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Kurz vor dem Exitus
#1
Hallo zusammen, ich melde mich heute hier weil ich wirklich dringend Hilfe brauche. Vor über einem Jahr stand ich vor dem Familiengericht und mein Anwalt hat mir geraten einen Vergleich zu schließen. Leider habe ich auch genau das gemacht. Ab diesem Zeitpunkt musste ich monatlich den Mindestunterhalt zahlen (300€). Ich war damals wie heute noch in der Ausbildung - verdiene so um die 800€ Netto plus (aufgrund meiner schweren Lage) bekomme ich vom Jobcenter eine Aufstockung von 500€. Dazu habe noch 300€ an Schulden, die ich monatlich zahle. Dazu kommt rund 80€ für Medikamente, die ich jeden Monat zwingend brauche. Dazu zahle ich aktuell 350€ an Miete und natürlich noch Auto etc. Ich bin jeden Monat im Minus (-100€ bis -300€) und musste mir schon Geld leihen, habe Gegenstände verkauft, die ich eigentlich selbst brauche aber das habe ich getan, damit ich ja den Unterhalt zahlen kann. Nun ist es soweit, dass ich mir kein Essen mehr leisten kann und nicht mehr zur Ausbildung komme mit meinem eigenen Geld. Da das alles Psychisch extrem belastend ist war ich auch schon oft eine Woche lang krank aufgrund psychischer Probleme. War sogar soweit, dass ich mir überlegt habe von einer Brücke zuspringen. Zum Glück habe ich noch rechtzeitig gemerkt, dass es dumm ist und bin wieder nachhause gegangen. Langsam wird es immer schlimmer und ich kann und will ab dem nächsten Monat keinen Unterhalt mehr zahlen. Ich muss ja auch noch leben können? 

Jetzt zu meiner Frage: 

Wie gehe ich am besten vor? Kann ich dem Anwalt und der Ex schreiben, dass ich kein Geld mehr habe (mit Nachweis) und dann den Unterhalt nicht mehr zahlen? Klar wird es bestimmt wieder vor Gericht gehen, aber ich möchte es so rechtens wie möglich angehen. Nicht, dass ich noch Strafe zahlen muss oder im schlimmsten Fall vorbestraft bin, da ich keinen Unterhalt bezahle. Aktuell habe ich schon einen Beratungsschein beantragt und will mir dann einen Anwalt suchen, damit ich auch rechtliche Hilfe bekomme. Aber wie gehe ich jetzt am bersten vor? Damit ich nächsten Monat keinen Unterhalt mehr zahlen kann, ohne dass ich Angst haben muss, dass mir etwas noch schlimmeres passiert. Sonst gibt das meiner Psyche den Rest.
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#2
80€ für Medikamente klingt nach einer Zuzahlungsbefreiung aufgrund einer chronischen Erkrankung.

Nach Abzug deiner Miete und Unterhalt bist du trotz Aufstockung weit unter dem Selbstbehalt und ein Mangelfall.

Auch ein Vergleich lässt sich anfechten, wenn die Rahmenbedingungen sich gravierend geändert haben.

In deinem Fall die chronische Erkrankung (Spekulation wegen deiner Angabe zur Medikamentation), ob das ausreicht kann ich dir jedoch nicht sagen.
Einen Anwalt brauchst du definitiv, aber wenn das ganze über PKH und Beratungsschein läuft wird es schwer werden, da einen engagierten Paragraphenverdreher zu finden.

