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31-07-2021, 15:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2021, 15:22 von Splash.)
Wie das Leben gezeigt hat, man kann doch nicht ohne Auto leben, besonders wenn man im Bildungsprozess ist.
Kann mir einer sagen, wie sicher ist der Besitz von einem Kleinstwagen, wie VW Up, Smart etc., 10 Jahre oder älter?
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31-07-2021, 15:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2021, 15:38 von Ruckzuckmaschine.)
Ich bin mir nicht sicher, aber am günstigsten ist....
-wenn der Wagen als quasi wertlos eingeschätzt wird, ein Verkauf sich quasi nicht lohnt
möglicherweise kann man Dir anderweitig ins Knie schießen, indem man sagt, dass die laufenden Geldausgaben reiner Luxus sind und Du billiger mit Fahrrad/Öffentlichen wärst.
Die sichere Variante wäre dann, dass ein KFZ so wenig im Unterhalt kostet, dass auch hier ein Switchen in die Öffentlichen teurer wäre (gut möglich bei z.B. KFZ-Haftpflicht bei 30% unfallfrei über Jahre)
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Billige Fahrzeuge schützt man mit den Argumenten Arbeit, Krankheit, soziale Gründe vor Pfändung. Hat man keine solchen Argumente, wird normalerweise bei einem Fahrzeugwert von unter 1000 EUR nicht mehr gepfändet, weil sich die Verwertung nicht lohnt. Normalerweise heisst: Meistens nicht. Manchmal aber doch.
Ansonsten sollte man das tun, was sich die dummen Deutschen vom Staat stehlen liessen, aber Andere als Standard tun: Familie. Halterwechsel auf eine nicht gepfändete Person aus Familie, Sippe, Clan. Muss aber rechtzeitig passieren.
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In welchem Zusammenhang? Pfändung durch den Gerichtsvollzieher? Beim 10 Jahre alten Kleinwagen sehr unwahrscheinlich.... Ansonsten, wie p sagte: Als Halter jemand Drittes aussuchen.
Verbraucherinsolvenz: Da wird´s eher tricky... Nachweis, dass man das Fahrzeug unbedingt für den Arbeitsweg braucht. Als Beispiel. Oder um in die Bildungseinrichtung zu kommen. Dann lassen die die Finger davon. Wird schon im Antrag erwähnt.
Ansonsten hatte ich jemanden, der Erwerbsunfähigkeitsrentner ist. Auto war 35 Jahre alt und pfiff aus dem letzten Loch. Da hat der Treuhänder sich 50 € überweisen lassen, als Freikauf für das Auto.
No Comment....
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Ich werde momentan nicht gepfändet, nur ein Teil von meinem ALG1 wird abgezweigt. Ansonsten bekommt die EX den UHV.
Ich brauche das Auto für das Praktikum (1 Jahr), alternativ mit dem Fahrrad jeden Tag 1 Stunde fahren. Eine gute Bus- oder Bahnverbindung zu dieser Stadt gibts nicht.
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Bei einer 35 Jahre alte Schrottkarre hätte ich es auf §885 Abs. 5 ankommen lassen und erst mal eine Vollstreckungserinnerung gemacht. Oder mich gefreut, dass sie kostenlos entsorgt wird.
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Der Wagen darf einfach nicht dir gehören.
Das Auto sicher zu machen ist also so ziemlich das einfachste was es gibt.
Und wenn du niemanden hast der im Fahrzeugbrief des Fahrzeugs stehen kann, dann hast du Evtl. Mehr als nur dieses Problem. Ohne Hilfe im Familien-/Freundeskreis ist man bei Pfändung echt aufgeschmissen.
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(31-07-2021, 18:14)p__ schrieb: Hat man keine solchen Argumente, wird normalerweise bei einem Fahrzeugwert von unter 1000 EUR nicht mehr gepfändet, weil sich die Verwertung nicht lohnt.
Apropos, wie erfolgt die Bewertung des Fahrzeuges, schauen die bei mobile.de oder haben eigene Formeln dafür?
Wenn ich mich nicht irre, kaufmännisch gesehen, sind Klein- oder Kleinstfagrzeuge bei über 100.000 km auf dem Tacho nichts mehr wert. Bei der Rückabwicklung von Kfz-Verträgen steht diese Zahl in der Formel.
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Die Wertabschätzung geht nach Listen. ADAC, DAT, Autoscout24.
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Ok, ich verstehe.
Letzte Frage zum Thema, wenn die Gefahr in der Luft ist, reicht ein Umparken zu Bekannten und gleichzeitige Abmeldung aus?
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Das könnte zu spät sein. Das muss erledigt und ein gültiger Halterwechsel sein, bevor Gefahr in der Luft ist.
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Naja, ein Auto kann schon mal heftig kaputt gehen und muss daher erstmal abgemeldet werden. Wenn manN sich die Instandsetzung nicht leisten kann, wird es eben als Bastlerprojekt fuer wenige Euronen an den Bekannten/Verwandten verkauft der das dann nach Reparatur (in Eigenleistung weil er ja ein genialer Schrauber ist) auf seinen Namen zulaesst.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Wichtig ist das du nicht der Halter bist im Fahrzeugbrief. Falls Du dann die Versicherung für den PKW bezahlst/auf dich laufen lässt, solltest Du Mehrkosten im Jahr einplanen, weil du ein "Fremdes" Fahrzeug versichern musst. Bei der Huk kann man das ohne Probleme auch online machen bzw. auch vorher mal durchrechnen. In wie weit das Vorteilhaft wäre in deinem Fall ist fraglich. Immerhin hast du kein eigenen PKW, hast aber das Geld bzw. zahlst Versicherung....PKW ist aber zu 100% sicher, wenn du nicht mehr der Halter bist. Bedenke auch das die KFZ Steuern dann vom Halter abgebucht werden. Vielleicht hast du ja jemanden in deiner Familie, wo du das machen könntest...Vertraue da nicht auf ein paar Freunde, die können ganz schnell die Meinung ändern oder den PKW verkaufen
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03-02-2023, 01:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-02-2023, 01:32 von Offam1964.)
Eigentlich auf Nummer sicher, habe ich mir einen 2004er Golf gekauft. Ja, es gibt Probleme, aber die werden von coolen Handwerkern schnell behoben. Der Preis des Autos war niedrig und rechtfertigt sich voll und ganz.
Daher können Sie sicher ein altes Auto kaufen, aber Sie müssen sich seinen Zustand ansehen.
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ein 10 Jahrer alter Kleinwagen mit um die 100000km kann schon noch paar tausend Euro wert sein.
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