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Umgangsausfälle - Unterhalt - Die richtige Strategie finden
#1
Hallo!

Nachdem ich nun viele Threads hier gelesen habe, glaube ich bei euch mit meinen Fragen gut aufgehoben zu sein.

Die Ausgangslage:

Uneheliches Kind nach kurzer Affäre. Ich habe die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt und auch die gemeinsame Sorge erhalten.

Nach der Trennung war der Umgang schwierig, nach dem Umzug der Mutter wurde er für 2 Monate komplett verhindert. Es kam zu einem Streittelefonat, in welchem ich, so die Behauptung der Mutter, Morddrohungen ausgesprochen habe. Es wurde ein Gewaltschutzverfahren und Strafanzeigen gegen mich eröffnet. Mir wurde begleiteter Umgang eingeräumt und im Verfahren zog die Mutter ihre Anzeigen zurück (das Verfahren wurde eingestellt). Die Begleitung des Umgangs wurde eingestellt. Kurz darauf kam es wieder zum Umgangsabbruch - diesmal für ein halbes Jahr. Im nächsten Verfahren wurde ein Gutachten aufgegeben, dass sehr positiv für mich ausfiel. Die Mutter habe keine Bindungstoleranz, widerspreche sich häufig und scheine psychische Probleme zu haben. Es wurde eine Umgangsvereinbarung gerichtlich festgelegt (diese wurde einige Monate nach dem Prozess nochmal im Jugendamt "erneuert"). Mir wurde der Umgang für jedes zweite Wochenende zugestanden und in der anderen Woche ein Nachmittag. Das funktioniertè auch erst halbwegs (Termine wurden dauernd verschoben, Wartezeiten von über 30 Minuten waren die Regel), vor einigen Monaten erklärte die Mutter dann aber, dass sie den Nachmittag nicht mehr wolle. Das Wochenende findet weiter statt (mit den klassischen Abspracheproblemen), aber es sind mittlerweile fast 10 Nachmittage ausgefallen. Ich habe beim Gericht ein Vermittlungsgespräch bestellt und einen Ordnungsgeldantrag gegen die Mutter eingereicht. Gleichzeitig hat die Kindesmutter nun auch das Unterhaltsverfahren losgetreten. Zu beiden Punkten habe ich einige sehr spezielle Fragen:

1. Der Zusatznachmittag scheint mir generell eher unüblich - habe ich hier dank der (beiden) Umgangsvereinbarung dennoch Chancen bei Gericht?
2. Ist es realistisch, dass dem Ordnungsgeldantrag entsprochen wird?

Mehr Details zur Unterhaltssache:

Ich studiere in einem konsekutiven Master (demnach wohl noch Erstausbildung), habe aber die Regelstudienzeit bereits deutlich überschritten. Ich arbeite, erziele aber nur Einkünfte weit unter dem Selbstbehalt.

3. Reicht die Überschreitung der Regelstudienzeit zur Festsetzung eines Unterhaltstitels? Sind euch da vielleicht Gerichtsurteile bekannt?
4. Wenn ich mich weigere mein Studium abzubrechen und oder meinen Job aufzugeben (um eine andere Tätigkeit auszuüben) - könnte dann eine Haftstrafe drohen?
5. Feststellen zu lassen, ob der Studiengang zur Erstausbildung gehört und die Frage, ob eine Überschreitung der Regelstudienzeit (habe hier als Bemessungsgrundlage auch von der Anberaumung der durschnittlichen Dauer zum Studienabschluss [welche nicht unbedingt der Regelstudienzeit entspricht] gehört), wird mich vermutlich auf einen Weg durch mehrere Gerichtsinstanzen bringen?
6. Was passiert mit dem hypothetisch ausgesprochenen Unterhaltstitel beim Wechsel in eine höhere Instanz? Ruht dieser oder besteht nur die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur in der nächsten Instanz?
7. Ich lese beim Unterhalt immer nur von Lohnpfändungen. Wie üblich sind hier Pfändungen von Sachgegenständen im Wohnraum? Sind euch da Fälle bekannt?
8. Nach meiner Recherche ist das Schwärzen bei Unterhalts-Nachweisen generell nicht erlaubt. Sollte dies nicht zutreffen, könne das Schwärzen aber wohl beim Gericht sauer aufstoßen - wie geht ihr hier vor?

