Ich habe einen gerichtlichen Vergleich 2012 der mich zum Mindestunterhalt verpflichtet.
Seit 2020 ist das JA als Beistand tätig und ich muss laut Bescheid vom JA an das JA zahlen.
Meine Frage, wo liegt der vollstreckbare Titel aus dem früheren gerichtlichen Vergleich von 2012, wenn das JA jetzt seit 2020 als Beistand fungiert und ich ausschließlich nur noch an diese zahlen muss?
2. Frage dazu, kann ich das JA irgendwie verpflichten den vollstreckbaren Titel mit Ende der Beistandschaft, also bei Volljährigkeit des Kindes und nach Zahlung des Unterhaltes, an mich herauszugeben?
Seit 2020 ist das JA als Beistand tätig und ich muss laut Bescheid vom JA an das JA zahlen.
Meine Frage, wo liegt der vollstreckbare Titel aus dem früheren gerichtlichen Vergleich von 2012, wenn das JA jetzt seit 2020 als Beistand fungiert und ich ausschließlich nur noch an diese zahlen muss?
2. Frage dazu, kann ich das JA irgendwie verpflichten den vollstreckbaren Titel mit Ende der Beistandschaft, also bei Volljährigkeit des Kindes und nach Zahlung des Unterhaltes, an mich herauszugeben?