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(11-05-2022, 12:06)faulman schrieb: Wie verhaellt es isch eigentlich mit einer zeitlich befristet Lohnerhoeung aus?? ich bin derzeit im Ausland taetig und bekomme ein Auslandszuschlag von ca 2000 befristet fuer zwei Jahre...wird dann irgendwann nach ablauf des Zuschlags der neue (wieder alte) nettoeinkommensbetraeg angerechnet oder "ewig" der befristete deutliche hoehere?" ich glaub ich kenn die ANtwort, hoffe aber das ich mich irre
Also wenn Du schon im Ausland bist .... und nachdem was ich von Dir in den Beiträgen gelesen habe ...:
- Du hattest geschrieben, dass Du eh nur am WE at home bist
- Nun lese ich, Du bist längerfristig im Ausland. Wie oft, bist Du denn in der aktuellen Situation überhaupt noch zu Hause?
Vielleicht ist es unter Abwägung Deiner Interessen und Umstände, klüger alles weiter so laufen zu lassen. Du bist doch eh selten bis fast gar nicht zu Hause --> also keine Konfrontation mit der potentiellen Exe. Also mit der Zeit, immer weniger Besuche und die Abstände der Aufenthalte verlängern. Bei einer Trennung wirst Du eher planiert als saniert.
Nutze die Zeit und den Abstand und werde Teilzeit-Single oder vielleicht findet sich ja auch im Ausland etwas interessantes als Teilzeit-Bekannte (je nach Aufenthaltsland und persönlichen Bedarf). Andere Mentalitäten sind durchaus besser als die, der deutschen Frau ;-) und alle Möglichkeiten sind weniger anstrengend und stressig als mit der Exe.
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Bin jedes Wochenende zu Hause, will ja auch meine Kinder um mich haben..,
Teilzeitsingle und bekannte ist nicht möglich da ich nur kontrolliert werde und keine Lust auch noch als Betrüger oder sonst entlarvte bzw. tituliert werde...es kann doch nicht sein das wenn der Unterhalt einmal auf Summe x berechnet wurde das nicht mehr angepasst werden muss wen. Durch Lohnkürzungen oder sonst was Mann weniger verdient..??
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei grunsaetzlich verschiedene Dinge. Speziell im Familienrecht. Such mal im Forum, da gibt es zu dem Theme jede Menge Berichte. Aber kaum welche die Dir gefallen werden.
Verstaendnisfrage: Wie kann frau Dich denn kontrollieren wenn Du weit weg bist?!
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Wenn Du den festgesetzten Unterhalt zu Deinen Gunsten ändern willst, musst Du das mittels Quacksalber übers Familiengericht machen. Erfolgsaussichten: Negativ. Gewinner: der Quacksalber und das Gericht. Wenn Du jedoch viel Geld in die Hand nehmen möchtest und auch in Runde 2 weitermachst, könnte es funktionieren mit viel Aufwand und Verlust der Gesundheit. Also: Finger von lassen! Vgl. Erfahrungsberichte aus dem Forum. Das ist leider die breite Mehrheit und keine Einzelfälle.
Den Unterhalt zu Deinen Ungunsten zum ändern, geht dagegen sehr einfach :-(
Noch eine Frage: Wenn Du im Ausland bist (nehme an nicht gerade um die Ecke), wie kann Frau Dich kontrollieren?
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In dem sie andauernd anruft unangemeldet vorbei kommt usw..hab mal irgendwo gelassen das niemand in den Ruin getrieben werden darf..weil sonst der Staat einspringen Muss bzw.Selbstbehhalt gibt
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wie kommt sie denn im Auskand unangemeldet vorbei?
Und Ruin ist natürlich immer relativ.
Die anderen haben es dir ja vorgerechnet, aus der Nummer kommst du nicht raus. Für die Justiz ist ein Verbleib des Selbstbehalts kein Ruin.
Wo müsste denn bei dir der Staat einspringen?
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(11-05-2022, 15:00)faulman schrieb: In dem sie andauernd anruft unangemeldet vorbei kommt usw..
Ich dachte Du arbeitest so weit weg, dass Du unter der Woche nicht nach Hause kommen kannst?! Aber die Gutste kann dann einfach so spontan vorbeikommen um Dich zu kontrollieren obwohl Du ihr ja so auf den Wecker gehst???!!! Beam me over to my husband Scotty oder wie? So langsam wird es etwas unglaubwuerdig.