Außerdem:

Ich bin überzeug davon, dass das Kind bei der Mutter nicht sonderlich gut aufgehoben ist. Die Kind-Vater-Bindung ist sehr gut und ich würde gerne das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Hierzu hat mir mein Anwalt auch bereits geraten. Nun ist meine aktuelle Grundsituation (Studium etc.) auch nicht gerade ideal - weshalb ich diesen Schritt 1-2 Jahre aufschieben möchte. Meine Position (Gutachten, Umgangsverweigerung, Kindeswohlgefährdung bei der Mutter lag vor, Inobhutnahme stand im Raum, mehrere "Anzeigen" beim Jugendamt, Familienhilfe etc.) ist generell recht gut, aber kann ich mir diesen Aufschub überhaupt erlauben?

9. Würden diese "Karten" in zwei Jahren noch zählen? Ich liebe das Kind über alles, möchte aber den vernünftigsten Weg gehen. Ich will echte Stabilität geben, nicht "Halbgares" gegen etwas weniger "Halbgares" tauschen.

Und zu guter Letzt noch einige generelle Fragen:

10. Ich habe die "Ungerechtigkeit des Systemes" mittlerweile häufig erfahren. Die Bevorteilung von Müttern ist eindeutig und von euren Fällen hier zu lesen, macht mir tatsächlich panische Angst. Die Mutter geht absolut skrupellos vor und ich sehe hier auch keine Hoffnung auf Besserung. Die Zukunft wird wohl unzählige weiter falsche Anschuldigung bringen. Die Vorstellung, in eine Situation zu kommen, welche mir praktisch nur die "Aufgabe" meines Sohnes übriglässt... Ich glaube nicht, dass ich eine solche Entscheidung überleben würde. Denkt ihr, dass wir in diesem Forum, unter klarer Anerkennung der Ungerechtigkeit des Systemes, doch eher Ausnahmefälle sehen? Muss jeder Vater hier wirklich panische Angst haben und sind echte Erfolge wirklich so selten? Mich würde hier einfach eure generelle Meinung interessieren - auch wenn sie mich wohlmöglich noch weiter beunruhigen könnte.

11. Was haltet ihr von Väterhilfe-Organisationen? Können wir hier langfristig auf Systemverbesserung hoffen? Habt ihr hier möglicherweise Empfehlungen?

12. Denkt ihr, dass es Sinn macht, alleine schon um Präzedenzfälle zu schaffen, in solchen Fälllen vor das BGH zu ziehen? Politisch scheint Man(n) es ja heute eh schwer zu haben - aber sind hier laute Stimme generell sinnlos? Habt ihr darüber nachgedacht eure Erfahrungen mit der Presse zu teilen? Vielleicht in Buchform festzuhalten? Dafür bin ich nicht geeignet, auch scheint mir mein Fall noch nicht "katastrophal" genug verlaufen zu sein (mal sehen was die Zukunft bringt) - aber die Ungerechtigkeit ist Mental wirklich zerstörend. Von den Schicksalen hier zu lesen... Es ist nicht auszuhalten. Haltet ihr Engangement in diesem Bereich, zur Besserung des Ist-Zustands für sinnlos? Wenn nein - wo sollte man ansetzen? Diese machtlose Opferposition macht das Ganze emotional noch so viel schimmer - mir wäre hier der gleichzeitige "Märtyertod" (methaphorisch gesprochen), also das Bewusstsein, die Ungerechtigkeit zwar erdulden zu müssen, aber aktiv, egal wie minimal der Beitrag, dagegen zu wirken, zumindest psyschich eine Hilfe.

