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§ 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung
#1
Hallo und Guten Tag,

ich bin neu hier in diesem Forum und habe die letzten 2-3 Stunden etliche Beiträge gelesen :-) 

Seit 2017 lebe ich ich nicht mehr in D (hier ist ja auch das Wetter besser). Am Anfang nur gependelt zwischen D und der neuen Heimat, nachdem das Gerichtsurteil kam habe ich mich entschlossen alles remote zu machen und ... good bye Deutschland.

Nach der Trennung ist meine Ex SOFORT zum Jugendamt gerannt und hat Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft für die beiden Kinder beantragt.

Sodann hat das Familiengericht Anfang 2019 geurteilt, dass ich fiktiv leistungsfähig bin. Mein einmaliger Bonus in 2015 (einmalige große Verkaufsprämie) wurde als regelmässiges Einkommen fiktiv angerechnet, eine Steuerrückerstattung im Jahr 2014 für das Jahr 2011 wurde ebenfalls voll als Einkommen fiktiv gerechnet (die dafür angefallenen Steuerberaterkosten wg. Streit vor dem FA-Gericht wurden natürlich NICHT in Abzug gebracht) (Begründung OLG-Leitlinie), darüber hinaus wurde die 1% Versteuerung des Dienstwagens ebenfalls fiktiv als Einnahme gerechnet (ich könnte den Wagen ja auch privat zum einkaufen benutzen; klar bei der Wochenarbeitszeit. Haben nur schon alle Geschäfte geschlossen, wenn man nach Hause gefahren ist). Daneben hatte ich noch ein kleines Einzelunternehmen. Die Richterin hat bei der Vorlage der BWA die Position "besondere Kosten, Kfz-Kosten, Werbe- und Reisekosten" nicht als Betriebsausgabe für das Einzelunternehmen anerkannt, sondern als Einnahme deklariert. Demzufolge wurde mein Einkommen fiktiv hoch gerechnet. Muss man nicht verstehen.

Am Anfang hatte ich teilweise den Unterhalt gezahlt. Nach dem Urteil und Zahlung der Kosten für den Rechtsanwalt und Gerichtskosten habe ich Zahlungen des Kindesunterhalts komplett eingestellt. 

Ich muss dazu sagen, in den Jahren 2016-2018 ging es mir unternehmerisch, metal, etc. absolut dreckig. Seit dem Zeitpunkt kann ich verstehen, wie es ist in ein Loch zu fallen oder zu spüren, wie es ist wenn einem der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Ich kann auch mittlerweile verstehen, warum Menschen resignieren oder aus der Situation nicht mehr herauskommen. 
Aber seit Ende 2019 back on track :-) 

Dem Jugendamt / Unterhaltskasse sind meine ausländische Anschrift bekannt. Regelmässig werde ich über die Leistungen nach UVG informiert. 
Mit Schreiben vom 18.09.2020 hatte ich denen mitgeteilt, dass der nächste Fragebogen nach meinen wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 1605 BGB aktuell noch nicht fällig ist.

Das letzte Schreiben kam im September 2021, in welchem angefragt worden ist: ... es wird angefragt, ob Sie für Ihre Kinder Unterhalt zahlen wollen. Falls dem so ist, soll die Überweisung auf das nachstehende Konto erfolgen. Falls Sie keine Zahlungen leisten wollen, teile Sie bitte Ihre Gründe mit." Der im Schreiben erwähnte Auskunftsbogen war nicht dabei. 
Da das ganze per normal-Post kam (also ohne Einschreiben oder so) habe ich das erstmal sauber gelocht und abgeheftet. Vielleicht kommt ja noch ein Reminder hinterher.

Jetzt:
In der letzten Woche hat meine Mutter Post von der örtlichen deutschen Polizei in Deutschland bekommen.
Straftat: Verdacht Unterhaltsverletzung gem. § 170 StGB
Gegen Ihren Sohn, xxxxx, ist ein Ermittlungsverfahren gem. § 170 StGB - Verletzung der Unterhaltspflicht eingeleitet worden. Damit ich die Ermittlung fortsetzen kann, bitte ich Sie mir:
- seine aktuelle Adresse,
- seinen aktuellen tatsächlichen Aufenthaltsort,
- wann er sich voraussichtlich wo und bei wem in der nächsten Zeit aufhalten wird,
- wann und wo er isch geplant regelmässig aufhält und 
- seinen aktuellen Arbeitgeber oder seine aktuelle Firma zu benennen.

