05-09-2021, 20:45
zahlesel-RU....bleib senkrecht - stirb wie ein mann...stalin hat mal gesagt: russen baden gern im eigenen blut!
also - mach hin
bb
netlover
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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
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05-09-2021, 20:45
zahlesel-RU....bleib senkrecht - stirb wie ein mann...stalin hat mal gesagt: russen baden gern im eigenen blut!
also - mach hin bb netlover
05-09-2021, 20:59
(05-09-2021, 16:40)Zahlesel_RUS schrieb: Ich wollte nur so schnell wie möglich versuchen 18.000 EUR die JobCenter von mir für 20 Monate WM haben will, zu blockieren. 1. Ganz ehrlich, hatte auch schon Dinge die ich nicht eingesehen habe zu zahlen, wollte maximalen Ärger verursachen, da kam meine Frau dazwischen "Mund halten und zahlen", Sie will ihre Ruhe und macht nicht mit. Hättest Du das besser auch so gemacht 2. Als Einzelperson steht dir der Hartz IV Regelsatz zu, die 900 EUR bei 1500 EUR Netto sind zu zahlen. Wenn Dir das nicht passt, hättest Du rechtzeitig vorher ins EU Ausland umziehen müssen oder mehr verdienen. PS: Ihr kanntet euch doch lange habt 3 Kinder, jetzt musst Du in DE einfahren, bin schockiert. Meine Eltern wollten immer das ich eine bodenständige deutsche Frau heirate und Kinder habe wie mein Bruder. Dein Fall zeigt mir, das eine bodenständige deutsche Frau zu haben genauso richtig in der Katastrophe enden kann.
05-09-2021, 21:03
Es war eine russische Frau und das Thema ist sowieso kein Frauenthema. Es ist ein Thema des Strafrechts und der deutschen Rechtspflege.
Nein mehr zu verdienen ist genau das was die wollen und weg aus D zu gehen währe in seinem Fall auch nicht gut.
Mal schauen wie sein Fall ausgeht.
06-09-2021, 08:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-09-2021, 08:50 von Zahlesel_RUS.)
(05-09-2021, 20:59)6Lover schrieb: 2. Als Einzelperson steht dir der Hartz IV Regelsatz zu, die 900 EUR bei 1500 EUR Netto sind zu zahlen. Es geht um Wechselmodell und 50% Betreuung. Dabei bei dem 1500EUR Gehalt enstehen keine Unterhaltschulden. Es gibt kein fiktives Einkommen für die gesetzlichen JobCenter Berechnungen.(JC interessiert dies aber nicht) Den Titel haben die mir nicht rausgegeben für Abänderung habe ich kein Geld/Bock. Sonst wurde mir immer vorgeworfen, dass ich die Kinder betreueun will num un Unterhalt nicht zu zaheln. Anänderungsklage nach dem die Mutti zugestimmt hat, könnte sicherlich der Richterin mein "wahres" Gesicht zeigen. Das vorstellungs Bild würde sich bestätigen: Vater macht es nur wegen dem Unterhalt. Der Titel existiert weiter, wenn ich eingelocht bin, darf UVK zahlen. (232+232+309)=773*6= 4.638 EUR. Die Ex wird sich freuen, So viel Kohle für lau und 100% Kindergeld oben drauf. Und dieses Geld muss ich nicht zurückzahlen, da im "Urlaub". Staatdkosten für meine Kur ca. 18.000 EUR dazu kommt noch Mietteilübernahme vom JC ca. 400*6 Punkt.
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Deine ganzen Kalkulationen interessiert jetzt kein Richter mehr, das Urteil nach §170 STGB ist ergangen, der Fall ist abgeschlossen
Rechtsmittel hättest Du vorher mit Anwalt ausschöpfen müssen, hattest Du denn keinen Pflichtverteidiger ? Wenn Du nach der Entlassung so weiter spielst, statt zu zahlen gibt es bald ein neues § 170 STGB Verfahren, als Wiederholungstäter wird die Strafe dann wohl härter Wenn ich es richtig verstanden habe: Du hast / hattest Russische Import Frau für die Du zahlen darfst und jetzt sogar eingelocht wirst. Hast Du sie selbst importiert oder war Sie schon hier ?
06-09-2021, 11:41
(06-09-2021, 11:34)6Lover schrieb: Deine ganzen Kalkulationen interessiert jetzt kein Richter mehr, das Urteil nach §170 STGB ist ergangen, Tschuldigung, aber das mag ich mal anmerken. Deine Beiträge hier sind größtenteils sinnbefreit und tragen nichts bei. Alles läuft bei dir in erster Linie auf die zugehörige Frau hinaus und ob sie eine "Importbraut" ist - und das wiederum ist nur ein Feigenblatt, um dann wieder über dich und deine "Importbraut" reden zu können, mit der du - jeder hier weiß es mittlerweile - das große Los gezogen hast. Informativ ist das in keiner Hinsicht und es erschwert es einem noch dazu unnötig, der Debatte zu folgen.
06-09-2021, 12:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-09-2021, 12:23 von Zahlesel_RUS.)