Die Ausbildung ist konkret Gefährdet, sowie deine Gesundheit, wobei du dein Hauptaugenmerk auf deine körperliche und geistige Gesundheit legen solltest, daher auch dringendst um psychologische Hilfe bemühen (Tiefenpsychologisch / Verhaltenspsychologisch), bei latenter Suizidgefährdung solltest du dort auch nicht warten sondern sofort aktiv werden, Kriesenintervention wäre akut das sinnvollste.
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#3
Danke für die schnelle Nachricht. Aktuell habe ich auch einen Kontakt zum Psychologen und die Suizid Gefahr ist nicht mehr so sehr präsent. Am meisten habe ich "Angst", dass wenn ich ab dem nächsten Monat nicht mehr zahle, ich dann noch mehr Strafe zahlen muss. Da (so wie du es schon sagtest) es schwer ist einen guten Anwalt zu finden brauche ich mehr Zeit. Die habe ich aber leider nicht, da ich schon am 01.05.22 wieder 300€ zahlen muss. Aber ich bekomme das nicht hin. Sollte ich an den Anwalt der Ex und an sie selbst einen Brief schreiben? Sodass das man mir nicht vorwerfen kann, dass ich mich von dem Unterhalt drücken will? Also dass ich ihnen erkläre, dass ich einfach nicht leistungsfähig bin. Muss dazu auch sagen, dass ich bisher von 92KG auf 75KG runter bin aufgrund dessen, dass ich mir kein Essen mehr leisten kann. Natürlich ist es mir auch peinlich ständig zu fragen ob ich bei Freunden und Familie essen kann.
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#4
Vermutlich wird eine Abänderungsklage schwer bis unmöglich. Um das aber genauer zu beurteilen, lass dich vom Anwalt beraten, wenn dein Beratungsschein genehmigt wird, dann da fehlen noch viele Angaben. Wichtig ist zum Beispiel, wie es S. schon andeutete, welche Situation zum Zeitpunkt deines Vergleichs herrschte. Da das aber erst ein Jahr her ist, fürchte ich da wird sich seither nicht so viel geändert haben, um eine Abänderung vor Gericht durchzubekommen. Der Rat des letzten Anwalt zu einem Vergleich war so ziemlich der dümmste Rat, den man so jemand geben kann. Ein Beschluss wäre auch nicht leicht, aber noch leichter zu ändern gewesen. Dieser Sack sabberte auf die Vergleichgebühr und der faule Sack von Richter sabberte darauf, den Rest des Tages in der Kaffeeküche zu verbringen statt eine Beschlussbegründung schreiben zu müssen, die ohne Vergleich nötig geworden wäre. Die haben sich eigenen Ranzen vollgefressen und dich dafür von der Klippe gestossen - klassisches, typisches Juristenverhalten.

Ich nehme mal an, die Aufstockung wurde korrekt berechnet. Neben den Krankheitskosten würde ich zunächst bei den "sonstigen" Schulden ansetzen, die 300 EUR. Je nach dem wer der Gläubiger ist, ist deine Position nicht so schlecht, um dort was zu erreichen. Denn du liegst unter der normalen Pfändungsgrenze, wenn du keine Lust mehr hast kriegt der Glaubiger also gar nichts und kann nichts pfänden. Versuche, die Raten herabgesetzt zu bekommen oder eine Stundung für ein Jahr. Wenn das nicht klappt, kannst du auch einfach aufhören zu zahlen und bei erfolgloser Vollstreckung die Vermögensauskunft abgeben.

Du bist ohnehin verpflichtet, erst den Kindesunterhalt, dann andere Schulden zu bedienen. Es gibt sogar eine Insolvenzobliegenheit, du musst also in die Pleite, wenn dir die anderen Schulden die Unterhaltszahlung verunmöglichen.
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#5
Das hört sich für mich also sehr schlecht an. Dann versuche ich als aller erstes eine Stundung durchzubekommen, damit ich mehr Luft habe. Eine frage hätte ich noch, was wäre wenn ich von heute auf morgen nicht mehr da wäre. Also nicht mehr auffindbar. Sprich spurlos verschwunden. Wenn man mich "finden" würde. Was wäre das schlimmste was mir passieren kann?

Ich hätte die Möglichkeit nach meiner Ausbildung "remote" irgendwo in einem Land zu arbeiten und wiederum in einem anderen Land zu leben. Muss dazu sagen das diese Ex wohl einer der schlimmsten ist. Sie will von Harz 4 Leben ihr ganzes leben lang. Ihre Eltern sind reich, Sie lebt in einer sehr großen Wohnung gehört natürlich alles den Eltern und hat auch zu mir gesagt Sie wird alles dafür tun das ich mein Leben lang zahlen muss. Ich will ihr nicht die Genugtuung geben.
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#6
Was in Zukunft ist, wird sich zeigen. Jetzt geht es erst einmal darum, deine akute Notlage zu verbessern. Die Ausbildung solltest du auf jeden Fall zu Ende machen.