Frage:
- Wer könnte dahinter stecken?
- Wird so etwas von Amtswegen durch das Jungendamt automatisch veranlasst oder muss das jmd. extra anzeigen?
- Oder ist das meine Sonderbehandlung durch das Jugendamt?
- Wie auf das Schreiben reagieren? Adresse korrekt mitteilen oder Aussage verweigern wg. Verwandtschaft (dem Jugendamt sind ja alle meine Kontaktdaten bekannt) ?
- Was kann / könnte da auf mich zukommen?
- Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße aus dem sonnigen Ausland.
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#2
Umziehen und gut ist.
Deine Mutter antwortet nicht auf den Brief.
Dann hast du ruhe.
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#3
Schnell einen neuen Reisepass per Express beantragen, damit du für die nächsten 10 Jahre Ruhe hast. Den vorhandenen hast du leider verloren. Es kann durchaus passieren, daß dir einer neuer versagt wird, wenn du einen 170er an der Backe hast.
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#4
Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten.
Vorbeugend habe ich mir gerade letztes Jahr einen neuen Reisepass bei der örtlichen deutschen Botschaft bestellt. Zwar etwas teurer als in D (wg. Botschaftsaufschlag) aber zumindest habe ich ja dann 9 Jahre Ruhe. Unterhalt für Kind 1 wäre noch für 4 Jahre und Kind 2 für 6 Jahre fällig. Also das Problem "Reisepass" ist zumindest für die nächsten 9 Jahre gelöst.

Reisen innerhalb der EU (Schengen) ist ja kein Problem. Vor Corona bin ich oft durch Europa und Deutschland per Auto / Bahn / Flugzeug gereist. Kontrolle: im Promille-Bereich, also fast nie.

Jetzt muss ich nächste Woche für ein paar Tage geschäftlich nach UK.
Könnte hier in meinem Gastland etwas während der Ausreise passieren? Wird etwas wg. § 170 oder wegen Ermittlung Aufenthaltsort ins SIS eingetragen? Soweit ich bisher ermitteln konnte macht §170 an der deutschen Grenze halt?!
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#5
Enthielt das Schreiben an deine Mutter irgendeine Belehrung über ihre Rechte? Zum Beispiel das Recht zur Verweigerung der Auskunft?
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#6
(10-11-2021, 10:45)mrsandman schrieb: Enthielt das Schreiben an deine Mutter irgendeine Belehrung über ihre Rechte? Zum Beispiel das Recht zur Verweigerung der Auskunft?

Hallo,

ja. 1,5 Seiten ausführlich zum Aussageverweigerungsrecht.
Davon könnte man ja Gebrauch machen. Dann hat sie zumindest geantwortet, jedoch nicht gelogen oder etwas falschen ausgesagt.
Und tatsächlich, meine aktuelle Anschrift kennt sie wirklich nicht und wann ich wieder nach D komme, weiss ich momentan auf Grund von Corona selbst nicht.

Ich frage mich nur, woher die Polizei Ihre Adresse hat?!
Ausserdem wurde nur der erste Vorname verwendet. Wenn sie Post bekommt, wg. z.b. zu schnell fahren, etc. stehen immer alle 4 Vornamen in der Anrede.... steht da vielleicht die EX-Madame dahinter?
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#7
Lebt deine Mutter in Deutschland? Wenn ja, dann ist es der Polizei nicht sonderlich schwer die Adresse zu ermitteln. Am einfachsten sie antwortet kurz und knapp auf das Schreiben mit dem Hinweis, dass sie von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch macht und von weiteren Anfragen abzusehen ist. Dann ist da Ruhe.

Wenn du tatsächlich die Ex dahinter vermutest willst du damit sagen, dass die Ex das Schreiben möglicherweise selber aufgesetzt hat und sich fälschlicherweise als Polizei ausgibt? Das wäre ja gefundenes Fressen...für dich. Da wäre ja dann eher die Frage wie man das zum Nachteil der Ex maximal ausschlachtet.
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#8
Hallo,

ja meine Mutter lebt in D. Ich denke, die Variante mit dem Aussageverweigerungsrecht wäre das beste.
Ich will jedoch noch etwas recherchieren.

