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09-03-2022, 22:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-03-2022, 22:51 von Splash.)
Vor einigen Tagen kam ein Brief vom Gericht bezüglich der PKH, die ich vor fast 4 Jahren beantragt habe. Im Briefumschlag lag ein Schreiben an mich, eine Kopie des Schreibens an meinen Anwalt und ein Formular für die Beantragung der PKH. Im Schreiben an meinen Anwalt gibt es einen Satz: die Benutzung des Formulars ist nicht zwingend erforderlich, aber es erleichtert die Bearbeitung.
Heute kam der zweite Brief, mit dem ähnlichen Inhalt, aber von meinem Anwalt. Er schreibt, ich soll ihm alle Unterlagen samt Formular schnellst übermitteln.
Ich habe einige Fragen zu dieser Situation:
- Muss ich diese Überprüfung wirklich über meinen Anwalt machen oder soll ich mich lieber direkt an das Gericht wenden?
- Wenn ich jetzt die Unterlagen bei meinem Anwalt abgebe, wird er mir etwas dafür berechnen? (So wie ich informiert bin, die Anwälte machen nie etwas kostenlos)
- Ich beziehe seit fast 15 Monaten das Arbeitslosengeld 1 und befinde mich in der Umschulung. Ist es vielleicht ausreichend, wenn ich meinen letzten Bescheid an das Gericht schicke, ohne das Formular ausfüllen zu müssen?
- Wenn ich jetzt das Formular für die Überprüfung ausfülle, werde ich dann wieder nach 4 Jahren überprüft?
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Moin,
die dürfen nur 4 Jahre lang prüfen, danach ist Schluss.
Reiche deine Unterlagen direkt ans Gericht, musst du nicht über den Anwalt machen. Das ist normal, dass es auch an den damaligen Anwalt gegangen ist.
Ich hab's per Einschreiben hingeschickt.
V.
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Du bist im üblichen Turnus, kurz vor Ablauf der Frist von 4 Jahren prüft das Gericht, ob sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse seit
deinem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe geändert haben. Du könntest ja z. B. im Lotto gewonnen oder schwer geerbt haben.
Zitat:- Muss ich diese Überprüfung wirklich über meinen Anwalt machen oder soll ich mich lieber direkt an das Gericht wenden?
Dein Anwalt ist zuständig für den Schriftverkehr mit dem Gericht. Sei froh, das er dir das abnimmt, denn dafür kann er dir keine
Rechnung schreiben. Ist mit dem VKH-Antrag abgegolten.
Zitat:- Wenn ich jetzt die Unterlagen bei meinem Anwalt abgebe, wird er mir etwas dafür berechnen? (So wie ich informiert bin, die Anwälte machen nie etwas kostenlos)
Nein. Das muß er im Rahmen der VKH mit erledigen. Er hat sein Geld dafür schon bekommen.
Siehe auch hier: https://www.haufe.de/recht/weitere-recht...83182.html
Ausnahme: Der Anwalt hat in der von dir unterschriebenen Vertretungsvollmacht die Vertretung im VKH-Verfahren explizit ausgeschlossen. Das müsstest du prüfen und falls
dies der Fall ist, schickst du die Unterlagen direkt an das Gericht.
Zitat:- Ich beziehe seit fast 15 Monaten das Arbeitslosengeld 1 und befinde mich in der Umschulung. Ist es vielleicht ausreichend, wenn ich meinen letzten Bescheid an das Gericht schicke, ohne das Formular ausfüllen zu müssen?
Das wird nicht reichen. Fülle das Formular aus, auch wenn es nervig ist.
Zitat:- Wenn ich jetzt das Formular für die Überprüfung ausfülle, werde ich dann wieder nach 4 Jahren überprüft?
Nein. Nach Prüfung deiner eingereichten Unterlagen bekommst du einen Bescheid, ob du dann Raten zahlen mußt oder es
bei ratenfreier VKH bleibt. Eine neue Prüfung gibt es nicht. Du kannst und sollst aber umgekehrt mitteilen, wenn sich deine
wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Wenn dir z. B. einmalig 100 Euro netto zufliessen, müsstest du das, um es ganz
korrekt zu nehmen, an das Gericht melden.
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(10-03-2022, 10:33)Sixteen Tons schrieb: Du bist im üblichen Turnus, kurz vor Ablauf der Frist von 4 Jahren prüft das Gericht, ob sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse seit
deinem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe geändert haben...
Währe hier noch hinzuzufügen das die 4 Jahres Frist erst mit Beendigung des Verfahrens zu laufen beginnt?