Ich entschuldige mich für den Misch-Masch der Fragen, aber oft nützt die Lektüre der Gesetzestexte nicht und ihr, die zu einem großen Teil Unerträgliches erleiden müsst und musstest, scheint mir da wirklich die besten Ansprechpartner. Von Sympathie kann sich keiner was kaufen, aber mich machen eure Schicksale sehr betroffen und so möchte ich sie dennoch zum Ausdruck bringen.

Vielen Dank für die Lektüre und eure Zeit.
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#2
Das sind viele Fragen.
Aber auf die Antworten bin ich auch sehr gespannt.
Hier gibt es definitiv bessere „Kollegen“ die dir bestimm die richtigen Antworten auf alles geben können.
Und weil ich ein blutiger Anfänger bin, lass ich es irgendetwas darauf zu antworten.
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#3
Auch wenn du es schon gehört hast: Kondome schützen. Vor Krankheiten und anderen Malaisen. Zum Beispiel davor, das zu sein was du jetzt bist: Fünf Minuten Rittmeister, 25 Jahre Zahlmeister. Du hast nach deinen fünf Minuten in diesem Land nur noch Zahlpflichten und wirst ansonsten vom Familienrecht zum Vollidioten gemacht. Das hält Jeder für übertriebene Panikmache, der noch nicht selber Vater geworden ist. Du hast nun schon den ersten Geschmack dieser Situation. Da kommt noch mehr "Spass" und Erfahrungen.

1. Das Kind scheint noch ein Kleinkind zu sein. Deine Umgangsregelung wäre für ein Kindergartenkind völlig normal, auch der Nachmittag. Bei noch jüngeren Kindern wäre "häufiger und kürzer" üblicher, wöchentlich, alle paar Tage, das ist bei kleinen Kindern besser.

2. Die Chancen dafür sind vorhanden, aber unter 20%.

3. Wenn du viel Glück hast, lassen sich noch Regelstudienzeit plus zwei Semester rausholen, ansonsten nur wenn du gute Gründe für dein längeres Studium hast. Krankheitsbedingt etwa oder andere wohlbegründete Unterbrechnungen. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit um bis zu zwei Semester gilt auch als Unterhaltsempfänger noch als angemessen. Das wird bei dir aber erst Thema in 25 Jahren sein :-)

4. Nein, sehr unwahrscheinlich. Die Schwelle für Unterhaltspflichtverletzung ist höher. Es wird aber Schulden geben, die du nicht mehr los wirst. Oder die Unterhaltsvorschusskasse stundet den Unterhalt, das sind dann Schulden ohne sofortige Vollstreckung. Das machen sie gerne bei unterhaltspflichtigen Studenten. Denn man hofft auf späteres gutes Geld.

5. Gibts das keine Einigung, wirst du verklagt und verurteilt oder in einen Vergleich gezwungen, Raum für mehrere Instanzen sehe da nicht. Die Sachlage ist nicht ungewöhnlich, neu oder kompliziert.

6. Normalerweise ist Unterhalt sofort vollstreckbar. Du kommst aus dem Amtsgericht raus und kannst sofort gepfändet weren. Ob du in Revision gehst, hält die Vollstreckung und den Beschluss nicht auf. Die Revision kann zwar später korrigieren, aber erstmal bist du dran.

7. Das ist im Normalfall vorbei. Die Gerichtsvollzieher haben schon lange keine Lust mehr. Unvermindert gepfändet werden noch Autos, Immobilien, alle Konten. Heute wirst du sehr schnell zur Vermögensauskunft gezwungen statt nach pfändbaren zu suchen oder irgendwelchen Einigungen

8. Informationen, die nicht Bestandteil der Einkommensauskunft sind aber mit auf einem Zettel mit anzugebenden Informationen stehen kannst du selbstverständlich schwärzen, etwa Namen eines Arbeitgebers.