Ich meinte mit "dahinter stecken", die EX könnte ja auch zur Polizei gegangen sein und Anzeige erstattet haben. Soweit ich weiss kann ja jeder in D zur Polizei gehen und erstmal gegen etwas Anzeige erstatten. Von Amtswegen muss dem zunächst nachgegangen werden.

Die Frage war:
- war die Anzeige von der EX initiiert oder ist das eine Standard-Procedure beim Jugendamt, die alle bekommen wenn sie nicht oder zu wenig zahlen.

Auf der anderen Seite könnte man das auch als Einladung verstehen:
- Verfahren wird eingestellt, da tatsächlich nichts zu holen ist (unabhängig in welcher Fase der Ermittlung / Prozesses)
- das Ergebnis sodann als Vorlage für die Anpassung des aktuellen und zukünftigen Unterhaltes nehmen durch Änderungsklage
---> da durch Ermittlung zu §170 Mangelfall nachgewiesen worden ist ;-)
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#9
(10-11-2021, 01:46)DrNewton schrieb: - Wer könnte dahinter stecken?
- Wird so etwas von Amtswegen durch das Jungendamt automatisch veranlasst oder muss das jmd. extra anzeigen?
- Oder ist das meine Sonderbehandlung durch das Jugendamt?
- Wie auf das Schreiben reagieren? Adresse korrekt mitteilen oder Aussage verweigern wg. Verwandtschaft (dem Jugendamt sind ja alle meine Kontaktdaten bekannt) ?
- Was kann / könnte da auf mich zukommen?
- Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

1. Jeder kann dich anzeigen. Ex, Jugendamt, du dich selbst, die Oma, sonst jemand.
2. Da passiert nichts automatisch. Da hat jemand Anzeige erstattet, weil er der Meinung war, du brichst das Gesetz und sollst vor den Richter zitiert werden.
3. Das ist keine Sonderbehandlung. Wenn dich ein Sachbearbeiter angezeigt hat, dann weil er der Meinung von Punkt 2 war.
4. Wenn es Gründe gibt, die eine Verurteilung wahrscheinlich machen, dann überlege dir ob du dich ungreifbar machst. Spricht die Vergangenheit gegen eine Verurteilung, kannst du durch das Verfahren auch durch. Aussage machen vor einem Verhandlungstermin aber auf keinen Fall. In der faq stehen alle Details, solltest du lesen.
5. Verfahrenseinstellung, Verfahrenseinstellung mit Auflagen, Verhandlung mit oder ohne Verurteilung. Dann gelten da noch unterschiedliche Verjährungsfristen. Tatverjährung, Verfolgungsverjährung, Vollstreckungsverjährung... Zu beachten sind auch eine eingetretene Hemmung der Verjährung und ein möglicher Neubeginn der Verjährung.
6. Viele hier im Forum.
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#10
(10-11-2021, 11:13)DrNewton schrieb: - Verfahren wird eingestellt, da tatsächlich nichts zu holen ist (unabhängig in welcher Fase der Ermittlung / Prozesses)
- das Ergebnis sodann als Vorlage für die Anpassung des aktuellen und zukünftigen Unterhaltes nehmen durch Änderungsklage
---> da durch Ermittlung zu §170 Mangelfall nachgewiesen worden ist ;-)

1. Zur Verurteilung gehört eine Rechnung mit NACHGEWIESENEN unterhaltsrelevanten Einkünften aus vergangenen Jahren. Fehlen diese Nachweise, wird das Verfahren ehe wahrscheinlich eingestellt.

