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Scheidung mit 3 Kinderen und Haus
#1
Auf meiner Suche nach Auswegen / Lösungen bzw. Impulsen für diese bin ich nun in diesem Forum gelandet. Habe schon viel gelesen und im Grunde weiß ich, glaube ich, worauf's hinauslaufen wird. Dennoch, die Hoffnung stirbt zuletzt und vielleicht bekomme ich ja hier noch den ein oder anderen hilfreichen (!)
Hinweis...

kurze Schilderung der Situation:
- verheiratet seit 5 Jahren, ich knapp 50, sie Anfang 40
- 3 Kinder (4, 5, 9)
- Haus gekauft vor 3 Jahren, ich alleine im Grundbuch, ca. 90 k Restschuld
- Ich verdiene von Anfang an das Geld, meine Noch-Frau so gut wie nix. Sie hat 2 x studiert (Grundschul-Lehramt bis zum 1. Staatsexamen und Musik). Mit der ersteren Qualifikation würde sie hier sofort einen gut bezahlten Job finden. Sie will aber als Lehrerin nicht arbeiten und hat sich vor einem halben Jahr entschieden, einen kleinen Laden zu eröffnen - der bis heute quasi kein Einkommen abwirft (aber rund 15 k Investition verschlungen hat).
- Ich habe rund 200 k in die Ehe mitgebracht, meine Frau rund 20 k. Heute habe ich fast nix mehr (bar), aber das Haus; meine Frau hat rund 30 k angelegt.
- Im Feb. begann sie eine Affäre, im April kam's raus. Dann keine Idee (ihrerseits), was nun passieren soll. Inzwischen Fronten total verhärtet, Trennung ausgesprochen, Scheidung anvisiert.
- Es gibt zwischen uns inzwischen eine Vorlage für eine Trennungsfolgevereinbarung, die wir mit externer Hilfe (durch einen Freund, nicht durch einen Anwalt) erstellt haben und die beim Notar liegt - Notartermin ist in 3 Wochen. Demnach verzichtet sie auf nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich. Trennungsunterhalt haben wir auf psch. 10 k (aufgeteilt auf die entspr. Monate bis zur Scheidung) festgelegt. Und im Falle eines künftigen Hausverkaufs durch mich wird sie am Verkaufserlös zu 10 % beteiligt.
- Im Moment wohnen wir noch gemeinsam im Haus (so gut es geht räumlich getrennt), haben die 'Kinderzeiten' klar abgesprochen (50/50). Aber es ist - emotional - eine Zumutung (für beide und letztlich indirekt auch für die Kinder)

Problem:
- Sie hat quasi kein Einommen. Will nun eine 3-R-Whng. in der Nähe mieten. Um das zu bezahlen, will sie ALG2 (als Aufstocker) beantragen.
- Sie könnte - wenn sie wollte und entspr. ihrer Qualifikation - als Grundschullehrerin mehr als genug eigenes Einkommen erzielen - will sie aber nicht.
- Sie will nun das 50/50-Wechselmodell für die Kinder - in der Annahme, selbst keinen Barunterhalt leisten zu müssen, da sie ja quasi nix verdient.
- Abgesehen davon will sie nun doch noch mal einen Anwalt (bzw. richtiger gesagt, eine Anwältin) aufsuchen, um sich 'aufklären' zu lassen. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen/Monate erwarte ich von ihr eine 180°-Kehrtwende (es gab in den letzten Wochen zu allen möglichen Themen von ihr Aussagen, die kurze Zeit später wieder komplett über'n Haufen geworfen wurden.).

Frage:
- Wie sieht das in der Realität bzgl. Wechselmodell aus, wenn einer Einkommen erzielen könnte, aber sich für eine Erwerbstätigkeit entscheidet, die quasi kein Einkommen abwirft oder erst - ganz vielleicht - in ein paar Jahren?
- Wie ist unsere - eigentliche - Trennungsfolgevereinbarung (so sie noch Bestand hat bis zum Notartermin) zu bewerten, wenn sie gleichzeitig ALG2 als Aufstocker beantragt (Stichwort Sittenwidrigkeit)?
- Wird sie nach ihrem Anwaltsbesuch überhaupt noch zu dieser Vereinbarung stehen? Und wenn nicht? Ich will das Haus, dass tatsächlich ICH mühsam saniert und finanziert habe, unbedingt erhalten - auch für mich, aber primär für die Kinder (als langristige Wertanlage). Ich weiß, wenn sie will, ist da nix zu machen... oder?
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#2
(29-06-2021, 11:38)TCO schrieb: - Wie sieht das in der Realität bzgl. Wechselmodell aus, wenn einer Einkommen erzielen könnte, aber sich für eine Erwerbstätigkeit entscheidet, die quasi kein Einkommen abwirft oder erst - ganz vielleicht - in ein paar Jahren?