Wenn du nicht greifbar bist und nichts zahlst, laufen eben Schulden auf. Mit dem entstehenden Schuldenberg wirst du konfrontiert, sobald du wieder auffindbar bist. Das Schlimmste, was dir passieren kann ist ein Gerichtsverfahren mit Urteil wegen Unterhaltspflichtverletzung. Das gibts aber nur, wenn man tatsächlich ausreichendes Einkommen hat und trotzdem nicht zahlt. Mach dir darüber jetzt keine Sorgen.

Was die Ex macht und welches miese Lebensmodell sie bevorzugt, ist jetzt egal, du musst dich auf deine eigenen Probleme konzentrieren.
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#7
Vielen Dank für die Hilfe. Das hat mir wirklich geholfen, die Ausbildung mache ich fertig, ich will ja nicht ohne nichts da stehen und danach sehe ich weiter, aber einen groben Plan habe ich jetzt dank den Informationen. Das nimmt mir definitiv die Angst. Wünsche allen ein Schönes Wochenende noch.
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#8
Ich darf Dir raten, erst einmal die Finger von einem erneuten Anwaltsbesuch zu lassen, es sei denn - wie meine Vorredner schon sagten - dass aufgrund des Beratungsscheines sich einer finden lässt, der Dir tatsächlich eine brauchbare Beratung zuteil werden lässt. Erfahrungsgemäß sind bei diesem Salär die Juristen sehr kurz angebunden....

Was wir aktuell haben, ist eine Mangelverwaltung. Dazu brauchst Du jemanden, der Dir wirklich ein wenig helfen kann, ohne seine Gebührenrechnung schon im Kopf zu haben. Meiner Erfahrung nach, meiden "Berater" und Juristen sowieso solche Menschen, weil es da aktuell eben nichts zu verdienen gibt. Insofern gilt: 1. An der richtigen Stelle ansetzen und 2. Die üblichen Professionen meiden - entsprechend schlechte Erfahrung has Du ja schon gemacht.

Neue Stundungsanfragen solltest du nicht selbst machen. Da gilt es, gewisse dinge zu beachten, die man oft nicht kennt. Dein derzeitiger Gesundheitszustand lässt solche Verhandungen kaum zu. Dazu braucht man auch Nerven...

Erst mal folgende Frage: Die 300 € Rate wg. Schulden, auf wieviele Gläbiger beziehen die sich? Sind es Banken / Inkassobuden o.ä. ? Wie hoch ist die gesamte Schuldsumme?

Du hast derzeit etwa 1300 € Einkünfte aus Ausbildung + Aufstockung. Der pfändungsfreie Betrag liegt bei 1260 €. Für eine Verhandlung ist das schon mal gut....

Der Kindesunterhalt ist der Posten der gesetzt ist. Der geht vor allem vor. Greifst du hier an, greifst du das am wenigsten aussichtsreiche Feld an und zugleich dasjenige, welches wieder Geld kostet und am längsten dauert, bis es geregelt ist - mit den geringsten Erfolgschancen.

Deine Kosten belaufen sich auf 1030 € ohne Auto und Lebensunterhalt. Kann also nicht passen das Ganze.... Klar, dass Du in dieser Situation bist.

Aufgrund Deines Postings mache ich Dir mal das angebot, dass ich Dir in den nächsten Tagen - kostenlos - die Schreiben aufsetzen würde, die gemacht werden müssen, bezüglich der 300 € Rate an die anderen Gläubiger. Das könnte etwas Luft verschaffen.

Beim Rest müssen wir sehen, was sich finden bzw. machen lässt.