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Korrekt. Nach Abschluß des VKH Verfahrens beginnt die 4 Jahres Frist. Würde das Gericht im 5. Jahr eine
Prüfung anordnen, wäre das nicht mehr zulässig, weil verfristet. Es bleibt dann bei dem ursprünglichen VKH-Beschluß.
Den meisten Gerichten fällt das aber meistens doch im 3 oder 4 Jahr vor Fristablauf wieder ein.
Die werden das sicher per IT gestützt und automatisiert auf Wiedervorlage haben.
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(10-03-2022, 10:33)Sixteen Tons schrieb: Dein Anwalt ist zuständig für den Schriftverkehr mit dem Gericht. Sei froh, das er dir das abnimmt, denn dafür kann er dir keine Rechnung schreiben. Ist mit dem VKH-Antrag abgegolten.
Es ist wirklich so. Ich habe das Formular selbst ausgefüllt, als Unterstützung ein paar Videos auf YouTube angeschaut.
Ich wollte bei dem Punkt "Bargeld" eine Summe zwischen 500 und 1000 Euro angeben.
Oder lieber nichts angeben?
Soweit ich weiß darf man bis zu 5000€ haben (Schonvermögen).
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Ich würde "100 EUR" reinschreiben.
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07-04-2022, 19:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-04-2022, 19:49 von Splash.)
Update: vor einigen Tagen kam ein Brief vom Gericht, die haben meine finanzielle Situation überprüft und sind der Meinung, ich bin in der Lage monatlich 36€ zu zahlen.
Unten ein Fragment dieser Berechnung, nirgendwo in diesem Dokument kann ich die Anzahl der Raten finden. Oder bedeutet es, ich muss 36€ x 48 Monate zahlen?
Ich habe mit meiner RA Kanzlei telefoniert, die meinen es kommt noch ein Brief vom Gericht, nämlich die Zahlungsaufforderung.
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So wie ich das verstehe, kann Verfahrenskostenhilfe nach wie vor bewilligt werden. Über die Frage, ob mit oder ohne Ratenzahlung ist da keine Aussage zu finden.
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Im Brief vom Gericht an meinen RA steht folgendes:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt XXX,
In der Familiensache
XXX/XXX
Wurden die Unterlagen vom ... geprüft.
Es ergibt sich eine monatliche Ratenzahlungsverpflichtung von 36€.
Die Berechnung ist beigefügt.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme und Einreichung weiterer Kostennachweise binnen 2 Wochen gegeben."
-
Nirgendwo im Dokument steht konkret, wie oft muss diese monatliche Rate gezahlt werden. Beim Telefonat mit der Kanzlei wurde mir gesagt, das Gericht will 48 Raten von mir. Wie die Kanzlei auf diese Zahl kam ist mir unklar.
Interessanter Fakt: Die Mitarbeiterin von Kanzlei hat mir per Email und später auch telefonisch mitgeteilt, die Unterhaltszahlungen in Form von Abzweigung vom ALG1 wurden nicht anerkannt. Tatsächlich, beim Punkt Unterhaltszahlungen steht 0. Beim genauen Lesen sieht man, das Gericht benutzt bei der Berechnung bereits "bereinigtes" ALG1 nach der Abzweigung. Somit ist die Abzweigung als UH anerkannt.
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Der Rechtsanwalt muß im nachgelagerten VKH Prüfungsverfahren nicht beraten. Er muß nur die Post weiterleiten vom Gericht an
den Mandanten. Vielleicht rufst du mal die Rechtsantragsstelle an und fragst die einfach mal, wie das laufen soll. Normalerweise steht auf
dem Wisch von dem Gericht, welcher Rechtspfleger/in da zuständig ist.
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Update: Vor ein paar Tagen kam die Zahlungsaufforderung vom AG. Im Schreiben steht die monatliche Rate und Info dass man PKH maximal 48 Monate zurückzahlen muss. Ich habe dann AG angerufen, meine PKH Nummer genannt und die nette junge Frau sagte mir: ich muss nur 24 Monate zurückzahlen.. Ähm, komisch, oder? Wieso können die nicht sofort in diesem Schreiben die Dauer der Rückzahlung nennen?
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Im Zweifelsfall gilt die schriftliche Aussage. Und die ist eigentlich auch richtig. Man muss maximal vier Jahre lang abstottern. Bleiben nach 4 Jahren trotzdem noch Restbeträge offen, bekommt man die erlassen.
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@ Splash, kann es sein das die Schulden durch dein neues Geld in der zeit beglichen sind, also das du in 24 Monaten alles abbezahlt hast?