Auch beim Wechselmodell würdest du in so einer Situation zu Unterhalt verurteilt. Beim Wechselmodell haben die Juristen ebenfalls Ausgleiche erfunden, du betreust dann zwar hälftig aber zahlst trotzdem. In der Theorie besteht auch für die Mutter eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, ganz speziell in deinem Fall aber vermutlich nicht, denn die Einkommensunterschiede könnten so gross sein, dass du verpflichtet bist, den Unterhalt so oder so allein oder grösstenteils zu tragen.

(29-06-2021, 11:38)TCO schrieb: - Wie ist unsere - eigentliche - Trennungsfolgevereinbarung (so sie noch Bestand hat bis zum Notartermin) zu bewerten, wenn sie gleichzeitig ALG2 als Aufstocker beantragt (Stichwort Sittenwidrigkeit)?

Negativ. Vertrag zu Lasten Dritter. Werden sie dir zerschiessen.

(29-06-2021, 11:38)TCO schrieb: - Wird sie nach ihrem Anwaltsbesuch überhaupt noch zu dieser Vereinbarung stehen? Und wenn nicht? Ich will das Haus, dass tatsächlich ICH mühsam saniert und finanziert habe, unbedingt erhalten - auch für mich, aber primär für die Kinder (als langristige Wertanlage). Ich weiß, wenn sie will, ist da nix zu machen... oder?

Der Anwalt wird sie auf Punkt 2 hinweisen und Unterhalt fordern. Das Haus ist ein übler Klotz am Bein. Das gibt auch einen saftigen Zugewinnausgleich. Dein Fall liest sich so, wie wenn du vom Beginn der Bekanntschaft an alle Fehler akkumuliert hast. Sehe da wenig Ansatzpunkte, aus der Standard-Knochenmühle rauszukommen. Versuche nicht, irgendetwas "unbedingt" haben zu wollen. Der feste Griff wird nur zu deiner Erpressung genutzt und du verlierst noch mehr.
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#3
Ich stand vor 6 Jahren ähnlich da. 3 Kinder Haus das mir gehört hat. KM wollte nicht ausziehen. Spielchen getrieben. Hatte dann Wechselmodell mit hohen Unterhalt mit Scheidungsvereinbarung mit ihr ausgemacht. Am Ende zählt nur noch das du dich gesundheitlich nicht kaputt machst. Geld zählt da nicht mehr. Versuche eine Vereinbarung zu erzielen die zwar schmerzhaft ist aber dich leben lässt. Wenn was zu holen ist dann holen sie es bei dir.
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#4
Deine Trennungsfolgenvereinbarung kannst Du zusammenfalten und hinter den Badezimmerspiegel klemmen.
Auch notariell bringt nichts ... es sei denn sie wäre überwiegend zugunsten der Frau.

Auch notarielle Umgangsvereinbarungen werden ratzfatz weggegutachtert.

Du wirst vermutlich voll unterhaltspflichtig werden und sie wird gemütlich ihrem brotlosen Zeitvertreib nachgehen sowie der freien Liebe fröhnen.

Wie p schon schreibt ... das Knochenmühlenstandartprogramm scheint zu 99,8% vorprogrammiert.
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#5
(29-06-2021, 12:19)Nachtwanderer schrieb: Du wirst vermutlich voll unterhaltspflichtig werden und sie wird gemütlich ihrem brotlosen Zeitvertreib nachgehen sowie der freien Liebe fröhnen.

Bei drei Kindern verschlingt bereits der Kindesunterhalt Riesenbeträge, könnte sein dass sie keinen bedarfsdeckenden Trennungs/Ehegattenunterhalt mehr erhält, weil nichts übrig ist. Wenn sie als ausgebildete Grundschullehrerin zur Arbeitsagentur marschiert, werden die ihr Jobangebote vorlegen und im übrigen auf die Ersparnisse verweisen. Grundschullehrerin sie auch mit eigenen Kindern machen kann, denn Grundschullehrer arbeiten zumeist nur Vormittags präsent. Bequem wird das nicht für sie, ist ihr das bewusst?