Ein 450 € Job könnte helfen. Aber nur, wenn er geheim bleibt. 450 € Jobs findet keiner raus, weil sie in keiner Steuererklärung auftauchen und auch sonstwo nicht angegeben werden. Der Arbeitgeber zahlt nur eine pauschale Abgabe an die Knappschaft. Dort fragt nie jemand nach.

Bei der Krankenversicherung kannst Du bitte mal anrufen wegen der Medis. Es gibt Härtefallregelungen. Dieses Wort bitte nutzen. Klappt das mit dem Telefonat nicht, schreiben wir die an und beantragen schrifltlich.
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#9
(22-04-2022, 20:20)NoNas schrieb: Vielen Dank für die Hilfe. Das hat mir wirklich geholfen, die Ausbildung mache ich fertig, ich will ja nicht ohne nichts da stehen und danach sehe ich weiter, aber einen groben Plan habe ich jetzt dank den Informationen. Das nimmt mir definitiv die Angst. Wünsche allen ein Schönes Wochenende noch.

Da kann ich Nappo nur zustimmen, er hat mir meine Privatinsolvenz gemacht bei 0€ Insolvenzmasse, das ganze nimmt dir den Druck. Die Kosten dafür sind Fair und Überschaubar Mache unbedingt die Ausbildung fertig!

Bei dir sehe ich auch die Möglichkeit dir über das Versorgungsamt Punkte für eine Schwerbehinderung zu bekommen (Depressionen)?

Du kannst Andreas da 100% Vertrauen. ;-)

Übrigens, meine Verfahrenskosten beim Gericht und den Treuhänder (Insolvenzverwalter) sind durch Steuerrückerstattungen und Dividendenzahlungen eigentlich komplett gezahlt mittlerweile und bald ist die Sache gelaufen, das Kind wird noch während der Wohlverhaltensphase 18 Jahre.

KM und JA kotzen im Strahl, die Beistandschaft droht nicht mal mehr mit ihren 2 Standardschreiben pro Jahr.
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#10
(22-04-2022, 14:36)NoNas schrieb: Wie gehe ich am besten vor?

Ich würde selber beim Familiengericht erstmal ohne einen Rechtsanwalt Verfahrenskostenhilfe beantragen, falls das Verfahren zuvor unfair war. 

Das kostet nichts.

Du kannst selber vortragen, welche Anhaltspunkte aus deiner Sicht dafür sprechen, dass deine Rechte auf faires Verfahren verletzt wurden. Du musst beweisen, dass das Existenzminimum und notwendiger Mehrbedarf  dir bei aktueller Regelung nicht zur Verfügung stehen und das du deine Reserven ausgeschöpft hast, um das Einkommen zu erzielen:

Falls VKH genehmigt wird, kannst du selber einen RA damit kostenlos nehmen.
Du kannst dich darauf einstellen eventuell bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen oder sogar weiter EGMR.

Es gibt viele Fälle, wo Menschen erst bei Bundesverfassungsgericht ein faires Verfahren bekommen haben.

Interessant ist folgende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem 2020.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 697/20 -
 Ähnliches war im 2012, 2010 und 2008


Es könnte vielleich möglich sein, einfach die Gegenseite in Kenntnis zu setzen, dass du dich überschätzt hast und nun muss neu berechnet (abgeändert) werden. Man muss jedoch damit rechnen, dass nach dem Abänderungsverfahren noch mehr gezahlt werden muss. Du musst beweisen, dass das Existenzminimum und notwendiger Mehrbedarf  dir bei aktueller Regelung nicht zur Verfügung stehen und das du deine Reserven ausgeschöpft hast
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#11
Muss nur noch zur Klage angenommen werden das Ganze, mh? Ich glaube, die anderen Tipps sind da schon iwie zielführender. Bitte - bin kein Verfassungsrechtler. Kann mir DAS aber nur schwer vorstellen
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#12
(14-05-2022, 22:58)Gautama schrieb: Muss nur noch zur Klage angenommen werden das Ganze, mh? Ich glaube, die anderen Tipps sind da schon iwie zielführender. Bitte - bin kein Verfassungsrechtler. Kann mir DAS aber nur schwer vorstellen

Vorerst geht es nicht um die Klage, sondern um VKH-Antrag. Zu dem Antrag gehört auch beschreibung des Sachverhalts.