9. Kann ich nicht beurteilen. Das hängt von sehr vielen Faktoren ab und hat ein riesiges Zufallselement. Wichtig ist zum Beispiel die Haltung der örtlichen Helferindustrie. Grundsätzlich sind deine Chancen für einen Wechsel vorhanden, aber nahe Null. Da müssten sie schon die Mutter bewusstlos mit der Drogennadel in der Vene finden und das Kind zu ihren Füssen kurz vor dem verdursten. Das hört sich überspitzt an, ist aber ernst gemeint. Das Prinzip ist: Sie muss es von selbst so gnadenlos überreissen. Du als Vater von aussen kannst mit den besten Argumenten kommen, du wirst abgebügelt.

10. Dazu kann man viel schreiben. Auf lange Sicht sagt eine Mehrheit der Väter in strittigen Situationen: Hätte ich nur früher aufgegeben. Sich eingestehen, dass man nicht weiterkommt und dann die Dinge einfach liegen lassen ist zwar eine hohe Hürde und die Wenigsten schaffen das rechtzeitig, sondern quälen sich noch Jahre weiter. Aber tatsächlich ist das auch eine Befreiung und kann wie ein Transmissionsriemen positivere Bereiche antreiben. Ich habe auch losgelassen und nutzte den Abwurf von Lasten, habe Wohnort, Beruf, Bekanntschaften hingeworfen und ganz andere Dinge begonnen. Die Weichen vom Gleis runter gestellt, auf dem mich alle haben wollten.

11. Politisch vollkommen irrelevant und das bleiben sie auch. ISUV ist ein reiner Anwaltsverein, eigentlich Betrug. Vafk ist kurzfristig gut für Einiges, z.B. Anwaltsempfehlungen, Kenntnisse der lokalen Helferindustrie, Gespräche. Ist auch ein Raum für eigenes Engagement. Auch andere Gruppen können helfen. Probieren! Du hast nichts zu verlieren.

12. Davon träumen viele. Der grosse Befreiungsschlag, der Musterprozess, die Instanzen hoch. Diese Phantasien sind typisch für die ersten Jahre des Trennungsvaterdaseins. Erstens scheiterst du ohne gewaltige Ressourcen sofort. Du hast wie die meisten Väter aber keine Ressourcen. Du kannst keinen Anwalt wie Herrn Rixe beauftragen, du hast kein Geld dafür oder dein Fall eignet sich gar nicht dafür, du hast selber keine Kenntnisse. Du hälst es psychisch nicht durch. Du kämpfst irgendwann nur noch mit der Justiz, während du dein Kind schon Jahre nicht mehr gesehen hast. Zweitens ist die ganze Situation ein vollkommener Witz. Du trägst deine Probleme ausgerechnet zu den Figuren, die dir das eingebrockt haben. Die Rechtspflege soll lösen, was sie den Vätern mit voller Absicht über Jahrzehnte hinweg planvoll, gezielt serviert hat und sich dabei noch dick und rund gefressen hat. Gib lieber einem Richter einen unerwarteten Tritt in den Allerwertesten, wähle keine Blockparteien mehr, spiel nicht den buckelnden staatstragenden Steuerzahler, verachte diese Täter öffentlich und privat und entlasse sie niemals aus ihrer Täterschaft. Alles auch nur Tropfen. Aber immerhin Tropfen.
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#4
In der westlichen Welt gehoert ein Kind grundsaetzlich und immer zur Mutter. Punkt und aus. Wie p das schon beschrieben hat, nur wenn es die Mutter KOMPLETT ueberreisst hast Du eine Chance das ABR zu bekommen. Die Helferindustrie muss auf jeden Fall auf Deiner Seite sein und eine klare Empfehlung zu Deinen Gunsten aussprechen ansonsten kannst Du das gleich vergessen. Was ich auch nicht verstehe ist warum Du warten willst. Entweder geht es dem Kind bei der Austraegerin schlecht und muss da weg oder eben nicht. Wenn es dem Kind wirklich so schlecht geht, solltest Du keinen weiteren Tag warten sondern bei der Helferindustire ausloten wie Deine Chancen stehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
@p__
Ich danke Dir für diese sehr ausführliche Antwort! Wirklich eine sehr große Hilfe!