2. Nein, es sei denn, deine Arbeitsunfähigkeit ist medizinisch gutachterlich gut beleget.
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#11
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

zu 1)
wenn ich richtig informiert bin muss die Gegenseite (also der Staat) beweisen, dass ich in der Lage gewesen wäre zu zahlen (also Geld vorhanden), jedoch nicht wollte. Naja in den Jahren 2016-2019 konnte ich wirklich nicht. das FA in D hat mir sogar ein Negatives Einkommen bescheinigt :-)
und jetzt kann ich offiziell nicht (inoffiziell wieder auferstanden aus Ruinen, mit meinem Sanierungskonzept inkl. geplanter Insolvenz in 2022 und Umstellung auf das Bargeldprinzip und entsprechenden Konstruktionen :-)

zu 2)
muss das ein in Deutschland zugelassener Gutachter sein?
Oder würde auch ein Gutachter aus meinem Gastland reichen (sofern dieser hier staatlich anerkannt ist)?
Dann könnte man wohl solch en Gutachten gegen Gebühr erwerben (habe ich gehört ;-)
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#12
Vielleicht gehts gar nicht um 2016 bis 2019, sondern um 2019 bis jetzt. Gabs da irgendein Einkommen?
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#13
offiziell 700 Euro. netto / monatlich.
Sollte unter Mindestselbstbehalt liegen, somit aus meiner Sicht keine Probleme, oder?
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#14
Das ist zwar der wichtigste Punkt, aber eben nur ein Punkt. Es gibt durchaus Szenarien, die trotzdem zu einer Verurteilung führen können. Etwa, wenn man dir Ausgaben nachweist, die deutlich drüber liegen. Beiss dich aber nicht an diesem Faktor fest, da gibts noch mehr Möglichkeiten.
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#15
Danke für den Hinweis.
Ich werde nochmal in dieser Richtung alles abklopfen, ob da nicht doch etwas sein könnte.
Und ansonsten: Vor Gericht und auf hoher See ....
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#16
@ Dr. Newton

Ich würde so wenig wie möglich selbst dazu beitragen, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erheben kann. Wenn die keinerlei Informationen von dir haben, müssen sie eine Anklageschrift "ins Blaue hinein" verfassen. Die ganzen Beweismittel, wie negative Einkommen bestätigt durch Finanzamt usw. aufbewahren und vorbereiten, falls es tatsächlich zum Prozess kommt - aber niemals VORHER der Staatsanwaltschaft aushändigen. Das würde nur dazu führen, dass die ihre Anklage auf andere Felder verlegen. Du bist in keinster Weise zur Mitwirkung verpflichtet - niemand kann dazu gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Mach dir das zunutze. Hilf Ihnen nicht dabei, dich zu verknacken. In der großen Mehrheit der Strafverfahren in diesem unserem Lande werden die Beweiserhebungen und die Urteile mit den Aussagen der Angeklagten begründet! Wenn du selbst redest, brauchen die nichts mehr zu ermitteln. Also schweige besser! Ich selbst habe zwei Strafverfahren nach §170 StGB durch hartnäckiges Schweigen und Nicht-Mitwirken überstanden. Noch ist es so, dass man dir deine Schuld beweisen muss - nicht du deine Unschuld (in der Praxis versuchen die gerne, genau dies umzudrehen, also Vorsicht!). Und wenn es dazu kommt, dass man Anklage erhebt, verlange sofort einen Pflichtverteidiger, der steht dir zu.
Bis die Staatsanwaltschaft darüber entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder nicht, können schon mal zwei Jahre ins Land gehen, kein Grund also zu Hektik und Nervosität.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
(12-11-2021, 09:37)Austriake schrieb: @ Dr. Newton

Ich selbst habe zwei Strafverfahren nach §170 StGB durch hartnäckiges Schweigen und Nicht-Mitwirken überstanden. 