(14-05-2022, 13:56)Samenwahl schrieb: [quote="NoNas" pid='211723' dateline='1650651659']
und bald ist die Sache gelaufen

Gab es schon Überprüfung nach § 302 InsO Ausgenommene Forderungen?

Ich habe gelesen, das es solch Fälle gab, dass nach der Wollverhaltensperiode die Leute erfahren, dass "das war nichts" keine Restschuldbefreiung.
Denn bei Überprüfung nach § 302 InsO Ausgenommene Forderungen wird erklärt: Sie haben nich plausibel erklärt, warum Sie damals nicht ausreichend gekümmert haben, um mehr zu verdienen.
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#13
Danke für die vielen Nachrichten, aber das meiste hat sich jetzt erledigt. Psychisch habe ich es nicht mehr ausgehalten und hab meine Ausbildung dadurch verloren. Ich konnte nicht mal mehr was essen, auf der Arbeit und war deswegen ständig krank, aber klar wie auch ohne Geld? zum Glück stehen meine Eltern hinter mir und zahlen meine Schulden ab. Jetzt muss ich nur schauen ob ich weiterhin Unterhalt zahlen muss, jetzt muss ich erstmal zum Psychologen und bin nun krankgeschrieben. Wisst ihr zufällig wie es jetzt mit dem Unterhalt aussieht? Wenn ich nur 100€ bezahle um "einen guten Willen" zu zeigen, wird es dann vor Gericht was helfen? Weil die Mutter wird mich zu 100% wieder versuchen zu verklagen. Das gute ist ich hab nichts mehr kein Auto keine teuren Sachen also bei mir ist zu 100% nichts mehr zu holen.
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#14
Dann hat jetzt deine Gesundheit für dich entschieden. Aus Sicht von Jugendamt und Juristen bist du allerdings ein Drückeberger, der blau gemacht hat damit er gekündigt wird um nichts mehr zu zahlen. Was der Psychologe sagt, könnte nochmal wichtig werden, falls du wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wirst.

Andere Klagen werden nicht kommen, wieso auch? Du hast ja den Vergleich unterschrieben und der ist vollstreckbar. Wer also kommt, ist der Gerichtsvollzieher. Ob du 100 EUR zahlst oder nicht, spielt da keine Rolle.

Eine Abänderungsklage hat so wenig Chancen wie vorher. Richte dich besser auf ein Leben mit Schulden ein. Auch Aufstocker kannst du weiterhin werden, wenn du eine andere Arbeit beginnst.
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#15
Also wenn ich wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt werde kann es passieren das ich im schlimmsten Fall ins Gefängnis komme oder nicht? Naja nehme schon Antidepressiv also können die mir das gerne Unterstellen nur mit welchen beweisen? Der Gerichtsvollzieher kann gerne kommen, ich musste alles verkaufen um überhaupt Unterhalt zu zahlen.
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#16
Im schlimmsten Fall fällst du sofort tot um. Bei dir könnte es zu einer Anzeige kommen, aber Chancen für eine Verurteilung sehe ich nicht.

Ich würde an deiner Stelle irgendeinen bescheidenen Job annehmen und mir über Aufstockung den Unterhalt bezahlen lassen. Damit gibts auch keine Unterhaltspflichtverletzung.
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#17
(17-05-2022, 09:20)NoNas schrieb:  können die mir das gerne Unterstellen nur mit welchen beweisen?