Du hast natürlich vollkommen recht, simple Dummheit hat mich in diese Situation gebracht.

Zu 3.:
Würde man psychische Gründe anführen - wie würde sich das Gericht diesbezüglich absichern? Ein psychologisches Gutachten? Was sollte man hier selbst vorlegen?

Zu 4.:
Sollte dies zum Tragen kommen, wäre ich doch ein wenig erleichtert. Vermutlich nur ein weiterer Beweis meiner Naivität, aber die Verschuldung macht mir vergleichsweise wenig Sorgen. Ich bin mal über einen Artikel gestoßen, indem dazu geraten wurde, 100-150 € monatlich zu zahlen (ganz gleich der finanziellen Situation) um so die Chancen einer Haftstrafe oder Pfändung noch weiter zu verringen. Ist dieser Tipp noch aktuell?

Zu 7.:
Sollte der Kindesmutter bekannt sein, dass ein großes Vermögen in Wertgegenständen beim Kindesvater vorliegt - dann dürften die Chance einer Sachpfändung wohl deutlich höher liegen?

Zu 8.:
Ist dies denn auch empfehlenswert? Gerne würde ich entsprechende Informationen schwärzen - aber nur, wenn ich mir dabei vor den Behörden nicht massiv die Position zerschieße.

Zu 11.:
Zu Vafk hatte ich bereits Kontakt und wurde dort sehr gut beraten. Ich denke, dass wäre tatsächlich der nächste Schritt, mich hier zu beteiligen.

Zu 12.:
Ich hatte hier bis jetzt recht viel Glück, da die Institutionen zwar von Inkompetenz strotzten, mittlerweile aber meine Sicht zur Mutter alle teilen. Dennoch hat ihr Wort natürlich immer den höchsten Stellenwert. Da wird ein halbes Jahr Kontaktabbruch schon durch die Aussage der Mutter "sie habe sich unwohl gefühlt" entschuldigt. Der kleine Einblick, den ich bereits erhalten "durfte", deckt sich aber bereits mit deinen Ausführungen.

Erneut möchte ich mich sehr für diese ausführliche Antwort bedanken und mich auch gleichzeitig erneut für die umfassende "Frageliste" entschuldigen.

Grundsätzlich könnte ich mit der Situation leben, sofern ich regelmäßigen Kontakt zu meinem Sohn erhalten und eine Haftstrafe vermeiden kann.

@kay:
Ich verstehe deine Sicht natürlich vollkommen, aber in diesem Fall machen die Details (zur Situation des Kindes bei der Mutter) da für mich den Unterschied. Über diese mögliche Entscheidung reflektiere ich seit langem und werde auch nochmal mit meinem Anwalt darüber sprechen. Es glaubt einem da draußen zwar kein Mensch - aber mein Fokus liegt zuvörderst auf dem Wohlergehen meines Kindes. Ich versuche dennoch pragmatisch an alles zu gehen, der Realität des Systems gewahr zu bleiben und mich strategisch bestmöglich zu positionieren.

@alle
Danke!
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#6
3. Ein Gutachten wäre sauteuer. Ausserdem bist du es, der nachweisen muss, nicht das Gericht, die Gegenseite muss dir etwas nachweisen. Wenn du psychisch argumentierst, kannst du anführen was dir wichtig erscheint, z.B. Bescheinigungen und Klinikaufenthalte in einer Psychoeinrichtung. Irgendeinen ärztlichen Schrieb mit "depressiver Verstimmung" oder so wird der Richter wegwischen.

4. Der Tip gilt noch. Das Auflaufen von Schulden wirds nicht verhindern, aber wenn du nichts zahlst und du wirklich nur minimales Einkommen hast, ist Unterhaltspflichtverletzung eh kein Thema.