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(11-05-2022, 15:00)faulman schrieb: hab mal irgendwo gelassen das niemand in den Ruin getrieben werden darf..weil sonst der Staat einspringen Muss bzw.Selbstbehhalt gibt
Zitat:§1603 BGB
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
Bedeutet, die Leistungsfähigkeit für Unterhalt endet dort, wo man selber hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetzgebung wird.
Diese Regel wird aber durch die Robenfraktion regelmässig durch die Möglichkeit der Einkommensfiktion ausgehebelt.
Bedeutet, es wird behauptet, das es ein Klacks wäre, dir ein paar Kröten dazuzuverdienen, um den Unterhalt zu bezahlen.
Ich muß dir mal die Illusion nehmen, daß es irgendwelche Regelungen gibt, die Unterhaltspflichtige vor Verarmung schützt.
Das verkaufen dir nur irgendwelche Rechtsanwälte, die selber Geld an dir verdienen wollen und denen es egal ist, ob du
ein Unterhaltsverfahren gewinnst oder nicht. Die werden nach Leistung bezahlt und nicht nach Erfolg.
Wenn es geht, würde ich rechtliche Auseinandersetzungen immer vermeiden. Kostet nur Nerven und Geld. Aber man muß dazu
ggf. auch bereit sein, es lange Zeit als soziologischer Underdog auszuhalten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
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Moin
@voldemort
Ausland heißt nicht immer Asien oder Amerika sondern vlt Holland oder Polen ..wo eine Frau die zu Hause genug Zeit hat und nicht morgens um 6 wieder auf der Arbeit sein muss mal eben 3 Stunden fahren kann...3 Stunden für mich hieße nachts anzukommen und vlt noch ein Kuss auf die Wange der Kids und um 4 wieder zurück zu fahren...
Alle raten von Gerichten ab welche Möglichkeiten gibt es denn sonst?? Außergerichtliche Einigung über Notar oder Anwalt??
Was kostet so ein Gerichtsverfahren ungefähr von welcher Summe kann man Erfahrungen nach ausgehen?
Haben hier alle nur schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht??
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11-05-2022, 22:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-05-2022, 22:17 von stayFather87.)
Ganz ehrlich, du bist doch kaum zu Hause. Wozu willst du dich trennen? Was ist dein Ziel? Lass es doch laufen, frag deine Ex was sie braucht um glücklicher zu sein bzw weniger auszurasten und genieße das Leben ohne dich finanziell zu zerstören. Vielleicht könnt ihr zusätzlich noch einen Art Ehevertrag aufsetzen - damit du dich abgesicherter fühlst.
Du bist ein sehr zahlungsfähiger Mann der wenig für die Kinder da sein konnte aufgrund der Arbeit. Du brauchst dir von den Anwälten nicht viel erhoffen - solange du keine neuen Tatsachen schaffst.
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(11-05-2022, 22:15)stayFather87 schrieb: Ganz ehrlich, du bist doch kaum zu Hause. Wozu willst du dich trennen? Was ist dein Ziel? Lass es doch laufen, frag deine Ex was sie braucht um glücklicher zu sein bzw weniger auszurasten und genieße das Leben ohne dich finanziell zu zerstören. Vielleicht könnt ihr zusätzlich noch einen Art Ehevertrag aufsetzen - damit du dich abgesicherter fühlst.
Du bist ein sehr zahlungsfähiger Mann der wenig für die Kinder da sein konnte aufgrund der Arbeit. Du brauchst dir von den Anwälten nicht viel erhoffen - solange du keine neuen Tatsachen schaffst.
Wer will schon so leben??Kann das leben nicht geniessen wenn ich wie ein Koeter ewig nur nach ihrer Pfeiffe tanzen muss nur damit sie sich nicht aufregt....was fuer neue Tatsachen meinst du??
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klar, du kannst dich auch bis zum SElbstbehalt runterrechnen lassen, wenn du das lustiger findest - your choice.
(12-05-2022, 06:47)faulman schrieb: Wer will schon so leben??Kann das leben nicht geniessen wenn ich wie ein Koeter ewig nur nach ihrer Pfeiffe tanzen muss nur damit sie sich nicht aufregt
It takes two to tango.