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Nein, ich habe bis jetzt nichts an das AG bezahlt. Nur am Anfang vor der Beantragung der PKH, gabs die erste Beratung bei meinem Anwalt (aus Verzweiflung und Unwissen dem Ratschlag des Bekannten gefolgt und diese Beratung auf eigene Kosten gemacht). Und das kostete mir 226€ für 45 Minuten.
Was das Schreiben vom Gericht angeht, ich habe mehrmals die gleiche Frage gestellt und die Frau sagte mir: Sie müssen bei uns nur 24 Monate zahlen. Übrigens, im Schreiben stand auch, ich werde eine Rechnung am Ende des Verfahrens erhalten. Dann fragte ich, läuft mein Verfahren noch und wann erhalte ich die Rechnung?! Darauf antwortete sie, mein Verfahren ist abgeschlossen und ich bekomme keine Rechnung.
Meine Vermutung: das AG benutzt eine Standardvorlage, man hat nur die Adresse und den Betrag geändert.
Any way, I did my best.
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Anscheinend hast du mich missverstanden ?
Du schribst letztens das du 36€ p.M. zurück zahlen musst/kannst. Das ganze mal 24 Monate = 864 €... was dich das Verfahren gekostet haben sollte. Das könnte die erklärung sein weshalb die Empfangs Dame auf die 24 Monate gekommen ist.
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Wenn es so ist, dann bin ich glücklich! Aber, es ist sehr unwahrscheinlich, dass meine Scheidung so wenig gekostet hat. Gleich beim ersten Gespräch mit RA, hat man mir grob den Streitwert ausgerechnet und meine Frage nach den Kosten meiner Scheidung beantwortet. RA kam auf den Betrag in Höhe von ca. 2000€ oder etwas mehr. Ich vermute 2000€ für jede Seite. Oder er meinte für beide?
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Rückzahlung ist IMMER max. 4 Jahre.
Wenn also in dem 4- Jahreszeitraum, in dem geprüft werden kann unterstellt wird, dass du zahlungsfähig bist beginnen diese 4 Jahre zu laufen. Die enden nur dann vorzeitig, wenn deine Schulden früher getilgt sind.
Sind nach Ablauf der 4 Jahre noch Schulden offen, werden sie erlassen.
Du solltest dich darauf vorbereiten, dass du 48Monate zurück zahlen musst.
V
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Leider finde ich die Quelle nicht mehr, jedoch war ich der Meinung dass die bevorschusste VKH im Rahmen der Nachprüfung nur dann zurückgefordert werden dürfe, sofern der Betrag im Gesamten vorhanden ist. Heißt ein Ratenzahlungsbescheid ist demnach nicht zulässig, sofern die VKH ursprünglich ohne Raten bewilligt wurde.
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(14-05-2022, 14:21)IPAD3000 schrieb: Leider finde ich die Quelle nicht mehr, jedoch war ich der Meinung dass die bevorschusste VKH im Rahmen der Nachprüfung nur dann zurückgefordert werden dürfe, sofern der Betrag im Gesamten vorhanden ist. Heißt ein Ratenzahlungsbescheid ist demnach nicht zulässig, sofern die VKH ursprünglich ohne Raten bewilligt wurde.
Ich habe den VKH Bewilligungsbescheid nie gesehen, alles lief damals über meinen Anwalt.
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Im letzten Jahr hat mich mein Anwalt kontaktiert und gefragt, ob meine Kosten gestiegen sind etc. Er wollte dass ich weniger oder überhaupt nichts monatlich zahle. Der Hintergrund war die Geschichte mit dem teueren Gas etc. Vor einer Woche hat er mir wieder eine E-Mail geschickt und wieder mit dem gleichen Anliegen. Ich habe beide Mails erstmal ignoriert.
Nun ist meine Umschulung abgeschlossen und ich suche nach der Arbeit. Zu diesem Zeitpunkt beziehe ich das schöne Bürgergeld, eigentlich könnte ich es beim Gericht melden und die Raten erstmal stoppen.
Ich gehe davon aus, dass mein Anwalt kein Samariter ist, d.h. er verdient an jeder Aktion, die er für mich durchführt. Oder? Werden die Gesamtkosten dadurch höher, wenn die Überprüfung nochmal über ihm läuft?
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(13-03-2023, 08:14)Splash schrieb: Werden die Gesamtkosten dadurch höher, wenn die Überprüfung nochmal über ihm läuft?
Nein. Die "Nachsorge" ist in den Gebühren für das VKH-Verfahren mit drin. Im Netz gibt es einen Artikel von einem unglücklichen Anwalt, der erklärt, wie man diese unbezahlte Zusatzarbeit loswerden könnte.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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