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Informationspflicht beim verreisen gegenüber der KM
#1
Mahlzeit,

Ich schon wieder…. Hab noch ein paar Fragen und hoffe auf eure Meinungen.


Inwieweit muss ich die KM informieren, 
wenn ich mit meiner Tochter einen Ausflug übers Wochenende mache?
Wir waren im Z in Holland und ich habe dies nicht vorher angekündigt. 
Sondern es wurde mir im Nachhinein angekreidet, ich hätte sie zu informieren.

Ich werde aber auch nicht informiert, wenn sie mit unserer Tochter übers we wegfährt.


Ich hatte meiner Tochter ein großes Spielhaus gebaut 
und würde dieses jetzt gerne bei meiner neuen Wohnung 
Aufbauen. Auch das von mir gekaufte Trampolin und schaukelgestell
Sollen mit zu mir. 

Jetzt schreibt KM:

Die Dinge sind Eigentum von X und gehören nicht zu deinem persönlichen Eigentum. Da X hier Ihren Lebensmittelpunkt hat, sind sie laut Rechtssprechung auch hier zu belassen.
(Rechtshinweis: Geschenke  Sind Eigentum des Beschenkten und können nicht zurück verlangt werden)

Ich kann die ganzen Käufe belegen und daher sehe ich in einer Demontage kein Problem.

Oder wie sehr ihr das?

Edit: Namen und Orte entfernt, Zitat repariert.
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#2
War es denn ein Geschenk und wurde es als ein solches auch "deklariert"?
Oder war es eine Überlassung von Gegenständen zur Nutzung?

Wenn Zeugen aussagen, es war ein Geschenk (Geburtstag, etc) dann wird die Luft dünn....
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#3
Das Kaufdatum könnte die Geburtstagsargumentation schwächen. Wer im Juni kauft, wenn der Geburtstag in Februar ist kann wohl nicht mehr behaupten, das wäre ein Geburtstagsgeschenk gewesen.
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#4
Sorry, für Regelverstoß….


Also die „objekte“ sind nicht zum Geburtstag oder Weihnachten verschenkt worden, sondern einfach so verwirklicht worden. Weil Papa die kleine Maus lieb hat.
Hätte ich einer damals 2-jährigen Tochter etwa sagen sollen, falls Mama mich verlässt nehme ich die Sachen mit zu mir, damit du es dort auch schön hast?!
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#5
Konzentriere Dich auf das wichtigste, Kontakt und Umgang mit Deinem Kind. Versuche Streitigkeiten wegen Nichtigkeiten mit der Kindbesitzerin zu vermeiden. Die sitzt nun mal am laengeren Hebel. Sie will die Spielzeuge nicht rausruecken? Egal, dann besorgst Du sie Dir eben guenstig ueber Kleinanzeigen gebraucht neu. Die Kindbesitzerin moechte ueber WE Reisen informiert werden? Kein Problem, wenn Ihr am Zielort angelangt seid, schick ihr eine kurze Gurssnachricht und dann mach das Telefon aus. Genehmigen lassen musst Du Dir das nicht. Ansonsten sagt manN viel Ja, Ja zum Geblubber der Kindbesitzerin und macht einfach sein Ding.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Zur Eingangsfrage: nein, du musst die Kindsmutter nicht vorher fragen, ob du einen Ausflug mit dem Kind machen darfst. Wenn das Kind bei dir ist, gestaltest du den Umgang. Nach deinem Geschmack und zur Freude des Kindes. Punkt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Ich muss noch mal was fragen:

Die KM hat für meinen besuchstag mit der kleinen Krankheit vorgeschoben, um aber trotzdem zu verreisen. Ich wurde am Dienstag Abend informiert, dass der Mittwoch wegen Durchfall ausfällt.
Am Mittwoch hat mir die kleine auf Nachfrage jedoch eine WhatsApp sprachbachricht geschickt, in dem sie mir gesagt hat, dass sie keinen durchfall mehr hat.

Wie sieht es aus, muss die KM mich nicht informieren, wenn sie mit der kleinen wegfährt?
Und womöglich deswegen im kiga fehlt?
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#8
Informieren muss sie dich wie umgekehrt auch nicht was sie mit dem Kind in ihrer zeit macht. Ob Kindergarten durch Urlaub ausfällt ist irrelevant, in deiner Zeit müsstest du das Kind auch nicht zum Kindergarten bringen wenn du was anderes vor hast. 
Wenn in deinen Zeiten öffters Krankheit vorgeschoben wird, solltest du von der Mutter ein Attest verlangen, dieses sollte eine Transport Unfähigkeit bescheinigen. Wird das Attest in der Praxis ausgestellt, kann es eigentlich nicht Transport Unfähig sein. Aber ohne Gerichts Beschluss welcher Ordnungsmitteln vorsieht, kann die Mutter sich fast alles erlauben.
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#9
Danke für die rasche Antwort. Ich werde den Punkt mit dem Attest im Januar bei dem nächste Gespräch beim Jugendamt anführen.

Die KM hat jetzt zum 2. Mal gegen die schriftliche Umgangsvereinbarung (leider ohne richterliche Bestätigung, weil nur Gültigkeitsdauer von 4 Monaten, ich hätte es mal besser machen sollen) verstoßen.
Die KM lässt Zahnarzttermine der Tochter, ohne ausreichende Begründung ausfallen.
Weiter zieht sie unserer Tochter, entweder zu kleine, befleckter oder gar löchriger Kleidung zu unseren Besuchszeiten an. Ich bekomme keine Wechselkleidung. Ich habe selbstverständlich welche.
Die Wünsche der Weinenden Tochter, die nicht nach Hause möchte, sondern lieber bei mir schlafen möchte, werden seitens Der Mutter und Jugendamt nicht gehört und wahrgenommen.
Ich hoffe der anberaumte Termin beim Jugendamt, zur Anhörung der Tochter und deren Wünschen wird so schnell wie möglich stattfinden.

Die Mutter der KM micht sich ständig ein, in alles. Ich wusste gar nicht, dass unsere Tochter einen 3. Erziehungsberechtigten hat.

Danke fürs zuhören….
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#10
Nochmals, konzentriere Dich aufs Wesentliche, naemlich dass der Umgang klappt. Es ist egal mit welchen Klamotten die Tochter zu Dir kommt, Du hast ja schoene eigene fuer sie. Auch kannst Du nichts gegen abgesagte Arzttermine machen wenn diese nicht in Deiner Zeit stattfinden. Falls Deine Tochter gesundheitliche Probleme hat waehrend sie bei Dir ist, kannst Du mit ihr selbst zum Arzt geben. Versuche unnoetige Konflikte zu vermeiden, die Kindbesitzerin sitzt am laengeren Hebel!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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