Wie sind die abgelaufen und ausgegangen? 
Ich hatte mir auch überlegt passiv zu bleiben und Kaffee zu trinken. Da ich etwas südlich unterwegs bin, kann ich das hier auch ganz entspannt aussitzen. Meine Mutter wird von ihrem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen.
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#18
Ich wurde bei der ersten Anzeige noch von einem Polizeibeamten aufs Revier zur Befragung eingeladen. Ich bin hingegangen, habe meine Personalien angegeben und sonst nichts. Alle mir gestellten Fragen habe ich nicht beantwortet, nach ein paar Minuten war es dann auch vorbei. Bei der zweiten Anzeige hatte ich schon keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, folglich konnten die Polizeibeamten überhaupt gar nichts mehr ermitteln. Die zweite Anzeige wurde von der Anwältin meiner Exe erstattet, weil sie wollte dass die Polizei/Staatsanwaltschaft meinen Aufenthaltsort ermittelt - also quasi die Polizei als Dienstleister für persönliche Rachegelüste mißbrauchen. Kurz zuvor war sie nämlich mit einer Abänderungsklage vor Gericht gescheitert, sie wollte mal eben 1.000.- € mehr Unterhalt im Monat haben, obwohl sich ihre Lebensumstände nicht geändert hatten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
So etwas ähnliches wie bei Deiner zweiten Anzeige vermute ich bei mir auch. Die deutschen Rechtsorgane als kostenfreien Dienstleister zu missbrauchen. Aber ich bin ja ruhig und gelassen und warte mal ab. Dem JA und UVK sind ja meine aktuelle Adresse bekannt. Hätten mir ja auch einen Brief schreiben können.

Wie hast Du von der zweiten Anzeige Kenntnis erlangt?
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#20
Über meine Anwältin.

Schau dir mal rein interessehalber den §145d StGB an. Könnte man als Retourkutsche nutzen, wenn sich herausstellt, dass die Anzeige nur erstattet wurde um deinen Aufenthaltsort zu ermitteln oder ähnlich.
Aber vorsichtig agieren - idealerweise läuft das so ab, dass in der Gerichtsverhandlung zum §170 StGB deine Exe aussagt, sie habe "schliesslich Anzeige erstatten müssen wegen Unterhaltspflichtverletzung, weil der Angeklagte keine Post oder Nachricht beantwortet hat". Damit gesteht sie ein, dass die Anzeigeerstattung anderweitig motiviert war, dass es im Grunde nicht um Unterhaltspflichtverletztung geht, sondern um eine Art Strafaktion. Mit Unschuldsmiene bittest Du dann das Gericht, diese Einlassung der Nebenklägerin zu protokollieren - idealerweise diktiert das Gericht in ein Sprachaufzeichnungsgerät und spielt die Passage noch einmal vor. Dann freundliche nicken und nichts weiter machen.
Sobald das Protokoll der Gerichtsverhandlung vorliegt, damit die Strafanzeig nach §145d erstatten. Dei Ex hat selbst im Gerichtsverfahren zugegeben, dass diese Anzeige nur zur Vortäuschung einer Straftat und zur Irreführung der Behörden diente. Protokoll der Gerichtsverhandlung als Beweismittel drantackern, fertig.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
wow. der ist gut.
Werde ich mir gleich mal merken :-) und ggf. sollte es zu einer Verhandlung kommen, den Gegenschlag vorbereiten ;-)
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#22
Es geht nicht um den Gegenschlag.

Einfach nur eine Klatsche für die allzeit willfährigen Helferlein, die immer für die Frau und immer gegen den Mann arbeiten. Einfach mal ein bißchen auf die Zehen steigen. Es wird eh nicht viel dabei rumkommen, da ich diesem Lande Frauen nicht bestraft werden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
Vorab die gute Nachricht:
Ich konnte problemlos aus der EU ausreisen und nach GB einreisen, sowie auch aus GB aus- und wieder in meine Wahlheimat einreisen.
Dabei musste ich meinen Pass selbst scannen, die hatten an allen Flughäfen mittlerweile diese Auto-Pass-Kontrollstellen zum selbstscannend.
Hatte eigentlich damit gerechnet, dass eine Alarm-Leuchte angeht ;-)

So dann zur weniger guten Nachricht:
Gestern nachmittag sind in meinen "ehemaligen" Geschäftsräume in Deutschland zwei blaue Figuren aufgetaucht, die nach mir gefragt haben.
Sie wollten mir ein Schriftstück (gelber Umschlag, ca. DIN lang) aushändigen. Man stelle fest, dass ich nicht zugegen war und will sodann am Montag erneut erscheinen.
Wie richtig verhalten? Ich denke, dass steht im Zusammenhang mit §170.
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#24
(25-11-2021, 11:15)DrNewton schrieb: Ich denke, dass steht im Zusammenhang mit §170.

Das ist nicht sicher. Die können wegen vielen Dingen kommen.
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