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Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen
#1
Bitte mal kurz um Meinung

Ich, Unterhaltspflichtig (Titel) für 2 Kinder. Tochter bereits entwöhnt und in einem Internat untergebracht.
Auch den Sohn will die Mutter (wieder verheiratet) irgendwann mal auf ein Intetnat schicken. Sie will ihre Ruhe....

Ich und meine neue haben nun auch 2 Kleinkinder. Wir sind Ungeimpft und natürlich arbeitslos. Nach ALG1 kommt nun ALG2 für mich (Antrag wurde gerade gestellt). Meine Partnerin rutscht eventuell später in Hartz4 hinterher. Sie hat aber ein Auto und etwas Erspartes, was ungern geopfert werden soll. 

Frage #1:
Ab welchen Besitz oder Einnahmen bekommen wir keine Hilfe mehr vom JobCenter?
Ich will nicht, dass meine Partnerin für die Exe mit zahlen muss. 

Frage #2:
Wir würden eventuell gerne Auswandern. Sollte ich kein Unterhalt mehr zahlen, bricht bei meiner Ex alles zusammen (was wünschenswert wäre). Jetzt habe ich gehört, dass man auch im Ausland (dank EU Recht Undecided ) eventuell Anspruch auf Sozialhilfe haben könnte, stimmt das? Wie komme ich an die entsprechende Information und wenn ja, stocken die für den Unterhalt auch auf so wie hier in Deutschland?

Frage #3:
Macht das Prellen im Inland eigentlich Sinn oder ist das eher was fürs Ausland?
Habe keinen wirklichen Besitz, nichts was man mir pfänden könnte.

Danke.
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#2
1. Siehe https://www.caritasnet.de/alg2/rechner/
2. Länderspezifisch. Sozialleistungen werden aber nirgends einfach so gezahlt. Eine gewisse Zeit der Erwerbstätigkeit ist überall Mindestvoraussetzung.
3. Pauschal nicht zu beantworten. "Es kommt drauf an".
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#3
(17-03-2022, 18:46)aboe schrieb: Frage #2:

Wir würden eventuell gerne Auswandern. Sollte ich kein Unterhalt mehr zahlen, bricht bei meiner Ex alles zusammen (was wünschenswert wäre). Jetzt habe ich gehört, dass man auch im Ausland (dank EU Recht Undecided ) eventuell Anspruch auf Sozialhilfe haben könnte, stimmt das? Wie komme ich an die entsprechende Information und wenn ja, stocken die für den Unterhalt auch auf so wie hier in Deutschland?


So bloed wir der deutsche Staat der jedem der ueber die Grenze kommt sofort Unterkunft und Kohle in den Allerwertesten schiebt , ist kein anderes Land. Wenn Du z. B. mittellos nach Spanien kommst, bekommst Du vom Staat KEINEN Cent geschweige denn ein Haus gebaut.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Auswandern und Sozialhilfe in einem anderen Land funktioniert nicht, da ist ganz schnell die Bewilligung weg.
https://www.bundestag.de/resource/blob/5...f-data.pdf
Seite 37 unten.
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#5
Es gibt in Schland schon seit Ewigkeiten die sogenannte Erreichbarkeitsanordnung im Sozialgesetzbuch. Wer arbeitsfähig und im Arbeitslosengeldbezug ist, der muß innerhalb von 24 Stunden seinen Briefkasten erreichen können.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung

Im Ausland deutsches Arbeitslosengeld beziehen geht nur unter ganz speziellen Voraussetzungen.

Zu I: Die Vermögensfreibeträge liegen m. W. wegen Corona aktuell noch bei 60.000 Euro. Ein KFZ bis 7.500 Euro durfte man schon
vorher anrechnungsfrei pro Haushalt besitzen. Eure Einnahmen müssen eure sozialrechtlichen Kosten decken.
Grobe Orientierung: Warmmiete + Regelsatz in 2022 für 2 zusammenlebende Erwachsene (Bedarfsgemeinschaft).
Hinzu kommt, das bei Erwerbstätigkeit Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag anrechnungsfrei ist, um
Werbungskosten zu decken. Genaueres kann man nur sagen, wenn man konkretere Zahlen hat.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Gut, dass mit der Sozialhilfe war dann doch nur ein dummes Gerücht. Hatte es in 1-2 Auswander Videos gesehen.
Danke @p___ @Kay @Chwechselstube