Niemand MUSS nach irgendeiner Pfeife tanzen. Mach dich doch mal grade, das tut ja in den Augen weh beim Lesen.
V.
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[quote="Voldemort" pid='211900' dateline='1652331993']
klar, du kannst dich auch bis zum SElbstbehalt runterrechnen lassen, wenn du das lustiger findest - your choice.
@Voldemort
Moin deswegen bitte ein konkreten Tip wie genau das eben nicht passiert....
Das ist ja der Punkt ich mach mich "gerade" hier wird empfohlen Teilzeitsingle usw zu sein... ist auch nicht gerade stabil oder??
Ich will RAUS aber braeuchte halt tips die mir wirklich helfen..konkrete Tips...
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Sollen wir dir jetzt erklären, wie man seiner Holden gegenüber standing beweist und sich stalking verbittet?
Ernsthaft?
Vielleicht solltest du dich mal mit deinen eigenen Grenzen befassen und diese dann auch konsequent ziehen und durchsetzen.
Ich würde mir so ein Verhalten nicht bieten lassen bzw. wäre es bei mir beim ersten Versuch geblieben.
Vielleicht belebt das sogar eure Beziehung...einen Schoßhund findet niemand sexy.
Trennst du dich, kannst du nicht verhindern, einen Großteil deines Einkommens in Form von Unterhalt/Kreditraten etcpp. abzudrücken. In deiner Konstellation gibt es auch keine Tipps.
V.
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[quote="Voldemort" pid='211900' dateline='1652331993']
klar, du kannst dich auch bis zum SElbstbehalt runterrechnen lassen, wenn du das lustiger findest - your choice.
welche choice gibt es denn noch??
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Das ist keine Wahlsache. Du hast keine grosse Wahl. Du kannst nur dieses und jenes probieren. Versuche erst den günstigten Weg, aber bereite dich auf einen schlechten Verlauf vor. Am günstigsten wäre eine einvernehmliche Trennungfolgenvereinbarung, die nach der klaren Scheidungsankündigung zwischen euch abgeschlossen wird. Vorher schaffst du dir aber eine finanzielle Notreserve. Da die Kindermitbetreuung ja für dich sowieso nicht in Frage kommt, wird auch der Verbleib der Kinder kein grosser Streitkristallisator sein: Du wirst zum Wochenendonkel.
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Ich hab die meisten Posts durch und hab dann irgendwann aufgegeben als ich las dass man die Frau dazu bringen soll 100% zu arbeiten etc. bleibt dich mal in der Realität.
Ich gebe dir jetzt mal einen gut gemeinten Rat. Zieh aus aber bleibt verheiratet und einige dich mit ihr gütlich. Heißt, zahle den mindest Unterhalt für die Kinder und die Rate fürs Haus weiter und lasse sie darin wohnen. Ihr bleiben so ca 3000-3500 Euro. Dir bleiben 2000-2500
Die Alternative sieht für EUCH so aus. Haus weg und dir bleiben 1200-1600 von deinen 4500. das hält man 1-3 Jahre durch und irgendwann kracht es. Wenn du nicht mehr zahlungsfähig bist wird auch für sie kritisch.
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Die unendliche Trennungszeit hatten wir schon. Das haut rein bei weiter steigendem Rentenverlust, steigendem Zugewinnausgleich, steigenden Unterhaltspflichten - "lange Ehe"! Das sollte genau kalkuliert werden.
Es gibt da keinen günstigsten Weg hindurch.
Die volle Erwerbstätigkeit der Ehefrau war nicht so gemeint, wie die meisten Männer bei einer Scheidung es sich wünschen. Nach dem Motto Sie soll jetzt mal auf 100% gehen, damit ich weniger Unterhalt zahlen muss. Das klappt nicht, reiner Wunschtraum. Damit war die Anlage der Ehe gemeint, schon vor der Eheschliessung. Schon vor der Ehe macht man klar, dass man darauf besteht, dass beide Partner Erwerb und Kinderbetreuung zu gleichen Teilen übernehmen. Und das mache man dann auch tatsächlich, wenn das erste Kind kommt. Kein Kindernotausgang aus ungeliebten Jobs für die Ehefrau! Weigert sich [Unterschreitung des Mindestniveaus], ihren Pflichten nachzukommen, dann aus und weg!