Wenn sie es schafft, warm zu wechseln und einen neuen Dummwirt an Land zieht den sie parasitieren kann, hätte sie diese Probleme zwar nicht, aber auch das würde ihren Ehegattenunterhalt nach spätestens zwei Jahren beenden.

In welchen Einkommenskategorien bewegst du dich, ganz grob, TCO? Über 4000 Netto pro Monat? Was ist zu holen bei dir?
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#6
(29-06-2021, 12:59)p__ schrieb:
(29-06-2021, 12:19)Nachtwanderer schrieb: Du wirst vermutlich voll unterhaltspflichtig werden und sie wird gemütlich ihrem brotlosen Zeitvertreib nachgehen sowie der freien Liebe fröhnen.

Bei drei Kindern verschlingt bereits der Kindesunterhalt Riesenbeträge, könnte sein dass sie keinen bedarfsdeckenden Trennungs/Ehegattenunterhalt mehr erhält, weil nichts übrig ist. Wenn sie als ausgebildete Grundschullehrerin zur Arbeitsagentur marschiert, werden die ihr Jobangebote vorlegen und im übrigen auf die Ersparnisse verweisen. Grundschullehrerin sie auch mit eigenen Kindern machen kann, denn Grundschullehrer arbeiten zumeist nur Vormittags präsent. Bequem wird das nicht für sie, ist ihr das bewusst?

Wenn sie es schafft, warm zu wechseln und einen neuen Dummwirt an Land zieht den sie parasitieren kann, hätte sie diese Probleme zwar nicht, aber auch das würde ihren Ehegattenunterhalt nach spätestens zwei Jahren beenden.

In welchen Einkommenskategorien bewegst du dich, ganz grob, TCO? Über 4000 Netto pro Monat? Was ist zu holen bei dir?

Bin selbstständig - die letzten Jahre waren es so um die 3-5 k...
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#7
Bei Stufe 5 würde der Netto-Kindesunterhalt bei rund 1200 EUR liegen, in ein paar Jahren steigt der auch ohne Erhöhung der Tabelle auf 1600 EUR wegen der höheren Altersstufen. Bei 4000 EUR Einkommen bleiben dann zusätzlich zum Kindesunterhalt nochmal 1200 EUR (3/7) Unterhalt an die Ex. Die bleiben 1600 EUR. Kannst du davon das Haus halten?
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#8
(29-06-2021, 13:41)p__ schrieb: Bei Stufe 5 würde der Netto-Kindesunterhalt bei rund 1200 EUR liegen, in ein paar Jahren steigt der auch ohne Erhöhung der Tabelle auf 1600 EUR wegen der höheren Altersstufen. Bei 4000 EUR Einkommen bleiben dann zusätzlich zum Kindesunterhalt nochmal 1200 EUR (3/7) Unterhalt an die Ex. Die bleiben 1600 EUR. Kannst du davon das Haus halten?

Ja, aber nicht mehr leben ;-)
Es fehlt noch das Thema Zugewinnausgleich - grob über'n Daumen habe ich für sie hier ca. 90 k errechnet... Und das wäre das endgültige Ende jeder Hoffnung...
Und die Frage ist auch, wie meine berufliche Perspektive aussieht - bin stark von öffentlichen Aufträgen abhängig - hier wird aber in den nächsten jahren zwangsläufig stark der Rotstift angesetzt, nehme ich an...
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#9
Das war nur der Unterhalt. Es fehlt noch viel mehr. Es fehlen die Anwalts- und Verfahrenskosten für die Scheidung, deine neue Steuerklasse 1 hast du vermutlich noch nicht eingerechnet, es fehlt Mehrbedarf, Sonderbedarf, Versorgungsausgleich, Umgangskosten.. und wahrscheinlich noch einige verdecktere Nettigkeiten, sich Frau und Kinder überhaupt gesetzlich krankenversichert?
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#10
Ich würde mal nicht alles so schwarz sehen, sollte es zum Wechselmodel kommen, dann ist der Kindesunterhalt nicht der volle! Maximal die Hälfte wenn Frau kein Einkommen hat, doch irgendwann muss die auch eine Tätigkeit aufnehmen!
Das Haus gehört dir und der Bank und du hast 200k nachweislich am Tag der Eheschließung auf deinen Konten gehabt, dieses Geld sitzt im Haus und braucht nicht ausgeglichen zu werden. Wäre die Frage was das Haus heute an Wert hat?
Nachehelicher Unterhalt sehe ich nicht, bei Wechselmodel kann sie mindestens halbe Tage arbeiten. Nur, beibt es beim Wechselmodel? Die beiden jüngsten brauchen noch viel Unterstützung, schaffst Du das neben deinem Job? Hast Du dich bislang viel um deine Kids gekümmert, nicht nur Spiel Spaß, was ist mit zur Schule / Kita bringen,Termine wahrnehmen etc.. Lege dar, dass Du das kannst und zeitlich schaffst.