Diese Online Hartz4 Rechner kenne ich. Leider gibt es da nie die Option der Ausgaben, wie etwa Unterhalt.
Das mit dem Vermögensfreibetrag bis 60.000.- € (Quelle?) wußte ich nicht und beim Auto dachte ich bis maximal 5000.- € Wert.
Danke @SixteenTons

In einem anderen Bericht hier im Forum schrieb jemand, dass man in einem anderen Land evtl nicht den vollen Unterhalt zahlen muss/kann, zumindest nicht in der Höhe wie in Deutschland. Beispiel: Wenn ich in Afrika lebe, werde ich auch da sicher auch ein Mangelfall sein. Gibt man dann ab was man hat oder wie läuft das da genau ab?
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#7
interessant, danke
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#8
(18-03-2022, 09:26)aboe schrieb: In einem anderen Bericht hier im Forum schrieb jemand, dass man in einem anderen Land evtl nicht den vollen Unterhalt zahlen muss/kann, zumindest nicht in der Höhe wie in Deutschland. Beispiel: Wenn ich in Afrika lebe, werde ich auch da sicher auch ein Mangelfall sein. Gibt man dann ab was man hat oder wie läuft das da genau ab?


Generell: wenn Mann sich NACH der Geburt finanziell verschlechtert - selber schuld. In Deutschland gilt das Unetrhalts-Maximierungsprizip. Das heißt, es wird dem Vater/Unterhaltspflichtigen nicht nur das weggenommen, was die unterhaltsberechtigte Person zum Leben braucht. Sondern maximal das, was man ihm wegnehmen kann. Denn sonst dürfte es keine (Kindes-)Unterhaltssätze geben, die höher sind als die Hartz4-Sätze. Denn die Grundsicherung nach Hartz4 reicht ja zum Leben aus - sagt der Staat.

Also: alle Überlegungen, den/die Unterhaltsbeträge zu senken, weil man weniger Einkommen erzielt, sind sinnlos. JEDER Richter in Deutschland wird entscheiden, dass der Kindsvater nur seiner Verpflichtung nicht nachkommen will und ihn zu vollem Unterhalt verknacken mittels Einkommensfiktion.

Deine Überlegungen kommen folglich zu spät.

Es gibt nur noch eine Variante: spurlos verschwinden, wirklich spurlos. Und gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Wie das geht steht hier oft genug im Forum beschrieben. Falls Mutter/Jugendamt/Unterhaltsvorschusskasse dann Strafantrag stellen nach §170 StGB ist es dann auch mit der Reisefreiheit vorbei.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
Aussteigen geht auch ohne verschwinden. Man wechselt nur vom Unterhalts- ins Vollstreckungsrecht.
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#10
Meine Ex würde garantiert eine Anzeige nach §170 StGB stellen.Ihr Kartenhaus würde trotzdem zusammenbrechen :p
Wie das mit der Reisefreiheit aussieht, schau ich im Forum gerne mal nach.

Ja, Vollstreckungsrecht wäre eine gewisser Kompromiss. Auch hier suche ich mal im Forum raus, wie das aussehen würde, vorallem wenn man mit neuer Frau und Kindern zusammenlebt und was das für alle bedeutet.
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#11
Wenn du nicht zu den Männern gehörst, die nie aus einer selbstverursachten Fehlerschleife herauskommen, dann ist deine neue Frau keine faule, unqualifizierte Nichtskönnerin, sondern kann Geld verdienen. Frau verdient, Mann hält ihr den Rücken frei, du zahlst künftig mit der Partnerkreditkarte und der Gerichtsvollzieher glotzt dumm.
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#12
Sehr gut #11 :-)
und dazu ist Mann dann noch in einer Kapitalgesellschaft (u.a. GmbH) angestellt, verdient offiziell unter der Pfändungsgrenze.
Der Rest wird über die Frau (oder alternativ sehr gutem! Geschäftspartner) ausgekehrt. Auto, "Dienst-Reisen", etc. läuft alles über die GmbH. Solange nur Angestellter und keine Anteile, schauen alle nur in die Röhre ;-)
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#13
In den Clans läuft es über Familienmitglieder. Das sind uralte Methoden und dass es immer mehr Leute vergessen haben, sich stattdessen endlos schurigeln und bis zum Herztod antreiben lassen, das ist sehr traurig.
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#14
Durchaus eine Option, wenn man nicht Hartzen möchte. Wie siehts mit Urteilen aus? Haft?
Kann mir nicht vorstellen, dass die soweit gehen, hab ja hier 2 Bälger die mich brauchen.
Denke, unter den Umständen kann man erst recht ins Ausland gehen..