Wenn man das nicht will oder nicht kann oder die Partnerin nicht will oder kann, dann lasst die rechtliche Ehe gottverdammtnochmal bleiben! Frauen mit Erwerbsbremse sind definitiv kein Heiratsmaterial. Ansonsten führt eure Mehrerwerbsarbeit und eure Leistung nur zum massiven Unterhalts- und AUsgleichsanspruchsaufbau der Partnerin. Die und der Staat hat euch damit an den Eiern. Wenn ihr etwas nicht passt oder wenns euch nicht mehr passt, dann rückt sie zur Kasse vor und ihr verliert Geld, Kinder und Gesundheit. Nicht in einer Einzelrechnung, sondern für viele Jahre.
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P, die ist schon klar, dass die Männer die hier landen für diesen Rat zu spät dran sind?
nichts desto trotz macht es viele Jahre in wilder ehe zusammenleben nicht viel einfacher.
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Damit habe ich ausgesagt: faulman, dieser Weg ist zu spät für dich. Wenn, dann dann hätte man es so und so machen müssen und das schon viel früher.
Nicht jeder Satz hier ist eine Instantlösung für ein aktuelles Problem. Um das Problem zu verstehen und dazuzulernen, muss man erst mal begreifen was überhaupt falsch gemacht wurde.
Zitat:nichts desto trotz macht es viele Jahre in wilder ehe zusammenleben nicht viel einfacher.
Doch, kein Versorgungsausgleich, kein Zugewinnausgleich, kein Exenunterhalt ab 3 jahren Kindesalter, keine Scheidungskosten, keine Verträge, keine nervenaufreibende endlose rechtliche Scheidung. Die Alternative lautet auch nicht nur "nicht heiraten und trotzdem Kinder". Sondern auch: Keine Kinder, keine Ehe. Den ganzen Quark sein lassen. Wer Ruhe, Frieden, Freunde und viel Geld nicht aushält, kann sich ja eine Freundin zulegen, wenn er gut verhütet.
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(12-05-2022, 11:27)p__ schrieb: Schon vor der Ehe macht man klar, dass man darauf besteht, dass beide Partner Erwerb und Kinderbetreuung zu gleichen Teilen übernehmen. Und das mache man dann auch tatsächlich, wenn das erste Kind kommt. Kein Kindernotausgang aus ungeliebten Jobs für die Ehefrau! Weigert sich [Unterschreitung des Mindestniveaus], ihren Pflichten nachzukommen, dann aus und weg!
Wenn man das nicht will oder nicht kann oder die Partnerin nicht will oder kann, dann lasst die rechtliche Ehe gottverdammtnochmal bleiben! Frauen mit Erwerbsbremse sind definitiv kein Heiratsmaterial. Ansonsten führt eure Mehrerwerbsarbeit und eure Leistung nur zum massiven Unterhalts- und AUsgleichsanspruchsaufbau der Partnerin. Die und der Staat hat euch damit an den Eiern. Wenn ihr etwas nicht passt oder wenns euch nicht mehr passt, dann rückt sie zur Kasse vor und ihr verliert Geld, Kinder und Gesundheit. Nicht in einer Einzelrechnung, sondern für viele Jahre.
Das ist mit der beste Kommentar den ich bislang hier gelesen habe!!
Exakt so bin ich gefahren, seinerzeit zwar unbewusst aber im nachhinein effektiv.
Zum Glück nicht verheiratet, haben wir vor der Kindeszeugung abgesprochen wie wir das handhaben (gleichwertige Betreuungs- und Erwerbstätigkeit). Als das Kind da war, wollte sie nichts mehr davon wissen, verlängerte eigenmächtig ihre Babypause, entzog dem Kind Betreuungspersonen aus der Familie um sich unersetzlich zu machen. Zudem wollte sie gleich wieder schwanger werden um dauerhaft zuhause zu bleiben. Ich verweigerte mich dem und zog mich vollständig zurück, was zur Trennung von ihrer Seite führte.
Mein größtes Glück war, niemals verheiratet gewesen zu sein. Kein Zugewinnausgleich kein Versorgungsausgleich, kein Trennungsunterhalt, kein Ehegatttenunterhalt, kein nachehelicher Unterhalt, keine Gerichtskosten, keine RA-Kosten.