7. Ja. Das läuft normalerweise umgekehrt. Der GV kommt nicht mal, sondern lässt dich zur Vermögensauskunft antanzen. Dort sind solche Gegenstände anzugeben. Das ausgefüllte Formular erhält die Gläubigerin. Hast du mal deine Goldmünzensammlung vorgezeigt, um deine Flamme gebührend zu beeindrucken, wird sie dann deine Auslassung sehen und du bist auch noch wegen Betrug dran. Darauf solltest du dich vorbereiten, besser früher wie später, das im Detail zu diskutieren führt hier zu weit, das sind Vollstreckungsdetails. Ich habe mein Zeug schnell verschwinden lassen und wer jetzt noch kommt, kriegt nur Spucke ins Gesicht. Die Schulden könnte ich sogar locker begleichen, tue ich aber nicht, im Gegenteil, ich versuche den Geldschaden noch zu maximieren und die Schulden werde ich vererben.

8. Ja. Die wollen was von dir. Eine der seltsamen intuitiven Fehlhaltungen von Vätern in unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen ist zu glauben, durch Wohlverhalten würden die Figuren der Gegenseite irgendwie zu besänftigen sein, irgend etwas würde besser laufen. Du bist bei denen kein Mensch, sondern ein Unterhaltspflichtiger, Schuldig und Gegenstand einer maximalen Abernte. Du bist der, der den ganzen Mütterkindzauber bezahlen soll. Auch jetzt wieder: Das mag sich übertrieben und zugespitzt anhöhren, aber jeder der da drinsteckt weiss es.
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#7
(18-12-2021, 19:57)icybreathe schrieb: Es glaubt einem da draußen zwar kein Mensch - aber mein Fokus liegt zuvörderst auf dem Wohlergehen meines Kindes. Ich versuche dennoch pragmatisch an alles zu gehen, der Realität des Systems gewahr zu bleiben und mich strategisch bestmöglich zu positionieren.

Darum geht es allen Beteiligten in dem Spiel. Die Sichtweise ist nur eine andere.

Die Hilfe für das Kind geht über die Mutter; als wäre das Kind sozusagen noch in ihrem Bauch. 

Bei dem Bild vom verdursteten Kind und der Mutter mit Nadel, habe ich mich an meine Ex erinnert, die mit schweren Antidepressivern im Bett lag, während das Kind um sie rumtänzelte. Mir wurde dann der Vorwurf gemacht, wie ich das Filmen konnte und dem Kind zumuten konnte, dass das die Mutter in einem solchen Zustand sieht. Die Mutter gab an wegen eines verstauchten Fingers Schmerztabletten genommen zu haben. Das hat als Ausrede gereicht, um Studenlang ausgenockt zu sein und mich als bösen Täter hinzustellen, der die Mutter in ein schlechtes Licht rücken will. Nachweise musste die Dame natürlich keine bringen.


Beim Geld ist es ähnlich. Der Unterhalt wird von der Helferindustrie als grundsätzlich zu gering angesehen. Wenn Du heute 200 € zahlst, dann erwarten die morgen 230. Jeder wird Dir  Boshaftigkeit unterstellen, wenn Du in eine Notsituation kommst und auf 150 runter musst. Egal wie gut Deine Gründe und Nachweise sind. Du solltest Dir beim Unterhalt besser einen möglichst großen Puffer halten und Stacheldraht ums Portemonnaie binden. 

Dummstellen, klein/groß reden, etwas vergessen haben und ausversehen ist der Standartspruch. Da kannst Du Dich auch drauf berufen und genau so agieren.

Vertraue keiner Kalkulation der Helferindustrie. Die sehen sich in der Pflicht möglichst viel für die Mutter das Kind raus zu holen. Die rechnen auch nicht richtig oder prüfen ordentlich. Gerade was Abzugsbeträge betrifft (bspw. Altersvorsorge), wirst Du gerne gezockt. Einmal auf eine falsche Kalkulation reingefallen und gezahlt, dann bekommst Du das Geld nicht zurück. Es wird auch nicht angerechnet. Ganz im Gegenteil ist es ein Beleg für Deine höhere Leistungsfähigkeit, sodass Du weiterhin mehr zahlen kannst, wenn Du Pech hast; notfalls über Zusatzunterhalt für KITA u.ä.
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