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Wo liegt der vollstreckbare Titel?
#1
Ich habe einen gerichtlichen Vergleich  2012 der mich zum Mindestunterhalt verpflichtet.

Seit 2020 ist das JA als Beistand tätig und ich muss laut Bescheid vom  JA an das JA zahlen.

Meine Frage, wo liegt der vollstreckbare Titel aus dem früheren gerichtlichen Vergleich von 2012, wenn das JA jetzt seit 2020 als Beistand fungiert und ich ausschließlich nur noch an diese zahlen muss?

2. Frage dazu, kann ich das JA irgendwie verpflichten den vollstreckbaren Titel mit Ende der Beistandschaft, also bei Volljährigkeit des Kindes und nach Zahlung des Unterhaltes, an mich herauszugeben?
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#2
Zu 2.: ja, du kannst die Herausgabe des Titels verlangen beim Ende der Beistandschaft. Kurzer Brief eines Anwalts hierzu ans Jugendamt sollte genügen.
Zu 1.: Wer hat damals den Vergleich mitgetragen? Die Kindsmutter? Dann muss die auch im Besitz des Titels sein.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
1. Der gerichtliche Vergleich IST der Titel. Auch Gerichtsbeschlüsse sind das.
2. Das Schriftstück auf dem der Vergleich festgehalten wurde ist nichts wert. Du kannst hingegen die Bestätigung verlangen, dass keine Schuld mehr vorliegt.
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#4
(12-11-2021, 09:27)Austriake schrieb: Zu 2.: ja, du kannst die Herausgabe des Titels verlangen beim Ende der Beistandschaft. Kurzer Brief eines Anwalts hierzu ans Jugendamt sollte genügen.
Zu 1.: Wer hat damals den Vergleich mitgetragen? Die Kindsmutter? Dann muss die auch im Besitz des Titels sein.

Damals war der Vergleich mit der Mutter. Die Frage ist daher, hat sie nicht mit Antrag der Beistandschaft und meiner Zahlungspflicht an das JA ihre Ausfertigung (=vollstreckbarer Titel) an das JA abgeben müssen? Sonst könnte sie ja vollstrecken lassen, da ich ja nicht mehr wie im Vergleich festgehalten an sie zahle.

Wenn aktuell der Vollzieher kommen würde hätte ich nichts um zu belegen, daß die Mutter nicht mehr berechtigt ist zu vollstrecken.

Ich meine (weiß es aber eben nicht) ich brauche eine Bestätigung vom JA daß die vollstreckbare Ausfertigung bei Ihnen liegt und würde diese dann 2024 auffordern mit erfolgter kompletter Zahlung bis Dezember 24 den vollstreckbaren Titel an mich herauszugeben und zu bescheinigen daß alle Unterhaltszahlungen für das minderjährige Kind vollständig getilgt sind.

Dann müsste ich nicht klagen und nichts mehr zahlen.
Das Kind kann mich verklagen, muss dann aber die Einkünfte der Mutter offenlegen und würde ja eh nur noch entsprechend der Einkünfte Unterhalt erhalten.
Hier also von mir irgendwas um 0 Euro und den "Rest um die 100%" von der Mutter.

(12-11-2021, 09:28)p__ schrieb: 1. Der gerichtliche Vergleich IST der Titel. Auch Gerichtsbeschlüsse sind das.
2. Das Schriftstück auf dem der Vergleich festgehalten wurde ist nichts wert. Du kannst hingegen die Bestätigung verlangen, dass keine Schuld mehr vorliegt.

Die Ausfertigung des Vergleichs, den die Mutter erhalten hat ist zugleich der vollstreckbare Titel.

Und um den geht es mir.
Dieser müsste doch mit ihrem Antrag auf Beistandschaft und der Übernahme durch das JA, dort liegen und nicht mehr bei der Mutter, oder?
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