Ich lebe mittlerweile im gehobenen Segment (Haus, mehrere Fahrzeuge, mehrere Urlaube pro Jahr) trotz KU für 1 Kind, den ich i. W. aus den Erträgen von dem Kapital bezahle, das ich bei einer Heirat als Zugewinnausgleich an sie bezahlen hätte müssen.
Sie hat "gewonnen" und lebt als klassische AE in einer DG-Wohnung mit Haustier.
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Wenns beim ersten Kind schon trotz eindeutiger Absprachen nicht klappt, kann man den Schaden minimieren, so wie du es erfolgreich gemacht hast. Für ein Kind ist Kindesunterhalt auch noch meistens zu bezahlen (ausser bei mir, war in einer beruflich schwierigen Phase, das liess es kippen). Aber Vorsicht, bei einem Kind schaffen es viele Damen noch, die Verpflichtungen einzuhalten. Statistisch am häufigsten kommt es beim zweiten Kind zur sogenannten Retraditionalisierung. Die Trennungshöhepunkte sind übrigens 12 Monate nach jeweiliger Kindergeburt. Da kommt am meisten Umorientierung der Mutter und Stress durch Neukonfigurierung der Familie.
Wenn Kinder, dann: Erst die Kinder, dann die Heirat (wenn unbedingt erwünscht). War auch bei meinem Trennungskind der Plan. Zehn Monate nach Geburt Trennung. Ex ist danach fett wie ein Kloss geworden, kein Haustier weil Allergie, mies bezahlter Mistjob, nix Urlaub, nur noch Billigschokolade. Wenn ich mir vorstelle, mit dieser Person zusammenzuleben, habe ich das Gefühl, eine schwabbelige kalte Hand versucht mich von hinten zu erwürgen.
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Ein sehr guter Beitrag :-)
Mein Glück war ebenfalls, dass wir nie geheiratet haben, obwohl geplant, jedoch immer wieder etwas dazwischen kam (Kind 1, Kind 2, Hausbau, Job, ....)
Rückschauend und nachdem, was ich alles gelesen habe (leider zu z.T. spät):
1) Genau überlegen Kinder ja / nein!
2) wenn Kind, dann erst Kind und Heirat min. 2 Jahre später. Nicht früher. Die Risiken und Nebenwirkungen wurden oben schon beschrieben.
Mal eine andere Frage: Durch einen Ehevertrag, kann man die negativen Szenarien umgehen? Gibt es Regeln, was alles in einem Ehe-Vertrag rein darf und was nicht?
Weiterführende Links / Literatur zu diesem Thema? (Ich meine etwas reales und gerichtsfestes; nix vom Quacksalber oder Spinner).
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Ehevertrag darf nur die Verteilung regeln aber nicht die Höhe der Versorgung, sonst ist er anfechtbar und kann komplett für ungültig erklärt werden.
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12-05-2022, 16:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-05-2022, 16:54 von Lullaby.)
(12-05-2022, 15:57)p__ schrieb: Die Trennungshöhepunkte sind übrigens 12 Monate nach jeweiliger Kindergeburt. Da kommt am meisten Umorientierung der Mutter und Stress durch Neukonfigurierung der Familie.
In meinem Umfeld eher 2 bis 4 Jahre nach der Geburt des 2. "Wunschkindes". Die Damen sind nutzenorientiert. In den ersten Jahren brauchen sie jede helfende Hand, sonst schaffen sie es nicht. Sobald das Kind in die Kita geht und sie wieder mehr Zeit haben, drehen sie regelmäßig hohl.
Ergänzung: Sobald ich keine gesteigerten Erwerbsobligenheit mehr habe (also wenn das Kind die Schule fertig hat), plane ich mein Einkommen radikal zu reduzieren und von meinen Rücklagen im Ausland zu leben. Das würde bedeuten, dass entweder die Mutti oder die Staatin dem Kind die Ausbildung/Studium finanzieren darf. Sollt ich dann irgendwann zurückkehren und mittellos sein, müsste nach meinem Verständnis mein Kind für mich aufkommen und ggf. meinen Pflegeplatz im Heim bezahlen bis zu meinem Ableben. Dann werde ich unterhaltsberechtigt sein.
Grüße
Lullaby
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