsamen bett,
die folgen könnten fürchterlich sein!

das ist die schärfe: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...75340.html

bb
netlover
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#17
(13-06-2021, 13:07)netlover schrieb: teile ihr mit, daß du ihr die genehmigung nicht erteilst.

Wenn sie es trotzdem tut und einfach geht, hindert sie keiner dran. Man muss es nicht einmal gut aufziehen, der Vater ist in jedem Fall machtlos.

Der Hauptpreis in dieser Situation wäre, wenn sich Vater und Mutter drauf einigen, dass die Mutter schon mal umzieht, die Kinder vorherst da bleiben und sie dann den Verbleib der Kinder dann klären. Nur in diesem Fall hilft dieses Kontinuitätprinzip dem Vater.

Zitat:kann der erzeugerpappa schon vor auszug eine EA
beantragen

Das ist der richterliche Entscheid nach §1628 BGB, den ich oben genannt habe. Den mit Eilbedürftigkeit zu versehen geht in der Praxis fast immer schief, wie es in der faq steht. Das bewirkt dann das Gegenteil. Die Mutter weiss früh, dass man ihr nichts kann und jeder Tag der Kinder bei ihr verschafft ihr bessere Chancen, das auch beizubehalten. Chancen, die sowieso schon gigantisch gross sind.
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#18
dann hilft nur eins: mit den selben maschen spielen - am tag des umzugs sind die kinder bei freunden, übernachten bei vaters mutter und vater etc...

oder er fährt in urlaub oder oder oder....gleiches recht für alle

das muß aber durchgehalten werden. entführung kann sie nicht vorwerfen...

bb
netlover
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#19
(13-06-2021, 15:57)netlover schrieb: oder er fährt in urlaub oder oder oder....gleiches recht für alle

Das ist eben nicht die Praxis. Ein Vater, der mit so etwas kommt, ist tot. Es gab hier schon Fälle, wo der im Rundfunk ausgerufen wurde und mit Polizeihelikopter gesucht. Hatte einfach nur einen Ausflug mit den Kindern unternommen, für den sie alle mal die Handys zu Hause liessen und somit nicht erreichbar waren. Mutti drehte durch und rief Polizei. Gemeinsames Sorgerecht, gemeinsames ABR. Rechtlich meist folgenlos, ist auch in der Regel keine Kindesentziehung, aber im Ergebnis hat er verspielt und die Kinder landen bei der Mutter, während er der Verdächtige ist.

Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe. oder Latein: Quod licet Iovi, non licet bovi.
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#20
ich dachte sol lucet omnibus? Confused
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#21
Manche haben Sonnencreme.
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#22
dann soll papa bei PI am ort anrufen und mitteilung machen, daß er mit kindern
im urlaub ist, bestätigung vom frontdesk und gut ist!

so hab ich das gemacht und gut wars, der staatsdiener wird als zeuge geladen
und noch besser. nicht einschüchtern lassen!
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#23
Ja, immer brav ab- und anmelden, so wie der Straftäter, der gnädigerweise Freigang hat.
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#24
Hi Mädchenpapa, folgendes solltest Du Dir beantworten können....
(12-06-2021, 16:17)Ruckzuckmaschine schrieb: Wie würde denn Deiner Meinung nach die Begründung des Richters aussehen, wenn er der Mutter das ABR wegnimmt?


Ich sehe Deine Chance auf alleiniges ABR nichtexistent - und zwar unabhängig von alltäglichen Sexismus gegen Väter.

Zum Beispiel das Argument Kontinuität (des Wohnortes)....
... da wird die Mutter sehr einfach gegenhalten...und zwar ebenfalls mit Kontinuität (der Hauptbezugsperson).

Der Richter muss also "kindeswohlspezifisch" abwägen zwischen "Wohnort vs. Hauptbezugsperson".
Dass ihr beide nicht mehr zusammenwohnen werdet, ist klar.
Somit muss "abgewogen" werden.

Die Frage nach der Hauptbezugsperson mit größter Bindung zu den Kindern wird bei Euch richterlich vollkommen außer Frage stehen:
- Vater ist dreifacher Unternehmer im Vollzeitjob
- Mutter ist Halbtagsbeamtin.
Nach dem IST-Stand gibt es da nicht viel zu überlegen für den Richter.

Mach Dir eine Prioritätenliste und versuche außergerichtlich und außerhalb des Jugendamtes gut zu verhandeln und eine Einigung zu erzielen.
Kurz vor solchen Besprechungsterminen kannst Du auch eine gewisse Drohkulisse XXX fahren, um eine bessere Verhandlungsposition zu haben.
In der Besprechung zur Einigung eines bestimmten Modells, fährst Du Deine Drohkulisse XXX runter, wenn Du YYY bekommst.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#25
Dumm gelaufen, aber zumindest zieht sie nicht ans andere Ende der Welt. Meine Ex ist gleich nach der Trennung 160 km weggezogen. ABR-Antrag zweimalig und einmal in 2. Instanz ging nach hinten los, seither hat sie das alleinige ABR. Strafe muss halt sein. Meine 160 km sind leider gefühlte 300 km, da unsere Regierung ahnte, dass der Bau einer direkten Autobahn einem Unterhaltspreller zu Gute kommen könnte.

Mein Tipp: Auf die Situation einstellen ist das einzig richtige. Wenn die Kinder alt genug sind, sich nicht mehr durch beschränkte Umgangsregelungen in ein Raster pressen lassen. Mir ist das zum Glück gelungen, ich fahr meinen Sohn besuchen, wann ich es will, wann es mir passt, stell mich mit dem Wohnmobil in seiner Nähe auf, und er kommt mich gern besuchen. Wer kein Wohnmobil hat, kann ja ne Jugendherberge nehmen oder über diese Zimmer- und Hüttenvermittlung im Internet gehen. Dieses Air mit Bnb Punkt de.
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