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Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt?
#1
Kind, 20 Jahre, in Ausbildung, straffällig, verliert vielleicht Ausbildung -> GerichtsKosten und Unterhalt?

Der Fall im Detail.
Meine Tochter ist im 2. Lehrjahr und verdient gut Geld. Also muss ich keinen Unterhalt mehr zahlen.

Jetzt ist sie volltrunken und bekifft in der Disko in eine Schlägerei verwickelt worden.
Nächste Woche ist Gerichtstermin.

Falls sie dadurch ihre Ausbildung verliert.
Wie regelt sich das dann mit dem Unterhalt?
Muss ich dann automatisch wieder zahlen?
Bin ich dann auch verpflichtet die ganzen Kosten für Anwalt und Gericht zu zahlen?
Was ist mit etwaigigem Schmerzensgeld?

Im Momemt hat sie sich an mich gewendet, damit  ich ihr den Anwalt "vorstrecke"
Hab angst, was da noch alles auf mich zukommen könnte.

Bitte um Ratschläge...
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#2
Sie ist volljähig, ihren selber angerichteten Mist muss sie selber ausbaden. Wenn du etwas zahlst, dann auf freiwilliger Basis. Sollten tatsächlich Ansprüche da sein, dann ohnehin an beide Eltern, nicht nur an dich.

Du bist auch nicht für "selbstverschuldet rausgeflogen aus der Ausbildung" zuständig. Sie kann in diesem Fall darauf verwiesen werden, einen Job anzunehmen, derzeit werden Aushilfen und Helfer händeringend gesucht. Dann steht sie eben mal in der Bäckerei und verkauft Brötchen, bis sie wieder einen Ausbildungsplatz hat. Da kann sie sich mit grantigen Kunden herumschlagen statt mit besoffenen Betas in der Disko, vielleicht ganz nützliche Lebenslektionen...
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#3
Wenn das nicht in Bayern auf irgendeinem Kaff passiert ist, hat sie doch wohl kaum was zu berfuerchten. Ist schliesslich das erste Mal, sie ist jung und das wichtigste eine FRAU. Frauen haben IMMER Opferabo vor Gericht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Danke.. 

In welcher Realität könnt es sein, dass hier Offiziell Forderungen kommen könnten?
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#5
Realistische? Das für Teuerste für dich wäre wohl, wenn sie angesichts eines drohenden Rauswurfs die Ausbildung von selbst unter einem Vorwand abbricht und dann eine andere beginnt, die kein bedarfsdeckendes Einkommens erbringt. Dann musst du wieder mitzahlen. Oder sie studiert. Ein Ausbildungswechsel wird von den Familienrichtern meist akzpetiert, mehrere nicht mehr oder nur mit starken Gründen.
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#6
Danke nochmals. Es wird klarer.

Folgefrage: was wäre wenn sie auf die Idee kommen würde das Abi nachzuholen um dann zu studieren? Geht das? Dann müsst ich ja wieder zahlen?

(27-04-2022, 10:15)p__ schrieb: Realistische? Das für Teuerste für dich wäre wohl, wenn sie angesichts eines drohenden Rauswurfs die Ausbildung von selbst unter einem Vorwand abbricht und dann eine andere beginnt, die kein bedarfsdeckendes Einkommens erbringt. Dann musst du wieder mitzahlen. Oder sie studiert. Ein Ausbildungswechsel wird von den Familienrichtern meist akzpetiert, mehrere nicht mehr oder nur mit starken Gründen.
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#7
Ermessenssache. Da gibts kein "müssen".
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#8
Sprich: auch hier hat sie keine Handhabe mehr und ich kann das freiwillig machen.
Klingt doch fein. 


(27-04-2022, 13:34)p__ schrieb: Ermessenssache. Da gibts kein "müssen".
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#9
Nein, das heisst nur dass es kein Automatismus ist, dass sie dann wieder unterhaltsberechtigt wird. Wenn es darüber Streit gibt und vor Gericht geht, hat der Richter Spielraum, für oder gegen Unterhalt zu entscheiden.

Vielleicht trifft dich das so oder so nicht mehr. Vielleicht liegt das Elterneinkommen sowieso unter den Bafög-Freibeträgen. Bafög ist vorrangig.
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