Deine Ex hat nen Neuen, die will mit ihrem neuen Stecher zusammen sein und nicht nur die Kids bespassen. Da ist Wechselmodel perfekt! Wenn sie will kriegt die dich in Grund und Boden, doch alle sind nicht so drauf.
Trennungsunterhalt kommst du nicht drumherum, ist die Trennung schriftlich festgehalten, wegen Zeitpunkt. Trennungsunterhalt nur 1 Jahr zahlen!
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#11
(29-06-2021, 15:11)Lysander schrieb: Ich würde mal nicht alles so schwarz sehen, sollte es zum Wechselmodel kommen, dann ist der Kindesunterhalt nicht der volle! Maximal die Hälfte wenn Frau kein Einkommen hat, doch irgendwann muss die auch eine Tätigkeit aufnehmen!
Das Haus gehört dir und der Bank und du hast 200k nachweislich am Tag der Eheschließung auf deinen Konten gehabt, dieses Geld sitzt im Haus und braucht nicht ausgeglichen zu werden. Wäre die Frage was das Haus heute an Wert hat?
Nachehelicher Unterhalt sehe ich nicht, bei Wechselmodel kann sie mindestens halbe Tage arbeiten. Nur, beibt es beim Wechselmodel? Die beiden jüngsten brauchen noch viel Unterstützung, schaffst Du das neben deinem Job? Hast Du dich bislang viel um deine Kids gekümmert, nicht nur Spiel Spaß, was ist mit zur Schule / Kita bringen,Termine wahrnehmen etc.. Lege dar, dass Du das kannst und zeitlich schaffst.

Deine Ex hat nen Neuen, die will mit ihrem neuen Stecher zusammen sein und nicht nur die Kids bespassen. Da ist Wechselmodel perfekt! Wenn sie will kriegt die dich in Grund und Boden, doch alle sind nicht so drauf.
Trennungsunterhalt kommst du nicht drumherum, ist die Trennung schriftlich festgehalten, wegen Zeitpunkt. Trennungsunterhalt nur 1 Jahr zahlen!

Ja, rein finanziell gesehen bin ich nicht am Ende. Hausverkauf würde - schätze ich - eine halbe Million einbringen. Runde 90 Tsd gehen noch an die Bank, ebenso viel gingen an meine Exfrau. Der Rest bliebe bei mir. Aber davon gehen natürlich die ganzen Unterhaltszahlungen ab - und mittel- bis langfristig ist Bargeld nicht erstrebenswert. Aber für was Neues - zumindest in der Stadt - wird's nicht reichen. Aber es ist eben - dummerweise - auch ein besonderes Haus, da stecken viele Emotionen (meinerseits) drin Undecided

Nein, alles sind nicht so drauf - aber ich glaube, alle Frauen, die mit dem Rücken zur Wand stehen. Und das tut sie - sie sieht, dass sie selbst nicht über die Runden kommt, dass sie eigentlich arbeiten müsste, um Geld zu verdienen und nicht NUR zum Vergnügen. Das kann und will sie sich aber nicht eingestehen. Und sie ist - gelinde gesagt - zu dumm und v.a. zu egozentrisch - gemeinsame Lösungen zu suchen, zu durchdenken und durchzuhalten. Wozu auch - das dt. Recht ist ja komplett auf ihrer Seite, das weiß sie...

Gibt's denn einen 'hilfreichen' Vorschlag oder einen Impuls, um mehr zu retten, als das nackte Überlegen (und bisschen Bargeld)? Mord? (nur ein Scherz!)
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#12
Hallo,

ich würde zweigleisig fahren:

Plan A: 

- WM 50:50 ohne gegenseitige KU
- Haus halten
- Zugewinn- und Versorgungsausgleich ihr zahlen
- Unterhalt an sie befristen

Sobald sie zickt wegen den Kindern und das WM kippt wg KU: Plan B:

- Selbständige Tätigkeit so steuern dass nur noch Pfändungsfreibetrag übrig bleibt, viel legal über Firma laufen lassen als "Kosten"
- Haus verkaufen, Geld unsichtbar machen
- alles hinwerfen. nichts mehr zahlen

Alles andere hat keinen Zweck, bei drei Kindern frisst ihn der KU lebendig auf. Das geht nur wenn die KM kooperativ und vernünftig ist.