Die Clans wissen da in der tat besser umzugehen...
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#15
Möglich wäre ja auch, 1 Jahr lang einfach nicht zu zahlen und ein geiles Jahr im Ausland zu verbringen. Meine Ex würde total auf Grund laufen und ich mach mir mal nen schönes Jahr. Nach diesem Jahr bin ich wieder im Lande, Hartze und gehe der Unterhaltspflicht nach. Problem wäre nur, das der Unterhalt von einem Jahr dann am Ende auf mich warten würde. Dies würde ja dann auf raten beglichen werden (oder? Eigentlich hat man ja nichts bzw. ist unter der Pfändungsgrenze). Nachteil sind wahrscheinlich die Gerichts-/ Strafkosten und das man vorbestraft ist. An der Stelle würde ich definitiv nicht von Haft ausgehen..
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#16
Du machst dir m. E. zu viele Gedanken über ungelegte Eier. Fahr doch einfach ins Ausland. Wenn es eskaliert, kannst du immer noch zurückkommen oder
eben da bleiben. Vielleicht bekommst du dort auch eine Riesenoportunity, mit der du den Unterhalt aus der Portokasse bezahlen kannst.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#17
(21-03-2022, 09:37)aboe schrieb: Problem wäre nur, das der Unterhalt von einem Jahr dann am Ende auf mich warten würde.

Nicht mehr ein Problem wie bei allen anderen Szenarien, bei denen man nicht mehr den erzwungenen Unterhalt zahlt. Die Konsequenz ist immer dieselbe: Ein Wechsel vom Familien- ins Vollstreckungsrecht.

Mit Schulden leben oder mit Zahlungspflichten leben, viel dazwischen gibts nicht.
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#18
Ja danke. Ich lebe zur Zeit von 600.-, mehr brauch ich nicht, dazu kommt der erwirtschaftete Unterhalt.. im grunde bin ich mit meinem Anspruch unter der Pfändungsgrenze, da sollte es mir wirklich langsam egal sein.. Habe keinen Besitz...daher in Zukunft lieber "Vollstreckungsrecht". Das Hilft mir, weil ich hier raus will. Dann muss ich das nicht unbedingt reinrechnen und kann erstmal meine Erfahrung machen.
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#19
Nach 10 Jahren hat die KM nun die Kinder komplett entfremdet.
Kinder haben plötzlich Angst mit ihrem Vater und ihren Geschwistern zu reden, geschweige denn, uns zu besuchen.
Umgang wird also verhindert mit der Äußerung, die Kinder wollen nicht.
Meine Kleinkinder sind extrem traurig, weil der Kontakt abgerissen ist.


Ich muss sagen, die Hutschnur ist nun gerissen. Unterhalt wird nicht mehr gezahlt!
Wer kann mir hierzu ein paar Tipps geben? Wie sehen die nächsten Schritte aus? Gerne auch als PM.

Ich lebe mit meiner neuen Frau und unseren 2 Kleinkindern zusammen. 
Ich habe nix was man mir wegnehmen kann. Alles gehört meiner Frau. Ist Sie dadurch zu belangen?
Ich habe nix zu vererben, nicht mal ne Rente, daher kann man das Erbe auch gut ausschlagen.

Lieben Dank
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#20
Das haben wir doch hier schon in fast jedem zweiten Thread und auch schon in denen, die du gestartet hast. Du wechselst jetzt ins Vollstreckungsrecht. Es werden jetzt Pfändungen kommen und dann die Aufforderung eines Gerichtsvollziehers, die Vermögensauskunft abzugeben. Ich nehme an, da bist du gut vorbereitet. Mit der Vermögensauskunft kann es auch eine Weile dauernd, die GVs sind überlastet.

Eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung könnte auch kommen. Da du aber wirklich nichts hast, beschränkt sich dieser Versuch auf fiktives Einkommen und für dessen Erwirtschaftungsverweigerung ist kaum ein Nachweis zu führen.

Noch ein oft gesagter Satz: Nach Jahren den Unterhalt einzustellen führt fast immer zu härteren Gegenmassnahmen und Versuchen, dich fertigzumachen. Wer gleich am Anfang hinwirft, fährt besser. An einen immer gut gefüllten Unterhaltsfuttertrog gewöhnt man sich schnell und sieht es als unbedingtes Recht an, sich weiter dran sattzufressen. Wehe, wenn er nicht mehr gefüllt wird.
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#21
Du hast recht. Ich bin verunsichert. Mir ging's jetzt darum, dass meine Neue Familie keine Einbußen hat.

Danke p__ Smile
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