(06-09-2021, 11:34)6Lover schrieb: Wenn Du nach der Entlassung so weiter spielst, statt zu zahlen gibt es bald ein neues § 170 STGB Verfahren,AUFWACHEN! Ich betreue die Kinder schon fast 3 Jahre im Wechselmodell, es entstehen keine Unterhaltsschulden. (Laut dem Titel schon, interesseirt micht aber nicht! Die Ex kann klage Zu dem Pflichtverteidiger habe ich mich hier schon geäßert mein Anwalt sagte es gibt keinen, da die Freiheitsstrafe nicht über 6 Monate ist. Internet sagt was anderes, wozu den Anwalt überhaupt? OFFTOP EX Frau ist Spätaussiedler/inn wie ich. Ich habe sie in Deutschland kennengelernt.
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06-09-2021, 12:23
Die Betonung der Herkunft des Liebesglücks haben auch im Forum schon zwei Väter immer ausgiebig gemacht, die nach üblen Trennungen und kaputtgegangener Vaterschaft dann meinten, das wäre es jetzt. Einer war R., bei dem nach ein paar Jahren lebhaft geschilderter Bettfreude die Sache so auseinandergeflogen ist, dass er sogar ohne weitere Kinder anschliessend endlos mit diversen Gerichtsverfahren zu kämpfen hatte. Andere meinten, durch ein Leben im Herkunftsland der Wunderperle den familienrechtlichen Folgen ausweichen zu können. Da endete es nach Jahren oft mit den guten alten Morddrohungen, als das Geld nicht mehr so floss. Das waren keine Einzelfälle!
Es gibt nicht das grosse Los und wer das glaubt, kriegt ein höfliches, aber müdes Lächeln. Geniesst es, solange es geht. Man kann jedoch Risiken vermindern, die Essenz aus langjährigen Erkenntnissen steht hier: https://www.trennungsfaq.com/ehe.html Darüber können wir gerne wieder mal diskutieren, aber in einem anderen Thread. Hier gehts drum, dass ein Vater vielleicht bald einfährt, selber schuld oder nicht hilft da nichts mehr und verspätete Zahlungen nachholen auch nicht - oder nicht viel, vielleicht erhöhe es die Chancen auf baldigen offenen Vollzug. Die Ladung zum Haftantritt kommt in der Regel 4 Wochen nach dem Beschluss, dass es hinter Gitter geht, das kann aber auch stark abweichen. Und vielleicht hast du ja Glück, das kommt vor und es geht ertragbar weiter.
06-09-2021, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-09-2021, 12:34 von Ruckzuckmaschine.)
(06-09-2021, 08:41)Zahlesel_RUS schrieb: Den Titel haben die mir nicht rausgegeben für Abänderung habe ich kein Geld/Bock. Zahlesel, DAS glaubst Du wirklich? Du hast hast doch sonst ein starkes Selbstvertrauen. Was hindert Dich daran, zu sagen: "weg mit dem Schei....!" ? Der Titel ist die geladene Pistole am Verhandlungstisch. Natürlich muss man alle Register ziehen, um das Teil wegzubekommen. Egal, was die Gegner dann sinnbefreit vor sich hinlabern. Sofern noch die Option besteht den Titel abzuändern, würde ich zumindest das sofort in die Wege leiten. (06-09-2021, 11:41)Huhnlus schrieb:(06-09-2021, 11:34)6Lover schrieb: ....Russische Import Frau....Deine Beiträge hier sind größtenteils sinnbefreit und tragen nichts bei. Sehe ich auch so. 6Lover, mach Deinen eigenen Thread zu Deinem Problem (bzw. Erfolg). Hier im Thread sollten wir für Zahlesel_RUS da sein.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
06-09-2021, 13:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-09-2021, 13:49 von Zahlesel_RUS.)
(06-09-2021, 12:32)Ruckzuckmaschine schrieb: Natürlich muss man alle Register ziehen, um das Teil wegzubekommen. Egal, ich habe es direkt bei dem Jobcenter versucht, leider ohne Erfolg. Genau so viel erfolg werden sie haben beim Versuch 28.000 EUR von mir zu bekommen
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06-09-2021, 16:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-09-2021, 16:16 von Ruckzuckmaschine.)
(06-09-2021, 13:48)Zahlesel_RUS schrieb: Egal, ich habe es direkt bei dem Jobcenter versucht, leider ohne Erfolg.Was heist hier "leider"? Kein Angesteller des öffentlichen Dienstes mit seinem schön "abgesicherten" 9-16Uhr-Platz im Jobcenter zerrreißt mal eben einen Titel bzw. ändern ihn eigenhändig ab. Das macht wenn nur ein Richter. Und Du bist Klageerfahren. Entwaffne die Burschen!
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
06-09-2021, 17:50
Den Titel in die Hand zu bekommen ist hinsichtlich Schuldenvermeidung wichtig. Hinsichtlich der Möglichkeit weiterer strafrechtlicher Angriffe ist er irrelevant.