Grüße

Lullaby
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#13
(29-06-2021, 15:11)Lysander schrieb:  Trennungsunterhalt nur 1 Jahr zahlen!


Von wegen. Trennungsunterhalt ist zu zahlen vom Zeitpunkt der Trennung (das muß nicht mal räumliche Trennung sein) bis zum Tag der rechtskräftigen Scheidung.
Die Änwältin meiner Exe hat es mit allerlei Tricks geschafft, mich um vier Jahre Trennungsunterhalt (einschliesslich der Rentenpunkte für diese vier Jahre) abzuzocken. Das kann jede andere Anwältin auch, wenn sie will. Und zwei mal Strafanzeige wegen §170 StGB - nicht weil ich keinen Unterhalt gezahlt hätte, sondern weniger als sie sich wünschte.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
@ TCO

Eventuell lässt sich noch was beim Zugewinnausgleich machen. Reduziere die Differenz zwischen "abbezahlt" und Restschulden, z.B. durch Aufnahme einer weiteren Hypothek. Das Geld verschwindet dann im Unternehmen oder so. Hier ist Kreativität gefragt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
(30-06-2021, 08:02)Austriake schrieb: @ TCO

Eventuell lässt sich noch was beim Zugewinnausgleich machen. Reduziere die Differenz zwischen "abbezahlt" und Restschulden, z.B. durch Aufnahme einer weiteren Hypothek. Das Geld verschwindet dann im Unternehmen oder so. Hier ist Kreativität gefragt.

Eine Hypothek aufnehmen um Bargeld zu bekommen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren. Das Geld hat immer einen Verwendungszweck, vielleicht kann er es für sein Unternehmen verwenden, doch dann ist es nicht verschwunden, und das Unternehmen kommt auch in den Zugewinn. Haus verkaufen und Geld verbuddeln geht vielleicht, doch der Zugewinn von Ex bleibt als Schulden bei ihm stehen, bis er ins Grab geht. Ich glaube nicht, dass er so leben will. 
Wenn vom Hausverkauf Ex was mitbekommt, dann lässt Anwalt von Frau schnell nen Riegel vorschieben, Verkaufssperre wird dann ins Grundbuch eingetragen! 


Zugewinn, Angebot machen, wenn es nicht zur Einigung kommt muss deine Ex auf Zugewinn klagen, da muss Ex Geld vorschießen sonst nimmt das Gericht die Klage nicht an. Da würde ich die mal machen lassen, während diesem Process wird man sich dann vielleicht einig. Das Haus können die dir erstmal nicht nehmen, doch wenn Zugewinn via Gericht festgestellt wird, dann hat Ex nen Titel, der kann umgehend in dein gesamtes Vermögen vollstreckt werden, soll heißen Haus ist weg. Vielleicht kann er dann noch eine Hypothek aufnehmen - mit Verwendung Zugewinnausgleich. 

Alles versuchen eine Einigung ohne Anwalt und Gericht finden ist was er machen kann. Besser großzügig sein als durch die Instanzen gehen! Mit der Bank sprechen ob eine weitere Hypothek für den Zugewinnausgleich bewilligt wir. 

Und Trennungsunterhalt 1 Jahr, sicher gibt es viele Möglichkeiten die Zahlungen zu verlängern, aber auch gibt es eine Erwerbsobligenheit für Ex und zwar nach einem Jahr Trennung! Ich habe just nach einem Jahr die Scheidung eingereicht und die ging in 3 Monaten durch. Wir hatten auch Wechselmodel! Sohn 7 Jahre alt. 

Sicher hängt Herzblut an der Immobilie, besser immer sagen wenn's nicht geht, dann kommt die Weg und ich ziehe in ne kleine Wohnung, Fokus auf andere Dinge legen. 
Ihr wohnt noch zusammen, wenn du nicht für deine Kids verantworlich bist, dann würde ich immer weg sein und Ex alles machen lassen. Bei nem Freund ne Zeitlang wohnen, einfach mal Ex machen lassen. Wenn du die Kids hast dann machst du alles für die. So wie im Wechselmodel!  Such dir ne Freundin, auf Tinder anmelden etc... einfach um mal auf andere Gedanken zukommen.
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