Du bist beweispflichtig. Glaub bloss nicht, dass ein Attest einer Psychologin für das Gericht bindend sei. Lies dir in Ruhe die Entscheidung BUNDESVERFASSUNGSGERICHT vom 14. Januar 2020 - 1 BvR 697/20 -

Viele waren in deiner Situation und haben am Anfang manche Fehler genau wie du gemacht. Das Ganze mit der Psychotherapien allein  kann eventuell nichts bringen. Erst wenn du z. B. die Papiere von dem ärztlichen Dienst des Jobcenters oder von der Rentenversicherung hast, dass du dauerhafte Leistungsminderungen hast, bist du etwas geschützt. Du muss handeln.
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#18
Das. Urteil habe ich mir vorhin durch gelesen, eine Freundin von mir kennt einen guten Anwalt persönlich (sind Freunde). Tatsächlich fange ich auch erst jetzt an meinem Umfeld von meinen Problem zu erzählen und Sie meint ich soll man mit ihm reden. Mal schauen was er zu dieser ganzen Sache sagt. Eine frage hätte ich noch, ich bin ja Verpflichtet immer den Mindestunterhalt zuzahlen. Wenn das Kind jetzt 5 Jahre alt wird und ich mehr Unterhalt zahlen muss, die Mutter es aber vielleicht verpennt und erst in 2-3 Monaten damit kommt muss ich den rest dann nachzahlen? Oder habe ich die Chance das ich ab dem Zeitpunkt wo es mir mitgeteilt wird, erst den vollen Betrag zuzahlen?
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#19
Wenn du einen Titel hast könnte sie dich direkt pfänden lassen. Ohne sähe es etwas besser aus.
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#20
(17-05-2022, 17:25)NoNas schrieb: ich bin ja Verpflichtet immer den Mindestunterhalt zuzahlen

Solange der Titel gilt, bist du verpflichtet 300 EUR zu zahlen.
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#21
(17-05-2022, 17:25)NoNas schrieb: muss ich den rest dann nachzahlen?

Bin nicht ganz sicher. § 1613 BGB regelt den Anspruch auf Unterhalt für die Vergangenheit. Es kann sein dass sie später auch Gründe nach § 1613 (2) Satz 2 vortragen wird.

Falls in deinem Titen ein dynamischer Betrag  (in %) steht, dann spielt das so wie so keine Rolle - die Forderungen der KM sind damit automatisch angepasst.
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#22
Bei mir steht 100% vom Mindestunterhalt. Mal ne richtig dumme frage, sollte ich einen Job finden wo ich mehr Verdiene das ich rein theoretisch mehr Unterhalt zahlen könnte muss ich das auch machen? Oder müsste es erst eine Abänderungsklage geben? Solange ich das Mindeste zahle kann sich mich doch nicht anklagen oder? Ich überlege in die IT zu gehen das war schon immer mein Traumjob und programmieren kann ich extrem gut. Da bekomme ich aber dementsprechend mehr Geld und das schöne Home Office ist möglich, das wäre in meiner aktuellen Situation einfach perfekt.
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#23
Du wirst alle zwei Jahre um Auskunft deiner Einkommensverhältnisse gefragt. Dann kommts raus, dass du mehr verdienst und damit musst du natürlich auch mehr zahlen.
Von selbst muss du nicht mitteilen, wenn du mehr verdienst. Erst, wenn du gefragt wirst. Mit mindestens zwei Jahren Abstand zur letzten Auskunft.
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#24
und wie sehe die Sache aus wenn ich z.b. in der Schweiz arbeite im Home Office, in Portugal lebe und nur den Mindestunterhalt zahle? Aber man mich nicht "findet", kann ja angeben das ich nach Österreich umziehe, dann sucht man mich erstmal dort. Solange ich ja den Mindestunterhalt bezahle hat Sie ja keine Grundlage mich anzuklagen oder? in Portugal hätte ich Verwandet und in der Schweiz verdient man natürlich echt gutes Geld. Ich will hier in DE einfach nicht mehr Leben.
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#25
Du kannst hingehen wo du willst - wenn du weiterzahlst. Innerhalb der EU und auch Schweiz kannst du dich nicht verstecken. Der Titel gilt weiter und kann auch leicht in der EU und Schweiz vollstreckt werden.

Wenn du aus D weg kannst und woanders Beziehungen hat, würde ich auch gehen. Der Abstand ist immer vorteilhaft.
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