06-09-2021, 23:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-09-2021, 23:28 von Zahlesel_RUS.)
Ich habe alles bekommen was ich wollte und das Leben geht weiter.
Die Mutter kann im Geld baden und überlegen ob es ihr so recht ist. Weil die Mutter jetzt arbeitet, bringt Unterhalt und volles Kindergeld richtig was drauf es ist nicht so wie früher mit oder ohne Unterhalt HARZ4 +100EUR für die "Erziehnung" ohne Vater Wunsch der Mutter alleinige Kinderbesitzerin zu sein kann bald war werden. Ich habe kein Problem im offenem Vollzug 700 EUR an die Mutti zu bezahlen und NIX für JA und JC. Der Titel hilft mir dabei. Wenn ich den Job verliere, dann habe ich einen Grund den Titel abzuändern. Ich habe sowohl fast drei sehr gute WM Jahre als auch 2 Kampfjahre (33%) verbracht und den Kindern gezeigt, wie es von Anfang an möglich war. So sind meine Ziele erreicht. Wenn ich 6 Monate Urlaub verdient habe, dann soll es so sein Ich hoffe meine Einstellung ist jedem Klar Unterhat an die Ex ist kein Problem mehr, aber die ungerecht berechneten Schulden, nö. Ich habe es hier gelernt: Problem mit dem System->sich unpfändbar zu machen = keine Probleme mehr 9 Monate beim Bund waren auch nicht vergoldete Zeit, jetzt erinnere ich mich und lache nur drüber! Nase hoch, bis zur Rente, falls es sie gibt, gibt es noch sehr viele Dinge zu erleben. (corona4ever) Mein Gewissen ist rein und so kann ich ganz gut schlafen! Lieber versuchen und scheitern, als nicht versuchen und später sich darüber ärgern.
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09-09-2021, 19:56
Als Vater hast Du eine klare Rolle zu erfüllen.
Zahlen - helfen - klappe halten. Die Knute und erzieherischen Maßnahmen des Staates, um das durchzusetzen, hat hier wahrscheinlich jeder zu spüren bekommen. Bei einer Mami stünde bereits das Kindeswohl dem einlochen entgegen. RTL und Konsorten würden solche Richter an den Pranger stellen, weshalb die sich das nicht trauen würden. Mein Fazit ist, dass Väter vorsichtig seien müssen. Aus meiner eigenen und Deiner Geschichte.
19-09-2021, 17:56
update
5 Wochen sind vergangen und immer noch keine Beurlaubung
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19-09-2021, 18:23
das ist doch erfreulich. Nur weiter so, dann gibts eine Vollstreckungsverjährung :-)
19-09-2021, 20:51
ohne Haftbefehl gibt es doch keine Vollstreckungsverjährung
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20-09-2021, 18:44
(19-09-2021, 20:51)Zahlesel_RUS schrieb: ohne Haftbefehl gibt es doch keine Vollstreckungsverjährung Die Frist zur Vollstreckungsverjährung läuft ab Tag der Rechtskraft. Bei Dir vermutlich entweder 3 oder 5 Jahre - je nachdem welche Tagessätze zugrunde gelegt wurden.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
21-09-2021, 19:50
Ich habe nicht mal eine Antwort auf meine sofortige Beschwerde erhalten
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ist ja immer noch nicht rechtskräftig. Wenn es soweit ist, soll doch Haftbefehl folgen und der wird nach 5 Jahren verjährt. Ich habe es so verstanden.
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21-09-2021, 20:25
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, verjähren in 5 Jahren alle übrigen Taten verjähren in drei Jahren. https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjae...30037.html vielleicht auch 3, aber sieht mehr nach 5 aus Strafgesetzbuch (StGB) § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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21-09-2021, 22:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-09-2021, 22:51 von Ruckzuckmaschine.)
Und da siehst Du, dass ein Anwalt durchaus sinnvoll sein kann.
Was Du hier zitierst ist die Strafverfolgungsverjährung. Ich lege nicht meine Hand ins Feuer, aber bei Dir geht es jetzt um Vollstreckungsverjährung. Da gilt der §79 StGB. ---> bei bis zu 30 Tagessätzen sind es 3 Jahre ---> nächste Stufe ist 5 Jahre Die Verjährung wird meines Erachtens gehemmt, wenn Du Dich entziehst (so, dass die Behörden keine Chance haben zu "verfolgen") oder Du in Verhandlung z.B. Aufschub gehst Bei Dir "Freiheitsstrafe 6 Monate" somit Verfolgungsverjährung von 5 Jahren ab Rechtskraft.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
22-09-2021, 11:00
Anwahlt sinnvoll? nö, diese Informationen kann man erraten, spielt für mich sowieso keine richtige Rolle.
5 oder 3 es gab ja immer noch kein Haftbefehl Und der Richter kann sowieso anders etscheiden als es im Gesetz steht, dies habe schon kapiert
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
22-09-2021, 11:04
Aus der Unberechenbarkeit der Gerichte sollte man nicht die Wahllosigkeit des eigenen Handelns folgern!
22-09-2021, 19:17
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